GUGuido.ThemenstarterGast04. Juli 2007 · #1Hallo,
wir möchten Ende September nach Nambia und wollen dort einen 4x4 mit Dachzelt anmieten. Durch dieses Forum bin ich in Sachen Versicherungsschutz auf die hier mehrfach angepriesene Lufthansa Visa Gold aufmerksam geworden, die grundsätzlich eine Vollkasko im Ausland beimhaltet.
Nach Lektüre der Versicherungsbedingungen habe ich jedoch erhebliche Zweifel am Versicherungsschutz:
http://www.miles-and-more.com/cdautils/mediapool/media_367282.pdf"Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung für das beschädigte Mietfahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder das Mietfahrzeug wird repariert bzw. in Stand gesetzt.[...]Wird eine dem Versicherer gegenüber zu erfüllende vertragliche Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, ..."
Dieses Ermessen wird der Versicherer in der Praxis kaum haben. Der Vermieter in Namibia hat keinen Vertrag mit Lufthansa und somit wird einzig und allein der Vermieter in Namibia entscheiden, wie ein Schaden reguliert wird. Man erfüllt damit nicht die Versicherungsbedingungen. Daraus können erhebliche Kosten resultieren.
"Die Versicherung erstreckt sich nicht:
1. auf vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden;
[...]
10. für Abschleppkosten und/oder Bergungskosten;"
Auf diese Klausel verzichtet ansonsten nahezu jede deutsche Versicherung. Der Beweis der einfachen Fahrlässigkeit wird in Namibia u.U. schwer fallen. Ich weiß nicht ob man da garantiert von der Polizei einen Unfallbericht bekommt, der vom deutschen Versicherungsmakler akzeptiert wird. Abschlepp- und Bergungskosten können ebenfalls schnell 4stellige Beträge erreichen.
"Darunter sind nicht eingeschlossen:
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, "
Da Wohnmobile noch einmal extra aufgeführt sind, stellt sich die Frage, was per Definition ein Camper ist? 4x4 mit Dachzelt? Ich habe gelesen, dass das hier schon einmal heiß diskutiert wurde.
Letztlich ist in der Praxis natürlich vieles eine Frage der Auslegung der Bedingungen und der Kulanz. Ich werde einmal detailliert beim zuständigen Versicherungsmakler Fidesecur nachfragen und die Antworten dann hier posten.
FRFränggi43 Beiträge · seit 200704. Juli 2007 · #2Hallo Leute,
aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen habe ich mal etwas nachgeforscht.
Meines Erachtens gibt es 4 verschiedene Kreditkartenanbieter die diese
Mietwagen-Vollkaskoversicherung weltweit anbieten.
-die schon beschriebene LH Gold (Kostenpunkt EUR 95,--)
-Amex Platinium (Kostenpunkt EUR 500.--)
-Dresdner Bank Platinium (in Kooperation mit Amex gleicher Preis)
-Daimler Chrysler Karte mit Einschluß des Versicherungspaketes
(Karte Eur 20,-- + Paket zusätzlich EUR 29,--)
-Visa und Master Plat. haben sehr unterschiedliche Versicherungsleistungen, weil diese von jeder Bank selber gestrickt werden können.
Daimler ist die günstigste (Daimlerfahrer bekommen die Karte umsonst und müssen nur den Paketpreis zahlen.)
Versicherungsschutz muß man natürlich detailiert nachlesen.
-kleiner Auszug weil auch für mich relevant
Versicherungsschutz für PKW also auch für 4 wd
Nutzung nur auf öffentl. Strassen (ist für mich selbstredend)
öffentlich ist, solange Sie eine Nummer hat und im Wegenetz eingezeichnet ist.
Entschädigungsleistung bis zu einer Höhe von Eur 50.000,-- mit einem
Selbstbehalt von EUR 250,--
bei Abschluß einer Kasko beim Vermieter wird die Differenz gezahlt.
Ein 4 wd mit Dachzelt ist trotz des Zeltes ein Pkw (ergibt sich aus der
Beschreibung des Fahrzeuges)
Wohnmobile haben einen festen Wohnaufbau.
Fahrlässigkeit ist bei deutschen VU mitversichert. (deutsches Recht)
LH-Gold und die Daimler haben ähnlichen Inhalt, obwohl ich aus Kostengründen die Daimler favorisiere)
Auf Wiedersehen in Nam
Frank
FRFränggi43 Beiträge · seit 200704. Juli 2007 · #3Hallo Leute,
aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen habe ich mal etwas nachgeforscht.
Meines Erachtens gibt es 4 verschiedene Kreditkartenanbieter die diese
Mietwagen-Vollkaskoversicherung weltweit anbieten.
