Diskussion zur optimalen Mietwagenversicherung

229 Antworten · 51,1k Aufrufe · gestartet 12. Okt. 2011 von Philip Marlowe
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Themenstarter243 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #1
Hallo,
in diesem Thread würde ich gerne eine rein sachliche Lösungsfindung zur optimalen Mietwagenversicherung in Namibia (Ausland allgem.) anstoßen.

Hintergrund ist die hier entflammte, aber im Forum sowieso immer wiederkehrende Diskussion, wie man seinen Mietwagen in Namibia optimal versichern kann.

Das Hauptproplem ist, dass es in Namibia (und evtl. anderen afrikanischen Ländern auch?) KEINE Vollkasko-Versicherung nach deutschen Maßstäben gibt und Fahrlässigkeit im Rahmen der Anmietung nicht versichert ist. Dazu kommt, dass oft der Autovermieter selbst entscheidet, ob etwas fahrlässig war oder ob man zu schnell fuhr u.ä., da er sich selbst mit seinem Eigenkapital versichert und nicht im Hintergrund eine "echte" Versicherung steht, wie das in Deutschland üblich wäre.

Eine Möglichkeit, das Versicherungsdilemma zu umgehen ist, das gewünschte Mietfahrzeug in Deutschland von einem Deutschen Veranstalter (z.B. ADAC) zu mieten und einen vertrag nach deutschem Recht zu unterschreiben. Hier gibt es zur Anmietung eines PKW in Deutschland dann keinen gravierenden Unterschied, was die Leistungen im Fall der Fälle betrifft. Und Fahrlässigkeit ist mitversichert.

Ich habe folgende Möglichkeiten gefunden, sich bei der Auslandsanmietung zusätzlich abzusichern:

- Selbstbehaltausschlussversicherung (übernimmt den Selbstbehalt bei einem Sachverhalt, der durch die im Mietvertrag vereinbarte Versicherung getragen würde). (z.B. von Mondial, Allianz bzw. HanseMerkur

- Mietwagenversicherung, wie z.B. Mietwagenversicherung.de
Hier ist das Prolem, dass Camper und Geländewagen, SUVs usw. ausgeschlossen sind.

- Mietwagen Vollkaskoversicherung über eine Kreditkarte, z.B. Miles and More von Lufthansa/DKB


Die Selbstbehaltausschlussversicherung, auch CDW (Collision Damage Waiver) genannt, bietet keinen zusätzlichen Versicherungsschutz, einschlägige Versicherungsangebote, wie Mietwagenversicherung.de fallen für 4x4 komplett raus.

Interessant klingt zunächst die Vollkaskoversicherung über die Miles & More Credit Card Gold Business klingt interessant, aber was leistet sie wirklich?

Können uns vielleicht Namibiaansässige erklären, wie sie ihr Fahrzeug versichern und ob es die Möglichkeit gibt, das Mietfahrzeug bei einem namibischen Versicherer "echt" Vollkasko zu versichern?

Los geht's!

tom
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2011
Themenstarter243 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #2
Bernd sagt:

"Bei der Lufthansa-Kreditkarten-Vollkaskoversicherung ist nicht Voraussetzung, dass ein nationaler Versicherer vorher bezahlt hat. Sie gilt zwar subsidiär, das heißt also, wenn ein nationaler Versicherer bezahlt hat, dann zahlt sie nur die Differenz - verständlicherweise. Wenn aber vorher keiner bezahlt hat, dann reguliert sie ganz normal den Schaden im Rahmen der Bedingungen. Nachzulesen in § 5 (Ausschlüsse) der Bedingungen.

Relevante Ausschlüsse sind Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung und Geländefahrzeuge außerhalb öffentlicher Straßen. Dazu zählen sicherlich nicht die öffentlichen Pads in Namibia, auch wenn sie nicht asphaltiert sind.

Natürlich sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen - leichte Fahrlässigkeit aber nicht.

Deckung bis € 75.000 und SB € 230 (§ 3)."
Themenstarter243 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #3
Vereinfachte Zusammenfassung der Bedingungen der Miles & More Credit Card Gold Business: Quelle, http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/service/versicherungen/detailseiten_versicherung/mietwagen_vollkasko.html

1. Der Mietwagen muss mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt werden.

2. Anmietung darf 30 Tage nicht übersteigen.

3. Leistet nicht "bei Verlusten, die bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Teil-/Vollkaskoversicherung oder eine andere vorrangige Versicherung erfasst sind. Nicht für Abschlepp/Bergungskosten

4. Mietfahrzeug muss PKW-Zulassung haben und darf kein LKW, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobil, Camper sein.

