Diskussion zur optimalen Mietwagenversicherung

229 Antworten · 51,1k Aufrufe · gestartet 12. Okt. 2011 von Philip Marlowe
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1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #21
Topobär schrieb:Hallo Alex,

Deiner Argumentation liegt ein gewaltiges Vorurteil zugrunde. Ich denke, den meisten geht es nicht um die Risiken, die man selbst in der Hand hat, d.h. durch den eigenen Fahrstil und die Wahl der Strecke selbst bestimmen kann. Es geht vielmehr um Unfälle, die man nicht verschuldet hat.

Ein Überschlag nach Reifenplatzer kann auch dem besten und vorsichtigsten Fahrer passieren. Ein durch einen unversicherten Dritten verschuldeten Unfall wirst auch Du nicht verhindern können. Auch so manch ein Wildunfall ist selbst bei aller Umsicht nicht zu verhindern.

Mir geht es darum, bei solchen Unfällen Versicherungsschutz zu haben und nicht darum ohne Risiko die Sau raus zu lassen.
Wie reagierst du, wenn der Vermieter den Überschlag nach Platzer nicht anerkennt ( frag mal deinen Lieblingsvermieter wie oft er das hört) sonder sagt du warst zu schnell. Übrigens ist bei einem geübten Fahrer ein Reifenplatzer bei moderater Geschwindigkeit durchaus handelbar ohne sich zu überschlagen, bei falscher Reaktion natürlich möglich. Für die Fälle unversicherter menschlicher Gegner mag das Geschrieben zutreffen, wobei diese Art der Begegnung bei den Vermietern eher als unüblich und sehr selten hingestellt wird, weil diese meist in der Stadt unterwegs sind, die meisten Touristen aber auf dem Land. Ein Tier treffen okay, es so zu treffen, das es liegenbleibt und als Beweisstück mitgenommen werden kann? Die Vermieter und die Versicherungen hören selten " ich war zu schnell" sondern meistens etwas anderes, also wer mag ihnen ihre Reaktionen verdenken. Die meisten angebotenen Versicherungen beruhigen die Nerven, werden in 99% der Fälle nicht gebraucht und kosten Geld. Wenn man eine Kosten/Nutzen Analyse durchführt eventuell mit etwas Wahrscheinlichkeitstheorie wer gewinnt dann?
Ach ja, weil es so schön ist, wer zahlt eigentlich wenn das Flugzeug im Kongo notlandet und der Insasse auf der Flucht von einem Hartebeest gerammt und verletzt wird.;)
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #22
Und um das Ganze weiterzuführen:
bis jetzt lese ich nur "wer zahlt wenn ich das Auto oder Teile davon kaputt mache", wie versichert ihr euch dagegen, wenn euch kurz vor Opuwo oder den Epupafalls ein kleiner Himba vors Auto läuft, wenn ihr einem Damara die letzte Kuh zerlegt und damit seiner Familie die Lebensgrundlage nehmt, wer zahlt, wenn ihr beim falschen Abbiegen ( Linksverkehr) einen Familienvater trefft? Die Höhe der stattlichen Entschädigung könnt ihr bei CM erfahren.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Gast12. Okt. 2011 · #23
Hallo,

auch das Auswärtige Amt hat festgestellt und schreibt dazu:

Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NamibiaSicherheit.html?nn=352424

Gruß
361 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #24
Alles in allem denke ich, dass wenn man vorsichtig und vorrausschauend fährt zumindest nichts extrem gravierendes passieren wird. Schließlich baut mir hier in Deutschland ja auch nicht alle vier Wochen einen Unfall oder ist ggf. auch die ganzen Jahre unfallfrei gefahren.

Wenn ich meine Geschwindigkeit überall anpasse und nicht rumträume sollte ein reifenplatzer kein Problem sein, auch Tiere sollte man an den meisten Stellen sehen können. Wir werden eher eh gemütlich unsere Tagestouren hinter unsbringen, da wir erstens immer ausreichend Zeit haben und zweitens auch was von der Landschaft sehen möchte. Da muss ich dann nicht mit Tempo 80 über eine Schotterpiste rauschen.

