Butterblume3'700 Beiträge · seit 200918. Feb. 2013 · #81Hallo Christian,
bin da leider ein wenig skeptisch, denn die haben die CVG nicht unbedingt eingeführt für die paar Touris, die mit dem Mietwagen nach ZIM reinreisen, sondern auch an das Transport- und Spedtionsgewerbe im Allgemeinen gedacht. Zimbabwe ist daran interessiert, dass die Gewinne durch/mit Unternehmen in Zimbabwe abgeschöpft/ausgeführt werden. Vermutlich ist es als eine Art "Strafzoll" zu sehen.
Commercial oder nicht hat meiner Ansicht nach etwas mit dem (ausländischen) Eigentümer des Fahrzeugs zu tun!
Und natürlich dient ein Mietwagen der Beförderung von Touristen. Ob ich mich selbst befördere (im Mietwagen) oder fahren lasse ist m. A. n. unerheblich. Die zitierten Textstellen sind alles andere wie eindeutig und dehnbar wie ein Gummiband.
Mit herzlichen Grüßen
Marina
Das Morgen gehört demjenigen, der sich heute darauf vorbereitet. Afrikanische Weisheit
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lilytrotter4'129 Beiträge · seit 200818. Feb. 2013 · #82und genau das isses - Jeder darf was anderes denken:
Marina Schreibt:
Die zitierten Textstellen sind alles andere wie eindeutig...
Fordfahrer schreibt:
Ein Mietwagen ist mit Sicherheit kein commercial vehicle im Sinne dieses Gesetzes.
Und ich sage nur, ZIMRA hat mit seiner Formulierung alle Möglichkeiten, auch jedes Touri-4x4-Safari-Mietauto in die "CVG-Kategorie" zu packen:
3. Commercial or safari vehicles (e.g. passenger coaches, minibuses used for the conveyance of tourists are to be admitted only against a Commercial Vehicle Guarantee(CVG) or against a monetary deposit...
Quelle:ZIMRA
in der Aufzählung stehen nur Beispiele!
- auch andere Touristenfahrzeuge können unter diese Regelung fallen, - wichtig ist, was vorne steht:
Commercial – das ist ggf. ein Mietfahrzeug
orsafari vehicle – das ist ggf. jeder ausgerüstete 4x4.
Hingegen steht eindeutig, dass sich die Forderungen nicht auf „sedan and salon cars“ bezieht.
Das Thema wird sich unmittelbar dann erledigt haben, wenn Zimbabwe in der SACU ist – und bis dahin werden sie weiter „abschöpfen“ und ihre Zollbvorschriften nutzen, - mehr oder weniger durchgängig und das ist leider ziemlich ärgerlich 🙁
- nur mit kriminellen Machenschaften einzelner kleiner Grenzer, wie es hier behauptet wurde, hat das man rein garnix zu tun.
Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter
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Walvisbay boomt
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201218. Feb. 2013 · #83Um noch einen drauf zu setzen und die Konfusion zu perfektionieren:
Nach meinem Verständnis ist ein Commercial Vehicle ein Pickup, früher war das mal bis 3 Tonnen.
Es kann sowohl ein privat oder gewerblich oder vermietetes Fahrzeug sein. Dieser Begriff hat einen laaaaangen grauen Bart.
Es geht um die amtliche Definition eines Fahrzeugtyps.
Kein Wörterbuch wird dieses auswerfen.
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200918. Feb. 2013 · #84@Swakop1952,
und da gibt es sogar den passenden Link. "(Note that Twin Cabs are classified as commercial vehicles under SI 154.)" 🤩
Mit herzlichen Grüßen
Marina
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Swakop19522'664 Beiträge · seit 201218. Feb. 2013 · #85Da iss nix Link!
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200918. Feb. 2013 · #86Nun funktioniert´s! 🤪
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fordfahrer1'003 Beiträge · seit 200819. Feb. 2013 · #87um UNSERE Kaffesatzleserei aufzulockern, glaube ich gelesen zu haben, dass auf dem Formular-Scan - nicht der Quittung - vom Bayernschorsch als Fahrzeugtyp "Corolla" steht - klingt m.E. nicht nach Bus, Safari o.Ä. ...
oder commerical vehicle im Sinne eines Transportfahrzeugs(Pickup etc).
