Franz.schuleThemenstarter55 Beiträge · seit 200907. Nov. 2016 · #1
An alle die gerne mit Mietwagen verreisen. Als wir unseren Mietwagen zurückgaben, kam uns folgendes zu Ohren: Ein deutsches Pärchen hatte einen Unfall selbst verschuldet. Obwohl verboten, fuhren sie in der Dunkelheit nach 22.00 Uhr zu schnell, mit 138 km/h rammten sie eine Kuh. Sie lag 20m vom KFZ weg, alleine das gibt zu denken. Der Vermieter bot einen Ersatzwagen und Hilfe für der Polizei an. Er bekam als Antwort: Nein kein Problem, wir fahren mit dem Bus zurück. Das Auto steht auf einer Lodge im Norden. Anscheinend kamen noch einige Telefonate zustande. Auf alle Fälle sind die deutschen Mieter spurlos verschwunden und haben sich nicht mehr gemeldet. Die Kaution wurde zurückgebucht. Der Schaden, Selbstbeteidigung, Kuh, Transport und Fahrzeugausfall von etwa 30.000 € bleibt beim Vermieter. Da fragt man sich natürlich, was sind das für kriminelle Leute. Wenn man einen Bock baut, dann muss man auch dafür gerade stehen. Da braucht man sich nicht wundern, wenn die Mietpreise so hoch sind. Irgendwie muss das ja aufgefangen werden. Da fühlt man sich schuldig, weil man Deutscher ist. Ich kann nur hoffen, das diese Leute keine Kinder bekommen. Vielleicht kennt ja jemand die Leute, und kann auf sie einwirken. LG Walter
Chrigu7'272 Beiträge · seit 200607. Nov. 2016 · #2
Hallo Walter
Danke für Deinen Bericht. Das ist in der Tat richtig Sch... und geht gar nicht.
Allerdings ist es nicht der einzige Fall. Ich weiss von einem anderen Autoverleiher dass dieses Jahr auch zwei Kunden abgehauen sind. Einer nach einem Unfall in Zimbabwe und einer in Namibia der kurz vor der Heimreise stand.
Dass abhauen keine Lösung ist und schlussendlich deutlich teurer kommt dürfte jedem klar sein. Die Forderungen werden in Deutschland per Gericht durchgesetzt. Da kommt einiges auf den Mieter zu.
Herzliche Grüsse Chrigu
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Nicht, dass ich das tolerabel fände, aber das könnte auch die Reaktion auf Berichte sein, in denen geschildert wird, dass Autovermieter mit Hilfe der Staatsmacht Urlauber im Land festsetzen, bis der vermeintliche Schadensbetrag vorliegt. Hier haben Autovermieter in der Vergangenheit mitunter sehr rabiat Urlauber an der Ausreise gehindert.
MfG Kori
fordfahrer1'003 Beiträge · seit 200807. Nov. 2016 · #4
Hi, nicht schön. Das könnte ich mir auch vorstellen. Zumal die Versicherung in NAM sicherlich grobe Fahrlässigkeit feststellen wird und damit der Mieter auf allen Kosten sitzen bleiben wird (würde). Wenn er dazu noch bis zur Verhandlung oder was auch immer im Land bleiben muss, wird es sehr teuer.
Chrigu, nur mal interessehalber - auf welcher Grundlage soll das in D durchgesetzt werden? Mw gibt es zwischen D und NAM da keine vertraglichen Regelungen was Rechshilfe angeht, Ausgeliefert wird sicherlich auch nicht.
Das mit der Versicherung sehe ich hier auch als großes Problem / bzw. Auslöser solcher Sachen, Normalerweise ist Kasko eine Kasko und die zahlt auch in 99% der Fälle. Bei den ganzen Ausschlüssen in NAM (ohne Beteiligung dritter, Fahrlässigkeit etc.) wird einem ganz bange.
Gruss Christian
GinaChris4'984 Beiträge · seit 201607. Nov. 2016 · #5
fordfahrer schrieb:Hi, nicht schön. Das könnte ich mir auch vorstellen. Zumal die Versicherung in NAM sicherlich grobe Fahrlässigkeit feststellen wird und damit der Mieter auf allen Kosten sitzen bleiben wird (würde). Wenn er dazu noch bis zur Verhandlung oder was auch immer im Land bleiben muss, wird es sehr teuer.