-die schon beschriebene LH Gold (Kostenpunkt EUR 95,--)
-Amex Platinium (Kostenpunkt EUR 500.--)
-Dresdner Bank Platinium (in Kooperation mit Amex gleicher Preis)
-Daimler Chrysler Karte mit Einschluß des Versicherungspaketes
(Karte Eur 20,-- + Paket zusätzlich EUR 29,--)
-Visa und Master Plat. haben sehr unterschiedliche Versicherungsleistungen, weil diese von jeder Bank selber gestrickt werden können.
Daimler ist die günstigste (Daimlerfahrer bekommen die Karte umsonst und müssen nur den Paketpreis zahlen.)
Versicherungsschutz muß man natürlich detailiert nachlesen.
-kleiner Auszug weil auch für mich relevant
Versicherungsschutz für PKW also auch für 4 wd
Nutzung nur auf öffentl. Strassen (ist für mich selbstredend)
öffentlich ist, solange Sie eine Nummer hat und im Wegenetz eingezeichnet ist.
Entschädigungsleistung bis zu einer Höhe von Eur 50.000,-- mit einem
Selbstbehalt von EUR 250,--
bei Abschluß einer Kasko beim Vermieter wird die Differenz gezahlt.
Ein 4 wd mit Dachzelt ist trotz des Zeltes ein Pkw (ergibt sich aus der
Beschreibung des Fahrzeuges)
Wohnmobile haben einen festen Wohnaufbau.
Fahrlässigkeit ist bei deutschen VU mitversichert. (deutsches Recht)
LH-Gold und die Daimler haben ähnlichen Inhalt, obwohl ich aus Kostengründen die Daimler favorisiere)
Auf Wiedersehen in Nam
Frank
GUGuido.ThemenstarterGast04. Juli 2007 · #4Hallo
aufgrund der vielen unterschiedlichen Meinungen habe ich mal etwas nachgeforscht.
Meines Erachtens gibt es 4 verschiedene Kreditkartenanbieter die diese
Mietwagen-Vollkaskoversicherung weltweit anbieten.
Nein, es gibt wesentlich mehr, u.a. die HVB Premium MasterCard. Im Prinzip kann da jeder Anbieter sein eigenes Paket mit ganz individuellen Zusatzleistungen schnüren.
Ein 4 wd mit Dachzelt ist trotz des Zeltes ein Pkw (ergibt sich aus der Beschreibung des Fahrzeuges)
Das hast Du wo in den Versicherungsbedingungen gefunden? Beispiel: Durch den simplen Ausbau der Rückbank wurden früher größere Allrad-PKWs auch in eine völlig andere Fahrzeugkategorie eingeordnet. das waren rechtlich gesehen dann LKWs. Und das war auch nur eine marginale Änderung.
Wohnmobile haben einen festen Wohnaufbau.
Wohnmobile sind in den Versicherungsbedingungen der Lufthansa Visa Gold-Karte explizit aufgeführt und ausgeschlossen. Das war nie strittig. Unklar ist, wie die genau einen Camper definieren. Ganz offensichtlich ist für die Versicherungen ein Camper etwas anderes als ein Wohnmobil.
Fahrlässigkeit ist bei deutschen VU mitversichert. (deutsches Recht)
Eine Vollkaskoversicherung, die bei einfacher Fahrlässigkeit nicht leistet, wäre auch recht sinnfrei. Grobe Fahrlässigkeit ist - im Gegensatz zu den meisten deutschen Vollkaskoversicherungen - aber ausgeschlossen. Und das ist eine nicht unerhebliche Einschränkung.
Guido
JoVo35 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #5Hallo,
also ich war letztes Jahr mit einem 4x4 mit Dachzelt unterwegs, nur versicht mit meiner Miles & More Gold Card, mit einem SB von 230,-€. Zum Glück ist uns nichts passiert.
Für den März 2008 plane ich meine zweite Tour und ich möchte da eigentlich versicherungstechnisch genauso verfahren.
Was die versicherten Fahrzeuge angeht, so sollte das kein Problem sein, denn:
"Darunter sind nicht eingeschlossen:
1. Fahrzeuge ohne PKW-Zulassung;
2. Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist;
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;
4. Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen);
5. Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge
(4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;
6. Oldtimer (antike Fahrzeuge, d. h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr
hergestellt werden);
7. Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Porsche, Aston Martin, Bentley, Corvette, Daimler von
Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jaguar, Jensen, Lotus, Maserati, Maybach, Rolls-Royce"
Damit ist klar: Ferrari ist draußen, man sollte sich auch kein zu altes mieten, sonst könnte es als Oldtimer gelten 😉.
