Warnung vor Camping Car Hire Autovermietung

109 Antworten · 35,1k Aufrufe · gestartet 25. Okt. 2017 von Julienjulien
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Themenstarter4 Beiträge · seit 201725. Okt. 2017 · #1
Wir haben zu Beginn der letzten Regenzeit einen Nissan Doppelkabine Geländewagen bei Camping Car Hire in Namibia, Windhoek, geliehen. Zum Autoverleih gehört auch eine Werkstatt. Drei Wochen lang fuhr uns das Auto tadellos durch Namibia und Botswana. Trotzdem mussten wir bei Rückgabe mehr als das Doppelte des vertraglich vereinbarten Mietpreises privat (also nicht über die Versicherung) zahlen. Begründet hat Camping Car Hire (Flottenmanager Harry Hoepker) das mit folgenden, angeblich von uns durch Nässe und zu langsames Fahren (!) verursachten Schäden: Kupplung, Bremsen, Bremsscheiben, Getriebe usw. Zwei Stunden lang nahm Werkstattleiter Höppner das Auto bei der Rückgabe unter die Lupe. Er ärgerte sich vermutlich darüber, dass es sehr schmutzig war. Bei Anmiete wurde uns auf Nachfrage gesagt, wir bräuchten das Auto nicht putzen …
Da wir unseren Heimflug pünktlich antreten wollten (Originalton Hoepker, als es um die zusätzlichen, hohen Kosten ging: „Sie wollen doch pünktlich heimfliegen!“) und selbst völlig verunsichert waren, machten wir den Fehler, einen immensen Kostenvoranschlag zu akzeptieren und mit unserer Kreditkarte die Zahlung zu garantieren. Der Kostenvoranschlag für die angeblichen Reparaturen wurde minimal reduziert. Das gleiche Vorgehen wird von anderen Kunden von Camping Car Hire im Internet geschildert. Der Löwenanteil wurde uns abgezogen, obwohl ein deutscher KFZ Sachverständiger, den wir in Deutschland eingeschaltet haben, uns sagte, dass wir solche Schäden bei 6000 gefahrenen (von 11.000 Kilometern, die das Auto laut Tacho hatte) gar nicht hätten verursachen können. Anhand der uns von der Werkstatt/Camping Car Hire zur Verfügung gestellten Fotos konnte er keinerlei Schäden erkennen. Er wies uns darauf hin, dass nicht alle Fotos vom gleichen Auto stammten. Der Schaden wurde von Camping Car Hire, Herrn Hoepker, damit begründet, dass wir die Klausel im Vertrag, (nicht durch „waterpools“ zu fahren) nicht beherzigt hätten, es sich also nicht um einen Versicherungsfall handeln würde. Zu den Aussagen des deutschen Fachmanns meinte Herr Hoepker, die Schäden seien nicht nur durch Nässe entstanden, wir wären auch zu langsam gefahren! (Auswertung der Blackbox).
Dazu kommt, dass wir bei der Buchung von Deutschland aus, keinen vollständigen Vertrag erhalten haben, (trotz Nachfrage) sondern nur eine Bestätigung allerlei unwichtiger Ausstattungsmerkmale des Autos u.a., inkl. Stornierungsbedingungen. Gefehlt haben die wichtigen Klauseln zur Versicherung, die man erst bei Abholung des Wagens erhält und unterschreiben muss. Z.B. sind Straßen in Namibia vermerkt, auf denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Schade, wenn man genau diese Strecken schon eingeplant und die Unterkünfte gebucht hat. In manchen Nachbarländern gilt die Versicherung überhaupt nicht. Eine Klausel besagt, dass man keine überschwemmten Straßen nutzen darf (auch in Namibia kommt das regelmäßig in der Regenzeit vor, wir haben es gesehen), oder die Folgen von Sandstürmen nicht versichert sind. Außerdem muss man sich u.a. mit der Auswertung der Blackbox, die alle Bewegungen des Autos registriert, einverstanden erklären. Wer jetzt denkt, Namibia ist ja trocken, ich fahre nur, wo es erlaubt ist, fährt hoffentlich nie einen Kilometer zu schnell, auch das registriert die Blackbox, auch dann wird man bei Schäden privat zur Kasse gebeten. Selbst, wenn man vorsichtig fährt, wird das zum Verhängnis, wie gesagt, bei uns begründete Harry Hoepker den angeblichen Schaden der Kupplung mit zu langsamem Fahren!
Wir haben vergeblich um die Versicherungspolice gebeten, um selbst unseren Fall mit der Versicherung zu klären. Wir haben nie ein Papier gesehen bzw. erhalten. Die Versicherung wird nur ganz pauschal erwähnt und bezahlt. Wir sind uns deshalb nicht sicher, ob Camping Car Hire unser Auto überhaupt versichert hatte, obwohl wir dafür bezahlt haben.
Weder eine Anzeige bei der deutschen Polizei, noch ein Anwalt, noch die Visaabteilung der Bank konnten uns helfen. Eher wird abgeraten, sich in einen Rechtsstreit im Ausland zu begeben. Bislang haben wir auf unseren vielen Reisen aus Prinzip einheimische Anbieter bevorzugt, das werden wir nicht mehr tun. Schade, dass ein schwarzes Schaf (in diesem Fall ein weißer Deutscher) den Ruf eines Landes (das erzählen wir zuerst von Namibia) und einer ganzen Branche ruiniert.
Zu uns. Wir sind ein älteres Ehepaar, haben jahrelang in Afrika gelebt, sind es gewöhnt, Geländewagen zu fahren und ruinieren weder unsere Autos noch mobben wir Autovermieter. In ähnlich gelagerten Fällen im Internet hat sich Harry Hoepker als Mobbingopfer dargestellt. Daran haben wir gar kein Interesse. Wir wollen aber dazu beitragen, dass es anderen nicht so geht wie uns. Wir haben sehr lange gezögert, diese Geschichte zu veröffentlichen. Aber jeder, der die Geschichte von uns hört, fordert uns auf, andere zu warnen.
6'152 Beiträge · seit 200625. Okt. 2017 · #2
hallo julienulien,
ich bin etwas verwundert , jahrelang habt ihr in Afrika gelebt bisher noch nie im Forum erschienen- nun der erste Beitrag und der nur netatives über eine Mietwagenfirma - warum ?? Es wäre sicherlich nett gewesen, wenn Du von den jahrelangen Erlebnissen, da waren bestimmt auch positive dabei, hier mal gepostet hättest.
Trotzdem Grüsse
Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
zuletzt bearbeitet 26. Okt. 2017
33,1k Beiträge · seit 200625. Okt. 2017 · #4
Moin zusammen,

