Warnung vor Camping Car Hire Autovermietung

109 Antworten · 35,1k Aufrufe · gestartet 25. Okt. 2017 von Julienjulien
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897 Beiträge · seit 201728. Okt. 2017 · #41
Wenn die AGB nicht eindeutig sind, lassen wir auch lieber die Finger davon. Hier ein Beispiel:

Inklusive Haftungsbeschränkung und Diebstahlschutz für das Mietfahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von ca. ZAR 0.00.Diese Versicherung ist nicht gültig für Unfälle ohne Unfallgegner. Die Versicherung ist ebenfalls ungültig, wenn der Kunde nicht alle notwendigen Dokumente ausfüllt bzw. ggf. ausfüllen lässt und einreicht.

Wie ist z.B. die Definition " Unfall ohne Unfallgegner" ?
Liebe Grüße Makra
4'451 Beiträge · seit 200828. Okt. 2017 · #42
yanjep schrieb:Dann sage ich mal als Juristin: Genau so klingt es für mich. "Allgemeine Warnungen" haben in AGBs nicht verloren, dort sind die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Und was soll der Satz "dann kann es im nachhinein keine Uneinigkeiten geben" nun ausdrücken? Ist man sich einig, daß die Strecke gefährlich ist und der Versicherungsschutz nicht gilt oder gilt er und man hätte auch einen Stuhlkreis bilden können, um den Begriff "gefährlich" auszudiskutieren?

Yanjep
Hi Yanjep,

absolut richtig.
Nachdem wir auch schon wenigere erfreulichere Erfahrungen diesbezüglich gemacht haben, mieten wir nun ausschließlich in Deutschland unseren Mietwagen an. Da ist dann der "Rechtsweg "in Deutschland und seitdem haben wir , trotz,kleineren Schäden,mal dieses "festhalten" vor Abflug , dahingegend ausgeschlossen.
Keiner, auch nicht die Mietwagenfirmen, sind seitdem aber auf Schäden sitzen geblieben.
Nur so mal meine Erfahrung.

Liebe Grüße

Cécile 🙂
"I never knew of a morning in africa when I woke up and was not happy". Ernest Hemingway Reisebericht:2010 "Nach 4 Anläufen als Selbstfahrer in Namibia" http://namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/140297-nach-4-anlaeufen-als-selbstfahrer-in-namibia.html Reisebericht 2011 Eine neue Erfahrung.... http://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/187663- eine-neue-erfahrung.html 2007 ,2008 ,2009 2mal ,2010,2011 Namibia Botswana. 2011 Shanghai, 2012 Florida Virgin islands Karibik. 2012 Namibia und KTP 2013 Das erste Mal Südafrika Kruger NP 2014 Kapstadt und Kruger NP 2015 Kruger National Park 2016 kruger National Park 2017 Kruger National Park 2 KLICKS auf die "SONNE" und man liest den Reisebericht OHNE Kommentare !!!!!
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
4'984 Beiträge · seit 201628. Okt. 2017 · #43
Wie ist z.B. die Definition " Unfall ohne Unfallgegner" ?

Ich denke damit sind Unfälle gemeint an denen als Gegner keine natürliche Person,
also ein Mensch mit Rechten und Pflichten, beteiligt ist.
zB du fährst deinen Wagen gegen einen Baum
Gruß Gina
2'497 Beiträge · seit 201128. Okt. 2017 · #44
"Unfall ohne Unfallgegner"

Ich kenne es so, dass auch Tiere, die selbstverständlich keine Personen sind, aber "beweglich", als Unfallgegner gelten. Ich bin aber kein Jurist, es handelt sich hier um die Erklärung unseres Autovermieters. Ausgeschlossen sind auf jeden Fall Überschläge ohne anderes Auto oder Tier und Fahren gegen etwas Statisches (z.B. Baum).

"Stuhlkreis"

Sehr schöner Vorschag. 🤩 🤩 🤩

Viele Grüße
Karin
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein. Namibia 2016: Infos zu Auto+Camps+die "Jahrhundertsichtung" Namibia 2015: Namibia - Mein Seelenland Namibia und Botswana 2014: Überraschungstour Namibia und Botswana mit Guide Namibia 2013: Drei Heidjer in Namibia - Guck mal, Elefanten!
7'296 Beiträge · seit 200628. Okt. 2017 · #45
GinaChris schrieb:Wie ist z.B. die Definition " Unfall ohne Unfallgegner" ?