Aber lt. 5. sind Allradfahrzeuge auf öffentlichen Straßen, das dürften mindestens alle nummerierten sein, bis max. 51.000,-€ versichert !!
Wie man allerdings im Unfallfalle an einen Polizeibereicht kommt, ist mir auch schleicherhaft. Das Problem hat man aber auch bei der Versicherung über den Vermieter, diese will da auch einen sehen, so sagte uns jedenfalls unser Vermieter 2006.
Viele Grüße
Jörg
Axel1'130 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #6Hallo Jörg,
ist der versicherte Wagen ein Pkw oder Leichtlkw?
Woher weißt du das?
Sind die Strassen. z.B in der Etosha öffentlich? Keine Nummerierung, Privatgelände usw.
Nicht mit versichert ist das Dachzelt und alle Auf/Anbauten, außer diese sind explizit in der Versicherungspolice mitaufgeführt.
Was passiert im Falle eines Schadens, warum sollte dich dein Vermieter ohne Bezahlung auf gut Glück weglassen?
Und so weiter und so weiter.
Im Endeffekt können wir nur nach Eintritt eines Vorfalls und der Reaktion der Versicherung darauf sagen, ob oder ob nicht gezahlt wurde und das gilt dann auch nur für diesen Fall und kann in einem andern, ähnliche oder sonstwas völlig anders entschieden werden
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #7Grobe Fahrlässigkeit ist - im Gegensatz zu den meisten deutschen Vollkaskoversicherungen - aber ausgeschlossen.
Meines Erachtens nicht besonders gefährlich, denn gerade wenn man zu Zweit unterwegs ist, dürfte sich mit ein bißchen Konzentration und vernünftigem Verhalten, eine grobfahrlässige Handlung ausschließen lassen.
Unklar ist, wie die genau einen Camper definieren. Ganz offensichtlich ist für die Versicherungen ein Camper etwas anderes als ein Wohnmobil.
Ich habe schon vor Monaten dahingehend argumentiert, dass der klassische Hilux mit Dachzelt ein PKW und kein Camper ist.
Ich habe mir dies inzwischen von der zuständigen Versicherungsagentur bestätigen lassen. Die E-Mail liegt mir also vor!
Wesentlich ist, dass der 4x4 auch als PKW zugelassen ist. Da hast Du Recht!
Nach Ermessen des Versicherers wird die Versicherungsleistung für das beschädigte Mietfahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder das Mietfahrzeug wird repariert bzw. in Stand gesetzt.[...]
Das ist eben die klassische Untescheidung zwischen Totalschaden (ersetzt wird der Restwert) und Beschädigung (ersetzt werden die Wiederherstellungskosten).
Ein Ermessen íSd deutschen Rechts ist nie mit Willkür gleichzusetzen. Es bedeutet immer pflichtgemäßes Ermessen, d.h. nach berechtigten Maßstäben.
JoVo35 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #8Hallo nochmal,
ich denke schon dass man einen Toyota Hilux o.ä. als
"Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge)"
einstufen kann, nicht als LKW oder Leicht LWK, schließlich gibt es ja diese spezielle Kategorie extra in den VS-Bedingungen. Das Dachzelt ist ja nur ein wechselbarer Aufbau wie etwa ein Dachträger mit Dachbox und sollte nicht aus diesem Fahrzeug eine andere Kategorie machen.
Ein größeres Problem sehe ich allerdings bei Einsatz der Kreditkarten-Versicherung darin, dass man im Schadensfalle diesen vor Ort erstmal selbst begleichen muss und erst zu Hause die Regulierung über die Versicherung einfordern kann. Oder man muss versuchen, dass von da unten aus mit der Versicherung zu Hause auszuhandeln, dass diese direkt an den Vermieter zahlt.
Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, so betrifft das ja nur den Betrag der über die Grundabsicherung beim Vermieter (zwischen 20.000,-N$ und 38.000,- N$) hinausgeht.
D.h. z.B. bei Totalschaden zahlt die Versicherung des Vermieters abzüglich der SB von z.B. 30.000,-N$ den Schaden. Die Differenz zwischen 30.000,-N$ (~3000,-€) und 230,-€ SB bei der Kreditkartenversicherung fordert man dort ein.
Richtig ?!?
Viele Grüße
Jörg
Hiluchs527 Beiträge · seit 200604. Juli 2007 · #9Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, so betrifft das ja nur den Betrag der über die Grundabsicherung beim Vermieter (zwischen 20.000,-N$ und 38.000,- N$) hinausgeht.
