Betrifft: Carnet de Passages

142 Antworten · 21,2k Aufrufe · gestartet 25. Juli 2016 von lilytrotter
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890 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #101
...die Frau merkt nichts...hoffnungslos...


📎 Anschluss-CarnetSüdafrika_18343(1).pdf


....wer sucht überhaupt etwas mit seinem Carnet in der Voigtstraße? Das ist die Grundsatzfrage..... ist lesen wirklich sooooooooo schwer?

Man nehme mir bitte die Scheuklappen ab......

Oder was ist an der Aussage im angefügten Text nicht zu verstehen?????

"Die Übertragung der Carnets in Namibia ist offiziell nicht möglich."

Erst NACH !!!!!!!!!!!!!!! Erledigung der genehmigten Verlängerung durch AA RSA und Zoll in RSA kann man zu einer Zollbehörde innerhalb der Zollunion gehen (persönlich) und die Umstempelung, altes gegen neues Carnet, vornehmen lassen OHNE!!!!!!! das Fahrzeug ausführen zu müssen....
Und erst ab diesem Schritt wäre die Voigtstr relevant!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und der Wunsch, sein altes gegen ein neues Carnet aus-und einstempeln zu lassen, (nur mal so, weil ich keine Lust habe auszureisen oder welcher unscheinbare Grund auch immer vorliegen mag), ist in der Adresse Voigtstraße falsch, egal welcher Wind dort weht.

Und nun kommen Beschwerdeschreiben von ein paar Touris beim Ministerium an und beschweren sich über das Fehlverhalten ihrer Beamten und schreiben noch Rassismus dazu....... ich glaube, die Dame bekommt doch einen Orden.....

Gruß
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
828 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #102
lilytrotter schrieb:Carnet de Passages - Aktuell, Stand Juli 2016

In Namibia gibt es aktuell (seit 4 Wochen) eine neue und unmittelbar in Kraft getretene Regelung für Carnetinhaber:
- Fahrzeuge auf Carnet dürfen nur 1x in Namibia ihr Carnet umstempeln, in ein Neues (das galt bisher auch).
...lies doch bitte bitte einmal das Dokument vom ADAC, dass Can reingestellt hat. Schon Dein erstes Statement in diesem Thread ist nicht korrekt.


gg-2.JPG
33,1k Beiträge · seit 200624. Aug. 2016 · #103
Hi Can, hi Maputo,
Verlängerung einmalig für ein Jahr über den südafrikanischen Automobilclub (AASA) erfolgen. Die Übertragung der Carnets in Namibia ist offiziell nicht möglich.
wobei das relativ schwammig ist. Erst steht bei Südafrika "Verlängerung" und dann bei Namibia "Übertragung". Die Übertragung findet in ein neues Carnet statt. Die Verlängerung hingegen am alten Carnet. Und diese war noch nie in Namibia beim AA möglich, sondern musst immer über den AASA laufen (Namibias AA hat rein gar nichts mit Carnets zu tun - die wickeln nur über Südafrika ab).

Was möchte der ADAC also sagen:
- Verlängerung in Südafrika möglich
- Übertragung in Namibia nicht möglich

Was sagt der ADAC nicht:
- Was ist mit Verlängerung in Namibia?
- Was ist mit Übertragung in Südafrika?

Und nochmal deutlich: Laut dem MoF gibt es zollrechtlich keine Gesetze/Vorgaben in Namibia, die irgendwie von den internationalen Abkommen bzgl. "vorübergehendem Aufenthalt eines Fahrzeuges in einem fremden Land" abweichen.

Viele Grüße
Christian

P.S. Ich frage mich nur jetzt, ob das "Problem" das Verhalten der Dame war ("blöde" Leute gibt es überall) oder ein inhaltliches Problem mit etwas was die Dame hätte genehmigen wollte, es aber einfach nicht macht. In dem Fall hilft nur, wenn überhaupt, eine formelle Beschwerde.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
890 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #104
travelNAMIBIA schrieb:Hi Can, hi Maputo,
Verlängerung einmalig für ein Jahr über den südafrikanischen Automobilclub (AASA) erfolgen. Die Übertragung der Carnets in Namibia ist offiziell nicht möglich.
wobei das relativ schwammig ist. Erst steht bei Südafrika "Verlängerung" und dann bei Namibia "Übertragung". Die Übertragung findet in ein neues Carnet statt. Die Verlängerung hingegen am alten Carnet. Und diese war noch nie in Namibia beim AA möglich, sondern musst immer über den AASA laufen (Namibias AA hat rein gar nichts mit Carnets zu tun - die wickeln nur über Südafrika ab).