nur generell: CCH gehört neben ASCO und Savannah zu den ältesten und renommiertesten namibischen Vermietern. Klar, Einzelfallprobleme kann es immer geben und ob die Forderungen im geschilderten Fall nun stimmen oder nicht wissen nur Vermieter und Mieter. Aber wenn es "ständig" Probleme mit CCH geben würde, dann waren die sicherlich nicht so lange auf dem Markt und so beliebt.

Was ich nicht verstehe. Wenn die Verbote unterschrieben werden, warum man dann zB trotzdem durch Wasser fährt (unabhängig davon ob jetzt ein Schäden dadurch entsteht oder nicht, war es scheinbar nicht erlaubt.)?

Also: Warnung finde ich gut, sollte aber im Gesamtbild gesehen werden. Und ein deutscher Sachverständiger hat ja (zum Glück?!) in Namibia nichts zu sagen 😉

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
16,9k Beiträge · seit 201226. Okt. 2017 · #5
travelNAMIBIA schrieb:
nur generell: CCH gehört neben ASCO und Savannah zu den ältesten und renommiertesten namibischen Vermietern.
Hooho, Moment, Moment, Moment!

CCH wurde doch verkauft.

Und da habe ich tatsächlich irgendwo schon was vor ein paar Wochen drüber gelesen, das mich hat aufhorchen lassen.

Vielleicht finde ich es ja wieder.

