Diskussion zur optimalen Mietwagenversicherung

229 Antworten · 51,1k Aufrufe · gestartet 12. Okt. 2011 von Philip Marlowe
Antworten
1'115 Beiträge · seit 201015. Okt. 2011 · #61
Hallo zusammen,
Wenn ich das alles richtig mitbekommen habe, wurde bisher nur von NAMIBIA und dessen Auslegung betr. Versicherungen gesprochen.

Frage: Gilt das ganze für das ganze Afrika? z.B. SA, Botswana, Kenya, Tanzania?

Gruss Rajang
93 Beiträge · seit 200915. Okt. 2011 · #62
Ich schließ mich Rajangs Frage mal an: Ist die Problematik in Südafrika genauso vorhanden oder gibt es "echten" Versicherungsschutz?
In jungen Jahren... Südafrika/Namibia 2007 Reisebericht (in the making)
1'130 Beiträge · seit 200615. Okt. 2011 · #63
Rajang schrieb:Hallo zusammen,
Nach dem Lesen der Beiträge bleibe ich bei meiner früheren Aussage:
Der Selbstbehalt des Vermieters in Namibia kann für einen 4x4 mit Campingausrüstung 40000$NAM betragen kann.
Diesen Selbsbehalt kann ich über eine europäische Versicherung abgedecken (Kosten so um die 5-10€ pro Tag.
Habe ich einen Eigenschaden (ohne Gegener wie Personen, FZ, Tiere) wird dieser Schaden durch die europäische Versicherung ohne Probleme bezahlt, solange dieser nicht höher als der Selbstbehalt ist - das wäre dann etwa 3500€ im obigen Beispiel.
Falls der Schaden über dem Selbstbehalt liegt, dann ist die Chance gross, dass Du als Mieter auf dem Ganzen liegen bleibst......

Falls dazu andere Meinungen bestehen, bitte antworten.

Gruss Rajang
Nun dann schauen wir mal. Du wirst in der Stadt von einem nichtversicherten Autofahrer getroffen, dein Fahrzeug steht und wird vor vielen Zeugen von einem Elefant gerammt, alles Schäden an denen du nicht Schuld bist. Du hast eine Cover beim Vermieter oder eine Versicherung, die auch zahlt ohne das du beim Vermieter eine Versicherung haben mußt (was manche Versicherungen dieser Art voraussetzen), dann bekommst du Geld. Du hast irgendeinen!!!!! Schaden am Fahrzeug ohne eindeutige schuldhafte nachweisbare Mitwirkung von eingeschlosssenen Faktoren ( Menschen, Tiere), egal warum, die Versicherung zahlt "wahrscheinlich" nicht, denn wie kommt es zu dem Schaden? Wohl nicht aufgepasst, oder?
In SA kommt ggf. noch dazu, dass Fahren auf Gravel Roads verboten ist oder max 30km/h oder sonst was. Alles das findest du in den AGB des Vermieters unter "Auschlüsse". Dann denkst du dir einen Fall aus, der passieren kann und schaust, was dabei zutrifft oder zutreffen kann und das nicht mit der rosaroten sondern der durchsichtigen Brille. Siehst du jetzt klarer?
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
zuletzt bearbeitet 15. Okt. 2011
250 Beiträge · seit 201015. Okt. 2011 · #64
@Mariechen

Ich kenne weder in Afrika noch im Euroraum eine Versicherung die bei grober Fahrlässigkeit die gesamte Schadenssumme zahlt. Bis 50% Kürzung ist die Regel... Da nutzt am Ende auch eine LH oder weiss ich was für Karte nichts…

Die beste Versicherung ist das Risiko zu minimieren. Vernünftige Geschwindigkeit auf Schotter, tiefe Wasserdurchfahren nur mit Schnorchel etc... Hier scheint aber der eine oder andere Tourist seine Mühe zu haben…

Unser Landcruiser ( Wert 65‘000 CHF ) ist seit 12 Jahren ohne jegliche Versicherung in Afrika unterwegs... etwas Risiko fährt immer mit...

Gruss Tom
Die ganze Bar kam mir hoch (Charles Bukowski)
1'309 Beiträge · seit 200915. Okt. 2011 · #65
JABULANI schrieb:

Unser Landcruiser ( Wert 65‘000 CHF ) ist seit 12 Jahren ohne jegliche Versicherung in Afrika unterwegs... etwas Risiko fährt immer mit...

Gruss Tom
Hallo Tom,

dann wünsche ich dir mal, nicht nur wegen der 65000 CHF, dass mit deinem Auto niemand zu Schaden kommt.

Viele Grüße,
Nenette
Il n'y a pas un atome de cette poussière que je n'aime infiniment. Es gibt kein Atom in diesem Staub, das ich nicht unendlich liebe. (Elizabeth Riollet über Voi/Tsavo) Botswana 2010: http://nenette-f.over-blog.de/categorie-11610665.html Mein anderes Hobby: http://lauter-schoene-saetze.over-blog.com/
Gast15. Okt. 2011 · #66
Nenette schrieb:
JABULANI schrieb:

Unser Landcruiser ( Wert 65‘000 CHF ) ist seit 12 Jahren ohne jegliche Versicherung in Afrika unterwegs... etwas Risiko fährt immer mit...

