Lufthansa Visa Gold: Versicherungsschutz???

67 Antworten · 16,0k Aufrufe · gestartet 04. Juli 2007 von Guido.
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527 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #21
Canopy, das Dachzelt, der Kühlschrank usw nicht versichert sind. In diesem Fall sind nochmal, je nach Alter, bis zu 5000€
Also doch lieber in die Eifel...😈

Mir ist schleierhaft, wie Du auf den Betrag von € 5000,- kommst und ohne selbst detaillierte Fachkenntnisse zu haben erscheint er mir doch deutlich zu hoch.

Das Canopy dürfte aus sachenrechtlichen Erwägungen zum Fahrzeug gehören und sollte demnach mitversichert sein.

Leute, ich glaube, wir sind jetzt zum Thema Lufthansa GoldCard an einen Punkt gekommen, wo wir nicht mehr weiterkommen. Auf der einen Seite gibt es die ständigen Zweifler, die Betrug und Mißbrauch durch die deutsche Vollkasko wittern, auf der anderen Seite diejenigen, die sagen, dass sie einer deutschen Versicherung und dem Gerichtsstandort Deutschland eher vertrauen, als dem in Namibia und darüberhinaus auch die teils zehnfach höheren Kosten einer Nam-Versicherung anführen.

Es wird versucht, die Versicherungsbedingungen auseinanderzupflücken und bei beinahe allseits nicht vorhandenem juristischem Sachverstand (kein Vorwurf!) erhebt jeder den Anspruch, die richtige Auslegungsmethode gefunden zu haben, teils unter dem vermeintlichen Meinungsverstärker, man habe das mit seiner Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei oder irgendeinem Verbandsjustiziar abgesprochen. Ohne Argumente zu bringen, sind solche vermeintlichen Belege wertlos und nicht überzeugend. Ganz davon abgesehen, hat die Versicherung inzwischen genau diese angeblich anwaltlich bestätigte Tatsache genau gegenteilig schriftlich (also verbindlich) garantiert.

Vielleicht sollte wir uns einfach darauf einigen, dass jeder die Lösung wählen sollte, die seinem Geldbeutel entspricht und der er persönlich am meißten vertraut.

Hier kommen wir nicht mehr weiter. WIr drehen uns im Kreis. Es kommen immer wieder dieselben Fragen und an Stellen, an denen ich dachte, sie seien schon längst geklärt, wird weiter gezweifelt und damit Unsicherheit geschürt.

Es gibt nun inzwischen unterschiedliche Threads zu diesem Thema LH GOld-Card und ich behaupte, dass die Übersichtlichkeit völlig verloren gegangen ist. VIelleicht macht sich jemand mal die Arbeit, vielleicht mache ich es beizeiten, die wesentlichen Informationen in einem neuen Thread zusammenzufassen, der dann als FAQ dienen könnte.