5. Darf kein Geländefahrzeug und Allradfahrzeug, sein, dass "außerhalb öffentlicher Straßen benutzt" wird.

Jetzt ist die Frage, ob die hier regelmäßig angemieteten Hiluxe, Landcruiser usw. mit Dachzelt von der Versicherung erfasst werden. Im Idealfall haben sie eine PKW-Zulassung, aber ob es nach Auffassung der Versicherung Camper sind oder ob sie rausfallen, weil man sich typischerweise auch außerhalb öffentlicher Straßen bewegt (mindestens Zugangswege zu Farmen/Campingplätzen) bleibt noch zu klären, Gibt es dazu Erfahrungen, könnte das jemand bei "seiner" Versicherung klären und Anfrage und Antwort hier zur Verfügung stellen?

🙂 tom
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2011
5'479 Beiträge · seit 200912. Okt. 2011 · #4
Da scheint es ja am besten zu sein, in Deutschland den Wagen zu mieten. Die Frage ist, ob man auf dem Weg auch die allseits beliebten Dachzelt-Camper mieten kann, oder nur das was die großen Ketten (Euopcar, Avis, Hertz, Budget) im Angebot haben. Wer weiss dazu etwas?
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
Themenstarter243 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #5
Ein Bekannter hat für unsere gemeinsame Reise dieses Jahr über ein dt. Reisebüro oder ADAC einen Britz Adventurer gemietet. Fahrlässig einen Spiegel abgebrochen. Bei Britz haben sie wegen des Spiegels keine Forderungen an ihn gestellt. Auf demselben Weg hätte er auch einen 4x4 mit Dachzelt mieten können.

tom
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #6
Philip Marlowe schrieb:Hallo,
in diesem Thread würde ich gerne eine rein sachliche Lösungsfindung zur optimalen Mietwagenversicherung in Namibia (Ausland allgem.) anstoßen.

Hintergrund ist die hier entflammte, aber im Forum sowieso immer wiederkehrende Diskussion, wie man seinen Mietwagen in Namibia optimal versichern kann.

Das Hauptproplem ist, dass es in Namibia (und evtl. anderen afrikanischen Ländern auch?) KEINE Vollkasko-Versicherung nach deutschen Maßstäben gibt und Fahrlässigkeit im Rahmen der Anmietung nicht versichert ist. Dazu kommt, dass oft der Autovermieter selbst entscheidet, ob etwas fahrlässig war oder ob man zu schnell fuhr u.ä., da er sich selbst mit seinem Eigenkapital versichert und nicht im Hintergrund eine "echte" Versicherung steht, wie das in Deutschland üblich wäre.

Eine Möglichkeit, das Versicherungsdilemma zu umgehen ist, das gewünschte Mietfahrzeug in Deutschland von einem Deutschen Veranstalter (z.B. ADAC) zu mieten und einen vertrag nach deutschem Recht zu unterschreiben. Hier gibt es zur Anmietung eines PKW in Deutschland dann keinen gravierenden Unterschied, was die Leistungen im Fall der Fälle betrifft. Und Fahrlässigkeit ist mitversichert.

Ich habe folgende Möglichkeiten gefunden, sich bei der Auslandsanmietung zusätzlich abzusichern:

- Selbstbehaltausschlussversicherung (übernimmt den Selbstbehalt bei einem Sachverhalt, der durch die im Mietvertrag vereinbarte Versicherung getragen würde). (z.B. von Mondial, Allianz bzw. HanseMerkur

- Mietwagenversicherung, wie z.B. Mietwagenversicherung.de
Hier ist das Prolem, dass Camper und Geländewagen, SUVs usw. ausgeschlossen sind.

- Mietwagen Vollkaskoversicherung über eine Kreditkarte, z.B. Miles and More von Lufthansa/DKB


Die Selbstbehaltausschlussversicherung, auch CDW (Collision Damage Waiver) genannt, bietet keinen zusätzlichen Versicherungsschutz, einschlägige Versicherungsangebote, wie Mietwagenversicherung.de fallen für 4x4 komplett raus.