Gruss Tom
Hallo Tom,

dann wünsche ich dir mal, nicht nur wegen der 65000 CHF, dass mit deinem Auto niemand zu Schaden kommt.

Viele Grüße,
Nenette
Hallo Nenette,

habt Ihr auch Euer eigenes Auto wie Jabulani in Afrika in Benutzung???

Gruß
Gast15. Okt. 2011 · #68
Hallo,

nein, nur ingeressehalber. Deine Antwort auf Jabulani klingt ein bisschen so als wenn er aus irgendwelchen Gründen keine VS abschließt.

Gruß
1'309 Beiträge · seit 200915. Okt. 2011 · #69
Hallo,
aus Jabulanis Posting lese ich, dass sein Auto völlig versicherungsfrei in Afrika fährt, also hat er wohl keine Versicherung abgeschlossen oder der Versicherungsschutz wurde irgendwann beendet.
Hab ich das falsch verstanden?
VG Nenette
Il n'y a pas un atome de cette poussière que je n'aime infiniment. Es gibt kein Atom in diesem Staub, das ich nicht unendlich liebe. (Elizabeth Riollet über Voi/Tsavo) Botswana 2010: http://nenette-f.over-blog.de/categorie-11610665.html Mein anderes Hobby: http://lauter-schoene-saetze.over-blog.com/
Gast15. Okt. 2011 · #70
Hallo Nenette,

für ein Fahrzeug mit deutschem, schweizer etc. Kennzeichen ist es kaum möglich, in Nam eine VS abzuschließen....

Die deutsche Haftpflichtversicherung, die durch die Zulassung erforderlich ist endet im Mittelmeeranrainerraum...

Ich fahre auch so rum wie Jabulani....

Gruß
zuletzt bearbeitet 15. Okt. 2011
250 Beiträge · seit 201015. Okt. 2011 · #71
..ja versicherungsfrei.. ch auto... nur haftpflicht gegen dritte... wo ist das problem ?.. das risiko trage ich 😎
Die ganze Bar kam mir hoch (Charles Bukowski)
Gast15. Okt. 2011 · #72
Hallo Jabulani,

hab Dir ne PM geschickt.

Gruß
1'309 Beiträge · seit 200915. Okt. 2011 · #73
JABULANI schrieb:..ja versicherungsfrei.. ch auto... nur haftpflicht gegen dritte... wo ist das problem ?.. das risiko trage ich 😎
Hallo Tom,
Auch eine Haftpflicht gegen Dritte ist ein Versicherung. Insofern fährst du ja nicht ohne!
Das hatte ich vorher aus deinem Posting nicht rausgelesen.
Viele Grüße,
Nenette
Il n'y a pas un atome de cette poussière que je n'aime infiniment. Es gibt kein Atom in diesem Staub, das ich nicht unendlich liebe. (Elizabeth Riollet über Voi/Tsavo) Botswana 2010: http://nenette-f.over-blog.de/categorie-11610665.html Mein anderes Hobby: http://lauter-schoene-saetze.over-blog.com/
2'346 Beiträge · seit 200615. Okt. 2011 · #74
Hallo,

die Diskussion dreht sich im Kreis. War auch nicht anders zu erwarten. Wenn ich das so alles betrachte, dann ist es doch eigentlich die (unvermeidbare) namibische Vollkaskoversicherung mit ihren restriktiven Bedingungen, die einer optimalen Mietwagenversicherung von Deutschland aus im Wege steht. Gäbe es diese obligatorische Vollkaskoversicherung nicht, würden die Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über die Kreditkarte den Fall nach den deutschen Versicherungsbedingungen abwickeln müssen. Ideal wäre es also, einen namibischen Autovermieter zu finden, bei dem sich die Vollkasko "abwählen" ließe, aber darauf wird sich wohl kein Vermieter einlassen. Oder hat das schonmal jemand probiert?

Man muss sich natürlich auch mal vor Augen halten, wofür die Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über die Kreditkarten gemacht sind: für diejenigen, die (beruflich) im europäischen Raum oft Mietwagen benutzen und dann bei der Anmietung die Frage "Vollkasko ja oder nein" einfach mit "nein" beantworten. Wenn mir diese Frage in Namibia vom Vermieter ja auch einmal gestellt würde, wüsste ich, was ich antworten würde.

Mit nachdenklichen Grüßen
Armin
156 Beiträge · seit 200815. Okt. 2011 · #75
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Reifenplatzer bei einem deutschen Gericht als "grob fahrlässig" eingestuft werden würde. Da müsste doch eine Versicherung über die Kreditkarte im Zweifelsfall greifen bzw. ein Verfahren in Deutschland anders ausgehen als in Namibia - denke ich mal.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt?