LG
Logi
33,1k Beiträge · seit 200626. Okt. 2017 · #6
Hi Logi,

Harry Hoepker macht CCH seit Jahren.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
319 Beiträge · seit 201226. Okt. 2017 · #7
Julienjulien schrieb:
Dazu kommt, dass wir bei der Buchung von Deutschland aus, keinen vollständigen Vertrag erhalten haben, (trotz Nachfrage) sondern nur eine Bestätigung allerlei unwichtiger Ausstattungsmerkmale des Autos u.a., inkl. Stornierungsbedingungen. Gefehlt haben die wichtigen Klauseln zur Versicherung, die man erst bei Abholung des Wagens erhält und unterschreiben muss. Z.B. sind Straßen in Namibia vermerkt, auf denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Schade, wenn man genau diese Strecken schon eingeplant und die Unterkünfte gebucht hat. In manchen Nachbarländern gilt die Versicherung überhaupt nicht. Eine Klausel besagt, dass man keine überschwemmten Straßen nutzen darf (auch in Namibia kommt das regelmäßig in der Regenzeit vor, wir haben es gesehen), oder die Folgen von Sandstürmen nicht versichert sind. Außerdem muss man sich u.a. mit der Auswertung der Blackbox, die alle Bewegungen des Autos registriert, einverstanden erklären. Wer jetzt denkt, Namibia ist ja trocken, ich fahre nur, wo es erlaubt ist, fährt hoffentlich nie einen Kilometer zu schnell, auch das registriert die Blackbox, auch dann wird man bei Schäden privat zur Kasse gebeten.
Um ein Urteil zu bilden, müsste man beide Seiten hören. Deshalb kein Kommentar von mir. Aber die Versicherungsbedingungen sind ganz einfach hier: http://www.camping-carhire.de/rental-conditions.html einsehbar. Da sind auch die Straßen aufgeführt, wo man auf eigenes Risko fährt, Auch Wasserdurchfahrten und Sandstürme werden da erwähnt. Ich staune so oder so manchmal. da wird stundenlang recherchiert, ob man Lodge A oder B oder C nimmt, aber essentielle Sachen, wie Mitbedingungen; Versicherungsbedingungen, Visaregularien etc. werden fast nicht recherchiert.
wie gesagt, daß ist jetz keine Wertung von dem Fall, baer dazu müsste man detaillierte Angaben haben und beide Seiten hören.
6'152 Beiträge · seit 200626. Okt. 2017 · #8
hallo waterlike,
mir stösst bei dem Beitrag das Wort -Warnung vor dieser Autovermietung - auf, das ist für mich persönlich geschäftsschädigend und dies als ersten Beitrag im Forum, obwohl jahrelange Erfahrung und wohnen in Afrika, da hats doch sicherlich einige angenehme und unangehme Erlebnisse gegeben , die hier interessant gewesen wären.
Beste Grüsse
Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
Gast26. Okt. 2017 · #9
Aussenstehende koennen sich zu diesem Fall kein Urteil erlauben, schon gar nicht wenn man die andere Seite nicht kennt. Von daher nehme ich solche Berichte einfach nur zur Kenntnis.

Was mir nicht so gefaellt, ist diese Schlussfolgerung:
Julienjulien schrieb:Bislang haben wir auf unseren vielen Reisen aus Prinzip einheimische Anbieter bevorzugt, das werden wir nicht mehr tun. Schade, dass ein schwarzes Schaf (in diesem Fall ein weißer Deutscher) den Ruf eines Landes (das erzählen wir zuerst von Namibia) und einer ganzen Branche ruiniert.
Ich bin ganz und gar gegen Sippenhaft. Es ist doch auch nicht so, dass andere Firmen, die ein aehnliches Produkt wie wir anbieten unseren Ruf ruinieren koennten, weil sie einen schlechten Service liefern. Im Gegenteil.
Also empfehle ich, einfach einen anderen einheimischen Anbieter zu waehlen, und danach den Service dieses Anbieters beurteilen. Von einem Vermieter auf die ganze Branche zu schliessen halte ich fuer nicht gerechtfertigt.
1'086 Beiträge · seit 200926. Okt. 2017 · #10
Julienjulien schrieb:... Das gleiche Vorgehen wird von anderen Kunden von Camping Car Hire im Internet geschildert....
Gibt es dazu eine Bezugsquelle?