Möge Gott dafür sorgen, dass keiner von uns je eine Versicherung brauchen wird! Amen.
1'130 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #22
Moin Hiluchs,
ich kann deinen Ausführungen nur beipflichten. Meine Intension ist eigentlich, darauf hinzuweisen, dass die Vorstellung "ich bin ja abgesichert und kann machen was ich will", nicht greift und daher ein extrem bewußtes Verhalten sinnvoll ist. Ich möchte damit auch darauf hinweisen, dass Versicherungen nicht unbedingt das Allheilmittel sind, sondern völlig legitim Kosten minimieren wollen, d.h. das Risiko, erst nach langer Zeit oder gar nicht Geld zu bekommen, nicht gering ist.
Das Problem Aufbauten (Canopy) kommt daher, dass bei mehreren Unfällen diese als nachträglich und nicht immer vorhanden und nicht als Zubehör angemeldet durch die Versicherungen als nicht erstattungsfähig bezeichnet wurden.
Die Kosten z.B Engelkühlschrank, je nach Größe bis 1500€, Dachzelt je nach Größe bis 3000€, Canopy je nach Ausführung 1500-3000€.
Es wird dann vielleicht auch Firmen geben, die das ältere Material gerne auf Kosten anderer in Neues umwandeln.
Im Endeffekt werden wir erst nach mehreren (Un)Fällen wissen, wie die Situation gehandelt wird, wobei dann wieder juristisch jeder Fall neu zu bewerten wäre und das Resultat bereits behandelter Situationen keine Auswirkungen auf neue Fälle haben wird/könnte.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
ThemenstarterGast05. Juli 2007 · #23
Hi,
Leute, ich glaube, wir sind jetzt zum Thema Lufthansa GoldCard an einen Punkt gekommen, wo wir nicht mehr weiterkommen.
Also ich bin durch den Thread weitergekommen. 🙂
Auf der einen Seite gibt es die ständigen Zweifler, die Betrug und Mißbrauch durch die deutsche Vollkasko wittern, auf der anderen Seite diejenigen, die sagen, dass sie einer deutschen Versicherung und dem Gerichtsstandort Deutschland eher vertrauen, als dem in Namibia und darüberhinaus auch die teils zehnfach höheren Kosten einer Nam-Versicherung anführen.
Die einen glauben eben eher an das Gute und an Kulanz. Die anderen sind eben eher skeptisch und misstrauisch oder haben vielleicht schon mal negative Erfahrungen mit dem Kleingedruckten und dessen Auslegung gemacht.
teils unter dem vermeintlichen Meinungsverstärker, man habe das mit seiner Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei oder irgendeinem Verbandsjustiziar abgesprochen.
Genauso wie es hier von den Laien unterschiedliche Interpretationen gibt, wird man von verschiedenen Rechtsanwälten auch nicht unbedingt eine einheitliche Beurteilung bekommen.
Vielleicht sollte wir uns einfach darauf einigen, dass jeder die Lösung wählen sollte, die seinem Geldbeutel entspricht und der er persönlich am meißten vertraut.
Richtig. Die Hauptfrage, nämlich ob ein 4x4 mit Dachzelt grundsätzlich überhaupt unter den Versicherungsschutz der Visa Gold fällt, ist für mich jetzt geklärt.
527 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #24
durch die Versicherungen als nicht erstattungsfähig bezeichnet wurden.
Es wird dann vielleicht auch Firmen geben, die das ältere Material gerne auf Kosten anderer in Neues umwandeln.
Axel, nimm's nicht persönlich, aber genau solche Formulierungen schüren Unsicherheit, weil Du damit beim Leser den Eindruck erweckst und verstärkst, dass Versicherungen ja eh machen können, was sie wollen und die Versicherungsleistung nur vom guten Willen des Versicherers abhängt.

Dem ist aber nicht so. Du hast mit der Versicherung einen Vertrag geschlossen und dan den ist die Versicherung genauso gebunden, wie Du.
Ihr seid gleichberechtigte Partner.
Der Otto-Normalverbraucher sagt sich jetzt, was habe ich schon für eine Chance gegen einen riesigen Versicherungskonzern. Eben dafür gibt es im Streitfall die Justiz!
Viele Bürger denken jedoch auch," jaja, die Gerichte entscheiden ebenfalls, wie sie wollen und zwar immer gegen den kleinen Bürger".
Dem ist ebenfalls nicht so. Nur weil der Durchschnittsbürger Gesetzestexte und juristische Abhandlungen nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass sie ihm keinen Rechtsschutz bieten. Im Gegenteil: Die deutsche Rehtsprechung ist dafür berühmt-berüchtigt, sehr verbraucherfreundlich zu sein! In den letzten Jahrzehnten ist gesetzlich sehr viel auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts erreicht worden.

Fakt ist: Im Ernstfall wird der Bürger seine Rechte eben nur mit einem Rechtsbeistand durchsetzen können, da er im Grunde genommen keinerlei Ahnung von dieser zugegebenermaßen komplizierten Materie hat. Es schwirren einfach zu viele Gerüchte umher. Tatsachen oder Äußerungen von Rechtsprechungsorganen werden teils so aus dem Zusammenhang gerissen, dass sie nur noch außerirdisch wirken.

Und so kommt es, dass z.B. auch die oben zitierten Textstellen den Eindruck hinterlassen, dass man das, was der Versicherer in seiner unendlichen Großzügigkeit und Allmacht "anordnet" auch gefälligst zu akzeptieren hat.