Und wenn ich lese, wie heute morgen in irgendeinem Thread, dass in Sossusvlei viele nach Toröffnung direkt mit Tempo 100 losgerast sind um den Sonnenaufgang zu erleben, dann brauche ich mich nicht zu wundern, dass erstens ein Unfall passieren kann und zweitens der Vermieter nicht zahlt.

Ich vetraue nun einfach, dass wenn ich mich überall angemessen verhalte ich erstens keinen Unfall baue und zweitens falls doch, dass der Schaden übernommen wird.

Außerdem sind auch schon eine ganze Menge anderer Urlauber aus Namibia unfallfrei zurückgekehrt...;)
Reisebericht Namibia Glücksreise Oktober/November 2011 http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/213149-die-16-tage-qwas-haben-wir-fuer-ein-glueckq-reise.html
1'115 Beiträge · seit 201012. Okt. 2011 · #25
Sälü zäme,
Ich will auch noch meinen 'Senf' zu Thema geben.
1) Es gibt in Namibia Vermieter, die haben eine Blackbox im FZ eingebaut. Das wird so nirgends geschrieben. Das kann hilfreich sein um Standard Annahmen / Beschuldigungen, warum der Unfall entstand, zu entkräften.
2) Im Schadenfalle: Solange der Schaden den CDW nicht überschreitet, sehe ich kein Problem. Der Vermieter erstellt eine Schadenrechnung, die wird mit dem Depot (welches normalerweise dem CDW entspricht) verrechnet UND wenn Du nun eine Zusatzversicherung in Europa abgschlossen hast, die den CDW abdeckt, anstandslos bezahlt. Warum? Auf der Rechnung ist nicht festgehalten, ob der Schaden nun durch die Versicherung gedeckt war oder nicht! Darum empfiehlt es sich den höchstmöglichen CDW in Namibia abzuschliessen und über eine Europa-Zusatzversicherung abdecken zu lassen (Elvia, Basler, etc).
Habe diesen Fall bereits bei mir selber in der Praxis erlebt - da wurde auch das polieren des FZ infolge 'bush-kratzer' übernommen. Das ZF hatte 2 Schäden a) durch rückwärtsfahren ein Loch im Camper wegen Baumast und b) durch 'Versenken' des FZ in einem Schlammloch und dadurch Bruchstellen im Camper-Chassis. Wenn ich die Beiträge der Juristen hier im Forum lese, wäre das ja grobe Fahrlässigkeit gewesen.....

Anders würde es wahrscheinlich aussehen, wenn der Schaden den CDW überschreitet - bei einem CDW von 40000 $NAM wäre das aber ein beträchtlicher Schadenfall.

Gruss Rajang
...ein Nichtjurist by the way...
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #26
Rajang schrieb:Sälü zäme,
Ich will auch noch meinen 'Senf' zu Thema geben.
1) Es gibt in Namibia Vermieter, die haben eine Blackbox im FZ eingebaut. Das wird so nirgends geschrieben. Das kann hilfreich sein um Standard Annahmen / Beschuldigungen, warum der Unfall entstand, zu entkräften.
2) Im Schadenfalle: Solange der Schaden den CDW nicht überschreitet, sehe ich kein Problem. Der Vermieter erstellt eine Schadenrechnung, die wird mit dem Depot (welches normalerweise dem CDW entspricht) verrechnet UND wenn Du nun eine Zusatzversicherung in Europa abgschlossen hast, die den CDW abdeckt, anstandslos bezahlt. Warum? Auf der Rechnung ist nicht festgehalten, ob der Schaden nun durch die Versicherung gedeckt war oder nicht! Darum empfiehlt es sich den höchstmöglichen CDW in Namibia abzuschliessen und über eine Europa-Zusatzversicherung abdecken zu lassen (Elvia, Basler, etc).
Habe diesen Fall bereits bei mir selber in der Praxis erlebt - da wurde auch das polieren des FZ infolge 'bush-kratzer' übernommen. Das ZF hatte 2 Schäden a) durch rückwärtsfahren ein Loch im Camper wegen Baumast und b) durch 'Versenken' des FZ in einem Schlammloch und dadurch Bruchstellen im Camper-Chassis. Wenn ich die Beiträge der Juristen hier im Forum lese, wäre das ja grobe Fahrlässigkeit gewesen.....

