Was für ein Glück das euch keine schwerere Verletzung daraus entstanden ist. Du schreibst :
Habe diese Diskussion durch Zufall bei meiner Recherche in eigener Sache entdeckt und kann folgendes berichten: Haben den fast fabrikneuen Mietwagen in Windhoek von einem lokalen Vermieter übernommen. Noch am selben Tag und keine 300 km später passierte der Unfall ohne Fremdbeteiligung. Unmittelbar nach einer Ortsdurchfahrt in der Beschleunigungsphase platzte auf Asphalt ein Hinterreifen. Der Wagen brach bei rund 70 km/h aus, geriet außer Kontrolle, kam von der Straße ab, prallte gegen einen betonierten Wasserdurchlauf und kippte die Böschung hinunter um. Wir blieben weitgehend unverletzt, der 4x4 mit Dachzelt war Schrott. Die Polizei nahm den Unfall auf. Hinter uns fahrende Einheimische bestätigten den Unfallhergang mit plötzlichem Ausbrechen nach Reifenplatzer, und sie bestätigten auch die 70 km/h.
wenn das denn so stimmt, dann hast Du doch Zeugen und sogar die Polizei, die das aufgenommen hat. 🙁
Da wäre ich sehr interessiert , wie das nun weiter geht, weil diese Voraussetzungen , die Du da hast, da kann ich nicht verstehn, das der Vermieter sich so querstellt. 😉
Halte uns bitte mal auf dem Laufenden, wie Du da raus kommst aus diese Misè`re. 😉
Liebe Grüße Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway
Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia"
http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html
Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung....
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html
2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana.
2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik.
2012 Namibia und KTP
2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP
2014 Kapstadt und Kruger NP
2015 Kruger National Park
2016 kruger National Park
2017 Kruger National Park
2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
Haengematte schrieb:Ich habe gerade mit der Allinaz Versicherung telefoniert. Ich habe genau diese Fragen gestellt. Grds. ist es bei dieser Versicherung egal, ob ich in Namibia eine Versicherung abgeschlossen habe oder nicht, oder ob diese leistet oder nicht.. Diese Versicherung leistet, wenn ich nicht grob fahrlässig, Alkohol, Wettfahrten etc. einen Unfall gehabt habe. Schäden werden bis maximal EUR 5.500,-- übernommen. Habe ich z.B. einen Schaden von 15.000,-- und die namibische Versicherung übernimmt EUR 8.000,--, wird ein Betrag von der Allianz i.H.v. EUR 5.500,-- übernommen, die restlichen 1.500,-- bleiben Privatvergnügen.
Grobe Fahrlässigkeit wird nur überprüft wenn sich das aus dem Unfallbericht ergibt. Grds. wird hier nach deutschen Recht erstattet.
Ich für meinen Teil werde sicherlich hier eine Versicherung abschliessen und wohl auch eine über den Vermieter. Die paar EUR für die Versicherung sind mir dann egal. So habe ich aber das Gefühl, das weitestgehend vernünftig abgesichert bin.
LG Sven
PS: Nach dem abschicken meiner Antwort habe ich erst den Bericht von Norbert gelesen. Das widerspricht ja wieder dem, was ich geschrieben habe...bzw. umgekehrt.
Über wen hattest Du versichert?
Wie Norbert geschrieben hat hatte er eine Bestätigung seines "Rückversicherers" dabei, hast du die auch. Muss der Vermieter das glauben und woher weiß er, das du den Rest zahlst? Versicherungen sind Wirtschafts- keine Wohlfahrtsunternehmen. Nach entsprechender Analyse werden Risiken excludiert oder includiert. Wie oft hört ihr in D. über nichtzahlende Versicherer und sagt euch dann, "mei selber schuld" oder "so ein Pech" und legt auch wieder in den Sessel zurück. Der Schadensfall außerhalb der Heimat ist meist unter Zeitdruck (mein Flieger geht aber um 8.00), unter plötzlichen Sprachbarrieren und oft mit angedrohten Repressalien verbunden, der Vermieter ist also am kürzerer Hebel. Und warum nützt er das aus? Weil er zu oft übers Ohr gehauen wurde. Wie oft habe ich hier im Forum in den letzten Jahren gelesen "habe Unfall gehabt, will nicht zahlen, was kann ich tun) In anderen Foren wird explizit beschrieben, wie dann vorzugehen ist. Norbert hat Glück gehabt, dass er Geld auftreiben konnte, was er davon zurückbekommt und ob dieser Betrag die Kosten für den Anwalt überschreitet ist eigentlich voraussehbar. Ihr fahrt nach Afrika, nicht in den Nachbarort.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Du musst natürlich erstmal den Betrag vorlegen und bekommst ihn dann erstattet. Ob das nun in der Praxis nun auch wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Es ist von mir erstmal die Auskunft der Versicherung wieder gegeben.