Ich denke damit sind Unfälle gemeint an denen als Gegner keine natürliche Person,
also ein Mensch mit Rechten und Pflichten, beteiligt ist.
zB du fährst deinen Wagen gegen einen Baum

... das ist sicherlich eindeutig, ebenso wie das Fahrzeug nach einer Reifenpanne auf dem Außenspiegel zu parken.
Aber was ist, wenn einem ein Kudu ins Auto rennt? Das ist ja auch schnell ein Totalschaden. Gilt ein Tier nun als Unfallgegner oder nicht ...

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
897 Beiträge · seit 201728. Okt. 2017 · #46
BikeAfrica schrieb:

... das ist sicherlich eindeutig, ebenso wie das Fahrzeug nach einer Reifenpanne auf dem Außenspiegel zu parken.
Aber was ist, wenn einem ein Kudu ins Auto rennt? Das ist ja auch schnell ein Totalschaden. Gilt ein Tier nun als Unfallgegner oder nicht ...
Das ist genau der Punkt ! Eine mündliche Auskunft des Vermieters ist da wenig hilfreich. Wenn ich schon mehr für diese Versicherung bezahle, möchte ich auch klare Bedingungen. Deshalb kommt dieser Vermieter für uns nicht in Frage!
Liebe Grüße Makra
Gast28. Okt. 2017 · #47
Hallo,

mir ist es ein absolutes Rätsel, warum diese elendige Versicherungsproblematik in Namibia nicht lösbar sein soll. Das ist sehr schädlich für den Tourismus. Andere Länder haben auch schlechte Straßen und hohe Unfallquoten und da gibt es trotzdem bessere Versicherungen. Versicherung ist grundsätzlich immer reine Mathematik. Man kennt Schadenshäufigkeit und Schadenskosten und daraus lässt sich ein Beitrag errechnen. Wenn man mal ganz überschlägig rechnet, ist mir auch nicht klar, dass da ein unbezahlbarer Versicherungsbeitrag rauskommt.

Früher hieß es, dass Vermieter in Namibia jedes Jahr rund 10% ihrer Flotte durch Totalschäden verlieren. Durch Blackboxes soll das bei einigen Vermietern auf 2% gefallen sein. Rechnen wir mal mit 5% Totalschäden und 400.000 NAD Fahrzeug-Zeitwert im Durchschnitt. Das Totalschadensrisiko ist dann mit 20.000 NAD pro Jahr in die Versicherung einzupreisen. Das sind bei 75% Auslastung im Jahr 73 NAD/Miettag bzw. 4,90 EUR/Miettag. Wo ist da überhaupt das Problem? Warum ist das angeblich nicht machbar? Warum ist stattdessen in der Praxis auch bei vermeintlich 0 Selbstbehalt jedes realistische Schadensszenario vom Versicherungsumfang komplett ausgenommen (einfache Fahrlässigkeit, single vehicle accident, ..)? Warum müssen Touristen im Urlaub dann trotzdem mit einem Haftungsrisiko von 20.000 bis 50.000 EUR durch die Gegend fahren?

Beste Grüße

Guido
466 Beiträge · seit 201028. Okt. 2017 · #48
Hallo,
wie Christian schon anmerkte gilt der englischsprachige Vertrag - was da in Deutsch "übersetzt" ist, sieht für mich ehr laienhaft übersetzt und offen für Interpretation in alle Richtungen aus. Richtig wäre es hier den englischen Originaltext heranzuziehen um "klarere" Bedingungen zu haben über die man hier sprechen kann.
In dieser Diskussion wird immer noch unser west-europäisches Verständnis von Versicherungen und deren Einspringen zugrunde gelegt. Wir reden hier aber über Afrika...besonders die afrikanische Vollkasko verdient ihren Namen nicht!
Im Zweifelsfall wird der Autovermieter sich schadlos an den Kunden halten - und ggf. mit Polizei einen Kunden am Heimflug hindern. Es wird auch keine Entschädigung oder gar eine Kostenübernahme für einen versäumten Heimflug geben. Schminkt euch das ab...die Jungs da unten sitzen einfach am längeren Hebel.