Was möchte der ADAC also sagen:
- Verlängerung in Südafrika möglich
- Übertragung in Namibia nicht möglich

Was sagt der ADAC nicht:
- Was ist mit Verlängerung in Namibia?
- Was ist mit Übertragung in Südafrika?

Und nochmal deutlich: Laut dem MoF gibt es zollrechtlich keine Gesetze/Vorgaben in Namibia, die irgendwie von den internationalen Abkommen bzgl. "vorübergehendem Aufenthalt eines Fahrzeuges in einem fremden Land" abweichen.

Viele Grüße
Christian

P.S. Ich frage mich nur jetzt, ob das "Problem" das Verhalten der Dame war ("blöde" Leute gibt es überall) oder ein inhaltliches Problem mit etwas was die Dame hätte genehmigen wollte, es aber einfach nicht macht. In dem Fall hilft nur, wenn überhaupt, eine formelle Beschwerde.
Hallo Christian,
ich versuchs mal.....
Grundsätzlich: Die Voigtstr. darf überhaupt kein Carnet stempeln. Ich weiß, dass sie es dennoch getan haben, deswegen gab es in der Vergangenheit mehrfach Probleme mit dem RSA AA, weil Namibia die Abwicklung "lasch" gehandhabt hat. Auch darf die Voigtstr. im Falle der Verschrottung das Carnet nicht stempeln. Das macht die vorgestzte Stelle in der Straße, die du genannt hattest und muss vorher mit einem Antragsformular beantragt werden. Nur nebenbei.
Die Voigtstr. darf nur in einem Fall abstempeln und zwar in dem genannten Fall, wenn ich nicht ausführen kann - den Antrag beim RSA Zoll und AA gestellt habe, dieser von denen genehmigt ist, ich bei unserem ADAC hier ein neues Carnet beantragt und zugeschickt bekommen habe. (Die schicken das erst zu, wenn die Genehmigung der RSA Behörden vorliegen) Dann kann ich mit beiden Carnets und den Genehmigungen aus RSA zu einer "Binnenzollbehörde" gehen und die Umstempelung vornehmen lassen - ohne das das Fahrzeug die SZU verlassen hat.
Eine Verlängerung des bestehenden Carnets über dessen Ablaufdatum war noch nie so richtig legal, wenn es mal soooo gemacht wurde. Das hat nen Zöllner in Zim bei mir auch mal gemacht und hat einfach das Exp.Date auf dem Carnet durchgestrichen - neu geschrieben und Stempel fertig. Mit diesem Carnet wäre ich nie wieder in die Union gekommen...

