R5R51592 Beiträge · seit 202418. Apr. 2025 · #41Dann handeln wir eben unterschiedlich. Mittlerweile beanspruche ich immer den Dienstausweis, wenn es um weitreichendere Angelegenheiten geht.
Ich bin nun auch seit insgesamt 6 Jahren im Südlichen Afrika unterwegs und denke, dass mir nicht gleich die Wurst vom Brot genommen wird. Ob Polizei, Zoll oder andere Behörde in X,Y,Z Land.
Die Voraussetzungen von Durchsuchung ist nun mal in der Prozessordnung festgehalten.
https://cjad.nottingham.ac.uk/en/legislation/667/keyword/683/VG
Sanne2'462 Beiträge · seit 200618. Apr. 2025 · #42R51 schrieb:Dann handeln wir eben unterschiedlich. Mittlerweile beanspruche ich immer den Dienstausweis, wenn es um weitreichendere Angelegenheiten geht.
Ich bin nun auch seit insgesamt 6 Jahren im Südlichen Afrika unterwegs und denke, dass mir nicht gleich die Wurst vom Brot genommen wird. Ob Polizei, Zoll oder andere Behörde in X,Y,Z Land.
Die Voraussetzungen von Durchsuchung ist nun mal in der Prozessordnung festgehalten.
https://cjad.nottingham.ac.uk/en/legislation/667/keyword/683/
VG
Ich empfinde Deine Aussagen als widersprüchlich. Machst Du nun die Erlaubnis von Durchsuchungen nur an einem Dienstausweis fest? Ob Dir jemand die Wurst vom Brot nehmen will, ist subjektiv und für die Diskussion wenig hilfreich. Diese Länder haben Regeln, wir haben die doch auch. Wo ist das Problem, diese zu akzeptieren? Viele hier bemängeln Korruption, Bestechung und Willkür in den Ländern, die wir so gern bereisen und wenn dort Regeln aufgestellt und umgesetzt werden, jammern wir, dass sie durchgesetzt werden?
Wenn ich in Berlin in bestimmte Museen gehe, wird meine Handtasche durchleuchtet, das ist völlig normal, soll ich da jetzt fragen, ob das Sicherheitspersonal hoheitrechtliche Aufgaben erfüllt und warten, bis sie es nachweisen können? Das werden sie, ich hocke dann nur lange rum. Gleiches gilt für Themen rund um Drohnen in Etosha und Co.
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
R5R51592 Beiträge · seit 202418. Apr. 2025 · #43Du versuchst nur eine Widersprüchlichkeit herzustellen......
Ich lasse mir generell den Dienstausweis zeigen.
Durchsuchen lasse ich mein Auto nicht.
Der Beamte kann reinschauen, aber nicht selber öffnen, Sachen im Auto anfassen bzw. ins Auto reingreifen. Das gilt auch für meinen Kühlschrank.
Er kann auch Fragen zum Inhalt des Autos stellen, mit meiner Antwort muss er zufrieden sein, mehr nicht.
Versucht jemand trotzdem im Auto Dinge uu durchsuchen unterbinde ich das,.mit eben dem Hinweis auf das geltende Gesetz und das sage ich dem energisch und habe schon den Griff in die Kühlbox verboten und das Auto zugemacht und fertig. Wenn er mehr möchte, dann mit Vorgesetzten und Protokoll.
Da ich schon wieder zu viel Zeit mit dem Thema verbracht habe hoffe ich, dass der Widerspruch nun ausgeräumt ist.
Und zur Wurst vom Brot ist doch hilfreich denke ich. Denn würde sich so mancher etwas informieren, auch rechtlich, hätte er seine Wurst behalten und abends nicht nur Brot gehabt.
VG und frohe Ostern.
Übrigens kennen wir uns persönlich 🙂
TAtacitus1'125 Beiträge · seit 202218. Apr. 2025 · #44R51 schrieb:Du versuchst nur eine Widersprüchlichkeit herzustellen......
sehe ich nicht so und erscheint mir persönlich eher als ein zum Scheitern verurteilter Versuch, mit rationalen Argumenten auf (d)einen Justamentstandpunkt einzugehen.
PS: Ich bin zwar nicht Sanne, also OT, weil nicht angesprochen, und wir kennen uns auch nicht persönlich, aber mittlerweile lerne ich das Muster in deinen Interventionen zu erkennen.
R5R51592 Beiträge · seit 202418. Apr. 2025 · #45tacitus schrieb:R51 schrieb:Du versuchst nur eine Widersprüchlichkeit herzustellen......
sehe ich nicht so und erscheint mir persönlich eher als ein zum Scheitern verurteilter Versuch, mit rationalen Argumenten auf (d)einen Justamentstandpunkt einzugehen.