Apell an alle: Werdet selbstbewußter! Ihr seid nicht die Spielbälle "der Großen", die hin und her geschubst werden. Ihr habt eigene Rechte! Nehmt sie wahr!
962 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #25
Hallo, Frank
vielen dank für die genannte Verischerungproblematik LH Goldcard.
Soeben erfuhr ich, entgegen vorher eingeholter mündlicher Bestätigung von Fr. Schindler Tel .089 219952743, dass der 4x4 Typ Bushcamper nicht vollkaskoversichert sei!!!
Ich habe die o.g. Card für die Vollkasko angeschafft und nun soll das alles gewesen sein. Es kann doch nicht sein, dass der Hillux mit Dachzelt versichert ist und der Bushcamper mit den gleichen Fahrzeugeigenschften nicht.
Wohin kann man sich wenden, um diesen Widerspuch aufzuklären.
Hat vielleicht jemand Versicherungsschutz für einen Bushcamper mit der LH-Goldcard gehabt?
Auf eine Antwort freut sich
myrio
PS: Hallo chrigu, ich sehe, du bist gerade online.
Meine gestrige Info über die aktuelle Reservierunganschrift Maun konnte ich nicht richtig einordnen. Kannst du mir helfen?
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193547-afrika-2011-so-qbeautiful-greenq-1teil.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193761-afrika-2011-so-beautiful-green-teil-2.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/195398-a-f-r-i-k-a-2011-so-beautiful-green-teil-3.html
425 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #26
Hallo login37,

ich habe die Mastercard Platinum der Sparda Bank.

ich kann Deine Aussage bzgl. des Geltungsbereichs nicht nachvollziehen. Vielleicht kannst Du mir helfen, wo es stehen sollte. Für mich wäre dies ein sofortiger Kündigungsgrund.

In den Bedingungen steht:

"1. Allgemeine Hinweise
Der Versicherungsschutz gilt während der Vertragsdauer für alle Reisen ins Ausland bis maximal 62 Tage je Reise. Als Ausland gelten alle Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. "

LbG
Matthias
www.matthias-goessmann.de
43 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #27
Hi Myrio,
mit dem Versicherungsschutz des Bushcamper wirst Du wohl Pech haben.
In sämtlichen Versicherungsbedingungen die ich geschmöckert habe sind explizit die Wohnmobile sowie auch Camper nicht versicherbar.

Ein Camper/Wohnmobil definiert sich durch den Festeinbau von einer Spüle,
Kochplatte oder ähnliches. Der Hilux wird eigentlich durch das Dachzelt nur
zweckentfremdet, verliert aber seine Eigenschaft dadurch nicht.
Es ist das gleiche, wenn ich auf meinem Merzer ein Dachzelt montiere, bleibt dieser weiterhin ein PKW und wird kein Camper.

P.S Leider verstehe ich einige Standpunkte nicht die hier geäussert werden.

Ob eine Versicherung in Nam oder in Deutschland abzuschließen ist meines Erachtens überhaupt nicht das Problem. (Die Leistungen muß man einfach vergleichen)
Das eigentliche Problem ist doch dieses, daß bei einigen VU in Nam kein
Schutz für die fahrlässige Handlung geboten wird. Der Vorteil über die Kreditkarte ist, daß die nur die Einschränkung grobe Fahrläsigkeit kennen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Wie das in der Schweiz gehandhabt wird, weis ich trotz Grenznähe leider nicht.

Grüße

Fränggi
ThemenstarterGast05. Juli 2007 · #28
Hallo Matthias,

Nochmal nachgelesen. Ich glaube ich habe mich geirrt. Die Einschränkung "nur Europa und Mittelmeeranrainer" scheint nur für die Leistung "Fahrzeugbezogene Assistance" zu gelten. Die Leistung "Kraftfahrzeug-Reise-Haftpflichtversicherung" scheint dagegen nur auf Europa ohne Mittelmeeranrainer begrenzt zu sein. Die Leistung Mietwagen-Vollkasko scheint dagegen doch weltweit zu gelten. Dafür sind Wohnmobile bei "Fahrzeug-Assistance explizit eingeschlossen und bei der Vollkasko doch nicht.