Zu der Dame - sie verhält sich korrekt, sie darf gar nicht stempeln aufgrund geltendem Recht, was Carnets betrifft. Die Zusatzaussagen von Ihr - ok, da schreibe ich mal nichts.....und selbstverständlich kann sie ein Fahrzeug konfiszieren und festsetzen. Das Recht hat sie und sie könnte es auch sofort nachverzollen und über den ADAC hier die Zollsumme plus Auslagen zur sofortigen Zahlung einfordern. Und der ADAC würde ungeprüft zahlen, für den Fall wird die Bürgschaft sofort fällig.
Wie Maputo schrieb...wer weiß wie die Gespräche mit den betroffenen Parteien verliefen - liebgewonnene Annehmlichkeiten lässt man sich nicht gerne nehmen.....
Gruß
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
1'003 Beiträge · seit 200824. Aug. 2016 · #105
Hi,
ich muss da CAN zustimmen.
Ich versteh die Diskussion gar nicht. Nach ADAC können die Carnets (im Ausnahmefall!!!!) für ein Jahr verlängert werden. Das geht aber nur durch Antrag bei dem AASA, der daraufhin die Genehmigung des Zolls einholt.
So schreibt es der ADAC. Die Verlängerung in WDH ohne Antrag bei der AASA war wohl eh nur eine Gefälligkeit.
Eine Beschwerde wird daran nichts ändern und wenn sich richtig viele Leute beim Ministerium aufregen, wird das dazu führen, das alles strikt nach Vorschrift ausgeführt wird!!! Wenn Ihr das wollt... .
Offensichtlich gilt diese Regelung nur für Anträge an den AASA und dieser regelt das mit dem RSA Zoll und natürlich nicht mit dem NAM Zoll. Dass der NAM Zoll das bisher gemacht hat, war mE ein Entgegenkommen. Wenn da jetzt noch mehr Konfrontation aufgebaut wird, werden die das gar nicht mehr machen. In Afrika ist vieles möglich, aber nicht immer und nur mit Freundlichkeit - oder eben Bestechung, wenn man das so will... . Der Poliziepräsident hat ja angekündigt, wie er damit umgehen will, da wäre ich vorsichtig.
Quelle: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Anschluss-Carnet%20S%C3%BCdafrika_18343.pdf
Gruss
Christian
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
33,1k Beiträge · seit 200624. Aug. 2016 · #106
Danke, Can.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'715 Beiträge · seit 200624. Aug. 2016 · #107
Zum Thema erneuern der CDP's in Namibia:
Damit war ich noch nie in Windhoek. Des Erste wurde nach der Verschiffung in Walfisbaai eingestempelt.
Das Zweite ohne Diskussion ein Jahr später am selben Ort.
Erst beim Dritten wurde die Dame etwas argwöhnisch, machte mich darauf aufmerksam, dass man es nur einmal nachstempeln kann. Sie schrieb dann neben den Stempel "Replaces" und die Nummer des Vorgänger CDP.
Diese Jahr mussten wir unser Reise vorzeitig abbrechen und das neuste Carnet wurde beim Grenzeintritt nach Namibia, von BOT kommend, gestempelt. Sonst hätten wir das in einem Land ausserhalbb der SACU erledigt. Mehr dzu kann man HIER nachlesen.

Gruss
Emanuel
http://africanomads.wordpress.com/ www.nelson2africa.blogspot.com https://europenomads.travel.blog/ YouTube Kanal https://bit.ly/3uEEK59
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
890 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #108
Ergänzung: Das Verlängerungsprozedere über RSA kann auch nur einmal durchgeführt werden. Danach MUSS!!!!! das Fahrzeug physisch ausgeführt werden.

@swischees: Und genau diese kulanten, einfachen Lösungen im Falle von Pannen und Defekten, ob Technik oder Unfall, werden mit solchen Aktionen zunichte gemacht.... Wo es "früher" keine Probleme gab gibts dann eben heute in striktes "No - see the rules....."
Ich hatte es dir glaube hier schon geschrieben, dass die Verlängerung der WB Behörde ebenso "nicht korrekt" war. Auch wenn das eine von drei Zollstellen in Namibia ist, die offiziell stempeln können - aber auch nur, wenn das Auto vom Schiff kommt und aus dem Hafen möchte.
Gruß
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
466 Beiträge · seit 201024. Aug. 2016 · #109
hallo,
leider werden hier Äpfel und Birnen durcheinander geworfen...Eine Verlängerung wird auf Antrag im auslaufenden Carnet vorgenommen - es findet kein Austausch "alt" gegen "neu" statt.
Je nach Zeitraum der Verlängerung werden Gebühren an den ausstellenden Automobilclub fällig, die zuständige Zollbehörde, die den Antrag auf Verlängerung genehmigt hat, wird sicher auch eine Gebühr verlangen. Mir ist nur eine maximale Verlängerung um 3 Monate bekannt.

Das Carnet ermöglicht den Verleib eines Fahrzeugs im Land - hier in der Zollunion - für ein Jahr. Ich würde denken, dass ein Ausstempeln des ablaufenden CdP und ein Einstemplen des Folgecarnets unproblematisch ist, wenn das Fahrzeug noch nicht das erlaubte Jahr im Land steht. Wenn hingegen ein solcher Carnetwechsel angestrebt wird ohne dass das Fahrzeug zwischenzeitlich die Union verlassen hat, dann sehe ich die Weigerung der Dame in der Voigtstrasse als gerechtfertigt an. Ersteres kann man mit dieser Jahresfrist noch argumentieren, letzteres sicher nicht...