PS: Ich bin zwar nicht Sanne, also OT, weil nicht angesprochen, und wir kennen uns auch nicht persönlich, aber mittlerweile lerne ich das Muster in deinen Interventionen zu erkennen.
Dann erfreu dich deiner forensischen Fähigkeiten. Aber bitte keine neuerliche PM von dir an mich. Danke
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201618. Apr. 2025 · #46Hat es denn tatsächlich im Etosha solche Probleme mit Drohnen gegeben, dass ein Totalverbot mit all den Unannehmlichkeiten wie dem gründlichen Durchsuchen der Fahrzeuge (wäre für mich auch ein no go) und einigem Aufwand, um die Dohnen am gleichen Gate wieder abzuholen, geboten scheint? Nach meinem Eindruck ein ziemlicher Aktionismus, genau wie das aufwändige Angeben geplanter Fluggebiete in Genehmigungsanträgen, wenn man an die genehmigten Gebiete dann sowieso nicht gebunden ist.
Ich würde mal vermuten, dass Flüge im Etosha sofort in Foren und sonstwo für Empörung gesorgt hätten. Ist ja nicht gerade einfach, mit den Dingern im Flug unbemerkt zu bleiben...
Yanjep
R5R51592 Beiträge · seit 202418. Apr. 2025 · #47@yanjep
Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese "illegalen" Drohnenflüge aus dem Tourismusbereich kommen oder ob es sich um Polit Blabla handelt, um seinen Kampf gegen Wilderei zu unterstreichen.
Ich hatte gestern mal mit gängigen Suchbegriffen in verschiedenen Sprachen gesucht. Habe aber keine entsprechenden Filme im Netz gefunden.
VG
OKOkavango118 Beiträge · seit 200619. Apr. 2025 · #48@R51:
Durchsuchungsbefugnisse ergeben sich auch in Deutschland nicht nur aus der Strafprozeßordnung, sondern auch aus Verwaltungsrecht und Zivilrecht. Dies kann in Namibia auch der Fall sein. In Namibia gilt darüber hinaus ein ganz anderes Rechtssystem als in A / D/ CH.
Insofern ist Dein Verweis auf namibisches Strafprozeßrecht allein nicht überzeugend.
R5R51592 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #49@ Okavango,
Ich möchte nicht überzeugen, niemanden.
In Chapter 4 (falls gelesen) ist genau geregelt was,wann,wie mit und ohne Durchsuchungsbeschluss durch die Polizei durchgeführt werden darf.
Wer glaubt, dass ein Verwaltungsrecht etc. anderen Behörden weitreichendere bzw. erleichternde Rechte durch Beamte einräumt, der kann das glauben.
Derjenige glaubt sicher auch, daß hier in Deutschland oder Schweiz/Österreich der Revierförster die gleichen Rechte wie ein Polizist im Dienst hat.. Denn derjenige glaubt auch, daß ein Parkangestellter in Namibia durch Verwaltungsrecht leichtere Vorraussetungen zur Durchsuchung hat, wie ein Polizist nach Chapter 4.
VG
Edit: Oder einfach gesagt, ein Polizist muss sich an o.g. Gesetz halten und ein Parkangestellter in Uniform kann an der Schranke einfach mal so sagen, ich gucke jetzt in deine persönlichen Sachen und such mal alles ab....
EWewbabmiz128 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #50R51 schrieb:@ Okavango,
Ich möchte nicht überzeugen, niemanden.
In Chapter 4 (falls gelesen) ist genau geregelt was,wann,wie mit und ohne Durchsuchungsbeschluss durch die Polizei durchgeführt werden darf..
Es ist ja richtig, dass man sich nicht immer alles von Offiziellen gefallen lassen muss, aber Deine Rechtsauffassung ist nicht haltbar. Du beziehst Dich auf nicht anwendbare Gesetze und reimst Dir da Quatsch zusammen.
In Namibia gilt als Basis für den Naturschutz immer noch die Naturschutzverordnung von 1975. Die kannst Du Dir beim zuständigen Ministerium in der Rubrik "Gesetze" herunterladen:
https://www.meft.gov.na/policies-legislation/acts/188/81 A nature conservator may exercise and perform and all those powers, duties and functions granted to or imposed on him by or in terms of this Ordinance and may, in addition thereto -
- (d) at any time in the course of any investigation or inspection which he conducts or intends conducting in terms of this Ordinance, without warrant and without permission demand that any vehicle, vessel, boat, raft, aircraft or other means of conveyance be brought to a standstill and remain stationary until he has completed his investigation or inspection and has given permission that it may depart or continue its journey;
- (e) at any time without warrant seize anything
- (i) in respect of which he reasonably suspects that it is being used or has been used for the purpose of or in or in connection with;
- (ii) in his opinion forms or has formed an element in;
- (iii) in his opinion will or may furnish proof of
the commission of an offence in terms of this Ordinance;
Nun ist es mit Sicherheit so, dass viele Angestellte des MEFT die Rechtslage selbst nicht kennen, die Paragrafen nicht bennen können, aufgrund derer sie das Auto durchsuchen dürfen und sich einige einschüchtern lassen, wenn man ihnen gegenüber aggressiv auftritt. Aber das kann auch ins Auge gehen, weil sie eindeutig das Recht haben, Dein Auto zu durchsuchen. Sie haben auch das Recht, Dich unter Arrest zu setzen und auf Dich zu schießen. Wenn Dir die Gesetze nicht gefallen, dann bereise Namibia nicht.