Interessant klingt zunächst die Vollkaskoversicherung über die Miles & More Credit Card Gold Business klingt interessant, aber was leistet sie wirklich?

Können uns vielleicht Namibiaansässige erklären, wie sie ihr Fahrzeug versichern und ob es die Möglichkeit gibt, das Mietfahrzeug bei einem namibischen Versicherer "echt" Vollkasko zu versichern?

Los geht's!

tom
Z.B. Adac.de ist ein Fahrzeug von Avis mit folgenden Ausschlußkriterien
Versicherungen:
Haftungsausschluß und Diebstahlschutz: (Super CDW und TP)
Soweit die Benutzung des Fahrzeuges nicht gegen die Bestimmungen des
Mietvertrages verstößt, genießen Sie bei Verlust oder Beschädigung
(unabhängig von der Schuldfrage) eine Haftungsbefreiung nach den
Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Schäden an Glas und Reifen sind versichert.
Nicht versichert sind Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels,
Schäden am Unterboden des Fahrzeuges,
Fehlbetankung, grob fahrlässiges Verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung
des Landes, Fahrten wider den Bestimmungen des Mietvertrages.
Der Versicherungsschutz erlischt insbesondere, wenn ein nicht-autorisierter
Fahrer fährt, der Fahrer unter Einfluß von Alkohol und/oder Drogen steht.

Unfall wegen nicht angepasster Fahrweise = fahrlässig oder grob fahrlässig? Hier gilt die Einschätzung des Vermieters und der Versicherung
Wo darf laut Mietbedingungen nicht gefahren werden? Erfährt man erst vor Ort. Kaokeveldt, Hoarusib usw sind selbst bei den Einheimischen Vermietern oft ausgeschlossen.
Sollte das Fahrzeug tatsächlich bei einer Versicherung untergebracht sein, was ja bei vielen vor Ort Anbietern nicht ist, wird diese Versicherung nicht blind zahlen sondern dies sicher, wie auch in D, abhängig vom Kostenaufwand machen. Dazu ist die Versicherung übrigens verpflichtet, weil sie ja kostensparend arbeiten muss. Jeder durch den Vermieter an die Versicherung weitergereichte Schaden erhöht die Prämienbelastung, jeder durch den Mieter beglichene Schaden nicht. Interessant z.B bei adac/avis die integrierte Reifenversicherung, Wer schon mal versucht hat, bei Avis einen zweiten passenden Reservereifen zu bekommen wird mein Lächeln verstehen. Zudem werden dann nicht die Mietkosten für den Reifen erstattet sondern der Preis für den neuen, jeder möge hier selber einen Kosten/Nutzenvergleich machen. Ein Vergleich mit ortsansässigen ist nicht möglich, da diese natürlich, soweit bisher kein Schaden vorlag, die Möglichkeit haben, sich privat zu hohen Kosten bei einer der SADC Versicherungen zu versichern, diese Möglichkeit haben die meisten Vermieter vor Ort nicht oder nicht mehr. Und wie schon erwähnt das Zubehör ist nie mitversichert.
Ich bin auch sehr interessiert, was hier für Hinweise kommen, mir ist keine 100% Absicherung bekannt. Bei vielen Vertragsbedingungen vor Ort und einer extremen Auslegung ist nicht mal das Verlassen des Hofes des Vermieters zu empfehlen um keine Kosten zu haben 😄 .
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #7
Ach ja, vergessen. Was ist mit den Versicherungen, die den Selbstbehalt übernehmen? In meinem Verständnis übernehmen diese die Kosten im Schadensfall, die die von mir vor Ort abgeschlossene Versicherung nicht zahlt. Was ist den hier mit den Obergrenzen, Avisa so weit ich weiß max 1000.-€, wer zahlt den Rest
Upps und noch eins, öffentliche Strassen sind bezeichnet (B,C,D), sind Farmwege öffentlich, was ist mit dem Bereich Namib, in der Etosha gibts nur eine, was ist mit dem Rest?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2011
983 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #8
Wer aus Deutschland kommt, sollte auf jeden Fall bei einer deutschen Gesellschaft (Tui/Dertour usw.) nach deutschem Recht ein Kfz mieten! Hier gibt es Vollkasko ohne Probleme.

Wenn es aber irgendwelche Probleme geben sollte, streitet ihr euch in Deutschland nach deutschem Recht.

