...Ich lebe mit den Konsequenzen, die ich bis jetzt noch nicht ertragen musste.
verplomben Drohne Etosha
Moin,
warum ist es für einige im Internet so schwer, zuzugeben, dass sie Unrecht haben? ich bin sicher, sie würden sich im realen Leben anders Verhalten.
Kopfschüttelnde Grüße aus HH
Karsten
warum ist es für einige im Internet so schwer, zuzugeben, dass sie Unrecht haben? ich bin sicher, sie würden sich im realen Leben anders Verhalten.
Kopfschüttelnde Grüße aus HH
Karsten
[size =3] Infos NordTZ 22 https://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/301813-infos-nordtansania-juni-juli-22.html?start=0
RB Kenia 2020 https://www.namibia-forum.ch/forum/156-diverses/299653-kurzer-rb-kenia-sept-2020.html?start=0
Reisebericht Südtanzania 2013 http://www.namibia-forum.ch/forum/158-diverses/282710-tanzanias-sueden-daumendruecken-hilft-nicht-immer.html
Kurzbericht 7 Wochen Nam-Bots 2012 http://www.namibia-forum.ch/forum/16-unterkuenfte/254072-kurzbericht-7-wochen-nam-bots.html
Bericht Zimbabwe 1995: ... 30 Tage Gefängnis http://www.namibia-forum.ch/forum/139-off-topic/241529--30-tage-gefaengnis.html
Reisebericht 2008: 18 Nights in the Bush - ha-ha-ha http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/263931-18-nights-in-the-bush-ha-ha-ha.html
Nordtansania Feb. 2015 - Kein RB http://www.namibia-forum.ch/forum/158-diverses/285690-tansania-februar-2015-kein-reisebericht.html?limitstart=0&start=12]
Walking Safari Zimbabwe 97 https://www.namibia-forum.ch/forum/148-diverses/287052-walking-safari.html?limitstart=0
KarstenB schrieb:Moin,Weil die Mehrheit meint Recht zu haben, muss der Einzelne durch zugeben des vermeintlichen Unrechthabens, dem Rechthaben der Mehrheit zustimmen oder?
warum ist es für einige im Internet so schwer, zuzugeben, dass sie Unrecht haben? ich bin sicher, sie würden sich im realen Leben anders Verhalten.
Kopfschüttelnde Grüße aus HH
Karsten
Wenn es keine unterschiedlichen Auffassungen gäbe, gäbe es keine Gerichtsverfahre, die klären welche Aufassung rechtsbestand hat.
Nochmal zum besagten Gesetz... @ewba....
Der Naturschützer darf alle ihm durch diese Verordnung gewährten oder auferlegten Befugnisse, Pflichten und Funktionen ausüben und erfüllen und darf darüber hinaus (a) jederzeit alle Untersuchungen durchführen, die er für notwendig erachtet, um festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; (b) jederzeit ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis jedes Grundstück, Gelände, Gewässer, Gebäude, Zelt, Camping- oder sonstige Orte, Fahrzeuge, Schiffe, Boote, Floße, Flugzeuge oder sonstige Transportmittel betreten und dort die Untersuchungen und Inspektionen (einschließlich der Untersuchung und Inspektion aller darauf oder darin gefundenen Behälter oder sonstigen Dinge) durchführen, die er für notwendig erachtet, um festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; (c) zu jeder Zeit ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis ein Grundstück, Gelände, Gewässer, Gebäude, Zelt, Campingplatz oder einen anderen Ort, ein Fahrzeug, Schiff, Boot, Floß, Flugzeug oder ein anderes Beförderungsmittel oder einen Behälter jeglicher Art betreten und dort eine Durchsuchung durchführen, wenn er begründeten Verdacht hat, dass sich darauf oder darin etwas befindet, das (i) zum Zweck oder in oder im Zusammenhang mit verwendet wird oder verwendet wurde; (ii) (iii) seiner Meinung nach einen Bestandteil einer Straftat im Sinne dieser Verordnung bildet oder gebildet hat; seiner Meinung nach den Beweis für die Begehung einer Straftat im Sinne dieser Verordnung erbringen wird oder erbringen kann;
Diese Verordnung bezieht sich auf das Geltungsgebiet der Schutzgebiete und nicht aufs ganze Land wie behauptet. Klar kann mich ein Naturschutzbeamter vor Spar in Windhoek durchsuchen...ist klar. Weil ich einen Kochtopf im Kofferraum haben könnte, mit welchem ich vorher die gewilderte Antilope kochen kann....
