Moin!
Und weil die Liste anhand von qualitativen Bewertungen aufgestellt ist, wird sie alles andere als Rechts-sicher sein.
Rechts-sicher dürften einzig und allein die 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen sein.
Gruß!
Ulrich
Sangwali schrieb:Interessant: Nachdem das RKI seit 10. April keine Risikogebiete mehr ausweist, gibt es jetzt seit vorgestern mit Aufhebung der Reisewarnung für die meisten EU-Staaten auf der dortigen Website wieder eine „Negativliste“ derjenigen Risikostaaten, für die nach Rückkehr eine Quarantänepflicht (Achtung: von Bundesland zu Bundesland mag es hier Unterschiede geben) besteht, da die lokale epidemiologische Situation dies nahelegt: rki.de > Coronavirus SARS-CoV-2 > Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete.Wichtig wäre hier anzumerken, dass das zustande kommen der Liste unter der Aufzählung von Staaten mit aufgeschrieben ist:
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Für Bewertungsschritt 2 liefert insbesondere das Auswärtige Amt auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen.Weiterhin KANN eine Quarantänepflicht bestehen, muss aber nicht.
Und weil die Liste anhand von qualitativen Bewertungen aufgestellt ist, wird sie alles andere als Rechts-sicher sein.
Rechts-sicher dürften einzig und allein die 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen sein.
Gruß!
Ulrich