M.E. versucht man einfach mit der Angst/Leichtgläubigkeit der Touris zu spielen, da sonst alle Sachen bei der Einreise nach ZIM überall gleich sind und sehr exakt realisiert werden.
Gruss
Christian
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200919. Feb. 2013 · #88Hallo Christian,
ich habe ja immer behauptet, das jedes gemietete Auto ein Commercial Car ist und dazu gehört auch der Corolla vom Bayern Schorsch... 😗
Mit herzlichen Grüßen
Marina
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Swakop19522'664 Beiträge · seit 201219. Feb. 2013 · #89Butterblume schrieb:@Swakop1952,
und da gibt es sogar den passenden Link. "(Note that Twin Cabs are classified as commercial vehicles under SI 154.)" 🤩
Mit herzlichen Grüßen
Marina
Die 4x4 Community ist normalerweise besser als jeder andere informiert, weil Mitglieder und Rechtsberatung auch vor Ort sitzen.
Der zitierte Passus sagt doch alles. Das zitierte Gesetz findet man bestimmt auch mit Google, wo man nachlesen kann. Mietwagen werden generell als Commercial Vehicles angesehen, weil der Eigentümer damit Geld verdient. Pickups und Double Cabs werden als Commercial Vehicle eingestuft, ungeachtet ob vermietet oder privat genutzt.
Grüße
H.
lilytrotter4'129 Beiträge · seit 200819. Feb. 2013 · #90um Eure Kaffesatzleserei aufzulockern, glaube ich gelesen zu haben,
Ach, Herrje!
Meine Güte, fordfahrer, dann bleib doch bei deiner Überzeugung – ohne abwertende Kommentare!
Das war’s, ich bin raus.
Mich betrifft das Ganze sowieso nicht.
All denen, die für sich hier etwas haben klären können, auch in Bezug auf das eigene Verhalten bei ungeklärten Situationen an der Grenze, den wünsche ich entspanntes Reisen. Bei eigener Unwissenheit nicht immer gleich Beschiss der „schmierigen Typen“ annehmen, denn da sitzt das eigentliche Problem, die eigentliche Angst. Informiert euch gut, dann ist alles ganz einfach. Afrika ist gar nicht so gefährlich.
Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter
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Walvisbay boomt
fordfahrer1'003 Beiträge · seit 200819. Feb. 2013 · #91->Spielverderber!!
Das ist das woran dieses Forum krankt, immer gleich persönlich werden. Das macht keinen Spass.
->"Kaffeesatzleserei" soll hier meinen, dass es offensichtlich keiner von uns genau weiss und wir nur mutmaßen ... .
Freundliche Grüße
Christian
lilytrotter4'129 Beiträge · seit 200820. Feb. 2013 · #92Ja, ja, es war schon immer etwas anderes, ob man selbst einen dreist tönenden Dirk76 dafür beklatscht, dass er Anderen unterstellt sie würden Blödsinn schreiben (siehe S.9) und ob man Andere mit abwertenden Bemerkungen ehrt – deren Wortbedeutung hernach neu definiert werden... – oder ob der zweifelhaft Beehrte darauf reagiert. Dann ist er ein Spielverderber!
Dein Spiel, fordfahrer, ist mir zu einseitig und hat unklare Regeln und wenn du nicht bemerkst, dass du zuvorderst von EURE Kaffeesatzleserei (Synonym für 'unseriöse Voraussagungen') gesprochen hast – wodurch du dich natürlich eindeutig ausgeschlossen hast, - und es nun zu „wir alle“ machst, - tja, da haste dann wohl’nen kleinen Rückzieher von der eigenen Provokation gemacht...
Fein, - nur bemerken solltest du es schon!
Gruß lilytrotter
PS: Ich habe mein „dämliche Kommentare“ in „abwertende Kommentare“ geändert, das trifft deine Bemerkung im Kern und ist nicht persönlich.
Gruß lilytrotter
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Walvisbay boomt
ALM2'319 Beiträge · seit 201120. Feb. 2013 · #93Na seid Ihr denn alle übergeschnappt?!?!?!?!?
Wer hier unbedingt von Stöckchen auf Steinchen kommen will, ist nix anderes als ein Linsenspalter.