R5R51592 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #51Deine Einlassung ist einfach Quatsch. Um bei deinem Sprachgebrauch zu bleiben.
VG
EWewbabmiz128 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #52R51 schrieb:Deine Einlassung ist einfach Quatsch.
Fein. Vielleicht ist das ja so, aber dann musst Du es schon argumentativ widerlegen und nicht nur "Quatsch" einwerfen. Sonst ist der Stand des Threads, dass Du das nicht widerlegen kannst und Unfug erzählst.
Du berufst Dich auf den auf den "Criminal Procedure Act", den Du hier verlinkt hast und das ist meines Erachtens kompletter Unfug. Da steht unter Punkt 19 explizit, dass der Criminal Procedure Act nicht durch andere Rechtsvorschriften verliehene Befugnisse für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen außer Kraft setzt. Du musst also den Beweis erbringen, dass Mitarbeiter des MEFT nicht gemäß der ihnen durch die "Nature Conservation Ordinance" verliehenen Befugnisse vorgehen dürfen. Da bin ich gespannt, welche Herleitung Du anbietest.
R5R51592 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #53Da brauche ich nichts herleiten.
In deinem Gesetzesauszug steht:
.....ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis verlangen dass jedes Fahtzeug......angehalten und dort verharrt, bis er seine "BEFRAGUNG " abgeschlossen hat und die Weiterfahrt erlaubt......
Desweiteren ist zu lesen, " bei begrüdetem Verdacht " darf er das und das....
Wo steht alle Maßnahmen ergreifen, wo steht Fahrzeuge durchsuchen, welcher begrüdetete Verdacht besteht, wenn ein Tourist an der Schranke steht und Tiere angucken will....
Du kannst gerne deine Rechtsauffassung in Textschnippsel implizieren, deswegen steht es lange nicht drin.
Einfach gesagt, er darf mich befragen, was ich nicht bestreite, durchsuchen wie in dem Fall hier nicht.
So und nun sind meine Ausführungen dazu erschöpft.
VG
R5R51592 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #54Ergänzung: Wenn ich meine Rechte nach meiner Auffassung einem Beamten gegenüber deutlich mache, setzt das kein 'aggressives " Verhalten voraus.... das unterstellst du und das ist Quatsch. Eigenes Verhalten ist nicht immer gut, dies auf andere zu übertragen.
Ad Rian229 Beiträge · seit 202219. Apr. 2025 · #55".... until he has completed his investigation or inspection"
Übersetzung: " ... bis er seine Untersuchung oder Kontrolle abgeschlossen hat."
Eindeutiger geht es doch gar nicht.
R5R51592 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #56Ad Rian schrieb:".... until he has completed his investigation or inspection"
Übersetzung: " ... bis er seine Untersuchung oder Kontrolle abgeschlossen hat."
Eindeutiger geht es doch gar nicht.
Kontext lesen...,
zu irgendeinem Zeitpunkt im Verlauf einer Untersuchung oder Inspektion, die er im Rahmen dieser Verordnung durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis zu verlangen, dass ein Fahrzeug, Schiff, Boot, Floß, Flugzeug oder anderes Transportmittel angehalten wird und dort verharrt, bis er seine Untersuchung oder Inspektion abgeschlossen und die Erlaubnis zur Abfahrt oder Fortsetzung der Reise erteilt hat; (e) zu irgendeinem Zeitpunkt ohne Haftbefehl ein
...Im Verlauf einer Untersuchung oder Inspektion (des Sachverhaltes) darf er... ist nicht gleich Untersuchung oder Inspektion des Gegenstandes....
EWewbabmiz128 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #57R51 schrieb:Da brauche ich nichts herleiten.
In deinem Gesetzesauszug steht:
.....ohne Haftbefehl und ohne Erlaubnis verlangen dass jedes Fahtzeug......angehalten und dort verharrt, bis er seine "BEFRAGUNG " abgeschlossen hat und die Weiterfahrt erlaubt......
...