D.h. z.B. bei Totalschaden zahlt die Versicherung des Vermieters abzüglich der SB von z.B. 30.000,-N$ den Schaden. Die Differenz zwischen 30.000,-N$ (~3000,-€) und 230,-€ SB bei der Kreditkartenversicherung fordert man dort ein.
So erscheint es mir logisch! Wenn denn die Nam-Versicherung sich nicht der Zahlung aus welchem Grunde auch immer entzieht....
GUGuido.ThemenstarterGast04. Juli 2007 · #10Hallo,
Meines Erachtens nicht besonders gefährlich, denn gerade wenn man zu Zweit unterwegs ist, dürfte sich mit ein bißchen Konzentration und vernünftigem Verhalten, eine grobfahrlässige Handlung ausschließen lassen.
Nur mal so ein paar Beispiele, was deutsche Gerichte schon alles als "grob fahrlässig" gewertet haben:
- Tempo 60 in einer 30-Zone
- Nichtbeachten eines Stopschildes
- Nichtbeachten einer roten Ampel
- Einfahrt in eine Ortschaft mit 74 km/h bei nasser Fahrbahn
Kann ja jeder für sich selbst überlegen, was ihm davon schon mal passiert ist.
Ich habe mir dies inzwischen von der zuständigen Versicherungsagentur bestätigen lassen. Die E-Mail liegt mir also vor!
Das heißt Du hast ein Schreiben von Fidessecur in dem explizit bestätigt wird, das ein größerer 4x4 mit Dachzelt nicht als Camper eingestuft wird? Könntest Du das freundlicherweise hier posten?
Im Unterschied zur Lufthansa Visa Gold bleiben bei der Sparda Mastercard deutlich weniger Fragen offen:
http://www.sparda-n.de/pdf/n_mastercard_platinum_leistungsumfang.pdf KAKanzler573 Beiträge · seit 200704. Juli 2007 · #11Der Link öffnet sich leider nicht.
Grüße, Kanzler<br><br>Post geändert von: Kanzler, am: 04/07/2007 21:25
Hiluchs527 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #12Hier eine Kopie der Antwort auf meine Anfrage bei der FidesSecur GmbH:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tage.
Für die von Ihnen beabsichtigte Anmietung eines Fahrzeugs vom Typ Toyota Hilux mit Dachzelt besteht entsprechend der Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung der Lufthansa-Kreditkarte Versicherungsschutz für das angemietete Fahrzeug an sich ohne Zubehör, sofern das Mietfahrzeug als PKW zugelassen ist. Bitte achten Sie deshalb bei Unterzeichnung des Mietvertrages darauf, dass die Zulassung des gemieteten Fahrzeuges dementsprechend als PKW und nicht als LKW erfolgt ist.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung der Versicherungsschutz nur für das Mietfahrzeug besteht und nicht für die Sonderausstattung in Form des Dachzeltes und der losen Campingausrüstung.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass 4x4 Fahrzeuge vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn sie außerhalb öffentlicher Straßen (d.h. Straßen, die nicht auf landesüblichen Karten eingezeichnet sind) benutzt werden.
Sollten sich Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hiluchs527 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #13- Tempo 60 in einer 30-Zone
- Nichtbeachten eines Stopschildes
- Nichtbeachten einer roten Ampel
- Einfahrt in eine Ortschaft mit 74 km/h bei nasser Fahrbahn
Punkt 1-3 fällt in Nam so gut wie weg. Punkt 4, also bitte, besonders vorsichtig und langsam fahren ist aus meiner Sicht mit einem Auto, das mir nicht gehört selbstverständlich 😗 .
Natürlich, eine Restunsicherheit und ein Risiko bleibt immer. Man muß nur abschätzen, wo das Risiko höher ist und da diese Einschätzung schwer fällt, muß eben entscheiden, wem man mehr vertraut. Meine ENtscheidung ist gefallen.
KAKanzler573 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #14Und welchen Einfluss habe ich jetzt darauf, dass das Fahrzeug als Pkw und nicht als Lkw zugelassen ist? Oder besser gefragt: Sind die von uns allen in Namibia gemieteten 4X4-Fahrzeuge als Pkw oder als Lkw zugelassen? Gibt es diese Unterscheidung in Namibia überhaupt?
Viele Grüße, Kanzler
Hiluchs527 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #15NACHFRAGEN! Das weiß wohl nur der Vermieter!