Daher werde ich trotzdem eine Versicherung über den namibischen Versicherer abschliessen. Nachdem was ich hier gelesen habe, ist dies auch die einzigste Chance im Falle eines Unfalles ertsmal ohne eventuelle Kosten vorzulegen rauszukommen.
Eine Möglichkeit, das anders zu regeln und abzusichern habe ich bisher noch nicht gesehen.
Haengematte schrieb:Du musst natürlich erstmal den Betrag vorlegen und bekommst ihn dann erstattet. Ob das nun in der Praxis nun auch wirklich so ist, kann ich nicht sagen. Es ist von mir erstmal die Auskunft der Versicherung wieder gegeben.
Daher werde ich trotzdem eine Versicherung über den namibischen Versicherer abschliessen. Nachdem was ich hier gelesen habe, ist dies auch die einzigste Chance im Falle eines Unfalles ertsmal ohne eventuelle Kosten vorzulegen rauszukommen.
Eine Möglichkeit, das anders zu regeln und abzusichern habe ich bisher noch nicht gesehen.
Wenn wir jetzt den Fall von Norbert nehmen, kannst du also 17.000€ innerhalb von wenigen Stunden vorstrecken, oder auch nur, wie in deinem Fall 7000€? Das ist das was ich meine. Ob deine Versicherung zahlt, erfährst du zuhause, vorher zahlst du aber. Ich kenne zwei Fälle aus Thailand und der Dom Rep., da saßen die Pärchen bis zu 6 Monaten fest (Gefängnis), weil sie eben nicht Geld auftreiben konnten. Das Ganze gewürzt mit Verlust des Arbeitsplatzes und anderen Dingen.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Ja, so scheint das wohl im schlimmsten Fall zu sein, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt einen brauchbaren Versicherungsschutz zu erlangen. Zumindest verstehe ich das bisher alles so.
Ändert sich das ganze, wenn ich über einen deutschen Reiseveranstalter buche? ich hatte mal bei Dertour geschaut. Da stand sinngemäß drin...inkl. Vollkasko ohne Selbstbeteiligung nach deutschem Recht. Würde ich ja nun so verstehen, dass dann Norberts Fall anders abgelaufen wäre.
Haengematte schrieb:Ja, so scheint das wohl im schlimmsten Fall zu sein, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt einen brauchbaren Versicherungsschutz zu erlangen. Zumindest verstehe ich das bisher alles so.
Ändert sich das ganze, wenn ich über einen deutschen Reiseveranstalter buche? ich hatte mal bei Dertour geschaut. Da stand sinngemäß drin...inkl. Vollkasko ohne Selbstbeteiligung nach deutschem Recht. Würde ich ja nun so verstehen, dass dann Norberts Fall anders abgelaufen wäre.
Womöglich würde ich wohl heute anders buchen...
Das hatten wir auch schon. Dertours verspricht dir einen Wagen einer bestimmten Kategorie zu einem bestimmten Zeitpunkt bei (irgend)einem Verleiher (Kette). Tritt damit zum einen als Vermittler auf zum anderen sind die Bedingungen des Verleihers Bestandteile des Vertrags. Einen Selbstbehaltausschluß tätigst du bei einem der schon genannten Versicherer. Sobald dir Dertours eine bestimmte Kategorie versprochen hat und du die nicht bekommst, kannst du nach deutschem Recht klagen, sobald dein Vermieter einen Eintritt der Vollkasko verneint klagst du von NAM aus und hast zusätzlich noch unterschrieben, das NAM Recht gilt. Du kannst natürlich bei Übernahme des Wagens alle Unterschriften verweigern, aber ob du dann einen Wagen bekommst?
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Ok, also bleibt als Ergebnis einfach, dass man das Risiko nicht umgehen kann ggf. einen Unfallschaden aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen...
