internationaler Führerschein

80 Antworten · 20,3k Aufrufe · gestartet 14. Jan. 2018 von PGlaesser
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2'535 Beiträge · seit 200714. Jan. 2018 · #21
Hi Christian,
travelNAMIBIA schrieb:
was ein Vermieter verlangt und was vorgeschrieben (Gesetz!) ist, sind doch zwei paar Schuhe. Wenn der Vermieter (meist sind es die deutschen, denn die wissen was ein EU-Führerschein ist) Dir ein Fahrzeug mit dem EU-Führerschein geben, dann ist das sein gutes Recht.
Nein, das ist im Normalfall nicht so. Wenn du als Fahrzeughalter jemandem dein Auto gibst, der über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, bist du als Fahrzeughalter normalerweise genauso dran.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #22
Hi Wolfgang,
In .de und .at gibt's eine Vielzahl an "nationalen Führerscheinen", je nach dem, wann die ausgestellt wurden.
sehr richtig und man siehe da, denn der in AUT z.B. hat zumindest "FÜherschein" auf Englisch draufstehen. Der deutsche EU-Führerschein hat das nicht. Es ist ja unbestritten, dass der nationale gilt, solange er auf Englisch verfasst ist. Auch eine beglaubigte Übersetzung reicht.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
2'462 Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #23
travelNAMIBIA schrieb:Hi Sanne,
dass ich sehr wohl ohne ihn ein Fahrzeug übernehmen kann und es eben nicht zwingend vorgeschrieben ist.
was ein Vermieter verlangt und was vorgeschrieben (Gesetz!) ist, sind doch zwei paar Schuhe. Wenn der Vermieter (meist sind es die deutschen, denn die wissen was ein EU-Führerschein ist) Dir ein Fahrzeug mit dem EU-Führerschein geben, dann ist das sein gutes Recht. Das Gesetz bezieht sich auf Dich als Fahrzeugführer.

Aber wie gesagt... x-Mal genau in dieser Form im Forum durchgekaut. Es hilft ja auch nichts, wenn Du Deine Erfahrungen über alle anderen stellst.

Viele Grüße
Christian
Bislang konnte ich den Gesetzestext nur nicht finden. Tante Google half da nicht..
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #24
Hi Wolfgang,
Nein, das ist im Normalfall nicht so. Wenn du als Fahrzeughalter jemandem dein Auto gibst, der über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, bist du als Fahrzeughalter normalerweise genauso dran.
Normalfall wo? In Deutschland? Also hier wird z.B. wenn Du in einem Autohaus eine Probefahrt machst nie der Füherschein verlangt. Ist dem Autohaus total wurscht, denn es haftet nicht, wenn Du keinen hast.

Viele Grüße
Christian
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33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #25
Hi Sanne,
Bislang konnte ich den Gesetzestext nur nicht finden. Tante Google half da nicht..
ich hatte ihn in einem der letzten Threads zum Thema verlinkt. Suche gerne noch mal... 😉

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
2'535 Beiträge · seit 200714. Jan. 2018 · #26
Hi Christian,
travelNAMIBIA schrieb:
Nein, das ist im Normalfall nicht so. Wenn du als Fahrzeughalter jemandem dein Auto gibst, der über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, bist du als Fahrzeughalter normalerweise genauso dran.
Normalfall wo? In Deutschland? Also hier wird z.B. wenn Du in einem Autohaus eine Probefahrt machst nie der Füherschein verlangt. Ist dem Autohaus total wurscht, denn es haftet nicht, wenn Du keinen hast.
Sorry, aber das halte ich für ein Gerücht.
Kenne die Rechtslage in .de nicht so genau, in .at ist's jedenfalls zu 100%ig so.

Für .de hab' ich auf die Schnelle nur gefunden:
"Mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe müssen auch Fahrzeughalter rechnen, die Schwarzfahrern ihr Auto überlassen. «Auch sie machen sich strafbar», warnt Mielchen. "
https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/3718859-44852-fuehrerschein-fahren-ohne-fahrlerlaubnis.html
Musste bis dato auch bei jeder Autoleihe in .de (so wie in jedem anderen Land) meinen Führerschein herzeigen.
Wenn das in Namibia nicht so wäre, müssten die Verleihfirmen ja den FS überhaupt nicht kontrollieren...