Anders würde es wahrscheinlich aussehen, wenn der Schaden den CDW überschreitet - bei einem CDW von 40000 $NAM wäre das aber ein beträchtlicher Schadenfall.

Gruss Rajang
...ein Nichtjurist by the way...
zu 1. diese Blackbox wird selten Auskunft über den Grund des Abflugs, den Zustand der Strasse usw. geben, außer die Konstruktion hat sich drastisch verändert.
zu 2. du verstehst die Situation des Vermieters nicht.In den seltesten Fällen ist der Vermieter im Bereich Vollkasko versichert, verständlich wenn die Prämie über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs hinweg bis zu 2/3 des Fahrzeugpreises susmacht, also werden Schäden bis zu einem bestimmten Prozentsatz in die Preise einkalkuliert. Bei einem "Volltreffer" würde dann ggf. der Vermieter auf dem Schaden - CDW sitzen bleiben, das kann bei einer heftigen Kollision schon mal ein 5-stelliger Betrag sein ( die Fahrzeugpreise sind deutlich höher als bei uns)
Nun die Frage:
Warum sollt er das tun?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Gast13. Okt. 2011 · #27
Axel schrieb:
zu 1. diese Blackbox wird selten Auskunft über den Grund des Abflugs, den Zustand der Strasse usw. geben, außer die Konstruktion hat sich drastisch verändert.
Doch doch, es gibt welche bei denen man recht gut den Zustand der Straße nachvollziehen kann...

Ich gebe Rajang Recht:
Das kann hilfreich sein um Standard Annahmen / Beschuldigungen, warum der Unfall entstand, zu entkräften.
Natürlich nur, wenn die Blackbox alle relevanten Daten aufzeichnet.
lg
WoMa
zuletzt bearbeitet 13. Okt. 2011
1'182 Beiträge · seit 200613. Okt. 2011 · #28
Hallo Rajang,

Du verwechselst CDW mit der Selbstbeteiligung (Deductible oder Excess). CDW ist eine Haftungsbefreiung für bestimmte Kaskoschäden - mit oder ohne SB

Gruß,
Bernd
0
zuletzt bearbeitet 14. Okt. 2011
148 Beiträge · seit 201113. Okt. 2011 · #29
Auch bei dieser Versicherung ist ein Allrad Nissan Double Cab nicht versicherbar:

leider können wir Ihnen für dieses Fahrzeug keinen Versicherungsschutz anbieten.
Mit freundlichen Grüssen
www.selbstbeteiligung-Versicherung.de
www.moessthaler.de
156 Beiträge · seit 200813. Okt. 2011 · #30
Wenn der Nissan als Pkw zugelassen ist, muss der eigentlich auch versichert sein. Zumindest hab ich die Antwort von Lufthansa auf Anfrage bezgl. Toyota Hilux bekommen. Aber das ist natürlich immer alles Theorie.

Hat jemand schon mal eine dieser hiesigen Kreditkartenversicherungen oder Zusatzversicherungen in Anspruch genommen und kann aus Erfahrung erzählen? Einen Beitrag hierzu hab ich nirgends gefunden. Das wär doch wahrscheinlich am hilfreichsten für weitere Entscheidungen.

Grüße
Jogo
1'182 Beiträge · seit 200614. Okt. 2011 · #31
Hallo Jogo,

ich habe die Versicherung der LH-Kreditkarte schon einmal in Anspruch genommen - mit gutem Erfolg. Ich hatte einen Two-Way-Stop für einen Four-Way-Stop gehalten. Da ist mir einer in die Seite gerauscht - war ein ziemlich kapitaler Schaden. Die Abwicklung lief problemlos: Polizei sehr freundlich, am nächsten Tag bei NATIONAL das Auto getauscht - und noch eine Tasse Kaffee bekommen. Später wurde dann die SB belastet, die von der M&M-Versicherung ./. SB € 230 ersetzt wurde. Also alles bestens.