Chrigu, nur mal interessehalber - auf welcher Grundlage soll das in D durchgesetzt werden? Mw gibt es zwischen D und NAM da keine vertraglichen Regelungen was Rechshilfe angeht, Ausgeliefert wird sicherlich auch nicht.
Das mit der Versicherung sehe ich hier auch als großes Problem / bzw. Auslöser solcher Sachen, Normalerweise ist Kasko eine Kasko und die zahlt auch in 99% der Fälle. Bei den ganzen Ausschlüssen in NAM (ohne Beteiligung dritter, Fahrlässigkeit etc.) wird einem ganz bange.
Gruss Christian
Zu deinem letzten Absatz Christian: Das dachten wir auch, dass eine "full cover zero excess" das ist was uns die Übersetzung sagt, nämlich Vollkasko ohne Selbstbehalt; bis wir das Kleingedruckte gelesen haben... Nach unzähligen Emails mit dem Chef der Anmietstation, sagt er uns doch per Email einige Dinge zu die davor ausgeschlossen waren. Dass das vor keinem Gericht halten würde, davon müssen wir aber leider ausgehen. Gruß Gina
fordfahrer1'003 Beiträge · seit 200807. Nov. 2016 · #6
Hi Gina, ja, das ist schon immer dort so. Allerdings sind diese Versicherungen mE relativ teuer und es gibt viele Fälle, wo die nicht zahlen. ME ist damit die Funktion einer Versicherung nicht erfüllt.
Was mich wundert, nur mal am Rande, dafür, dass das Auto 138 km/h gefahren sein soll und mit einer Kuh zusammgestoßen sein soll, sieht es noch ganz gut aus. Ich hätte gedacht, dass bei so einem Aufprall mit irgendwas zwischen 600 und 1000 kg der Schaden weitaus größer ist und irgendetwas durch die Luft fliegt. Wenn die 138 km/h GPS (black box???) gemessen wurden, müsste das Ding ja nach Tacho 150 gefahren sein??? Das klingt für den Hilux selbst mit 3 Liter Motor mit den 2 Dachzelten und voller Ladung zweifelhaft. Wenn jemand auf der Autobahn mit irgendwas in der Geschwindigkeit zusammenprallt, geht das nicht so aus. Gruss Christian
Allein schon dadurch, dass sie nachts gefahren sind, haben sie den Vertrag gebrochen und den Versicherungsschutz verloren. Da ist es nicht mal relevant, wieviel sie zu schnell gefahren sind.
fordfahrer schrieb: Das mit der Versicherung sehe ich hier auch als großes Problem / bzw. Auslöser solcher Sachen, Normalerweise ist Kasko eine Kasko und die zahlt auch in 99% der Fälle. Bei den ganzen Ausschlüssen in NAM (ohne Beteiligung dritter, Fahrlässigkeit etc.) wird einem ganz bange.
Es muss einem nicht bange werden, wenn man sich an die Verkehrsregeln und den Mietvertrag hält, und ansonsten lieber ein paar km/h langsamer fährt als man sich eigentlich zutrauen würde.
nu mal eine ganz andere Frage - warum ist denn die Kaution zurück gebucht worden? Üblicherweise halten sich die Vermieter doch grad daran "schadlos"...
Grüßle Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
Hanne6'152 Beiträge · seit 200608. Nov. 2016 · #10
FSausS schrieb:nu mal eine ganz andere Frage - warum ist denn die Kaution zurück gebucht worden? Üblicherweise halten sich die Vermieter doch grad daran "schadlos"...
Grüßle Frank
hallo Frank, genau das habe ich mich auch die ganze Zeit schon gefragt. Das ist ja die Sicherheit für den Vermieter- bisher war es immer so, dass der Betrag per Kreditkarte ausgedruckt wird, aber nicht abgebucht - wird zerrrissen wenn man das Auto zurück gibt und alles o.k. ist. Aber vielleicht klärt sich das noch. Die Autovermieter haben aber normalerweise auch eine Adresse , zumindest aber eine e-mail Adresse. Bin mal gespannt was da noch rauskommt und ob man die Beiden erwischt. Beste Grüsse Hanne
8 x Südafrika,1x Zimbabwe, 22x Namibia, 4x Botswana, 1x Lesotho, 1 x Swasiland
peter 081'927 Beiträge · seit 200808. Nov. 2016 · #11
Hanne schrieb:
FSausS schrieb:nu mal eine ganz andere Frage - warum ist denn die Kaution zurück gebucht worden? Üblicherweise halten sich die Vermieter doch grad daran "schadlos"...