Somit wäre die optimale Versicherung die des namibischen Anbieters, wenn Sie zahlt, muss ich nichts vorstrecken, und wenn sie nicht zahlt würde es auch keine andere Versicherung geben, die in diesem Falle gezahlt hätte...
OPOptimist119 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #50
Das ist genau der Punkt. Ich hatte sogar noch die Reduzierung des Selbstbehalts zugebucht und bezahlt. Aber angeblich zahlt die Vollkoskoversicherung mit hinweis auf grobe Fahrlässigkeit gar nicht. Grobe Fahrlässigkeit meinerseits geht aber aus dem Polizeiprotokoll vom Unfall nicht hervor. Im Gegenteil: Das Protokoll und die schriftlich niedergelegte Aussage des unabhängigen namibianischen Zeugen bestätigen meine Darstellung und widerlegen diesen Vorwurf. Das hat aber weder den Vermieter noch die deutschen Kreditkartenversicherung beeindruckt. Kann natürlich auch sein, dass der Vermieter gar keine Vollkasko hatte und jetzt auf dem Schaden sitzen bleiben würde. Und da hat er sich gedacht: der Deutsche hat bestimmt mehr Geld und ich die größere Macht; den lasse ich festsetzen, bevor der hier ein halbes Jahr auf den Prozess wartet, zahlt der schon. Zumindest was das Warten auf den Prozess in Namibia angeht, hat er Recht gehabt.
Herzlichst, Norbert
Erika2'338 Beiträge · seit 200714. Okt. 2011 · #51
Hallo zusammen
Ich hab ja keine Ahnung, wie das mit deutschen Versicherungen für ein im Ausland registriertes Fahrzeug läuft, aber in der Schweiz konnte ich keinen Anbieter finden, der das machen würde und zwar aus einem sehr einfachen Grund:
Bei uns in der Schweiz muss ja ein Fahrzeug je nach Alter etwa alle zwei bis drei Jahre zum TÜV. Die regelmässige Kontrolle des Fahrzeuges garantiert weitgehend die Fahrtüchtigkeit und vermindert die Unfallgefahr auf unseren Strassen. Wenn es nun zu einem Unfall mit einem in Afrika registrierten Fahrzeug kommt, hat ja unsere Versicherung keine Ahnung, wie der Allgemeinzustand des Fahrzeuges (Bremsen, Stossdämpfer, Lenkung, Reifen usw.) war. Soviel ich weiss, muss zum Beispiel in Namibia ein Fahrzeug erst bei Halterwechsel neu geprüft werden (ich lasse mich gerne korrigieren, wenn das kürzlich geändert wurde), was heisst, dass z.B. ein zehnjähriges Fahrzeug nie kontrolliert wurde, wenn es immer im selben Besitz war. Fragt mal den Autovermieter, wann das Fahrzeug zuletzt amtlich geprüft wurde. Ich glaube kaum, dass deutsche Versicherungen ein solches Risiko eingehen werden. Meiner Meinung nach wäre das eine sehr wichtige Frage an eure Versicherung.
Ansonsten sitzt man als Tourist eh am kürzeren Hebel, und vielfach wird doch einfach derjenige mit dem vermeintlich grösseren Portemonnaie für schuldig erklärt. Oder der Vermieter hat euch einen Versicherungs-Vertrag unterschreiben lassen und dann nur die Prämie kassiert, aber nicht weitergeleitet.
Wir hatten für unser in Afrika stationiertes Fahrzeug in Namibia jahrelang eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, welche pro Jahr gegen 1’000 Euro kostete. Jedes Jahr wurde die Prämie teurer, obwohl wir nie einen Schaden angemeldet hatten . Irgendwann merkten wir, dass eigentlich fast nichts versichert gewesen wäre und kündigten daraufhin den Vertrag. Eine vollwertige Versicherung, die wirklich jeden Schaden inkl. Grobfahrlässigkeit übernimmt, so wie wir’s bei uns gewohnt sind, gibt es in Afrika vermutlich nicht.
Bernd1'182 Beiträge · seit 200614. Okt. 2011 · #52
Hallo zusammen,
natürlich gibt es keine Versicherung, die in jedem Fall hilft. Aber ich meine schon, dass die Kaskoversicherung der Lufthansa Kreditkarte einen ganz ordentlichen zusätzlichen Versicherungsschutz bietet. Tom hat ganz oben die Kriterien sehr gut dargestellt. Dazu sollte man wissen, dass deutsches Recht gilt.