Das ist ja alles ein Krampf, wenn für mehrere einzelne Fahrzeugspezifische Leistungen innerhalb des Gesamtpaketes immer völlig unterschiedliche Einschränkungen hinsichtlich Ländern und Fahrzeugkategorien gelten.

Sorry für die nun meinerseits verursachte Konfusion bei dem ohnehin kompliziertem Thema. Man muss offenbar die 54 Seiten Kleingedrucktes zu der Kreditkarte mehrfach durchlesen, um zu kapieren, wo es welche Einschränkung gibt.

Guido<br><br>Post geändert von: login37, am: 05/07/2007 14:01
1'450 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #29
Hallo,
wir haben auch die Mastercarad Platinum der Sparda-Bank, extra wegen der Mietwagen-Vollkasko.
Es ist definitiv jedes Ausland, also auch Namibia, versichert

Gruss Beate
962 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #30
Hallo, Hiluchs
mich interessiert, wo man eine genaue Definition über Camper erfahren kann.
Wenn Hillux mit Dachzelt bei Lufthansa Goldard vollkaskoversichert anerkannt wird , wie ist es denn dann beim Trax, bzw. beim Bushcamper, die ja die gleichen Kriterien wie Hillux als 4x4-Fahrzeuge erfüllen.
Ich habe die LH-Goldcard nach tel. Rückfrage in München gebucht und damals bestätigte die Kollegin, dass man mit 4x4 Jeeps auf den normalen Pads in Nam+Bots. fahren kann und Versicherungsschutz geniesst.Nun erfahre ich plötzlich, dass der Bushcamper als C a m p e r wie ein normales Wohnmobil (Spirit) eingestuft wird, das ist doch Wortklauberei.
Dass Wohnmobile in den genannten Ländern ausgeschlossen sind, kann ich nachvollziehen, aber doch nicht 4x4 Bushcamper, die in den genannten Ländern für Individualtouristen unabdingbar sind.
Was kann man tun, um diese wichtige Versicherungsfrage mit Lufthansa Goldcard den vernünftigen Bedingungen der Spardabank Platinum
angleichen zu können.
MfG myrio
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193547-afrika-2011-so-qbeautiful-greenq-1teil.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193761-afrika-2011-so-beautiful-green-teil-2.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/195398-a-f-r-i-k-a-2011-so-beautiful-green-teil-3.html
962 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #31
Hallo, Beate,
kannt du mir bitte den Kontakt zu Sparda nennen.
Danke und liebe Grüsse
myrio
http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193547-afrika-2011-so-qbeautiful-greenq-1teil.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/193761-afrika-2011-so-beautiful-green-teil-2.html http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/195398-a-f-r-i-k-a-2011-so-beautiful-green-teil-3.html
171 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #32
Hallo,

noch ein Hinweis zur Lufthansa Gold Karte: Die Mietwagen-Vollkaskoversicherung greift (wie wir ja alle bereits durch mehrere Beiträge zu diesem Thema wissen) nur im "Business-Paket".

Bestimmt gehöre ich zu den "Skeptikern" 😉 : Auch wenn Lufthansa- oder Miles-and-More-Servicemitarbeiter telefonisch oder schriftlich bestätigen, dass "intern" keine Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung gemacht wird: Fakt ist, dass in den den Versicherungsbedingungen unter Absatz 2 (3) steht: "Die Verwendung der Business-Kreditkarten ist beschränkt auf Verfügungen im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit des Karteninhabers".

Und in einem Schadensfall ist die FidesSecur GmbH zuständig und nicht mehr die Lufhansa. Klar steht es (wie auch in einem in diesem Forum eingestellten Schreiben der Versicherung) jedem frei seine Business-Kreditkarte privat und geschäftlich zu nutzen - nur privat greift dann meiner Ansicht nach die Versicherung nicht. Solange ich nicht "schwarz auf weiß" von der Fidessecur Versicherung eine Bestätigung hätte (und die habe ich bisher noch nicht bekommen), dass privat angemietete Fahrzeuge ebenfalls den Vollkaskoschutz genießen, würde ich nicht daran glauben!! Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen (besonders da ich die Karte besitze).

Ansonsten wünsche ich uns allen: gute sichere Fahrt!!