Gruß Klaus
1'042 Beiträge · seit 201626. Okt. 2017 · #11
Hallo Christian,
travelNAMIBIA schrieb:
Also: Warnung finde ich gut, sollte aber im Gesamtbild gesehen werden. Und ein deutscher Sachverständiger hat ja (zum Glück?!) in Namibia nichts zu sagen 😉
Ich würde gerne das Sachverständigengutachten sehen. 😄
Was soll das überhaupt für ein Sachverständiger sein, der anhand von Fotos aus der Ferne überhaupt eine Aussage macht ohne das Fahrzeug gesehen zu haben?!?

Die Mietbedingungen von CCH finde ich auch nicht wirklich toll, vor allem dass man, wenn man die C39, C40 und C43 befährt für alle Schäden und Abschleppkosten aufkommen muss ist vielleicht ein wenig übertrieben.
travelNAMIBIA schrieb:
Was ich nicht verstehe. Wenn die Verbote unterschrieben werden, warum man dann zB trotzdem durch Wasser fährt (unabhängig davon ob jetzt ein Schäden dadurch entsteht oder nicht, war es scheinbar nicht erlaubt.)?
Wenn ich das richtig interpretiere ist es nicht Verboten durch Wasser zu fahren. Die Versicherung zahlt allerdings nicht für Schäden die daraus entstehen können.
Bei einem anderen Autovermieter wurde mir bei der Fahrzeugübergabe gesagt, dass ich die Wassertiefe prüfen soll, bevor ich mit dem Fahrzeug durch fahre. Steht das Wasser zu hoch, dann lieber eine andere Route suchen oder abwarten, bis das Wasser abgeflossen ist. Völlig logisch ist es, dass man Schäden selber bezahlen muss, die grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbei geführt wurden.
In Deutschland sieht die Rechtslage ja ein wenig anders aus als in Namibia. Bei uns zahlt zumindest die Vollkasko Versicherung beinahe immer (es sei denn die Versicherung kann beweisen, dass es Vorsatz war oder zumindest grob fahrlässig).

Wegen der Kupplungsproblematik leihe ich in Namibia nur noch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe... 😉
Nicht weil ich nicht mit einer Kupplung richtig umgehen kann (auch im Gelände oder Sand) sondern weil ich nie wissen kann, wie die Vormieter damit umgegangen sind und auch sonst der Zustand von Ausrücklager und Kupplung ist. Die Autos haben doch manchmal schon ziemlich viele Kilometer runter und ab so 100 TKM kann ja eine Kupplung schon alleine deswegen schon mal kaputt gehen, weil die an der Verschleißgrenze angelangt ist. Ich weiß normalerweise hält eine Kupplung viel länger, aber ich habe es auch schon an einem Privatfahrzeug erlebt, dass es ein Ausrücklager war, das die Kupplung bei ca. 160 TKM "geschrottet" hatte. Kostete dann halt ca. 300 € und einen halben Tag Arbeit, das zu richten.

Einer Kupplung sieht man übrigens an, ob die überlastet (verbrannt) wurde, nur nicht von wem...

Gruß Markus

PS: Außerdem finde ich es entspannter im Linksverkehr mit Automatik zu fahren...
2'319 Beiträge · seit 201126. Okt. 2017 · #12
Moin.

Immer wieder das alte Thema... 😉

Wie dem auch sei... Man hat ja bekanntlich schon Pferde direkt vor der Apotheke kotzen sehen. Auch alte Rösser.

Aber ich muß Hanne beipflichten... Es dünkt doch schon sehr nachdenklich, sich als neues Forumsmitglied bereits mit dem ersten Thread und einer so ausführliche Berichterstattung eines negativen Erlebnisses vorzustellen.