Wir persönlich sind zum Glück nicht mehr auf Mietfahrzeuge angewiesen; aber wenn ich noch einmal über einen Autovermieter buchen oder einen empfehlen müsste, dann nur H.H... Der ist wenigstens kulant was Minimalbeschädigungen anbelangt und im Fall eines Totalverlustes wäre nur eine alte Karre zu ersetzen und kein (fast)Neufahrzeug.

Meine Meinung...

Grüßle
Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
2'497 Beiträge · seit 201128. Okt. 2017 · #49
Unser Vermieter (Savanna) hat im Vertrag stehen, "single vehicle accident - rolling the car or bumping a tree without involvement of a third party." Weiter: "The used definition of a traffic accident is an accident with a vehicle where another vehicle is involved, or a pedestrian is involved, or where an animal is involved." Es steht da also nichts von "natürlichen Personen". Bei anderer Vermietern sieht das wohl anders aus.

Das ist für uns so zumindest eindeutig und wir wissen, worauf wir uns einlassen. Vermieter, die noch weniger anbieten, kämen für uns nicht in Frage. In Südafrika haben wir allerdings auch nichts "besseres" gefunden, da waren single vehicle accidents auch ausgeschlossen, obwohl über einen deutschen Vermittler gebucht mit angeblich deutschen Versicherungsbedingungen.

Viele Grüße
Karin
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein. Namibia 2016: Infos zu Auto+Camps+die "Jahrhundertsichtung" Namibia 2015: Namibia - Mein Seelenland Namibia und Botswana 2014: Überraschungstour Namibia und Botswana mit Guide Namibia 2013: Drei Heidjer in Namibia - Guck mal, Elefanten!
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
1'079 Beiträge · seit 201628. Okt. 2017 · #50
Also ich lese schon seit Eröffnung des Themas leise im Hintergrund mit. Da habe ich ja mit meiner Vermieter das letzte Mal (und auch künftig) richtig Glück gehabt. Vorab den Mietvertrag zugemailt bekommen (Englisch), Zeit genug gehabt um diesen zu studieren und keine irgendwie gearteten Fußangeln oder versteckte Bedingungen entdeckt. Klar definiert, wo ich nicht fahren darf (z.B. Van Zylls Pass etc) und was von der Versicherung nicht bezahlt wird. Ich habe ihm dann zurück geschrieben, dass für mich die Bedingungen Glasklar sind und zusammengefasst nichts anderes bedeuten, dass man sein Fahrverhalten so anpassen soll, als ob der Mietwagen das eigene Fahrzeug ist.
Ab Jänner bin ich dann wieder mit so einem Fahrzeug unterwegs und freue mich schon darauf.
LG
Ernst
897 Beiträge · seit 201728. Okt. 2017 · #51
chamäleon2011 schrieb: In Südafrika haben wir allerdings auch nichts "besseres" gefunden, da waren single vehicle accidents auch ausgeschlossen, obwohl über einen deutschen Vermittler gebucht mit angeblich deutschen Versicherungsbedingungen.
Mein zitiertes Beispiel ist Südafrika und von einem deutschen Vermittler angeboten.
Liebe Grüße Makra
1'042 Beiträge · seit 201628. Okt. 2017 · #52
Hallo Guido,
Guido. schrieb:
mir ist es ein absolutes Rätsel, warum diese elendige Versicherungsproblematik in Namibia nicht lösbar sein soll. Das ist sehr schädlich für den Tourismus. Andere Länder haben auch schlechte Straßen und hohe Unfallquoten und da gibt es trotzdem bessere Versicherungen. Versicherung ist grundsätzlich immer reine Mathematik. Man kennt Schadenshäufigkeit und Schadenskosten und daraus lässt sich ein Beitrag errechnen. Wenn man mal ganz überschlägig rechnet, ist mir auch nicht klar, dass da ein unbezahlbarer Versicherungsbeitrag rauskommt.
manchmal hängt aber auch die Schadenshäufigkeit davon ab wie viel die Versicherunger bereit ist zu bezahlen... 😉

Wie viele hier schon geschrieben haben: Man passt das Fahrverhalten eben so an, dass es nicht zu einem Schaden kommt. Man kann ja durchaus auch vorsichtiger und langsamer fahren. Klar beherrsche ich auch ein Fahrzeug auf einer Gravel Road mit über 100 km/h fahre aber in Namibia maximal nur 80 km/h und eher sogar viel langsamer, weil es NICHT versichert ist und ganz einfach weil es VERBOTEN ist über 80 km/h mit dem Mietwagen auf Gravel zu fahren.