Ich halte den von Norbert geschilderten Fall nicht für grob fahrlässig herbeigeführt. Schön, wenn der örtliche Vermieter das behauptet, hat man dem wenig zu erwidern. Und leider muss man vor Ort sehen, wie man das regelt - also wohl bezahlen. Aber zurück in Deutschland hat man ganz andere Karten gegen den Versicherer der Kreditkarte. Dem sollte man glaubhaft machen können, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war - notfalls mit einem Anwalt vor einem deutschen Gericht.
natürlich gibt es keine Versicherung, die in jedem Fall hilft. Aber ich meine schon, dass die Kaskoversicherung der Lufthansa Kreditkarte einen ganz ordentlichen zusätzlichen Versicherungsschutz bietet. Tom hat ganz oben die Kriterien sehr gut dargestellt. Dazu sollte man wissen, dass deutsches Recht gilt.
Ich halte den von Norbert geschilderten Fall nicht für grob fahrlässig herbeigeführt. Schön, wenn der örtliche Vermieter das behauptet, hat man dem wenig zu erwidern. Und leider muss man vor Ort sehen, wie man das regelt - also wohl bezahlen. Aber zurück in Deutschland hat man ganz andere Karten gegen den Versicherer der Kreditkarte. Dem sollte man glaubhaft machen können, dass es keine grobe Fahrlässigkeit war - notfalls mit einem Anwalt vor einem deutschen Gericht.
Gruß, Bernd
Ich nehme an, du hast seinen Abschluß im anderen Thread nicht gelesen. Deshalb nur so zum lesen, N. verklagt den deutschen(?) Versicherer der KK, legt natürlich alle Aussagen der NAM Zeugen, die diese in NAM vor einem zugelassenen Gericht per Eides statt gemacht haben auf Deutsch vor, er hat sogar einen Anwalt (das sicher), der ihn juristisch vertritt und tritt gegen ein Versicherungsunternehmen (z.B Allianz) an. Und dann erklärt sich das Gericht für nicht zuuständig oder fällt sogar ein Urteil, denn der Versicherer hat ja nichts falsch gemacht, er würde ja zahlen, wenn er dürfte, aber der Vertrag läßt das gar nicht zu. 3`bis 4` € Kosten für Gericht und Anwalt zusätzlich zu den Kosten in NAM für die Unterlagen. Süß
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Haengematte schrieb:Ok, also bleibt als Ergebnis einfach, dass man das Risiko nicht umgehen kann ggf. einen Unfallschaden aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen...
Somit wäre die optimale Versicherung die des namibischen Anbieters, wenn Sie zahlt, muss ich nichts vorstrecken, und wenn sie nicht zahlt würde es auch keine andere Versicherung geben, die in diesem Falle gezahlt hätte...
Das ist eine Möglichkeit, ansonsten einfach Statistik, wie oft passiert was, wo passiert es, bin ich überhaupt gefährdet, was kostet was. Ein Beispiel. Wenn ich mich hauptsächlich in der Etosha, im Vlei oder auf den Wegen dahin aufhalte, in der Stadt aber immer per Taxi unterwegs bin. Ein Auffahrunfall in der Etosha, nun ja die meisten dort sind Mietwägen, alle mit Super Cover usw., also muss ich nicht zahlen 😄 . Sobald ich van Zylls, am Kunene, im Hoanib, Hoarusib unterwegs bin, was ich wahrscheinlich gar nicht darf, wenn ich den Hügel runterrolle ist mir die Super Cover erst mal egal oder ich brauche sie anschließend eh nicht mehr, per Ambulanz nach Haus kann keiner verhindern. Alternative 2 Ich nehme ain Auto, dass der Vermieter bereits abgeschrieben hat, dass mich max 3-4` bei Totalverlust kostet und für die gesparte Super Cover nehme ich ein Sat Phone. Und wenn die Möhre dann stehen bleibt rufe ich nachts um 12 den Vermieter an und sag "He Alter, ich steh hier grad bei den spotted drums und der Motor ist verreckt, wann kannst du denn hier sein" ( oder so ähnlich).