Grüßle Frank
hallo Frank, genau das habe ich mich auch die ganze Zeit schon gefragt. Das ist ja die Sicherheit für den Vermieter- bisher war es immer so, dass der Betrag per Kreditkarte ausgedruckt wird, aber nicht abgebucht..... Beste Grüsse Hanne
So kenne ich das auch. Allerdings gibt es für den blockierten Kautionsbetrag eine bestimmte Frist, nach deren Ablauf hat der Vermieter keinen Zugriff auf die CC mehr. So wurde mir das bei ASCO erklärt.
die Erklärung ist die: Der Autoverleiher hat nichts in den Händen, da der Kreditkarteninhaber jeder Abbuchung explizit zustimmen muß. ( Das gilt z.B. auch für verbrannte Kupplungen oder andere Schäden) Das heißt, der Kreditkarteninhaber kann den blockierten / abgebuchten Kautionsbetrag mit einem Klick bei seiner Kreditkartenfirma wieder zurückbuchen lassen. Dem Autoverleiher bleibt dann nichts anderes übrig, als vor einem Gericht im Land des Autoleihers den Schädiger zu verklagen. Oder Alternativ: Er hindert den Schädiger seines Betriebsvermögens so lange an der Ausreise, bis der Betrag unwiederruflich auf seinem Konto ist. In Namibia sieht die Polizei das wegen der hohen Schadenssummen oft als "Gefahr im Verzug" und unterstützt die Autoverleiher beim Festsetzen. Problematisch für unser Rechtsverständnis ist, dass es in der Praxis eine Umkehrung der Beweislast ist und erst einmal eine Schuldvermutung ist, statt Unschuldsvermutung bis zur Klärung des Sachverhaltes. Da nun mal die Welt nicht nur am Deutschen Wesen genesen möchte, haben wir bei Autoverleihern vor Ort eine andere Rechtssituation. Buchung über Europäische Kataloge verändert zwar den Gerichtsstand, man hat dann aber mit den Rechtsabteilungen großer Konzerne zu tun.
Die Arschlochnummern von Miewagenleihern sind in den letzten beiden Jahren gemäß Gesprächen mit verschiedenen Autoverleihern gestiegen. Unerfahrene mit den falschen Fahrzeugen im Moremi, unbelehrbare, die am ersten Tag bereits große Strecken zurücklegen wollen, machen die Autoverleiher nervöser und restriktiver.
Komisch...im Forum haben wir aber schon anderes gelesen - da wurde von zurückgehaltenen Kaution berichtet! Zum Thema Erlaubnis - ich musste schon blanko Kreditkartenbelege unterschreiben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs dann mir ausgehändigt oder vor meinen Augen zerrissen wurden. Da nimmt sich keine Kreditkartengesellschaft was von an wenn man reklamiert! Man bekommt gesagt dass man die Sache selbst mit dem Kreditkartennehmer regeln müsse - mir schon passiert! Es ging in diesem Beispiel allerdings um eine zuviel berechnete Nacht in einem Hotel...und um kein geschrottetes Auto 😗
Grüßle Frank
immer wieder gern im südlichen Afrika unterwegs...
MAMarkus6151'042 Beiträge · seit 201608. Nov. 2016 · #14
FSausS schrieb:Es ging in diesem Beispiel allerdings um eine zuviel berechnete Nacht in einem Hotel...und um kein geschrottetes Auto 😗
Hallo Frank,
ich habe da schon einen kleineren Geldbetrag (5 US$) zurück buchen lassen, was in einem Hotel zu viel gebucht wurde. Setzt aber voraus, dass man nicht seine Unterschrift darunter gesetzt hatte!
Einen Blankobeleg unterschreibt man höchstens mit der "Zweitkarte", die ein niedriges Kreditlimit hat, besser aber gar nicht! Wobei mein Blankobeleg lief in den USA auch ins Leere und der Autovermieter bekam dann die Selbstbeteiligung für die Windschutzscheibe (weil mich so ein "Held" auf Gravel in einer Baustelle wie ein Verrückter überholt hatte und mir die so zerschossen hatte) eben direkt über den ADAC (wo ich auch das Auto gebucht hatte) wieder zurück. Meine Kreditkarte war am Ende des Urlaubs einfach überzogen und gab nichts mehr her. 😛 Ich hatte ja auch die Zusatzversicherung gebucht und gezahlt gehabt.