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #27
Hi Sanne,

gefunden 🙂
deemed to be a valid licence for the purposes of Chapter 4 of the Act -
(a) (i) the licence has been issued in English; or
(ii) a certificate of authenticity or validity relating to the
licence issued in English by a competent authority, or a
translation of that licence in English by a sworn
translator,
is attached thereto; and
(b) the licence contains or has attached thereto a photograph and
the signature of the holder thereof.
(2) Subject to subregulation (3), an international driving permit referred
to in section 41 (l)(b) of the Act is deemed to be a valid licence for the purpose of Chapter
4 of the Act for the period of validity thereof and subject to the conditions under which it
was issued.
(Quelle: Commencement of Road Traffic Act, 1999 - Ministry of Works, Transport and Communication - Government Gazette, 30. März 2001, Nr. 2503, Paragraph 121)

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #28
OFF TOPIC
------------------
Hi Wolfgang,
Sorry, aber das halte ich für ein Gerücht.
ist es aber nicht. Vielleicht gab es auch noch nie einen Gerichtsfall dazu und deshalb keine Entscheidung. Ich kann nur berichten wie es gehandhabt wird. Musste noch nie einen Führerschein bei einer Probefahrt in Namibia vorlegen. Gehe mal davon aus, dass das Autohaus kein Risiko eingehen will und es deshalb für sich rechtens handelt.
Musste bis dato auch bei jeder Autoleihe in .de (so wie in jedem anderen Land) meinen Führerschein herzeigen.
Wenn das in Namibia nicht so wäre, müssten die Verleihfirmen ja den FS überhaupt nicht kontrollieren...
ich sprach jetzt von Autohäusern. Nicht von Mietwagenunternehmen. Dazu habe ich ja den Gesetzesauszug gerade gepostet (was die Ausgangsfrage des Threads anging).

Viele Grüße
christian
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zuletzt bearbeitet 14. Jan. 2018
2'535 Beiträge · seit 200714. Jan. 2018 · #29
Hi Christian,
travelNAMIBIA schrieb:Probefahrt in Namibia vorlegen.
Sorry, hab' dein "hier" falsch interpretiert. 😉
travelNAMIBIA schrieb:ich sprach jetzt von Autohäusern. Nicht von Mietwagenunternehmen. Dazu habe ich ja den Gesetzesauszug gerade gepostet (was die Ausgangsfrage des Threads anging).
Gibt's da deiner Meinung nach in Namibia tatsächlich rechtlich einen Unterschied, welchen "Status" der Fahrzeughalter hat? Also ob er ein "Autohaus" oder ein "Leihwagenunternehmen" ist? Ob er also jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis sein Auto borgen darf oder nicht?

Edit:
Habe in dem von dir angeführten Gesetz das hier gefunden:

"Permitting or assisting unlicensed drive-r to drive motor vehicle an offence (76)
21. (1) No person who(a)
is the owner of or is in charge or control of a motor vehicle
shall employ or permit any other person to drive such vehicle
on a public road unless such other person is licensed under
this Schedule to drive such vehicle; or
(b) is the holder of a licence authorising the driving of a motor
vehicle under this Schedule,
shall allow such licence to be used by any other person.
(2) Any person who contravenes or fails to comply with the provisions
of sub-item (1) shall be guilty of an offence."

http://www.lac.org.na/laws/2001/2503.pdf
Seite 355

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
zuletzt bearbeitet 14. Jan. 2018
33,1k Beiträge · seit 200614. Jan. 2018 · #30
Hi Wolfgang,

dann handelt das Autohaus definitiv falsch. Und der Vermieter der einen Führerschein akzeptiert, der nicht den Gesetzesanforderungen entspricht, auch.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'796 Beiträge · seit 201415. Jan. 2018 · #31
Hallo zusammen,

Erfahrung tagesaktuell:

Value Car Hire (Asco) verlangt den Internationalen FS vorab per Mail und vor Ort nochmal im Original.

Wir mussten heute einen Scan per Mail vorab schicken.

Viele Grüße
Sabine

P.S: Das war vor drei Jahren bei Value Car Hire auch schon so und bei Savanna mussten wir ebenfalls die Int. Führerschein-Nr. vorab übermitteln sowie den Int. Führerschein bei Übernahme vorlegen.
Kaoko BA Light //"Nix als Wüste" // Botswana Bush Adventure Light // Von Wilderness zum Addo NP // Karibuni Tansania // ... und das Beste kommt zum Schluss! // Ein 80ster Geburtstag // Neulinge auf Tour
zuletzt bearbeitet 15. Jan. 2018
16,9k Beiträge · seit 201215. Jan. 2018 · #32
Ich habe gerade mal bei ASCO nachgelesen...

Interessant:

Der Mieter/Fahrer muss seinen gültigen, internationalen Führerschein vorlegen.

und danach:

Folgende Führerscheine sind gültig: Ein Internationaler, ein Europäischer oder nationale Führerscheine in englischer Übersetzung. Die englische Übersetzung muss von einem offiziellen Übersetzungsbüro vorgenommen werden.