Aber das bringt uns hier nicht sehr viel weiter, denn das war halt ein ´einfacher` Fall - es ging nicht um grobe Fahrlässigkeit, um Farmpads, um einen Unfall mit Wild, um Überschlagen etc...!

Gruß,
Bernd
0
156 Beiträge · seit 200814. Okt. 2011 · #32
Hallo Bernd,

vielen Dank - vielleicht findet sich ja noch jemand mit einem der geschilderten komplizierteren Vorfälle und Abwicklung der SB bzw. des Eigenanteils (der ja dann vielleicht auch 10k€ oder mehr war) über deutsche Zusatzversicherung.



Gruß
Jogo
2'346 Beiträge · seit 200614. Okt. 2011 · #35
Hallo Markus,

was nützt dich die Selbstbehalt-Versicherung aber, wenn es gar keinen Selbstbehalt gibt, sondern du den ganzen Schaden bezahlen musst? Das Hauptproblem in dieser Diskussion ist ja - durchaus verständlich - die Abdeckung des Risikos, das dadurch entsteht, dass die namibische Vollkasko (mit welchem Selbstbehalt auch immer) überhaupt nichts zahlt und du auf einem u. U. richtig dicken Schaden sitzen bleibst. Habe da wirklich auch noch keine Lösung gefunden.

Viele Grüße
Armin
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #36
Habe diese Diskussion durch Zufall bei meiner Recherche in eigener Sache entdeckt und kann folgendes berichten:
Haben den fast fabrikneuen Mietwagen in Windhoek von einem lokalen Vermieter übernommen. Noch am selben Tag und keine 300 km später passierte der Unfall ohne Fremdbeteiligung. Unmittelbar nach einer Ortsdurchfahrt in der Beschleunigungsphase platzte auf Asphalt ein Hinterreifen. Der Wagen brach bei rund 70 km/h aus, geriet außer Kontrolle, kam von der Straße ab, prallte gegen einen betonierten Wasserdurchlauf und kippte die Böschung hinunter um. Wir blieben weitgehend unverletzt, der 4x4 mit Dachzelt war Schrott. Die Polizei nahm den Unfall auf. Hinter uns fahrende Einheimische bestätigten den Unfallhergang mit plötzlichem Ausbrechen nach Reifenplatzer, und sie bestätigten auch die 70 km/h. Der Vermieter versorgte uns innerhalb eines Tages mit einem Ersatzfahrzeug. Wir konnten unseren dreiwöchigen Urlaub fortsetzen. Dann die böse Überraschung: Nach unserer Rückkehr präsentierte uns der Vermieter die Rechnung für das kaputte Fahrzeug. Der Schaden sollte fast 17.000 Euro kosten. Uns wurde grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Die Versicherung würde das nicht tragen. Auch der Hinweis auf meine Mietwagenvollkaskoversicherung inklusive Bestätigungsschreiben des Unternehmens in Englisch wurde nicht akzeptiert. Unsere Kreditkarten gaben die Summe nicht mehr her. Natürlich war auf die Schnelle die Summe auch nicht auf andere Weise aufzutreiben. Der Vermieter setzte uns mit Hilfe der Polizei und eines Anwalts fest. Uns drohte, den Rückflug zu verpassen. Nach intensiver Verhandlung ließ er sich darauf ein, meine Frau und die Kinder ausreisen zu lassen. Ich musste meinen Pass abgeben und vor Ort bleiben. Meine Frau organisierte nach der Rückkehr nach Deutschland den Geldtransfer. Erst als das Geld beim Vermieter gebucht war, bekam ich meinen Pass zurück und durfte ausreisen. Zurück in Deutschland die nächste böse Überraschung: Die Mietwagenvollkaskoversicherung meiner Kreditkarte verweigert die Zahlung mit Hinweis auf die grobe Fahrlässigkeit. Da half auch die beglaubigte Übersetzung der schriftlichen Zeugenaussage der Namibianer nichts, die den Unfall beobachtet und der Polizei zu Protokoll gegeben hatten.