Man kann ja nicht mit der Meinung eines Anderen einverstanden sein und dies auch deutlich zum Ausdruck bringen. Doch die erwachsene Intelligenz sollte wissen, wann Schluß sein muß.
Letztendlich kann jeder seine eigene Erfahrung sammeln.
Sollte jemand mal entgegen seiner hier lautstark kommunizierten Meinung anderweitige Erfahrung sammeln müssen, dann sollte er die ruhig bekanntgeben, dass er falsch lag.
Es fällt niemandem einen Zacken aus der Krone, wenn er -trotz festgefahrener Meinung, dann eines Besseren belehrt wird- dies hier kundtut.
Sanne2'462 Beiträge · seit 200620. Feb. 2013 · #94Hallo Lilytrotter,
da bist Du jetzt aber schon etwas empfindlich für meinen Geschmack. Deinen Hinweis, dass sich mancher Beamter vielleicht nicht mit weißen "Rumpelstilzchen" rumschlagen will, könnte der ungeneigte Leser auch als Provokation verstanden haben. Oder kennst Du die Fomis und weißt daher, dass es sich um Kleinwüchsige handelt? 😉
Du kommst offenbar zu der Überzeugung, dass hier mancher "dreist tönt", aber ziehst Dich jetzt an dem Wort Kaffeesatzleserei hoch...
Wer austeilt, sollte auch etwas einstecken können. 😗
Viele Grüße
Sanne
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200920. Feb. 2013 · #95Hallo,
eigentlich wollte ich warten mit dem Posten bis auch meine weitere Email an Zimra beantwortet wurde...
Ich habe am Sonntag, 18.02.2013 per Email nachgefragt, ob eine CVG an simbabweischen Grenzen anfällt, wenn man mit einen gemieteten Fahrzeug anreist. Hier die Antwort von Zimra vom 19.02.2013:
I acknowledge receipt of your recent enquiry on Commercial Vehicle Guarantee (C.V.G). A CVG is used to guarantee rented vehicles engaged in the transportation of travellers. CVG are sold by Zimbabwe Revenue Authority (ZIMRA) registered bonded clearing agents at a minimum cost of ZAR 500.00. CVGs are made out for a period of 12 months or such shorter period as the surety or agent may indicate. If you hand indicated to me the type of vehicle you will be using I would have given you the other amounts charged by ZIMRA pertaining to Carbon tax and Road access fees applicable on that particular vehicle.
Ich habe daraufhin die Daten eines Hilux DC, Bj. 2009 angegeben und warte nun auf den Tarif.
Mit herzlichen Grüßen
Marina
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fordfahrer1'003 Beiträge · seit 200820. Feb. 2013 · #96OK,hast Recht - war nicht beabsichtigt -
hab's in UNSERE Kaffeesatzleserei geändert - jetzt ist's aber gut - kein Grund zum Streiten 😎
Gruss
Christian
PS: Liebe Marina,
da könntest Du bitte gleich mal rauskriegen, was das bedeuten soll "A CVG is used to guarantee rented vehicles engaged in the transportation of travellers.". Was ist damit verbürgt oder wofür bezahlt man dann eigentlich?
lilytrotter4'129 Beiträge · seit 200820. Feb. 2013 · #97🙂
Gruß lilytrotter
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Walvisbay boomt
Butterblume3'700 Beiträge · seit 200920. Feb. 2013 · #98Hallo Fordfahrer,
mir ist schon klar, was damit bezweckt werden soll, nämlich, dass das Fahrzeug nicht zollfrei im Land verkauft wird! Aber eigentlich interessiert nicht wirklich, aus welchen Gründen die Staaten dieser Welt Steuern, Gebühren und Abgaben erfinden. Klar ist jedoch, dass diese CVG in Zimbabwe offiziell erhoben wird. Und nun versuche ich noch annähernd heraus zu bekommen wie hoch die Tarife sind. Wenn tatsächlich der Verkehrswert des Fahrzeuges zugrunde gelegt wird, kann es sicherlich zu unterschiedlichen Gebühren kommen, denn wer hat schon ein aktuelles Wertgutachten über sein Mietfahrzeug dabei und der Zöllner sitzt in seinem Kabuff und schaut in der Regel keine Autos an. Damit sind dann wohl die beschriebenen Agents betraut.