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Bernd1'182 Beiträge · seit 200614. Okt. 2011 · #55
Also, Axel, das musst Du mir bitte erklären. Einen Abschluss im anderen Thread mit dem von Dir zitierten Inhalt habe ich nicht gefunden.
Und warum sollte sich ein Gericht für nicht zuständig erklären? Es gilt für die LH-Karte deutsches Recht und Gerichtsstand ist der Sitz des Versicherers - also!
Wie sich der Fall mir darstellt, ist es sicherlich keine grobe Fahrlässigkeit. Aber ich kenne natürlich nicht die Aussagen, die das ändern könnten. Deshalb ist ein Kostenrisiko immer dabei.
Dein Problem ist die namibische Definition darüber, was ein Unfall ist. Grundsätzlich werden nur Ereignisse mit "Gegner" hierzu gezählt. Bei vielen Versicherungen ist das auch eine Crash mit einem Wildtier, das ist aber nicht einheitlich. Oft sind Wildunfälle bei Fahrten in der Dunkelheit auch ausgenommen. Alles andere, also jeder Unfall ohne Gegner ist in diesem Sinne nie ein Unfall sondern immer Fahrlässigkeit und damit nicht versichert. Das entspricht eben absolut nicht unserem Vollkasko-denken. Ich habe zwar nicht dieses Mietwagenproblem, aber es ist bei meiner Versicherung für mein eigenes Auto in Namibia genauso. Ich muss das akzeptieren oder kann mir diese Versicherung dann auch schenken. Persönlich habe ich mich für ersteres entschieden, weil ich im Falle eines Unfalls mit Gegner mein Geld von der Versicherung einfordern kann und diese sich dann darum kümmern muss, dieses Geld wieder vom Unfallgegner zu bekommen. Der Spaß kostet mich für einen 16 Jahre alten Landcruiser stolze 9.000 NAD im Jahr. Dazu muss ich aber sagen, dass ich in den letzten beiden Jahren weit über 30.000 km unterwegs war (bis auf einen Reifenplatzer bei Tempo 120 unfallfrei) Ich weiß es. Aber viele Automieter merken es erst, wenn es passiert ist. Ich bin mir sicher, einige würden über den Preis-Leistungsunterschied einer guidet Tour mit einem Unternehmer mit eigenem Fahrzeug anders sprechen, wenn ihnen bewußt wäre. Aber das steht ja beim reinen Preisvergleich nicht so deutlich auf dem Zettel.
Viele Grüße jaw
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden (Mark Twain)
OPOptimist119 Beiträge · seit 201115. Okt. 2011 · #57
Das bedeutet unter dem Strich, dass bei jeder Selbstfahrertour durch Namibia mit namibianischem Leihfahrzeug ein nahezu unkalkulierbares Risiko mitfährt. Das reicht unter Umständen bis zum Neuwert des Autos, zuzüglich Bergungskosten und anderer Nebenrechnungen. Was kostet ein neuer Landcruiser mit Campingaufbau? 40.000 Euro oder mehr? Ein Hilux dürfte bei annährend 30.000 Euro liegen. Allein die Geldbeschaffung ist relativ schwierig und dürfte kaum aus Namibia zu organisieren sein. Ich stelle mir vor, ich rufe bei meiner Bank an und sage, überweise mir mal 40.000 Euro auf folgendes Konto bei der Bank of Africa. Ach so, das gibt der Dispo auf meinem Giro nicht her. Dann müssen wir jetzt einen Konsumentenkredit vereinbaren. Ach, das geht telefonisch nicht, da muss ich persönlich vorbei kommen. Das geht aber gerade nicht, weil die mich hier festgesetzt haben. Was nun? Dann rufe ich jetzt Freunde oder Verwandte an, dann müssen die eben für mich zur Bank in Deutschland gehen und einen Kredit aufnehmen oder für mich sammeln gehen. Wie viele Tage dauert das? Mein Urlaub ist längst um. Jetzt muss ich in der Firma anrufen und meine Notlage erklären und gleich diskutieren, wer jetzt (zusätzlich zu seiner Arbeit) meine Projektleitung übernimmt. Das kann ganz schön heftig werden. Und der Allerweltsunfall, der mir passiert ist, kann sich jederzeit ereignen. Er war absolut unvermeidbar. Und