Bei dem Autovermieter (Namibia), bei dem ich buche steht zumindest, dass beim "großen" Versicherungspaket unter anderem die Reifen, Windschutzscheibe, Sandsturmschäden UND Schaden bei einem Unfall, bei dem kein anders Fahrzeug betroffen ist (Fahrlässigkeit ausgeschlossen) mit versichert sind. Im deutschen ist das natürlich wieder recht "schwammig" vormuliert. Der Versicherungsschutz erlischt auch in jedem Fall, wenn man sich nicht an die Vertragsbedingungen hält (also vor allem Alkohol oder Geschwindigkeit) und wenn man das schon vor hat, dann kann man sich wohl das Geld für die Versicherung gleich sparen... 😄

Es gibt doch gar keine wirkliche Versicherungsproblematik, es gibt eher ein Problem mit nicht angepasster Geschwindigkeit auf Gravel Roads und damit, dass manche eben ihre Fahrkünste bei weitem überschätzen. Warum hat wohl der Einbau dieser "Blackboxes" schon die Unfallzahlen anscheinend drastisch sinken lassen?

Gruß Markus

Edit: Die Blackbox verhindert ja nicht dass man zu schnell fährt, die zeigt es nachher aber an! Vielleicht sind die 2 % immer noch von "Schnellfahrern" verursachte Unfälle?
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
897 Beiträge · seit 201728. Okt. 2017 · #53
Markus615 schrieb:


..... aber in Namibia maximal nur 80 km/h und eher sogar viel langsamer, weil es NICHT versichert ist und ganz einfach weil es VERBOTEN ist über 80 km/h mit dem Mietwagen auf Gravel zu fahren.
Der Threadstarter hatte das umgekehrte Problem. Ihm wird ja vorgeworfen, er sei zu langsam gefahren .... 😕
Liebe Grüße Makra
4'129 Beiträge · seit 200828. Okt. 2017 · #54
FSausS schrieb:
Im Zweifelsfall wird der Autovermieter sich schadlos an den Kunden halten - und ggf. mit Polizei einen Kunden am Heimflug hindern. Es wird auch keine Entschädigung oder gar eine Kostenübernahme für einen versäumten Heimflug geben. Schminkt euch das ab...die Jungs da unten sitzen einfach am längeren Hebel.
Ich glaube nicht, dass ihr bereit wärt, bei einem Vermieter in Windhoek für ein Fahrzeug, das ihr selber als beanstandungsfrei/funktionstüchtig gefahren habt und zurückgebt, die Reparatur eines angeblichen Kupplungsschadens, Getriebeschadens und sämtlicher Bremsen usw. zu bezahlen... das sind mehrere Tausend Euro...
das aber ist das Szenario, das der TE hier aufgebaut hat...

Wir meinen auch nicht, dass wir das im Alleingang machen würden, das wäre zu anstrengend, wozu hat man seinen Agenten! 😁
Ein Telefonanruf...

Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter Always look on the bright side of life... :-) Walvisbay boomt
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
33,1k Beiträge · seit 200628. Okt. 2017 · #55
Hi Markus,
Dass Dich der Vermieter daran hindert den Rückflug anzutreten das halte ich für nahezu ausgeschlossen.
mehrfach schon vorgekommen, z.B. durch Einzug des Reisepasses. Aber ist natürlich dennoch eins sehr seltener Fall.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'014 Beiträge · seit 201628. Okt. 2017 · #56
Ich habe mir die terms und conditions durchgelesen und fürchte, dem Vermieter wurde Unrecht getan. Es scheint wirklich nur eine Warnung zu sein, denn der Obersatz ganz unten im Text lautet in etwa "Unterbödenschäden können entstehen durch schlechte Straßen, langsam bzw. vorsichtig fahren", dann folgt eine Aufzählung verschiedener Straßen. In einem neuen Satz, erkennbar durch den groß geschriebenen Anfangsbuchstaben steht, daß das Fahren in Botswana etc. auf eigenes Risiko geschieht. Das verstehe ich so, daß das eigene Risiko sich nicht auf die aufgeführten Straßen bezieht (wie auch aus dem Antwortschreiben hervorgeht, daß es nur eine Warnung ist) sondern nur auf Fahrten außerhalb Namibias.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
324 Beiträge · seit 200828. Okt. 2017 · #57
Hallo Christian,