Der Naturschützer darf alle ihm durch diese Verordnung gewährten oder auferlegten Befugnisse, Pflichten und Funktionen ausüben und erfüllen und darf darüber hinaus (a) jederzeit alle Untersuchungen durchführen, die er für notwendig erachtet, um festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; (b) jederzeit ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis jedes Grundstück, Gelände, Gewässer, Gebäude, Zelt, Camping- oder sonstige Orte, Fahrzeuge, Schiffe, Boote, Floße, Flugzeuge oder sonstige Transportmittel betreten und dort die Untersuchungen und Inspektionen (einschließlich der Untersuchung und Inspektion aller darauf oder darin gefundenen Behälter oder sonstigen Dinge) durchführen, die er für notwendig erachtet, um festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; (c) zu jeder Zeit ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis ein Grundstück, Gelände, Gewässer, Gebäude, Zelt, Campingplatz oder einen anderen Ort, ein Fahrzeug, Schiff, Boot, Floß, Flugzeug oder ein anderes Beförderungsmittel oder einen Behälter jeglicher Art betreten und dort eine Durchsuchung durchführen, wenn er begründeten Verdacht hat, dass sich darauf oder darin etwas befindet, das (i) zum Zweck oder in oder im Zusammenhang mit verwendet wird oder verwendet wurde; (ii) (iii) seiner Meinung nach einen Bestandteil einer Straftat im Sinne dieser Verordnung bildet oder gebildet hat; seiner Meinung nach den Beweis für die Begehung einer Straftat im Sinne dieser Verordnung erbringen wird oder erbringen kann;
Diese Verordnung bezieht sich auf das Geltungsgebiet der Schutzgebiete und nicht aufs ganze Land wie behauptet. Klar kann mich ein Naturschutzbeamter vor Spar in Windhoek durchsuchen...ist klar. Weil ich einen Kochtopf im Kofferraum haben könnte, mit welchem ich vorher die gewilderte Antilope kochen kann....
Können wir hier endlich mal einen Haken dran machen?!?
Die hier geführte Diskussion ist doch mehr als Überflüssig und hat absolut nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun!
Die Vorgabe des Drohnenverbots ist doch klar!
Und wenn ein PKW vom Personal am Gate durchsucht werde soll, kann man dagegen vermutlich nicht viel machen, außer es hinzunehmen (egal ob rechtens, oder nicht), oder umdrehen und nicht in den Etosha NP fahren.
Die Mitarbeiter werden vermutlich immer am längeren Hebel sitzen und sich kaum von einem Touri reinreden lassen.
Ob das rechtlich richtig ist, Einspruch eingehoben werden kann, den Gesetzen entsprecht etc. wird mit der Umsetzung vermutlich nicht viel zu tun haben und macht die komplette Diskussion in meinen Augen mehr als Überflüssig.
Danke!
Olli
Die hier geführte Diskussion ist doch mehr als Überflüssig und hat absolut nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun!
Die Vorgabe des Drohnenverbots ist doch klar!
Und wenn ein PKW vom Personal am Gate durchsucht werde soll, kann man dagegen vermutlich nicht viel machen, außer es hinzunehmen (egal ob rechtens, oder nicht), oder umdrehen und nicht in den Etosha NP fahren.
Die Mitarbeiter werden vermutlich immer am längeren Hebel sitzen und sich kaum von einem Touri reinreden lassen.
Ob das rechtlich richtig ist, Einspruch eingehoben werden kann, den Gesetzen entsprecht etc. wird mit der Umsetzung vermutlich nicht viel zu tun haben und macht die komplette Diskussion in meinen Augen mehr als Überflüssig.
Danke!
Olli
Dori schrieb:Können wir hier endlich mal einen Haken dran machen?!?Die sitzen nicht immer am längeren Hebel, vieles klärt sich im Gespräch mit dem hinzugezogenen Vorgesetzten per Anwesenheit oder Telefonat mit dem Hauptquartier. Wer das möchte...
Die hier geführte Diskussion ist doch mehr als Überflüssig und hat absolut nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun!
Die Vorgabe des Drohnenverbots ist doch klar!