jetzt stelle ich mir vor, das passiert bei höherer Geschwindigkeit. Dass wir nur 70km/h drauf hatten war reiner Zufall, weil wir nach einer Ortsdurchfahrt erst wieder beschleunigten. Wir waren ausgeruht, völlig fit. Es war heller Tag. Es möge sich jeder fragen, wie oft er schon unausgeruht, übernächtigt, müde, nach einem Nachtflug direkt nach Autoübernahme und Einkauf losgehetzt, unter Zeitdruck zu schnell gefahren und dann auch noch in die Dunkelheit gekommen ist. Um wie viel höher ist dann die Unfallwahrscheinlichkeit. Wenn dann auch noch Schotterpiste dazu kommt . . . Ich glaube kaum, dass es jemanden gibt, der in Namibia gefahren ist, ohne einen Reifenschaden gehabt zu haben. Ich möchte nicht wissen, wie oft ich schon mit einem Reifen unterwegs war, der an der Innenwand von einem Stein beschädigt war – durch mich selbst oder den Vormieter. Da ist der Reifenplatzer nur eine Frage der Zeit. Wo liegt da meine individuelle Schuld? Zahlen muss ist aber. Was tue ich? Vielleicht besser in ein Land fahren, in dem einigermaßen kalkulierbare Risiken auf mich warten? Ich weiß, nicht vergleichbar: aber in den USA kosten Mietwagen einen Bruchteil der Afrikatarife, sind fast immer nagelneu und so versichert, dass am Mieter nicht einmal ein minimaler Selbstbehalt hängen bleibt.
Hallo Norbert, deiner Aussage ist nichts hinzuzufügen. ich möchte nicht wissen, wieviele Mieter in den letzten Jahren mit einer völlig unsinnigen Versicherung aber dem Gedanken, ich bin voll abgesichert unterwegs waren. ich habe mich immer köstlich amüsiert, wenn ich las "wir waren 3 Wochen mit Super Cover und Zusatzversicherung unterwegs und die haben doch tatsächlich gezahlt, wie uns ein Rücklicht kaputt ging, Gott sei Dank". Wer da wohl gespart hat? Wir müssen uns einfach von dem uns bekannten Vollkaskogedanken verabschieden, der hier herrscht. Gäbe es in D. keine Vollkaskoversicherung, wären viele Leute ganz anders unterwegs mit ihrem 3er BMW und 200 Watt Stereoanlage und dem Wissen, wenn das Teil geschrottet wird zahle ich 100€ mehr im Jahr, die restlichen 35`€ zahlt ja die Versicherung, die hats ja. Ich wünsche dir nur, dass dein RA vor Ort den Vermieter überzeugen kann und du mit einer geringeren Zahlung davon kommst, mit der richtigen Strategie könnte es funktionieren. Ach ja, so zum Schluß. ich kann mich an einen Fall erinnern, wo ein Mieter sich extra einen Bock besorgte, um damit einen Unfall mit einem Felsen zu "kaschieren", ist aber aufgefallen.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion. Das vorher Gesagte erspart uns die erneuten 1000€ für die sinnlose Versicherung unseres Nissan!! Zum Glück haben wir bisher nur einmal eine Versicherung bezahlt, die auch für europäische Autobesitzer fast völlig sinnlos ist. Nochmals herzlichen Dank und lb Gruß von Helga
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Rajang1'115 Beiträge · seit 201015. Okt. 2011 · #60
Hallo zusammen, Nach dem Lesen der Beiträge bleibe ich bei meiner früheren Aussage: Der Selbstbehalt des Vermieters in Namibia kann für einen 4x4 mit Campingausrüstung 40000$NAM betragen kann. Diesen Selbsbehalt kann ich über eine europäische Versicherung abgedecken (Kosten so um die 5-10€ pro Tag. Habe ich einen Eigenschaden (ohne Gegener wie Personen, FZ, Tiere) wird dieser Schaden durch die europäische Versicherung ohne Probleme bezahlt, solange dieser nicht höher als der Selbstbehalt ist - das wäre dann etwa 3500€ im obigen Beispiel. Falls der Schaden über dem Selbstbehalt liegt, dann ist die Chance gross, dass Du als Mieter auf dem Ganzen liegen bleibst......
Falls dazu andere Meinungen bestehen, bitte antworten.