Und bei zuviel Angst lieber in die Eifel mit öffentlichen Verkehrsmitteln! Aber Nürburgring meiden! Gefährlich und womöglich keinen Versicherungsschutz! 😈
KAKanzler573 Beiträge · seit 200705. Juli 2007 · #16Keine Angst, nur Vorsorge. Hätte ja sein können, dass diese Fahrzeuge in Namibia grundsätzlich einer der beiden Gruppen zugeordnet sind. Oder dass es diese Unterscheidung dort nicht gibt. In Deutschland wurden beziehungsweise werden Pickup und die sogenannten Geländefahrzeuge ja nur deswegen als Lkw angemeldet, weil das (Kfz-)steuerliche Vorteile bringt.
Grüße, Kanzler
Hiluchs527 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #17Die Sparda-Master-Platinum-Card hört sich allerdings auch ausgesprochen attraktiv an! Denn sie hat im Gegensatz zur LH-Gold-Card sogar eine Mietwagen-Rechtsschutzversicherung!
GUGuido.ThemenstarterGast05. Juli 2007 · #18Hallo Hiluchs,
vielen Dank für die Veröffentlichung des Schreibens von Fidessecur. Dann scheint der wesentlichste Punkt (Camper oder nicht) geklärt zu sein.
Ja, die Sparda-Mastercard Premium scheint recht attraktiv zu sein. Allerdings auch Ausschluss grober Fahrlässigkeit. Ob die Rechtsschutzversicherung greift, wenn man gegen die Versicherung wegen Nichtleistung bei einem Vollkaskofall klagen will? Und das Spardaangebot ist zunächst mal deutlich teurer: 125 EUR. Allerdings gibt es abhängig vom Jahresumsatz eine Rückvergütung.
Die Lufthansa Miles&More Visa Gold gibt es bei eBay von verschiedenen Anbietern ja zum Nulltarif (Die bekommen als Werber 10.000 Meilen Prämie und erstatten einem dann die Jahresgebühr).
Guido<br><br>Post geändert von: login37, am: 05/07/2007 08:10
GUGuido.ThemenstarterGast05. Juli 2007 · #19Hallo,
noch ein Nachtrag: Die Mastercard Platinum fällt übrigens für Namibia aus. das liebe Kleingedruckte: Versicherungsschutz nur für Europa und Mittelmeeranrainerstaaten. Schade. Wäre sonst das interessantere Produkt gegenüber Lufthansa Visa Gold:
- Verkehrs-Rechtsschutz Inkl.
- Bergungs-/Abschleppkosten inkl.
- Wohnmobile inkl.
- Lounge-Zugang auf fast allen größeren Flughäfen inkl.
Bei der Netbank für 100 EUR zu haben.
Axel1'130 Beiträge · seit 200605. Juli 2007 · #20JoVo schrieb:Hallo nochmal,
ich denke schon dass man einen Toyota Hilux o.ä. als
"Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge (4x4-Fahrzeuge)"
einstufen kann, nicht als LKW oder Leicht LWK, schließlich gibt es ja diese spezielle Kategorie extra in den VS-Bedingungen. Das Dachzelt ist ja nur ein wechselbarer Aufbau wie etwa ein Dachträger mit Dachbox und sollte nicht aus diesem Fahrzeug eine andere Kategorie machen.
Ein größeres Problem sehe ich allerdings bei Einsatz der Kreditkarten-Versicherung darin, dass man im Schadensfalle diesen vor Ort erstmal selbst begleichen muss und erst zu Hause die Regulierung über die Versicherung einfordern kann. Oder man muss versuchen, dass von da unten aus mit der Versicherung zu Hause auszuhandeln, dass diese direkt an den Vermieter zahlt.
Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, so betrifft das ja nur den Betrag der über die Grundabsicherung beim Vermieter (zwischen 20.000,-N$ und 38.000,- N$) hinausgeht.
D.h. z.B. bei Totalschaden zahlt die Versicherung des Vermieters abzüglich der SB von z.B. 30.000,-N$ den Schaden. Die Differenz zwischen 30.000,-N$ (~3000,-€) und 230,-€ SB bei der Kreditkartenversicherung fordert man dort ein.
Richtig ?!?
Viele Grüße
Jörg
Die Einstufung des Kfz ergibt sich aus der Zulassung/tech. Beschreibung.
Bei einigen Vermietern gilt explizit, dass bei einem selbst verschuldeten Schaden der gesamte Betrag fällig ist, weil z.B. die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Deshalb die Versicherungsbedingungen vorher abklären. Wie schon mehrfach angesprochen sind die Aufbauten und das Zubehör nicht versichert, das kann dazu führen, dass zwar der Schaden am Kfz bezahlt wird, die Canopy, das Dachzelt, der Kühlschrank usw nicht versichert sind. In diesem Fall sind nochmal, je nach Alter, bis zu 5000€ fällig.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"