Ich hatte mit Mietwagen im Ausland schon viele Probleme und es gab hinterher immer eine Lösung über die deutsche Gesellschaft. Gleiches gilt wohl auch für die Anmietung bei einer Schweizer Gesellschaft.

Vermieter vor Ort lehne ich kategorisch aus rechtlichen Gründen ab. Meist sind diese zwar etwas billiger, was dann mit einem Schrottauto oder Streitereien über dies oder das deinen Urlaub vermiest.

In jedem 2. Reisebericht, bei denen von lokalen Mietwagen-Verleihern gemietet wurde, liest man so was wie:

"Als wir am Malariasee ankamen, sprang der Wagen nicht mehr an. Wir warteten 3 Tage bis der freundliche Mitarbeiter mit der Zorromaske vom Autovermieter uns das Ersatzteil brachte ..."
oder
"Als wir das Kartoffelveld durchquerten, gab das Getriebe seinen Geist auf. Wir ernährten uns 1 Woche von Wurzeln und Beeren, bis Hilfe kam ..."
oder
"Am 3. Tag brach der Bolzen, der im Vergaser für guten Geruch sorgt. Aus unseren Amalgan-Zahnfüllungen schmolzen und schmiedeten wir einen Ersatzbolzen und die Fahrt ging weiter ..."

Mit schmunzelnden Grüßen
Ralf
Beste Grüße rhh64
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2011
148 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #9
Folgendes Mail habe ich zum Versicherungsschutz für einen Nissan Allrad Double CAP bei Leihwagenversicherung.de erhalten:

Sehr geehrter Herr Markus,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider ist dieser Typ des Leihwagens in unserer Versicherung ausgeschlossen. Also wir können die Versicherung nicht empfehlen.

Lassen Sie uns wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüssen,

Kundenbetreuung

Leihwagenversicherung.de

So, jetzt eilts ein bisschen denn ich bräuchte eine Vericherung ab 01.11.11 für die reduktion der Schadensreduktion 😉
www.moessthaler.de
Gast12. Okt. 2011 · #10
Hallo,
Axel schrieb:Ach ja, vergessen. Was ist mit den Versicherungen, die den Selbstbehalt übernehmen? In meinem Verständnis übernehmen diese die Kosten im Schadensfall, die die von mir vor Ort abgeschlossene Versicherung nicht zahlt. Was ist den hier mit den Obergrenzen, Avisa so weit ich weiß max 1000.-€, wer zahlt den Rest
Wir hatten zuletzt eine Selbstbehaltausschluss-Versicherung von ELVIA - also der Allianz. Die zahlt, wenn sie denn zahlt, bei Schäden in Afrika bis zu 5.500 EUR. Die Versicherung hat aber auch die nette Formulierung in den Bedingungen: "Kein Versicherungsschutz besteht ... für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen Versicherungsschutz vorsieht"

Es gibt zu dem Thema schon ca. 100! Seiten Text im Forum. Ich glaube nicht, dass sich durch den neuen Thread noch neue Erkenntnisse einstellen. Es haben glücklicherweise nur sehr wenige FoMis Erfahrungen mit der Regulierung größerer Fahrzeugschäden, so dass sich aus deren Erfahrungen auch kein repräsentatives Bild ergibt.

Wir versuchen jetzt als Laien, Formulierungen juristisch eindeutig auszulegenn (Was ist ein Campingfahrzeug, was eine öffentliche Straße, was ist einfache bzw. grobe Fahrlässigkeit, usw). Selbst Anwälte werden das nicht mit absoluter Sicherheit eindeutig beantworten können. Auch mit der Versicherung wird man im Vorfeld kaum jeden möglichen Einzelfall erörtern können.

Im Zweifelsfall entscheidet am Ende ein Richter und jeder Richter hat die Freiheit, unter Berücksichtigung und Gewichtung aller Details des konkreten Einzelfalls Formulierungen und Gesetze individuell zu interpretieren. Das gefällte Urteil hat dann auch keinerlei Referenzcharakter und kann nicht auf ähnliche Fälle übertragen werden.

Beste Grüße

Guido
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #11
rhh64 schrieb:Wer aus Deutschland kommt, sollte auf jeden Fall bei einer deutschen Gesellschaft (Tui/Dertour usw.) nach deutschem Recht ein Kfz mieten! Hier gibt es Vollkasko ohne Probleme.

Wenn es aber irgendwelche Probleme geben sollte, streitet ihr euch in Deutschland nach deutschem Recht.