Und wenn ein PKW vom Personal am Gate durchsucht werde soll, kann man dagegen vermutlich nicht viel machen, außer es hinzunehmen (egal ob rechtens, oder nicht), oder umdrehen und nicht in den Etosha NP fahren.
Die Mitarbeiter werden vermutlich immer am längeren Hebel sitzen und sich kaum von einem Touri reinreden lassen.
Ob das rechtlich richtig ist, Einspruch eingehoben werden kann, den Gesetzen entsprecht etc. wird mit der Umsetzung vermutlich nicht viel zu tun haben und macht die komplette Diskussion in meinen Augen mehr als Überflüssig.
Danke!
Olli
Weiter vorn hatte ich schon geschrieben...wenn mir eine Durchsuchung am Eingang droht, würde ich auf der Hacke umdrehen und Tschüss sagen. Kein Parkbesuch.
Ich hatte dich zwar nicht direkt angesprochen, aber ich ahnte, dass du dir den Schuh anziehen würdest. 😗 😄
R51 schrieb:Was verstehst du an "(...) jederzeit (,,,) jedes Grundstück (...)" nicht?
(...)
Diese Verordnung bezieht sich auf das Geltungsgebiet der Schutzgebiete und nicht aufs ganze Land wie behauptet.
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RB Kenia 2020 https://www.namibia-forum.ch/forum/156-diverses/299653-kurzer-rb-kenia-sept-2020.html?start=0
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Kurzbericht 7 Wochen Nam-Bots 2012 http://www.namibia-forum.ch/forum/16-unterkuenfte/254072-kurzbericht-7-wochen-nam-bots.html
Bericht Zimbabwe 1995: ... 30 Tage Gefängnis http://www.namibia-forum.ch/forum/139-off-topic/241529--30-tage-gefaengnis.html
Reisebericht 2008: 18 Nights in the Bush - ha-ha-ha http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/263931-18-nights-in-the-bush-ha-ha-ha.html
Nordtansania Feb. 2015 - Kein RB http://www.namibia-forum.ch/forum/158-diverses/285690-tansania-februar-2015-kein-reisebericht.html?limitstart=0&start=12]
Walking Safari Zimbabwe 97 https://www.namibia-forum.ch/forum/148-diverses/287052-walking-safari.html?limitstart=0
KarstenB schrieb:Ich hatte dich zwar nicht direkt angesprochen, aber ich ahnte, dass du dir den Schuh anziehen würdest. 😗 😄R51 schrieb:Gegenfrage. Was verstehst du an einem Naturschutzgesetz, welches sich ausdrücklich auf Parks, Conservenvies und private Game Aereas bezieht unter Geltungsbereich dieser Verordnung nicht....
(...)
Diese Verordnung bezieht sich auf das Geltungsgebiet der Schutzgebiete und nicht aufs ganze Land wie behauptet.
Jederzeit ist klar denke ich, Gebäude im Park, z.B. von den Parkangestellten.Zelze von Bauarbeitern, die im Park Straßenarbeiten durchführen etc.pp.
Einfaches Beispiel. Straßenverkehrsordnung =Geltungsbereich Strasenverkeh und nicht Bahnverkehr.....
30 Seiten Diskussion, ob jemand das Auto durchsuchen darf oder nicht? Macht das doch bitte privat, denn es hat wenig mit dem Thema zu tun und interessiert sonst niemanden.
Für mich hat sich damit das Thema Drohne erledigt. Die Überquerung nach Botswana und Simbabwe (im Koffer) hätte ich noch gemacht, aber mit dem Problem Etosha ist meine Grenze erreicht. Ich hätte die Drohne ja ordentlich angemeldet und nicht im Etosha oder in der Nähe von Tieren benutzt, aber einen Tag Etosha verlieren nur um die Drohne um den Park zu transportieren kommt nicht in Frage.
Ich wollte die Drohne vor allem für Videos vom Fahren mit dem Auto durch die Einsamkeit und Aufnahmen von der Weite und Schönheit des Landes einsetzen, ohne daß ich dafür extra immer auf einen Hügel oder Steine steigen muss. Eventuell noch für Aufnahmen von schönen einsamen Unterkünften, wenn der Besitzer nix dagegen hat. Gut nur, dass ich die ganzen Formulare noch nicht ausgefüllt habe.