Grüßle
Frank - der immer brav einmal im Jahr die Union verläßt...
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
12 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #110
Hallo zusammen,

daß das Umstempeln des Carnets nicht (mehr) möglich ist (auch wenn es das erste Mal ist), fände ich jetzt gar nicht so schlimm, dafür gibt es andere Lösungen.

Vielleicht will die AASA ja auch nur die Regelungen härter machen, um die Gebühr einzustreichen, das sind immerhin 850 Rand. Namibia bekommt davon nichts, die SACU auch nicht, nur die AASA.

Aber zwei wesentliche Punkte vergesst ihr bei der Diskussion:

1.) Die Dame sagte, das Fahrzeug dürfe nur 30 Tage im Land bleiben
2.) Die Dame sagte, daß man das Land ohne das Fahrzeug nicht verlassen dürfte. "Vehicles under cover of the CPD carnet may not be left in the country whilst the carnet holder is not physically present in the country".

Beides habe ich "schriftlich", in Form einer eMail zwischen Lucia Taonana (die Dame aus der Voigtstrasse) und dem AASA. Ein Gesetz ist das für mich nicht, die Dame handhabt das aber so. (This is the law.)

Ich kann mir nicht vorstellen, daß einer von euch (egal wie man zum Verlängern / Umstempeln steht oder nicht) diese zwei "Regelungen" gut findet, egal ob das tatsächlich ein Gesetz oder eine Regelung im CdP sein sollte oder nicht.

Zum Thema Rassismus: ich habe das als gegen den ADAC (the ADAC is using loopholes) und Deutsche (I want you Germans with your cars out of the country) empfunden.

Es gibt Leute, die finden sich mit einem Gesetz ab. Es gibt Leute, die hinterfragen Regelungen / Gesetze, um ggf. durch andere Regelungen das Leben für alle leichter zu machen. Dazu zähle ich mich. Da man für das Carnet ja eine Kaution hinterlegen muss (die in der SACU ja deutlich höher ist als üblich), ensteht der SACU / Namibia doch eigentlich durch die bisherige Handhabung kein Nachteil, sondern nur Vorteile, wenn Fahrzeuge lange im Land bleiben. Verkaufen kann ich es eh nicht, wenn es ein Linkslenker ist, denn zulassen geht ja dann nicht. Ich glaube nicht wirklich, daß sich viele ein Fahrzeug vor Ort kaufen würden, wenn sie das eigene Fahrzeug nicht mehr länger als 30 Tage einführen dürften.

Evtl. kann mir jemand ja Beispiele dafür nennen, welche Nachteile entstehen, wenn Fahrzeuge sehr lange im Land bleiben. Die Fahrzeuge, die ich bisher gesehen habe, waren immer in Top-Zustand, so daß wir hier nicht von den Schrottkisten reden, die haufenweise nach Marokko, Mauretanien, Senegal, Gambia etc. gefahren und dort verkloppt werden. Also keine Gefährdung für den Strassenverkehr etc.

Gruß

Andreas
890 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #111
Frank:
Unterschied - altes Carnet ist eingestempelt, du beantragst ein neues im Rahmen einer Verlängerung, weil du die SZU mit dem Fahrzeug nicht verlassen kannst - Prozedere wie im o.g. ADAC Dokument geschildert.

altes Carnet eingestempelt, du kannst erst das Fahrzeug über dem Ablaufdatum ausführen .z.B. in 2 Monaten nach Ablauf - dann Verlängerung altes Carnet um z.B. 2 Monate mit gleichzeitiger Neubeantragung Anschlusscarnet.
Ein verlängertes "altes" Carnet berechtigt nur zum Verbleib in dem Land, wofür die Verlängerung beantragt wurde. Es berechtigt nur noch zur Ausreise, aber ncht zur Einreise in ein anderes Land. Dafür brauchst du dann das neue Anschlusscarnet wie normal gehandhabt.