Ich hatte mit Mietwagen im Ausland schon viele Probleme und es gab hinterher immer eine Lösung über die deutsche Gesellschaft. Gleiches gilt wohl auch für die Anmietung bei einer Schweizer Gesellschaft.

Vermieter vor Ort lehne ich kategorisch aus rechtlichen Gründen ab. Meist sind diese zwar etwas billiger, was dann mit einem Schrottauto oder Streitereien über dies oder das deinen Urlaub vermiest.

In jedem 2. Reisebericht, bei denen von lokalen Mietwagen-Verleihern gemietet wurde, liest man so was wie:

"Als wir am Malariasee ankamen, sprang der Wagen nicht mehr an. Wir warteten 3 Tage bis der freundliche Mitarbeiter mit der Zorromaske vom Autovermieter uns das Ersatzteil brachte ..."
oder
"Als wir das Kartoffelveld durchquerten, gab das Getriebe seinen Geist auf. Wir ernährten uns 1 Woche von Wurzeln und Beeren, bis Hilfe kam ..."
oder
"Am 3. Tag brach der Bolzen, der im Vergaser für guten Geruch sorgt. Aus unseren Amalgan-Zahnfüllungen schmolzen und schmiedeten wir einen Ersatzbolzen und die Fahrt ging weiter ..."

Mit schmunzelnden Grüßen
Ralf
Dertours = Britz, das heißt Dertours tritt als Vermittler auf ( sh Bedingungen)
Auschlüsse u.a.
Generell kein Versicherungsschutz (unter folgenden Bedingungen haftet der Faher mit der vollen Schadenssumme):
Verstöße gegen die Mietbedingungen; Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit; Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer unter 21 Jahren oder ohne Führerschein, fahrlässiges, mutwilliges oder rücksichtsloses Fahren; Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße; Wasserschäden; Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeuges; Schäden die durch das Stehen auf dem Dach herbei geführt werden; Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung, Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges nzw Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Benutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind; wenn Unfall bzw. Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird. Weitere Mietbedingungen und Gründe für Versichungsausschluss siehe Rückseite des Mietvertrages vor Ort. Wenn wegen der vorher genannten Gründe die Zustellung eines Ersatzfahrzeuges nötig ist, entstehen Zusatzkosten von ZAR 5.000. Es ist ein erneuter Abschluss des Mietvertrages inkl. aller Gebühren und ein erneuter Abschluss der Versicherung notwendig. Das höchste vor Ort abschliessbare Versicherungspaket ist das CDW-2 Paket und beinhaltet die Abdeckung der Kosten mit einer Selbstbeteiligung von ZAR 5.000 von: Dach-und Unterbodenschäden, 1 Reifen, 1 Windschutzscheibe, Abschleppkosten, Schäden am Radio. Stand Mai 2010, Änderungen vorbehalten.

Ach ja, woher weiß der Vermieter, dass die abgeschlossene Versicherung zahlt?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #12
Hallo Guido,
du hast recht, Die Langzeitforisti kennen diese Threats und reagieren gar nicht mehr, sowie bei Malaria, Kriminalität, wie wird das Wetter in einem Jahr und zwei Monaten auf der C28 bei km xx sein usw.
Die Newbies finden diese ganzen Artikelbäume nicht oder glauben, was man sagt/schreibt, sind dann beruhigt und wundern sich.
Wenn es keine Absicherung gibt, ist der Mensch generell sehr vorsichtig, weil er dann selber für sich verantwortlich ist. Wir sind die ersten Male mit Karte, Kompass und irgendeinem 2x4 in Gegenden unterwegs gewesen, wo die Besucher heute nur im Convoy mit Satphone, GPS und Führer hinfahren, dann aber dort den Luxus eines mallorkinischen 4 Sterne Hotels erwarten.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
983 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #13
Axel schrieb:

Dertours = Britz, das heißt Dertours tritt als Vermittler auf ( sh Bedingungen)
Das stimmt so nicht, Detour bietet mehrere Mietwagenverleiher mit unterschiedlichen Bedingungen an. So habe ich in NAM Thrifty über Dertour gemietet.
Beste Grüße rhh64
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #14
rhh64 schrieb:
Axel schrieb:

Dertours = Britz, das heißt Dertours tritt als Vermittler auf ( sh Bedingungen)
Das stimmt so nicht, Detour bietet mehrere Mietwagenverleiher mit unterschiedlichen Bedingungen an. So habe ich in NAM Thrifty über Dertour gemietet.
Das bedeutet also, das diese Vermieter Eigentum von Dertours sind?
Wenn nicht vermittelt Dertours einem dem Kundenwunsch entsprechenden und verfügbaren Wagen von einem der per Vertrag angeschlossenen Autovermieter. Grundsätzlich gilt in diesen Fällen das Recht vor Ort, unbenommen bleibt das Recht des Einspruchs beim Reisebüro/ Unternehmen, das ggf. Einfluss auf den Vermieter nimmt. Ähnliches gilt übrigens auch bei immobilen Anmietungen. Der Gerichtstand D gilt nur für die in D abgeschlossenen Vereinbarungen, soweit sie nicht anderen Gesetzen unterworfen sind oder die Ausschlüsse innerhalb irgendeiner Stelle der Vereinbarungen zu finden sind und nicht zutreffen.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
983 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #15
Hallo Axel,
Dertour vermittelt nach deutschem Recht. Wenn du vor Ort einen Schaden bezahlen musst, bekommst du von Dertour (nach deren Bedingungen du gemietet hast) das Geld zurück. Das klappt auch so!
Beste Grüße
Ralf
Beste Grüße rhh64
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #16
rhh64 schrieb:Hallo Axel,
Dertour vermittelt nach deutschem Recht. Wenn du vor Ort einen Schaden bezahlen musst, bekommst du von Dertour (nach deren Bedingungen du gemietet hast) das Geld zurück. Das klappt auch so!
Beste Grüße
Ralf
Ach Ralf,
die von mir oben angegebenen Auschlußktiterien der Firma Britz gelten als Vertragbestanteil nach erfolgter Annahme des Angebots, also hat der Vermieter jederzeit die Möglichkeit, die Versicherung außen vor zu lassen.
Vor einigen Jahren hatte ein junges Paar das Vergnügen, bei einer der bereits erwähnten Ketten mit einem beschädigten Fahrzeug kurz vor Abflug zu erscheinen und auf die Zusage der Bezahlung zu pochen. Nach mehreren Tagen Zusatzaufenthalt in einer idyllischen Anlage am Stadtrand mit Mehrfachbelegung in den Zellen durften Sie dann nach Hinterlegung des bestrittenen Geldbetrages und der Vermittlung der deutschen Botschaft das Land verlassen. Vor einm erneuten Besuch hat man ihnen von Amts wegen abgeraten. Wie erklärst du dem Vermieter im Zweifelsfall 1 Std vor Boarding, das deine Reiseunternehmen in D die Kosten sicher übernimmt und du dich sofort nach sicherer Rückkehr darum kümmern wisr.
Oder weil ständig "aber bei mir war das ganze so und so":
Unfall mit Landcruiser 4.2 mit aufgesetztem Wohnalkoven in der Nähe von Swakop Überschlag nach Reifenplatzer, Repkosten am Fahrzeug unter Selbstbehalt, also übernommen, Kosten des Alkoven ( 5 Stellig) nicht.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #17
Vielleicht etwas Off Topic,
wir fahren ja nicht deshalb nach NAM, weil wir mit einem Golf ein bischen von WDH nach Okahandja fahren wollen, nein wir wollen vielleicht "ein bißchen" die Sau raus lassen, ein wenig Off Road, ein wenig Flussdurchfahrt, ein wenig Outdoor. Aber upps, da kann ja was passieren was Geld kostet, da gibt es bestimmt jemand anderes der zahlt.
Viele der "Vögel" wie ich, die extrem Outdoor fahren, wissen, das etwas passieren kann und nehmen deshalb z.B. ein Fahrzeug bei einem Vermieter, das auch bei Totalschaden nicht mehr als xxxxx€ kostet und wissen auch, das dieser Betrag auf der KK belastet wird und den Verfügungsrahmen vermindert und haben ggf. noch etwas auf dem Sparbuch für alle Fälle. Wir behandeln das gemietete Fahrzeug aber auch wie das eigene, können notfalls ein paar Tage ohne "Mutti und Vati" am Telefon auskommen und können unser "Können" einschätzen, wenn nicht müssen wir halt zahlen. Ein Urllaub außerhalb des Wohnzimmres ist immer mit Risiken verbunden, die Probleme sollte der Verursacher tragen, nicht jemand anderes. ( sorry, ich rede nicht von Griechenland 😈 )