Für mich hat sich damit das Thema Drohne erledigt. Die Überquerung nach Botswana und Simbabwe (im Koffer) hätte ich noch gemacht, aber mit dem Problem Etosha ist meine Grenze erreicht. Ich hätte die Drohne ja ordentlich angemeldet und nicht im Etosha oder in der Nähe von Tieren benutzt, aber einen Tag Etosha verlieren nur um die Drohne um den Park zu transportieren kommt nicht in Frage.
Ich wollte die Drohne vor allem für Videos vom Fahren mit dem Auto durch die Einsamkeit und Aufnahmen von der Weite und Schönheit des Landes einsetzen, ohne daß ich dafür extra immer auf einen Hügel oder Steine steigen muss. Eventuell noch für Aufnahmen von schönen einsamen Unterkünften, wenn der Besitzer nix dagegen hat. Gut nur, dass ich die ganzen Formulare noch nicht ausgefüllt habe.
R51 schrieb:Nochmal zum besagten Gesetz... @ewba....Es scheint, also ob Du zumindest inzwischen anerkennst, dass sich Durchsuchungsbefugnisse nicht nur aus dem von ihmDir benannten Strafverfahrensrecht ergeben können (welches hier mangels strafrechtlicher Ermittlungen gar nicht anwendbar ist), sondern dass sich verwaltungsrechtliche Normen eine Rechtsgrundlage für Durchsuchungsbefugnisse von Behörden (egal ob Polizei oder Naturschutzbehörde) begründen können. So ist es in Österreich, in der Schweiz und in Deutschland und so ist es offenbar auch in Namibia. Nennt sich im deutschsprachigen Raum Gefahrenabwehrrecht. Falls Du es doch nicht glaust: Schau Dir mal ein beliebiges deutsches Polizeigesetz (=verwaltungsrechtliche Norm) an. Dort findest Du Durchsuchungsbefugnisse jenseits der Strafprozessordnung, die keine Straftat voraussetzen.
Der Naturschützer darf alle ihm durch diese Verordnung gewährten oder auferlegten Befugnisse, Pflichten und Funktionen ausüben und erfüllen und darf darüber hinaus (a) jederzeit alle Untersuchungen durchführen, die er für notwendig erachtet, um festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; (b) jederzeit ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis jedes Grundstück, Gelände, Gewässer, Gebäude, Zelt, Camping- oder sonstige Orte, Fahrzeuge, Schiffe, Boote, Floße, Flugzeuge oder sonstige Transportmittel betreten und dort die Untersuchungen und Inspektionen (einschließlich der Untersuchung und Inspektion aller darauf oder darin gefundenen Behälter oder sonstigen Dinge) durchführen, die er für notwendig erachtet, um festzustellen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; (c) zu jeder Zeit ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis ein Grundstück, Gelände, Gewässer, Gebäude, Zelt, Campingplatz oder einen anderen Ort, ein Fahrzeug, Schiff, Boot, Floß, Flugzeug oder ein anderes Beförderungsmittel oder einen Behälter jeglicher Art betreten und dort eine Durchsuchung durchführen, wenn er begründeten Verdacht hat, dass sich darauf oder darin etwas befindet, das (i) zum Zweck oder in oder im Zusammenhang mit verwendet wird oder verwendet wurde; (ii) (iii) seiner Meinung nach einen Bestandteil einer Straftat im Sinne dieser Verordnung bildet oder gebildet hat; seiner Meinung nach den Beweis für die Begehung einer Straftat im Sinne dieser Verordnung erbringen wird oder erbringen kann;
Diese Verordnung bezieht sich auf das Geltungsgebiet der Schutzgebiete und nicht aufs ganze Land wie behauptet. Klar kann mich ein Naturschutzbeamter vor Spar in Windhoek durchsuchen...ist klar. Weil ich einen Kochtopf im Kofferraum haben könnte, mit welchem ich vorher die gewilderte Antilope kochen kann....
Was das Ansinnen auf Durchsuchung in Namibia angeht: Versuch es doch mit Auflehnung. Wenn es klappt, hast Du gewonnen. Wenn es nicht klappt, hast Du eventuell ein Problem. Nennt sich hierzulande Verwaltungszwang.
Thema geschlossen.
Zusammenfassung: Nehmt keine Drohne in die Etosha.
Zusammenfassung: Nehmt keine Drohne in die Etosha.
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