Alm
Gast26. Okt. 2017 · #13
Hallo,

wenn man bei den üblichen Quellen wie Tripadvisor und Facebook nachschaut, dann findet man schon ein paar mehr negative Berichte zu Camping Car Hire. Aber daraus kann man keine repräsentative Aussage ableiten. Kann sein, das die bei der Regulierung von echten oder unterstellten Schäden schlechter sind als andere, kann auch nicht sein. Bei 80 Autos in der Flotte dürften die um die 1.200 Vermietungen pro Jahr haben. Ein paar Dutzend positive oder negative Bewertungen über die Jahre ergeben da nicht ansatzweise ein irgendwie repräsentatives Bild.

Was man allerdings objektiv sagen kann: Die Mietbedingungen bei CCH sind schlechter als bei anderen Vermietern. Zumindest das was online dazu steht, ist für mich noch unklarer und verschwurbelter als bei anderen Anbietern. Selbst für offizielle C-Straßen in Namibia bestehen anscheinend Einschränkungen, z.B. für die C39. Das ist teilweise eine asphaltierte Straße. Da wird es dann schon absurd. Wenn nur noch die Stadtrundfahrt in Windhoek uneingeschränkt erlaubt ist, muss man keinen potenten 4x4 mehr mieten.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 26. Okt. 2017
5'479 Beiträge · seit 200926. Okt. 2017 · #14
Den konkreten Fall, der den Anlass für diese Diskussion geboten hat, will und kann ich nicht bewerten.

Diese Diskussion zeigt mir mal wieder, dass das Wichtigste bei der Fahrzeuganmietung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vermieter ist. Habe ich in einem Land einen solchen Vermieter gefunden, bleibe ich auch unabhängig von der Preisentwicklung bei diesem Vermieter, vor allem wenn sich dieser in heiklen Situationen als zuverlässiger Partner gezeigt hat. Das ist mir mehr wert, als ein paar Euro bei der Fahrzeugmiete zu sparen. In Afrika habe ich deshalb meine Vermieter schon seit Jahren nicht mehr gewechselt.

Die Mietbedingungen von CCH empfinde ich allerdings als sehr schlecht. Zum einen ist die Verbotsliste bei den Straßen viel weitreichender als bei anderen Vermietern, die ich kenne. Dann ist das Verbot des Durchfahrens von Wasserpools sehr weit gefasst. Das Hauptproblem ist aber, dass die Bedingungen so formuliert sind, dass es ausreicht im Laufe der Anmietung die verbotenen Strecken oder durch Wasserpools gefahren zu sein, um bei der Rückgabe deswegen für Schäden herangezogen zu werden. Dabei kann natürlich oftmals nicht nachgewiesen werden, ob der Schaden tatsächlich darauf zurückzuführen ist. Diese Unsicherheit geht bei den Bedingungen von CCH allein zulasten des Vermieters. Auch in vielen anderen Bereichen sind die Mietbedingungen sehr schlecht.

Bei diesen Bedingungen müsste ich schon sehr viel Vertrauen in den Vermieter haben.
Unser Reise-Blog: KaTho_VanTour Staub & Schlamm (Kenia 21/22) 7 Wochen in der Regenzeit !? (NAM/BOT 18/19) Leoparden hautnah (Tansania 2016/2017) Elefantös - Zimbabwe 2016 Auf Großer Fahrt (Reisebericht SA-NAM-BOT-ZIM 2014/2015) Rivers & Sand (Reisebericht Namibia/Botswana 2013) Reisebericht Tansania 2013: "Das volle Programm"
897 Beiträge · seit 201726. Okt. 2017 · #15
Die Mietbedingungen von CCH empfinde ich allerdings als sehr schlecht. Zum einen ist die Verbotsliste bei den Straßen viel weitreichender als bei anderen Vermietern, die ich kenne. Dann ist das Verbot des Durchfahrens von Wasserpools sehr weit gefasst. Das Hauptproblem ist aber, dass die Bedingungen so formuliert sind, dass es ausreicht im Laufe der Anmietung die verbotenen Strecken oder durch Wasserpools gefahren zu sein, um bei der Rückgabe deswegen für Schäden herangezogen zu werden.
Das dachte ich auch. Vor allem stört mich, dass einzig die Mietbedingungen auf der deutschen Seite nur englisch sind. Jemand, dessen englisch nicht 100% ist, versteht die Feinheiten vielleicht gar nicht. Da könnte man schon Absicht unterstellen....
Liebe Grüße Makra
33,1k Beiträge · seit 200626. Okt. 2017 · #16
Hi Makra,
Das dachte ich auch. Vor allem stört mich, dass einzig die Mietbedingungen auf der deutschen Seite nur englisch sind. Jemand, dessen englisch nicht 100% ist, versteht die Feinheiten vielleicht gar nicht. Da könnte man schon Absicht unterstellen....
selbst wenn sie auf Deutsch vorliegen, gelten immer nur die in Englisch, da Englisch die einzige Amtssprache in Namibia ist. Meist findest Du, wenn sie denn dann übersetzt wurden, den Hinweis, dass es sich um eine freie Übersetzung handelt und nur das englische Original bindend ist.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'523 Beiträge · seit 201126. Okt. 2017 · #17
Grundsätzliches:

kritische Voten sind erwünscht in diesem Forum....sie beschreiben Stuationen, wenn es eben nicht rund läuft

und der Lerneffekt ist sicher grösser .....

"Altgediente" Mitglieder lassen eine objektivere Beurteilung zu, da man in etwa weiss, wie der oder die "tickt"

Bei einem erstmaligen Votum mit diesem Sachverhalt bin ich ehrlicherweise überfordert, da ich das nicht einordnen

kann...... und ich denke , dass es vielen Lesern ähnlich geht.......

lg....BMW
544 Beiträge · seit 201426. Okt. 2017 · #18
Markus615 schrieb:
Wegen der Kupplungsproblematik leihe ich in Namibia nur noch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe... 😉
Nicht weil ich nicht mit einer Kupplung richtig umgehen kann (auch im Gelände oder Sand) sondern weil ich nie wissen kann, wie die Vormieter damit umgegangen sind und auch sonst der Zustand von Ausrücklager und Kupplung ist. Die Autos haben doch manchmal schon ziemlich viele Kilometer runter und ab so 100 TKM kann ja eine Kupplung schon alleine deswegen schon mal kaputt gehen, weil die an der Verschleißgrenze angelangt ist. Ich weiß normalerweise hält eine Kupplung viel länger, aber ich habe es auch schon an einem Privatfahrzeug erlebt, dass es ein Ausrücklager war, das die Kupplung bei ca. 160 TKM "geschrottet" hatte. Kostete dann halt ca. 300 € und einen halben Tag Arbeit, das zu richten.

Einer Kupplung sieht man übrigens an, ob die überlastet (verbrannt) wurde, nur nicht von wem...

Gruß Markus

PS: Außerdem finde ich es entspannter im Linksverkehr mit Automatik zu fahren...
Moin Markus,

der Komfortgewinn ist das eine und es werden jährlich sicherlich deutlich mehr Kupplungen als Wandler ersetzt (auch prozentual).
Aber auch den Wandler eines Automatikfahrzeugs kann der ungeübte Fahrer ziemlich schnell kaputt bekommen, wenn die Person am Lenkrad nicht weiß, was sie tut.

Gruß
Henning
1'483 Beiträge · seit 200926. Okt. 2017 · #19
Wen es interesssiert:
Ich habe aus den Mietbedingungen mal die untersagten Straßen herauskopiert:

[]Damarland – C39; C40; C43; D2612; D2628; D3214; D3254; D2359; D2319[/]
[]Kaokoland – D3700; D3701; D3703; D3705; D3707; D3709; D3710[/]
[]Kaudom – D3618; D3309[/]

C40 ist Outjo - Kamanjab!!!!!!
Wenn das alles kein Fake ist, könnte ich meine NAM Urlaube Vergessen!

Gruß Piscator
2'845 Beiträge · seit 201126. Okt. 2017 · #20
Hallo Piscator,

wenn ich es richtig lese, ist es noch undurchsichtiger, weil nicht explitzit verboten - sondern "auf eigenes Risiko"!
Das lässt ja alle Interpretationen bei eventuellen Schäden zu... 😐

VG Strelitzie