Grüße
Jogo
19 Beiträge · seit 201115. Okt. 2011 · #76
Armin schrieb:Hallo,

die Diskussion dreht sich im Kreis. War auch nicht anders zu erwarten. Wenn ich das so alles betrachte, dann ist es doch eigentlich die (unvermeidbare) namibische Vollkaskoversicherung mit ihren restriktiven Bedingungen, die einer optimalen Mietwagenversicherung von Deutschland aus im Wege steht. Gäbe es diese obligatorische Vollkaskoversicherung nicht, würden die Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über die Kreditkarte den Fall nach den deutschen Versicherungsbedingungen abwickeln müssen. Ideal wäre es also, einen namibischen Autovermieter zu finden, bei dem sich die Vollkasko "abwählen" ließe, aber darauf wird sich wohl kein Vermieter einlassen. Oder hat das schonmal jemand probiert?

Man muss sich natürlich auch mal vor Augen halten, wofür die Mietwagen-Vollkasko-Versicherungen über die Kreditkarten gemacht sind: für diejenigen, die (beruflich) im europäischen Raum oft Mietwagen benutzen und dann bei der Anmietung die Frage "Vollkasko ja oder nein" einfach mit "nein" beantworten. Wenn mir diese Frage in Namibia vom Vermieter ja auch einmal gestellt würde, wüsste ich, was ich antworten würde.

Mit nachdenklichen Grüßen
Armin
Hallo Armin, Volltreffer!
Das, was du im zweiten Absatz deines Beitrages schreibst, wurde mir so durch die Blume und hintenherum und ohne dass ich mich darauf berufen könnte, so vom Unternehmen bestätigt. Sinngemäß: "Wir bieten die Mietwagenvollkasko an, um die Karte für Geschäftsreisende attraktiv zu machen (viel Umsatz) und nicht, um das unverhältnismäßig hohe Risiko von Afrikareisenden (wenig Umsatzt) mit teurem Mietwagen auf schlechten Straßen preiswert zu versichern."

Herzlichen Gruß, Norbert
zuletzt bearbeitet 15. Okt. 2011
229 Beiträge · seit 201115. Okt. 2011 · #77
Über unseren schweren Unfall ohne Fremdbeteiligung kann man ja in meinem Thread diesbezüglich nachlesen.
Ich hatte über Europcar mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht.
Europcar hat nicht nur überhaupt keine Schwierigkeiten gemacht, sondern sogar den vollen Mietpreis für die eigentlich verbliebenen 9 Tage erstattet.

Nur mal zur Info, weil hier ja immer was anderes behauptet wird......
Reisebericht 2012: http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/254741-wie-aus-dem-trauma-ein-traumurlaub-wurde.html Wir suchen immer noch unseren Ersthelfer 2011: http://www.namibia-forum.ch/forum/11-diverses/204690-unfall-07092011-sossusvlei-ersthelfer-gesucht.html
156 Beiträge · seit 200815. Okt. 2011 · #78
Armin schrieb:Hallo,

Sinngemäß: "Wir bieten die Mietwagenvollkasko an, um die Karte für Geschäftsreisende attraktiv zu machen (viel Umsatz) und nicht, um das unverhältnismäßig hohe Risiko von Afrikareisenden (wenig Umsatzt) mit teurem Mietwagen auf schlechten Straßen preiswert zu versichern."

Herzlichen Gruß, Norbert
Das könnte die Versicherung einfach dadurch erreichen, dass sie Afrika oder was auch immer in den Versicherungsbedingungen aus dem Schutz rausnimmt. Wenn dem nicht so ist, dann ist das auch versichert.
1'115 Beiträge · seit 201015. Okt. 2011 · #79
Hallo Alex,
Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter in einem Schadenfall eine saubere Rechnung erstellt (oder Offerte einer Drittfirma, die den Schaden beheben wird). Auf einer solchen Rechnung ist normalerweise KEINE Ursache des Schadens aufgeführtd. Solange diese Rechnung nun unter dem Selbstbehalt liegt, den Du in Europa bei einer Drittversicherung abgedeckt hast, bezahlt die europäische Versicherung anstandslos.

Das Problem ist erst dann, wenn der Schaden über dem Selbstbehalt liegt - denn dann stellt sich für die europäische Versicherung die Frage, warum mehr als der Selbstbehalt vom Vermieter in Rechnung gestellt wurde.

Oder sehe ich da was falsch?

Gruss Rajang
1'182 Beiträge · seit 200616. Okt. 2011 · #80
Hallo Rajang,

leider habe ich mit Deiner Logik so hin und wieder meine Probleme.

Was meinst Du mit Drittversicherer? Der erste ist wohl der des Vermieters. Und wer ist der zweite? Und wer ist in diesem Fall die europäische Versicherung? Meinst Du die Versicherung der Selbstbeteiligung (SB)? Oder die CDW/Kasko-Versicherung der Kreditkarten?

Wie dem auch sei, wenn Du eine Rechnung über € 37,50 vorlegst, zahlen die vermutlich tatsächlich. Aber bei höheren Beträgen darf es schon etwas mehr sein, wie Schadenbericht, Schadentag und -ursache, Polizeiprotokoll etc.

Ich vermute, dass Du in dem zweiten Absatz den Selbstbehalt der örtlichen Versicherung meinst. Woher kennt denn der europäische Versicherer den?

Gruß,
Bernd
0