Man muss sich doch mal mit den Ursachen solchen (Urlauber-) Handelns befassen. Autovermieter missbrauchen die Staatsgewalt, um ihre berechtigten oder unberechtigten Forderungen durchzusetzen und lassen ihre Gäste de facto inhaftieren, indem sie dafür sorgen, dass Passe beschlagnahmt werden. Ich stelle mir vor, in Deutschland wird ein Ausländer von der Polizei festgesetzt, weil ein Unternehmen Forderungen gegen ihn hat - und das ohne richterlichen Beschluss. Die Blöd-Zeitung und alle anderen mehr oder weniger wichtigen Kämpf-Blätter wären tage- und wochenlang gefüllt. Wenn ein Geschäftsmann Forderungen gegen einen Kunden hat, sollte er die auch auf kaufmännische Art durchsetzen und nicht mit den Wild-West-Methoden, die so mancher namibianischer Autovermieter benutzt. Zu seriöser Geschäftspraxis gehört auch, Urlauber vor der Anmietung explizit auf die (für deutsche Verhältnisse) eigenartigen Vollkasko-Bedingungen hinzuweisen. Ich hatte vor meiner ersten Anmietung im südlichen Afrika keine Ahnung von diesen Bedingungen und wäre auch nie auf die Idee gekommen, dass ich da mal schnell mit einem fünfstelligen Betrag in der Schuld bin für etwas, das in Deutschland von der Vollkasko selbstverständlich gedeckt ist. Ich bin überzeugt davon, dass viele potenzielle Mieter auf eine Anmietung verzichten würden, wären ihnen die Bedingungen bewusst. Ich persönlich miete ausschließlich über eine deutsche Agentur beziehungsweise über einen internationalen Anbieter wie Avis oder Hertz, weil es dort solche Diskussionen nicht gibt. Hilfreich ist auch die MLP-Platin, die unabhängig vom Autoversicherer nach deutschen Gepflogenheiten Vollkaskoschäden bis zur Höhe von 75.000 Euro übernimmt.
Nochmal zur Verdeutlichung: Das geschilderte Verhalten ist nicht tolerabel, aber durchaus nachvollziehbar, wenn die Alternative ein existenzbedrohendes Festhalten in Namibia ist.
Franz.schule schrieb:An alle die gerne mit Mietwagen verreisen. Obwohl verboten, fuhren sie in der Dunkelheit nach 22.00 Uhr zu schnell, mit 138 km/h rammten sie eine Kuh. Sie lag 20m vom KFZ weg, alleine das gibt zu denken.
Hallo Walter, keine Frage, das Verhalten der Urlauber ist mies.
Aber, niemals war der Hilux 138km/h beim Aufprall schnell, vielleicht vorher und konnte deswegen nicht mehr zu Stillstand bremsen, aber wirklich niemals beim Aufprall. Da wären weder die Dachzelte am Platz geblieben, noch die Fahrgastzelle intakt. 20m Versatz für 800kg Kuh? Nicht der Rede wert. Da reichen 50-70km/h. Ich habe in meiner Beruflichen Laufbahn einen 85km/h Crashtest live gesehen, das 2,2to schwere stehende Auto ist ca. 15m weit geflogen und wurde nur von Hindernissen gebremst.
Kori schrieb: Autovermieter missbrauchen die Staatsgewalt, um ihre berechtigten oder unberechtigten Forderungen durchzusetzen und lassen ihre Gäste de facto inhaftieren, indem sie dafür sorgen, dass Passe beschlagnahmt werden (...) Wenn ein Geschäftsmann Forderungen gegen einen Kunden hat, sollte er die auch auf kaufmännische Art durchsetzen und nicht mit den Wild-West-Methoden, die so mancher namibianischer Autovermieter benutzt. (...) Zu seriöser Geschäftspraxis gehört auch, Urlauber vor der Anmietung explizit auf die (für deutsche Verhältnisse) eigenartigen Vollkasko-Bedingungen hinzuweisen.