Herzliche Grüße, Norbert
361 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #37
Ich habe gerade mit der Allinaz Versicherung telefoniert. Ich habe genau diese Fragen gestellt.
Grds. ist es bei dieser Versicherung egal, ob ich in Namibia eine Versicherung abgeschlossen habe oder nicht, oder ob diese leistet oder nicht.. Diese Versicherung leistet, wenn ich nicht grob fahrlässig, Alkohol, Wettfahrten etc. einen Unfall gehabt habe.
Schäden werden bis maximal EUR 5.500,-- übernommen. Habe ich z.B. einen Schaden von 15.000,-- und die namibische Versicherung übernimmt EUR 8.000,--, wird ein Betrag von der Allianz i.H.v. EUR 5.500,-- übernommen, die restlichen 1.500,-- bleiben Privatvergnügen.

Grobe Fahrlässigkeit wird nur überprüft wenn sich das aus dem Unfallbericht ergibt. Grds. wird hier nach deutschen Recht erstattet.

Ich für meinen Teil werde sicherlich hier eine Versicherung abschliessen und wohl auch eine über den Vermieter. Die paar EUR für die Versicherung sind mir dann egal. So habe ich aber das Gefühl, das weitestgehend vernünftig abgesichert bin.

LG Sven

PS: Nach dem abschicken meiner Antwort habe ich erst den Bericht von Norbert gelesen. Das widerspricht ja wieder dem, was ich geschrieben habe...bzw. umgekehrt.

Über wen hattest Du versichert?
Reisebericht Namibia Glücksreise Oktober/November 2011 http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/213149-die-16-tage-qwas-haben-wir-fuer-ein-glueckq-reise.html
zuletzt bearbeitet 14. Okt. 2011
5'479 Beiträge · seit 200914. Okt. 2011 · #38
Hallo Optimist,

ich finde solch sachlich rüber gebrachten Informationen immer sehr gut und hilfreich. Was mal wieder fehlt ist der Name des Vermieters. Warum wird sich hier im Forum so oft gescheut, Ross und Reiter zu nennen.
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
zuletzt bearbeitet 14. Okt. 2011
361 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #39
Topobär schrieb:Hallo Optimist,

ich finde solch sachlich rüber gebrachten Informationen immer sehr gut und hilfreich. Was mal wieder fehlt ist der Name des Vermieters. Warum wird sich hier im Forum so oft gescheut, Ross und Reiter zu nennen.
Ja, das würde mich auch interessieren. Ich würde erwarten oder hoffen, dass Vermieter, die Mitglied der CARAN sind, sich entsprechend seriös verhalten.
Reisebericht Namibia Glücksreise Oktober/November 2011 http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/213149-die-16-tage-qwas-haben-wir-fuer-ein-glueckq-reise.html
19 Beiträge · seit 201114. Okt. 2011 · #40
Topobär schrieb:Hallo Optimist,

ich finde solch sachlich rüber gebrachten Informationen immer sehr gut und hilfreich. Was mal wieder fehlt ist der Name des Vermieters. Warum wird sich hier im Forum so oft gescheut, Ross und Reiter zu nennen.
Hallo Topobär,

damit muss ich (noch) zurückhaltend sein. Auch wenn ich nach anwaltlicher Beratung wenig Hoffnung habe, wenigstens einen Teil des Geldes zurück zubekommen, will ich es wenigstens versuchen. Wir hatten vor diesem Vorfall bei diesem Vermieter schon sieben- oder achtmal in den letzten fünf Jahren ein Fahrzeug gemietet. Bis dahin stets ohne jedes Problem. Der Vermieter war auch immer recht kulant (Busch-Schrammen, kleine Beulen, Plattfüße usw.). Umso mehr hat uns das jetzige Verhalten völlig unvorbereitet getroffen.

Herzliche, Norbert