Deine Aussage muss ich wieder mal anzweifeln. Wenn einen der Vermieter am Rückflug hindern will, dann kann er das nur durch unberechtigte Drohungen und unter freiwilliger Mithilfe des Kunden, wenn dieser dann "einknickt". Oder er wendet gleich rohe Gewalt an;-)

Weder die vertraglichen Bedingungen noch irgendein Gesetzt in Nam (und glaub mir, da kenn ich mich ganz gut aus:-) geben den Vermieter auch nur annähernd ein Recht dazu, die Abreise zu verhindern, wenn ein unklarer Schaden aufgetreten ist!!! Dafür hat er die Kaution. Alles was darüber hinausgeht ist Risiko des Vermieters - das ist überall auf der Welt so. Wenn sich das für den Vermieter nicht mehr lohnt, muss er sein Geschäft einstellen. Das scheint aber überall auf der Welt nicht der Fall zu sein.

Wie bitte will denn der Vermieter den Pass einziehen? Mit Gewalt und mit Hilfe seiner Angestellten? Vielleicht kann er ja auch noch die Polizei schmieren oder die Grenzbeamten?

Für mich gibt es in einem solchen Fall nur eine einfache Regel: Wenn der Vermieter einen unberechtigten Schaden (das wäre für mich schon der viel benannte Kupplungsschaden) geltend macht, da sage ich freundlich auf Wiedersehen und gehe. Wenn mich dann die Polizei (in unlauterer Zusammenarbeit mit dem Vermieter) aufhält, da verpass ich halt meinen Flug. Wegen der ganz eindeutigen Rechtslage, sollte das aber selbst in NAM innerhalb von 24 h geklärt sein. Dann kostet mich das erstmal 500,00 EUR anstatt vieler Tausend. Über alles andere kann man dann "fair" vor Gericht streiten.


Mich wundert etwas, dass hier im Forum immer das Schreckgespenst von Verhinderung der Ausreise oder dass die Leute auf alle Fälle in Europa verklagt werden, propagiert wird. Über die Hintergründe kann ich nur spekulieren.

Bitte versteht das nicht falsch. Ich selbst habe trotz meiner vielen Fahrten in NAm noch nie einen Schaden in NAm gehabt. Ich hab das aber mit ein paar Studenten erlebt, die einem Esel ausgewichen waren und sich dann überschlagen hatten (den beiden ist nichts passiert) und dann quasi unberechtigterweise wirklich genötigt wurden, ca.10.000 EUR von ihren Familien nach NAM transferieren zu lassen.

Also im Zweifel und bei großen Summen lieber den Flug verpassen.

VG

Ron
33,1k Beiträge · seit 200628. Okt. 2017 · #58
Hi Ron,
Deine Aussage muss ich wieder mal anzweifeln.
kannst Du, oder einfach die Threads zum Thema durchlesen, z.B. https://www.namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/252048-unfall-mit-mietwagen.html oder https://namibia-forum.ch/forum/9-mietwagen/209313-mietwagen-schrotten.html. Natürlich ist es nur eine Drohung, die aber auch schon mit Polizeieinsatz versucht wurde durchzusetzen. Ich habe persönlich aber nur von einem Fall gehört, wo damit "gedroht" wurde.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
Gast28. Okt. 2017 · #59
Hallo Markus,
Markus615 schrieb:Dass Dich der Vermieter daran hindert den Rückflug anzutreten das halte ich für nahezu ausgeschlossen. Er fährt Dich vielleicht nicht zum Flughafen, aber ein Taxi ist auch schnell gerufen. Gerade wenn der Vermieter jemanden am Rückflug hindern würde (was er nur mithilfe der Polizei kann) dann würde er aber auch für den zweiten Rückflug aufkommen müssen und alle weitere Schäden. Jedenfalls in Deutschland, wie das mit Schadenersatz in Namibia gehandhabt wird, weiß ich nicht. Es gibt nämlich keinen Grund jemanden wegen eines Kostenvoranschlages fest zu setzen... Schäden die man verursacht hat, die muss man natürlich auch bezahlen. Die Rechnung kommt dann aber auch nach Deutschland, wenn vor Ort nicht bezahlt.
So ziemlich jeder hier - außer Dir - weiß, das es dokumentierten Fällen diesbezüglich gibt und deshalb auch das Auswärtige Amt vor genau dieser Problematik warnt. Wenn der Mieter wieder in Deutschland ist, dann ist es für Vermieter nicht einfach, Ansprüche aus einem nach namibischen Recht geschlossenen Vertrag in Deutschland durchzusetzen. Deswegen ergreifen sie in Namibia "prophylaktisch" Rechtsmittel und lassen den Mieter an der Ausreise hindern. Völlig unstrittig der Punkt.