https://www.ascocarhire.com/de/mietbedingungen/

LG
Logi
2'535 Beiträge · seit 200715. Jan. 2018 · #34
Applegreen schrieb:
Value Car Hire (Asco) verlangt den Internationalen FS vorab per Mail und vor Ort nochmal im Original.
Wie schon geschrieben, ohne Angabe, welche Art von "nationalen" (der ja selbstverständlich auch international gültig ist!) Führerschein du hast (wann wo ausgestellt, Scheckkarten-Format, "Lappen", EU-Format, etc.) ist diese Info eher wertlos. Sorry.
Applegreen schrieb:
P.S: Das war vor drei Jahren bei Value Car Hire auch schon so und bei Savanna mussten wir ebenfalls die Int. Führerschein-Nr. vorab übermitteln sowie den Int. Führerschein bei Übernahme vorlegen.
Ich hab bei Savanna vor drei Jahren und auch jetzt bei der Anmietung meinen österreichischen "EU"-Scheckkarten-FS hingeschickt (https://images.kurier.at/46-41149846.jpg/940x540nocrop2/57.488.914) und damit war die Sache erledigt.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
zuletzt bearbeitet 15. Jan. 2018
1'796 Beiträge · seit 201415. Jan. 2018 · #35
@ Wolfgang: Ich habe den neuen EU Kartenführerschein (Scheckkartenformat ausgestellt 2011 in D) und hatte den vor drei Jahren auch schon.

Auf der FS Stelle hat die Sachbearbeiterin über Sinn und Unsinn des Int. FS ausführlich referiert. Eben der EU FS ist ja in Englisch was die wesentlichen Angaben betrifft übersetzt-aber wie man sieht wird es offensichtlich von den Vermietern mal verlangt und mal nicht. Da spare ich persönlich nicht an den paar Euronen - sondern spare mir lieber den Stress kurz vor Abreise noch schnell das Papier besorgen zu müssen bzw. Vor Ort ggf. ein unlösbares Problem zu haben 😎

Es wurde nach aktuellen Erfahrungen gefragt und diese ist wie gesagt tagesaktuell.....

Viele Grüße
Sabine
Kaoko BA Light //"Nix als Wüste" // Botswana Bush Adventure Light // Von Wilderness zum Addo NP // Karibuni Tansania // ... und das Beste kommt zum Schluss! // Ein 80ster Geburtstag // Neulinge auf Tour
zuletzt bearbeitet 15. Jan. 2018
33,1k Beiträge · seit 200616. Jan. 2018 · #36
Hi Sabine,
Eben der EU FS ist ja in Englisch was die wesentlichen Angaben betrifft übersetzt
eben nicht, darum pocht Wolfgang (richtigerweise) ja darauf, dass es ganz drauf ankommt. Zum Beispiel steht auf dem deutschen EU-Führerschein kein Wort auf Englisch, auf dem österreichischen steht zumindest "Führerschein" auch auf Englisch, aber ansonsten auch nichts... So wie ich es auf die Schnelle sehe (https://en.wikipedia.org/wiki/European_driving_licence) erfüllt kein EU-Führerschein die Anforderungen an eine "Ausstellung in englischer Sprache". Warum das so ist, wissen vermutlich nur die EU-"Experten" 😉

Viele Grüße aus WIndhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'796 Beiträge · seit 201416. Jan. 2018 · #37
Hi Christian,

mea culpa! Du hast Recht - ich habe mir meinen FS gerade mal genauer angeschaut 😗

Aber die Symbole im Kartenführerschein und dem Internationalen stimmen zumindest überein 🤪

Wichtig war ja die Info, dass der Autovermieter den Internationalen FS angefordert hat und das war bei bisher jeder Anmietung in NAM und BOTS bei uns der Fall - in SA wiederum hat es niemanden interessiert.

Viele Grüße und einen schönen Tag!

Sabine
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2'535 Beiträge · seit 200716. Jan. 2018 · #38
Vielleicht weiß der Autovermieter ja, dass auf den deutschen Scheinen "Führerschein" nicht auf englisch steht.
Die anderen Daten sind meines Erachtens ohnehin selbsterklärend, vor allem was die Berechtigungen angeht.
Vielleicht genügt ein österreichischer FS mit dem englischen Wort "driving licence" Händen Anforderungen nach einer englischen Übersetzung.
LG
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
348 Beiträge · seit 201116. Jan. 2018 · #39
Hallo zusammen
Denke, die Meisten haben einen Führerschein in Kreditkartenform!?
Vorderseite ist in englisch "Driving Licence" aufgeführt, Rückseite ist selbsterklärend mit Symbolen der Fahrzeuge.
Sogar für Analphabeten lesbar.
Ich bin bisher eher belächelt worden, wenn ich meinen intern. Führerschein gezeigt habe,
zeige nur noch den nationalen und hatte noch nie Probleme.
Gruss Turi

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Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
2'535 Beiträge · seit 200716. Jan. 2018 · #40
Turi schrieb:Hallo zusammen
Denke, die Meisten haben einen Führerschein in Kreditkartenform!?
Vorderseite ist in englisch "Driving Licence" aufgeführt, Rückseite ist selbsterklärend mit Symbolen der Fahrzeuge.
Sogar für Analphabeten lesbar.
Bei den deutschen Führerscheinen ist das eben NICHT so. Da steht nix von "Driving Licence".
Vielleicht wird ja jetzt langsam das Mysterium aufgeklärt...

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026