Zunächst mal sind deutlich mehr Vermieter auf ihren Kosten sitzen geblieben als Touristen durch die Polizei festgehalten wurden. Zweitens ist es ziemlich schwierig als Namibier, Forderungen gegen einen Touristen durchzusetzen, der sich nicht mehr in Namibia befindet - er müsste sich einen Anwalt in Deutschland nehmen und hoffen, dass sein Fall vor Gericht zu seinen Gunsten entschieden wird. Wenn nicht (weil vielleicht Beweise aus irgendwelchen Gründen nicht zugelassen werden), hat er noch mehr Kosten als vorher. Die Autovermieter, die ich kenne (und das sind einige) haben entweder ihre Versicherungsbedingungen auf der Homepage stehen, oder schicken sie im Vorfeld per Mail, und erklären sie auch auf Wunsch nochmal bei der Übergabe. Es ist typisch deutsches Denken, dass immer andere in der Bringschuld sein müssen - dabei hat mir ein deutscher Polizist mal wortwörtlich gesagt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Wenn jemand den Vertrag, den er vor der Anmietung unterschreibt nicht durchliest, oder ihn sogar vorsätzlich bricht, indem er nachts fährt, dann ist es eine Frechheit ihn dann auch noch in Schutz zu nehmen, weil er ja sonst dem bösen Vermieter ausgeliefert gewesen wäre. Er hat einen Schaden angerichtet, und für den sollte er gerade stehen! Solche Leute machen es dann allen anderen Mietern schwerer, und das Gejammer wegen der hohen Preise ist gross. Andere Länder, andere Sitten - aber Verantwortungsgefühl ist nach meinem Dafürhalten eine internationale Charaktereigenschaft.
Kori schrieb: Nochmal zur Verdeutlichung: Das geschilderte Verhalten ist nicht tolerabel, aber durchaus nachvollziehbar, wenn die Alternative ein existenzbedrohendes Festhalten in Namibia ist.
AndreasG2523 schrieb: Aber, niemals war der Hilux 138km/h beim Aufprall schnell, vielleicht vorher und konnte deswegen nicht mehr zu Stillstand bremsen, aber wirklich niemals beim Aufprall.
Könnte durchaus sein, aber Walter kann sich ja auch nur daran halten, was der Vermieter gesagt hat. Und es ist auch, wie schon erwähnt, völlig irrelevant wie schnell der Mieter war. Er ist nachts gefahren, das alleine reicht schon aus damit sein Versicherungsschutz erlischt - und war dann ausreichend schnell unterwegs, um einen Unfall zu bauen und eine Kuh zu töten, was ja auch noch mal eine ernste Sache ist, wenn man bedenkt was eine Kuh hier bedeutet und wert ist.
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fotomatte2'516 Beiträge · seit 200908. Nov. 2016 · #20
Die Reaktionen waren so zu erwarten, leider. Wieder einmal haben alle anderen schuld, nur nicht der Schuldige, der Unfallverursacher. Man stelle sich vor, man fährt in ein fremdes Land auf einem fremden Kontinent, und dort gilt kein deutsches Vollkasko- Michel-Recht. Oweeh. Das geht ja gar nicht. Doch, geht. Und jeder Einzelne hat das auch unterschrieben, also akzeptiert. Jedenfalls bei den Mietverträgen, die ich bislang in Händen hatte. Ob das der Michel tatsächlich gelesen ( und verstanden ) hat, steht auf einem anderen Blatt. Und ob die Kuh nun 800 kg wog, was ich bezweifle bei den klapprigen Viechern, die da oben im Caprivi rumlaufen, oder nur 300 kg, ist doch völlig egal. Ich gehe mal davon aus, daß die Geschwindigkeitsübertretung beweisbar ist ( Blackbox ), ebenso wie die Nachtfahrverbotsmissachtung. Damit ist klar, wer schuld hat. Wenn der Schaden beglichen ist, gibt es auch keinen Grund, die Leute länger festzuhalten. Wo bitte sollte da eine Existenzbedrohung sein. ( Ich wüsste nicht, dass bislang festgesetzte Personen zu Tode gekommen wären, das würde ich unter Existenzbedrohung verstehen ). Allerdings, für einen Vermieter, dem so etwas öfter passiert, dem kann schon die Luft dünn werden.
Ich hoffe jedenfalls, dass diese Personen ordentlich verknackt werden. Da kommt ja einiges zusammen, neben dem Unfall mit Totalschaden mindestens Betrug und Unfallflucht. Schon im Sinne aller anderen ehrlichen Mieter, die solches Tun dann über höhere Preise wieder auffangen dürfen.