Auswärtiges Amt:
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, bei ausstehenden Zahlungen mit drastischen Maßnahmen - wie der Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/NamibiaSicherheit_node.html

Aber da gibt es ja auch ganz viele Experten, die die Botschaften und das AA für völlig ahnung- und kompetenzslos halten. Bei denen schlagen diese Fälle aber auf, weil sich die Betroffenen letztlich hilfesuchend an die wenden. Die wissen schon, wovon sie reden.
Markus615 schrieb:Klar beherrsche ich auch ein Fahrzeug auf einer Gravel Road mit über 100 km/h
Klar kannst DU alles und nur die anderen sind zu doof. Überhaupt sind es ja immer die anderen und FoMis hier bauen grundsätzlich keinen Mist. In der Realität beherrscht Du ein Fahrzeug nicht mal so, dass Du die lächerlichen 5km Sand zum Sossusvlei vernünftig fahren kannst, ohne das Auto sinnlos zu quälen. Siehe Reisebericht von Dir.
Markus615 schrieb:Bei dem Autovermieter (Namibia), bei dem ich buche steht zumindest, dass beim "großen" Versicherungspaket unter anderem die Reifen, Windschutzscheibe, Sandsturmschäden UND Schaden bei einem Unfall, bei dem kein anders Fahrzeug betroffen ist (Fahrlässigkeit ausgeschlossen) mit versichert sind.
Das ist ja toll. Die im deutschen übliche juristische Unterscheidung zwischen einfacher, grober und gröbster Fahrlässigkeit findet nicht statt. Einfache Fahrlässigkeit liegt im Prinzip bei jedem selbst verschuldeten Unfall vor. Du musst irgendwas nicht beachtet haben, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen. Wenn Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen ist, dann ist offenbar auch einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Und dann ist mit Deine Super-Duper-All-inklusive-Zero-Excess-Versicherung ziemlich sinnlos, was der eine oder andere nach größerem Schaden auch in der Praxis schon auf die harte Tour lernen musste.

Das was einem der Vermieter ggf. vorher mündlich an blumigen Versprechen zum Versicherungsumfang gegeben hat, ist auch nichts wert. Auch wenn man es "schriftlich" per E-Mail hat. Die meisten Mietverträge enthalten Klauseln, dass sämtliche nicht schriftlich im Mietvertrag fixierten Nebenabreden nichtig sind und man akzeptiert das ausdrücklich mit seiner Unterschrift im Mietvertrag.
Markus615 schrieb:Es gibt doch gar keine wirkliche Versicherungsproblematik,
Komisch, das es hier Jahr für Jahr 1000 Postings zu Versicherungsproblematiken gibt und viele Menschen schauen, ob sie sich mit in Kreditkartenpaketen inkludierten Versicherungen besser stellen.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 28. Okt. 2017
7'296 Beiträge · seit 200628. Okt. 2017 · #60
yanjep schrieb:Ich habe mir die terms und conditions durchgelesen und fürchte, dem Vermieter wurde Unrecht getan. Es scheint wirklich nur eine Warnung zu sein, denn der Obersatz ganz unten im Text lautet in etwa "Unterbödenschäden können entstehen durch schlechte Straßen, langsam bzw. vorsichtig fahren", dann folgt eine Aufzählung verschiedener Straßen. In einem neuen Satz, erkennbar durch den groß geschriebenen Anfangsbuchstaben steht, daß das Fahren in Botswana etc. auf eigenes Risiko geschieht. Das verstehe ich so, daß das eigene Risiko sich nicht auf die aufgeführten Straßen bezieht (wie auch aus dem Antwortschreiben hervorgeht, daß es nur eine Warnung ist) sondern nur auf Fahrten außerhalb Namibias.

... ich habe mir die Mietbedingungen jetzt auch mal angeschaut.
Wenn das nur eine Warnung vor schlechten Straßenverhältnissen sein soll, dann hat das meines Erachtens nichts unter "Mietbedingungen" zu suchen.

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...