Liebe Grüße Moni
573 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #33
In einem kannst du gewiss sein: Das macht kein deutsches Gericht mit. Derart versteckte und verwirrende Bedingungen werden sicherlich nicht akzeptiert. Wenn die Kreditkartenfirma die fortgesetzte Nutzung zu privaten Zwecken über Monate und Jahre hinnimmt, wird sie sich nicht plötzlich darüber herausreden können, wenn ein Schadensfall eintritt.
Viel kritischer zu bewerten ist die Unterscheidung zwischen Pkw und Lkw. Steht in der namibianischen Zulassung "Pkw" ist der Wagen versichert, steht "Lkw" drin, ist er es nicht. Was ist, wenn weder "Pkw" noch "Lkw" drin steht?

Viele Grüße, Kanzler
35 Beiträge · seit 200606. Juli 2007 · #34
Liebe Moni,

es stimmt, dass die Vollkaskoversicherung für Mietwagen nur im Business Paket der LH Miles & More Karte in GOLD enthalten ist.
Dies hat aber nichts damit zu tun, dass die Karte eine geschäftiche Kreditkarte ist und evtl. auch vom Mitarbeiter privat genutzt werden kann. Sondern heißt vielmehr, dass das Business Paket sozusagen ein spezielles Austattungsmerkmal dieser Kreditkarte ist und neben dieser Vollkaskoversicherung noch andere Vorteile wie z.B. eine Reise-Rücktrittsversicherung enthält. Dieses Ausstattungspaket kann man für die hier schon erwähnten 95,-€ im Jahr.

Das manche Firmen Ihren Mitarbeitern evtl. auch eine solch ausgestattete Karte überlassen, mag schon sein (meine Firma nicht 😐). Ob diese Ihren Mitarbeitern allerdings eine derartige Nutzung gestatten, muss dann wohl jeder mit seiner Firma klären.

Viele Grüße
Jörg<br><br>Post geändert von: JoVo, am: 05/07/2007 22:34
ThemenstarterGast06. Juli 2007 · #35
Hallo Myrio
Nun erfahre ich plötzlich, dass der Bushcamper als C a m p e r wie ein normales Wohnmobil (Spirit) eingestuft wird
Auch wenn mir die exakten Unterscheidungsmerkmale bei der Kategorie "Camper" nicht ganz klar sind: Das ein Fahrzeug, welches "Camper" im Namen hat, dann auch tatsächlich als solcher eingestuft wird, findest Du aber nicht wirklich überraschend oder?
Was kann man tun, um diese wichtige Versicherungsfrage mit Lufthansa Goldcard den vernünftigen Bedingungen der Spardabank Platinum angleichen zu können.
Garantiert genau gar nichts. Du glaubst nicht wirklich, dass die wegen Dir ihre Versicherungsbedingungen ändern? Die Versicherungsbedingungen bestanden im übrigen sicher schon so, als Du Deinen Kreditkartenvertrag abgeschlossen hast. Du hättest Dich einfach vor Deiner Unterschrift informieren müssen.

Guido
571 Beiträge · seit 200606. Juli 2007 · #36
Habe mal meinen Vermieter gefragt. Ein 4x4 ist bei ihm als pick up zugelassen. Genauer:
Ein 4x4 wird beschrieben mit Light load vehicle ( GVM mass up to 3500 kg but not more ), pick up.

Das ist nach meinem Verständnis ein Leicht LKW, also weder LKW noch PKW, aber vielleicht doch näher am LKW? Mir persönlich ist es wurscht, da cih in D keine Zusatzversicherung abschließe (und auch in Nam nicht), aber das ist ja individuell und Ansichtssache.Ihr könnt ja die diversen Versicherungen mal mit dieser Info Pick up füttern.

an: Myrio: eien Definition Camper hate doch schon jemand hier eingestellt (feste Spüle u.ä.)? Ich verstehe nicht ganz, warum Du das beim Bushcamper nicht ganz wahrhaben willst? Ich bin kein Versicherungsexperte, denke aber, die Camper beziehen sich bei unseren europäischen Versicherungen z.B, auf die ausgebauten VW Busse u.ä., das wäre auch nachvollziehbar. Ein VW Bus wird wohl landläufig kaum als Wohnmobil betrachet. Ein Bushcamper kommt dem aber schon sehr nahe. Ein mit Dachzelt und ein paar Campingutensielien in Kisten ausgestatteter 4x4 Hilux ist da doch etwas anderes (was auch schon mal jemand schrieb). Das kann ich nämlich auch hier mit meinem Allrad Kombi (Subaru) machen, es bleibt doch ein PKW.