Das war aber nicht die ursprüngliche Ausgangsfrage.

Gruß
12 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #112
FSausS schrieb:Das Carnet ermöglicht den Verleib eines Fahrzeugs im Land - hier in der Zollunion - für ein Jahr.
Das sieht die Dame anders. 30 Tage.
FSausS schrieb:Ich würde denken, dass ein Ausstempeln des ablaufenden CdP und ein Einstemplen des Folgecarnets unproblematisch ist, wenn das Fahrzeug noch nicht das erlaubte Jahr im Land steht.
Das war ja bei mir so, Einfuhr Ende Mai, Umstempeln Anfang August. Ging nicht.
466 Beiträge · seit 201024. Aug. 2016 · #113
der ADAC ist auch nicht auf dem neuesten Stand - laut des vom Fordfahrer verlinkten PDFs (Stand April 2015) zählt Pandamatenga immer noch zu den offiziellen Grenzstationen mit Zoll - Zoll gibt's dort aber nicht mehr! Oder ist mein Kenntnisstand schon wieder überholt? 😕
Auch steht dort was von einer max. Verlängerung von bis zu einem Jahr. Im aktuellen Antrag steht aber nur noch "üblicherweise 3 Monate"...
Wichtig ist der Nachsatz: " Ein in der Gültigkeit verlängertes CdP ist nur in dem Land gültig in dem Land in dem es verlängert wurde. Es kann nicht in anderen Ländern benutzt werden." Eine Verlängerung ist also wirklich nur eine Galgenfrist - Anschluss-Carnet, Verschiffung oder Verschrottung dringend angesagt 😈

Mal hüh mal hott...wer soll da noch durchblicken 🙄

Grüßle
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
12 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #114
travelNAMIBIA schrieb:Folgende Abschnitte sind u.a. wichtig. Sie beziehen sich alle auf 12 Monate - keine anderen Zeitangaben sind wohl genannt.

[…]Vehicles cleared at customs with a “Carnet de Passage” will be exempted for one year and must then be exported at the same port of entry. (NAMIBIAN PORTS AUTHORITY, 24 February 2015, Government Gazette, 5675)
[…] The validity of temporary importation papers can only be extended once for not more than one year. After this period, a new carnet must be issued and delivered in replacement of the former carnet. (CUSTOMS CONVENTION ON THE TEMPORARY IMPORTATION OF PRIVATE ROAD VEHICLES, United Nations)
Das passt ja. Ich habe mein Carnet nicht verlängern lassen wollen, sondern ein neues vorgelegt. Das ist im zweiten zitierten Absatz genau so beschrieben. Die Dame sprach immer von "extension", obwohl ich versucht habe, ihr klar zu machen, daß es keine "extension" ist, sondern ein Umstempeln (replacement). Man merkt halt ganz schnell, ob jemand für Argumente offen ist oder so verbohrt ist, daß er (in diesem Fall sie) nichts hören will.
466 Beiträge · seit 201024. Aug. 2016 · #115
tatsächlich darf der Carnetinhaber sein Fahrzeug nur 30 Tage alleine im Land zurücklassen - das steht so im Carnet bzw. im Begleitschreiben des ausstellenden Automobilclubs...

Da ich ein englisches Fahrzeug habe, bekam ich bis letztes Jahr mein CPD vom britischen RAC. In den Unterlagen steht - sogar in rot markiert:
"2.CPDs may not be issued to applicants who intend to leave RSA for periods in excess of 30 days at a time while the vehicles remains in RSA under cover of a CPD."
"7. The above conditions apply throughout the SACU/SACCA region."

Damit ist alles gesagt! Wenn das wirklich umgesetzt wird, dann stehen die Halle um WDH demnächst wirklich leer!

Grüßle
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
890 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #116
FSausS schrieb:tatsächlich darf der Carnetinhaber sein Fahrzeug nur 30 Tage alleine im Land zurücklassen - das steht so im Carnet bzw. im Begleitschreiben des ausstellenden Automobilclubs...