Für alle, die noch mehr wissen möchten hier die Email von ZIMRA: webmaster@zimra.co.zw
und hier ein Link zum einem Übersetzungsprogramm.Mit herzlichen Grüßen
Marina
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lilytrotter4'129 Beiträge · seit 200820. Feb. 2013 · #99Vielleicht kann ich hier etwas aus unserer Reisepraxis beitragen:
Wenn nicht durch besondere Wirtschaftsabkommen anders geregelt, verlangen Zollbehörden immer Garantien bei der temporären Einfuhr von Gütern, – das wird halt so benannt, weil es eine garantierte Sicherheit vor illegalen Verkäufen ist! – z.B. ist eine solche Garantie
- für ein Fahrzeugs aus Europa: Das Carnet de Passage. Dafür muss im „Mutterland“ des Fahrzeugs eine Garantie (Kaution) hinterlegt werden (die Höhe dieser Garantie richtet sich nach der höchsten Garantiesumme aller geplanten Reiseländer). Der Fahrzeughalter versichert mit der Unterzeichnung des Carnet seine uneingeschränkte Verantwortung für die korrekte Ein- und Wiederausfuhr des Fahrzeugs. Neben der Kaution ist natürlich auch eine entsprechende Gebühr fällig.
Für jeden, der mit dem eigenen Fahrzeug reist, gehört an jeder Grenze der Gang zum Zoll und das exakte Abstempeln des Carnets zum Reisealltag. Das erledigt und kontrolliert man im eigenen Interesse sehr genau!
Hier, in Bezug auf Zimbabwe, geht es um die Einreisebedingungen von kommerziell genutzten Fahrzeugen aus der SACU in ein Nicht-Mitgliedsstaat.
Innerhalb der Zollunion SACU (South African Custom Union) gibt es entsprechend lockeren Umgang mit Gütern, die zwischen den Mitgliedsstaaten wechseln. Da reicht für Mietfahrzeuge ein CrossBorderPermit.
Für Nicht-Mitgliedstaaten gelten Bestimmungen, die ein jedes Land souverän erlässt.
Zimbabwe verlangt
- für ein Privatfahrzeug aus der SACU: Das Temporary Import Permit (TIP)
- für ein Commercial Vehicle aus der SACU: Das Commercial Temporary Import Permit (CTIP) – oder ersatzweise das an der Grenze zu erwerbende Dokument: Commercial Vehicle Guarantee (CVG).
Wofür man bezahlt? Für die Ausstellung des Eratz-Dokuments. Der eine Teil der Summe geht an die ZIMRA, der andere als Provision an die Agentur. Dieses Ersatz-Dokument – und hier ist der Begriff Willkür tatsächlich angebracht – wird ohne Sicherheitsleistung ausgestellt und kostet dementsprechend!
Eigentlich wissen sie natürlich, dass kein Tourist das Fahrzeug seines Vermieters wirklich verkaufen kann...– und da sind wir wieder an der Stelle des „Abschöpfens“... – und der Kreis schließt sich. Dieses Abschöpfen geschieht von Staats-wegen und ist nicht die Tat einiger kleiner Gauner.
Gruß lilytrotter
Übrigens gelten grundsätzlich auch Zollbestimmungen für hochwertige Kameraausrüstungen!
Jedes Land hätte das Recht, für die sehr wertvollen Kameraausrüstungen die die Touristen mitbringen, Garantien in Form eines Carnet zu verlangen!
Früher wurden uns in diesem Zusammenhang an der Grenze wertvolle Kameras in den Pass mit eingetragen!
Allerdings ist es heute allgemein üblich, aus „Tourismus-Gründen“ darauf zu verzichten – an „untouristischen“ Grenzen aber, kann man mit seiner großen Kameraausrüstung ohne Carnet durchaus sein blaues Wunder erleben!
Gruß lilytrotter
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Walvisbay boomt BAbaboonGast15. Apr. 2013 · #100... ich möchte das Thema gerne noch mal nach oben setzen, mit der Frage, wer seither mit einem Mietwagen nach Zimbabwe eingereist ist und welche Gebühren/Versicherung/CVG zahlen musste!
Vielen Dank
Grüße baboon