Mein Tip: halte es mit Armin/Axel? u.a.: fahre angemessen, dann wirds zu 99,9% gutgehen. Zur Beruhigung kannst Du noch ein paar hundert Euro drauflegen, obs hilft, weiß vorher niemand.

Gruß
Steinbeisser
503 Beiträge · seit 200606. Juli 2007 · #37
Der Vermutungen und Spekulationen sind da viele... Aber hat schon jemand von Euch konkrete Erfahrungen mit einer Schadensabwicklung per Gold-, Platin-, oder sonstwie Card gemacht? Das würde vielleicht manches klären.

LG
Martin
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ThemenstarterGast06. Juli 2007 · #38
Hallo Martin
Der Vermutungen und Spekulationen sind da viele... Aber hat schon jemand von Euch konkrete Erfahrungen mit einer Schadensabwicklung per Gold-, Platin-, oder sonstwie Card gemacht? Das würde vielleicht manches klären.
Nicht wirklich:
1. Ist kein Fall hundertprozentig mit einem anderen identisch und deswegen ist die Versicherungsleistung kaum übertragbar.
2. Jedes Gericht kann bei einem identischen Fall zu einem anderen Urteil kommen. Maßgeblich bzw. bedingt übertragbar wären nur höchstrichterliche Urteile.

Selbst wenn man dann allgemeine Aussagen bekommt wie: "Die waren bei der Regulierung des Schadens sehr kulant und kundenorientiert", dann beruhigt das zwar zunächst. Nur heißt das nicht, dass das in 2 Monaten immer noch so ist. Meine Freundin arbeitet bei etwas ähnlichem wie einer Versicherung. Bisher waren die äußerst großzügig bei der Bewilligung von Leistungen. Jetzt sind die Geschäftszahlen aus verschiedenen Gründen sehr schlecht ausgefallen und die versuchen nun genau gar keine Leistungen mehr zu bewilligen.

Guido
573 Beiträge · seit 200706. Juli 2007 · #39
Es geht hier doch nicht darum, ob eine Versicherung kulant ist oder nicht. Die Regeln müssen klar definiert sein. Und wenn ich mich innerhalb dieser Regeln bewege, habe ich Versicherungsschutz, tue ich das nicht, habe ich keinen. Ich glaube hier gelesen zu haben, dass die 4X4 mit Dachzelt in Namibia als Pickup zugelassen sind. Die Frage ist also: Gilt ein in Namibia als Pickup zugelassenes Fahrzeug bei der deutschen Versicherung als Pkw oder als Lkw? Gilt es als Pkw, ist es versichert, gilt es als Lkw, ist es nicht versichert.

Viele Grüße, Kanzler
503 Beiträge · seit 200606. Juli 2007 · #40
Hallo Guido,
das, was Du schreibst, leuchtet mir ein und ich fürchte, Du hast über die Grenzen des Unternehmenes Deiner Frau hinaus, Recht. Nur, das macht ja den Umgang mit dem "Kleingedruckten" noch schwieriger und spekulativer, weil es hier nicht mehr nur um die reine Regulierung eines Schadensfalles, sondern auch - je nach Zustand der Versicherung - um den Ermessensspielraum und die Kulanz des Versicherers geht. Letztendlich hoffe ich, niemals in die Lage zu kommen, eine Vollkasko über eine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen zu müssen.
An anderer Stelle habe ich die Erfahrung mit Auslandsreisekrankenversicherungen gemacht. Da passiert auch genau das, was Du beschrieben hast. Die eine sehr kulant, Rückflug aus dem Urlaubsgebiet bis hin zum Heimattransport in ein wohnortnahes Krankenhaus: kein Problem. Eine andere erstattete in einem vergleichbaren Fall gar nichts!
Gruß
Martin
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