Da ich ein englisches Fahrzeug habe, bekam ich bis letztes Jahr mein CPD vom britischen RAC. In den Unterlagen steht - sogar in rot markiert:
"2.CPDs may not be issued to applicants who intend to leave RSA for periods in excess of 30 days at a time while the vehicles remains in RSA under cover of a CPD."
"7. The above conditions apply throughout the SACU/SACCA region."

Damit ist alles gesagt! Wenn das wirklich umgesetzt wird, dann stehen die Halle um WDH demnächst wirklich leer!

Grüßle
Frank
.....und wenn sich genügend Leute finden und richtig TamTam machen vl. noch gaaanz oben, dann wirds so werden.....mit den leeren Hallen, vielleicht fragen die dann auch noch nach der Zulassung, international oder national, dann geht das ganz fix.

Gruß
zuletzt bearbeitet 24. Aug. 2016
33,1k Beiträge · seit 200624. Aug. 2016 · #117
Hi zusammen,
2.CPDs may not be issued to applicants who intend to leave RSA for periods in excess of 30 days at a time while the vehicles remains in RSA under cover of a CPD
Ein Carnet wird ja auch auf eine Person und das Fahrzeug ausgestellt und ist nicht übertragbar. Folglich ist das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt, an dem das Carnet nicht mehr mit seinem Besitzer beim Fahrzeug ist, illegal im Land. Die 30 Tage sind sicher eine "nette Geste".
Pandamatenga immer noch zu den offiziellen Grenzstationen mit Zoll - Zoll gibt's dort aber nicht mehr! Oder ist mein Kenntnisstand schon wieder überholt?
Na ja, bei Namibia sind genau zwei Übergänge in der Karte eingezeichnet. Es gibt aber an jedem namibischen Grenzübergang einen Zollbeamten (offiziell alles Zolleinreisestationen + viele Flughäfen; was aber beim Carnet eher schwierig wird); das sind aktuell acht nach Angola und einer nach Sambia. Die Karte soll vielleicht nur eine Idee geben 😉

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
12 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #118
FSausS schrieb:tatsächlich darf der Carnetinhaber sein Fahrzeug nur 30 Tage alleine im Land zurücklassen - das steht so im Carnet bzw. im Begleitschreiben des ausstellenden Automobilclubs...

Da ich ein englisches Fahrzeug habe, bekam ich bis letztes Jahr mein CPD vom britischen RAC. In den Unterlagen steht - sogar in rot markiert:
"2.CPDs may not be issued to applicants who intend to leave RSA for periods in excess of 30 days at a time while the vehicles remains in RSA under cover of a CPD."
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem, was mir gesagt wurde. Ich darf das Land nicht mehr als 30 Tage verlassen während das Fahrzeug im Land bleibt vs. ich darf das Fahrzeug nicht mehr als 30 Tage im Land lassen plus das Fahrzeug darf nicht im Land bleiben, während ich das Land verlasse.
12 Beiträge · seit 201624. Aug. 2016 · #119
FSausS schrieb:
Damit ist alles gesagt! Wenn das wirklich umgesetzt wird, dann stehen die Halle um WDH demnächst wirklich leer!
Sowie die Hallen in RSA und in Botswana... Und genau davon hat keiner was. Bei mehreren hundert Fahrzeugen geht es um jährliche Millionenbeträge, die der SACU verloren gehen.
466 Beiträge · seit 201024. Aug. 2016 · #120
tatsächlich kann ich mir nur Grund vorstellen warum man Fahrzeuge auf CPD loswerden möchte:
es würden mehr Auto vermietet - was natürlich Vermieter und Staat freut - mehr Verdienst, mehr Steuereinnahmen 😎
OK, die Einnahmen aus CBC Permits würden wegfallen...

Aber muss man in dem Vorgehen von Behörden im südlichen Afrika - in ganz Afrika! einen Sinn suchen?
Weiter lass ich mich hier mal nicht aus 😎

Ich denke "wir" als CPDler söllten hier lieber kleine Brötchen backen damit die Lage nicht vollends abdriftet und uns an die Norm halten und jährlich die Union verlassen.

Ob sich was ändert wenn es jetzt dutzende Beschwerden beim Minister hagelt wage ich auch zu bezweifeln...
Warten wir lieber - wie schon vorgeschlagen - bis die Chefin Mittagspause macht 😈

Grüßle
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...