Damit schalte ich mich ab.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
148 Beiträge · seit 201112. Okt. 2011 · #18
Das wissen auch viele "Vögel", die nicht extrem Outdoor fahren, das was passieren kann. Es gibt aber auch viele "Neulinge" hier (mich eingeschlossen), die vielleicht eine möglichkeit erhoffen, das hoffentlich nicht eintretende Risko etwas vermindern zu können mit einer entsprechenden Versicherung. Nur alles zu kritisieren ist eines - aber auch Vorschläge für gute Vorschläge und Möglichkeiten für eine entsprechende Versicherung zu erteilen wär die andere - das vermiss ich bei dir etwas, denn es kann ja nicht alles immer schlecht sein aber man kann alles schlecht machen...
www.moessthaler.de
zuletzt bearbeitet 12. Okt. 2011
1'130 Beiträge · seit 200612. Okt. 2011 · #19
mosmax schrieb:Das wissen auch viele "Vögel", die nicht extrem Outdoor fahren, das was passieren kann. Es gibt aber auch viele "Neulinge" hier (mich eingeschlossen), die vielleicht eine möglichkeit erhoffen, das hoffentlich nicht eintretende Risko etwas vermindern zu können mit einer entsprechenden Versicherung. Nur alles zu kritisieren ist eines - aber auch Vorschläge für gute Vorschläge und Möglichkeiten für eine entsprechende Versicherung zu erteilen wär die andere - das vermiss ich bei dir etwas, denn es kann ja nicht alles immer schlecht sein aber man kann alles schlecht machen...
Na Gut. Wenn ich ein Risiko befürchte ist die Vermeidung desselben die beste (einzige?) Versicherung also
wenn ich so fahre, das ich auch bei einem Abkommen von der Strasse sauber zum stehen komme kostet es ein paar Schrammen oder ein paar Euro an ausbuchten,
wenn ich im Auto nichts drin habe, es wie der Vermieter befiehlt mit der Kralle absichere, warum sollte es dann einer stehlen?
Wenn das Rep. eines gelöcherten Reifens im schlimmsten Fall 20€ kostet, wofür brauche ich eine Reifenversicherung, wieviel ganze Reifen incl. Felge für ca 300€ will ich eigentlich vernichten?
Warum müssen in der/einer Stadt alle gleichzeitig aus dem Fenster schauen und "ui" sagen, anstatt das sie darauf achten wie der Verkehr ist, speziell beim Linksverkehr, es gibt auch Führungen mit eigenem Fahrer usw.usw.
Eine Reisekrankenversicherung klar, eine Rückholversicherung ( natürlich die mit eigener Entscheidung wann ich heim will, nicht wenn der Versicherer befiehlt) sehr gut, eine Begrenzung der zu zahlenden Schadenssumme bei Totalschaden, wenn ich versuche alle Situationen zu beherrschen, hilft dem Vermieter.
Grundsätzlich ist diese Diskussion wie bei der über die Malaria Proph. Jeder muss sich selber entscheiden und zu seiner Entscheidung stehen, auf jeden Fall aber muss er dann mit seiner Entscheidung leben und den sich der zusätzlichen Risiken bewußt sein. Aus diesem Grund werde ich auch nicht hingehen und eine Versicherung empfehlen oder ablehnen, alles was sich schreibe ist meine eigene Meinung und nicht allgemein gültig ( super Rechtsausschluss nach D Recht).,
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
5'479 Beiträge · seit 200912. Okt. 2011 · #20
Hallo Alex,

Deiner Argumentation liegt ein gewaltiges Vorurteil zugrunde. Ich denke, den meisten geht es nicht um die Risiken, die man selbst in der Hand hat, d.h. durch den eigenen Fahrstil und die Wahl der Strecke selbst bestimmen kann. Es geht vielmehr um Unfälle, die man nicht verschuldet hat.

Ein Überschlag nach Reifenplatzer kann auch dem besten und vorsichtigsten Fahrer passieren. Ein durch einen unversicherten Dritten verschuldeten Unfall wirst auch Du nicht verhindern können. Auch so manch ein Wildunfall ist selbst bei aller Umsicht nicht zu verhindern.

Mir geht es darum, bei solchen Unfällen Versicherungsschutz zu haben und nicht darum ohne Risiko die Sau raus zu lassen.
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"