Einfach gesagt, er darf mich befragen, was ich nicht bestreite, durchsuchen wie in dem Fall hier nicht.
In dem von mir zitierten Text der Nature Conservation Ordinance steht 2 mal explizit "inspection". Und um Deine Argumentation aufrecht zu erhalten, willst Du nun "investigation or inspection" mit "Befragung" übersetzen?
R51 schrieb:...Im Verlauf einer Untersuchung oder Inspektion (des Sachverhaltes) darf er... ist nicht gleich Untersuchung oder Inspektion des Gegenstandes....
In Artikel 81 ist unter a (also meinen zitierten Punkten unter d und e vorangestellt) definiert:
"A nature conservator may ... (a) at any time conduct any investigation which he deems necessary in order to determine whether the provisions of this Ordinance are being complied with; "
Das Gesetz ermächtigt den Angestellten/Beamten des MEFT ausdrücklich, Dein Auto nach eigenem Ermessen zu durchsuchen. Übrigens nicht nur am Eingang eines Nationalparks. Er darf Dich im ganzen Land anhalten und Dein Auto durchsuchen. Wenn derjenige meint, dass Du vom Profil her eine Drohne haben könntest (z.B. weil kein 3jähriges Kind oder eine 90jährige Frau), dann reicht das, um am Nationalparkeingang Dein Auto zu durchsuchen. Es braucht keinen konkreteren Anfangsverdacht, keinen Durchsuchungsbeschluss, keine Freigabe durch einen Vorgesetzten oder Richter. Das mag man nach deutschem Rechtsverständnis übergriffig finden*, ist in Namibia aber geltende Gesetzeslage.
*Auch hierzulande plant die kommende Regierung aber anscheinend, anlasslose Personenkontrollen und Durchsuchungen zu legitimieren.
R5R51592 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #58Ohne deine komischen Anfeindungen könnte man sich weiter unterhalten.
So nicht. Bleib bei deiner Auffassung, ich bei meiner, es muss niemand folgen und jeder ist glücklich und verhält sich dementsprechend. Ich folge meiner Auffassung und du gern deiner.
Chiao
EWewbabmiz128 Beiträge · seit 202419. Apr. 2025 · #59R51 schrieb:Ohne deine komischen Anfeindungen könnte man sich weiter unterhalten.
Jaja, ist klar. Weil Deine Argumentation vollständig widerlegt wurde, suchst Du nun einen gesichtswahrenden Exit aus der Diskussion, aber ich bin meinen Kommentar noch mal durchgegangen und habe alles, was Empfindsame als "Anfeindung" werten könnten, gestrichen. Du könntest jetzt also in der Sache antworten. Kannst du aber nicht, weil in der Naturschutzverordnung glasklar und unmissverständlich ausformuliert ist, dass Dein Auto ohne konkreten Verdacht nach bloßem Ermessen des Angestellten/Beamten des MEFT durchsucht werden darf.
MAmakis537 Beiträge · seit 202019. Apr. 2025 · #60R51 schrieb:Ohne deine komischen Anfeindungen könnte man sich weiter unterhalten.
So nicht. Bleib bei deiner Auffassung, ich bei meiner, es muss niemand folgen und jeder ist glücklich und verhält sich dementsprechend. Ich folge meiner Auffassung und du gern deiner.
Chiao
Komische Anfeindungen kann ich nicht erkennen.
Deine „Auffassung“ ist völlig unerheblich, wenn es um Recht und Gesetz geht. Die zitierten Passagen gelten genau wie von ewbabmiz beschrieben, und niemand wird den Text so verstehen wie du - und du wehrst dich auch nur deshalb, weil du a) sonst einen Fehler zugeben und b) dann auch eine Durchsuchung deines Fahrzeuges zulassen müsstest, wenn der Fall eintritt. Klar kannst du dich weigern, und eventuell hast du dann einen Official vor dir, der nachgibt, aber eventuell auch nicht. Und da solltest du im Hinterkopf behalten, dass er im Recht ist und nicht du.
Man stößt in Namibia häufig auf das Phänomen, dass es im Ermessen des jeweiligen Beamten ist, wie er verfährt. Bei einem PRP zb entscheidet der Sachbearbeiter, ob der Antrag überhaupt zur Abstimmung zugelassen wird (wogegen gerade eine Klage läuft), bei der Einreise bestimmt der Immigration Officer, welche Papiere er sehen will, was er akzeptiert und welchen Zeitraum er einstempelt, und nun hat eben auch ein Angestellter des Naturschutzes Rechte, die er nach eigenem Ermessen anwenden kann oder nicht. Das kann man blöd finden, und versuchen sich nicht zu fügen, das entscheidet jeder für sich, aber muss dann eben auch mit den eventuellen Konsequenzen leben.