Hi Christian,
lg
Wolfgang
travelNAMIBIA schrieb:Nein, das ist im Normalfall nicht so. Wenn du als Fahrzeughalter jemandem dein Auto gibst, der über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, bist du als Fahrzeughalter normalerweise genauso dran.
was ein Vermieter verlangt und was vorgeschrieben (Gesetz!) ist, sind doch zwei paar Schuhe. Wenn der Vermieter (meist sind es die deutschen, denn die wissen was ein EU-Führerschein ist) Dir ein Fahrzeug mit dem EU-Führerschein geben, dann ist das sein gutes Recht.
lg
Wolfgang