Armin2'346 Beiträge · seit 200626. Okt. 2014 · #121Hallo "Jogo",
und genau da liegt der Unterschied. Der Landcruiser hat eine komplette, im Prinzip nicht veränderbare Karosserie. Daher wird er versicherungsmäßig wohl auch als Pkw betrachtet (light passenger vehicle). Dagegen ist der Hilux (und ähnliche Fahrzeuge) im Grunde genommen ein Pickup, also mehr oder weniger ein Transportfahrzeug mit Ladefläche, auf die die Autovermieter nur eine jederzeit demontierbare Kabine aufsetzt. Der Charakter eines Transportfahrzeugs bleibt aber in jedem Falle erhalten, sodass die Versicherungen diese Autos als light load vehicles betrachten, was für die Autovermieter offenbar finanzielle Vorteile hat. Und diese light load vehicles sind halt von zahlreichen Kreditkarten-Vollkasko-Versicherungen generell ausgeschlossen.
Viele Grüße
Armin
jogo156 Beiträge · seit 200826. Okt. 2014 · #122Hallo Armin,
Danke für den Hinweis. Wir hatten vor einigen Jahren in Namibia bei Savanna einen Hilux. Dort wurde mir auf Nachfrage damals mitgeteilt (per email), dass dieser als Pkw zugelassen sei. Fahrzeugpapiere hatte ich damals aber keine einsehen können.
Grüße
Jogo
chrissie2'460 Beiträge · seit 200608. Nov. 2014 · #123Hallöchen,
ich habe mich auch noch mal mit der Explorercard auseinandergesetzt. Grundsätzlich hört es sich ja ganz gut an.
Das Reifenschäden ausgeschlossen sind und ein Selbstbehalt von 250,00 € im Schadenfalle zu zahlen ist, ist akzeptabel. Sogar die Campingausrüstung ist mit eingeschlossen (steht nicht unter den Ausschlüssen).
Was mich jedoch über die Buchung bei einem deutschen Reiseveranstalter und Abschluss einer teuren All-Inklusive-Versicherung (Mehrkosten ca. 370 €) nachdenken lässt, ist, das Abschlepp- und/oder Bergungskosten bei der Explorercard nicht versichert sind. Ich denke, dass da schnell eine vierstellige Eurosumme zusammen kommen kann. 😮
VG Chrissie
Bernd1'182 Beiträge · seit 200608. Nov. 2014 · #124Hallo Chrissie,
ich habe die Versicherungsbedingungen der Explorercard nicht gelesen - das wollte ich mir nicht antun. Aber trotzdem bezweifel sehr, dass die Campingausrüstung versichert ist, ´weil sie nicht unter den Ausschlüssen steht`. Sie gehört nicht zu der üblichen Ausrüstung und dem üblichen Zubehör des Fahrzeugs. Deshalb wäre sie vermutlich nur versichert, wenn das ausdrücklich in den Bedingungen so geregelt wäre. Es kommt hier also nicht auf den fehlenden Ausschluss, sondern viel mehr auf den fehlenden Einschluss an.
Nach Deiner Logik wäre ja sonst z. B. auch Reisegepäck versichert, ´weil es nicht ausgeschlossen ist`!? Das kann es wohl nicht sein.
Gruß,
Bernd
chrissie2'460 Beiträge · seit 200608. Nov. 2014 · #125Hallo Bernd,
ich hatte u.a. deshalb nachgefragt und die Roland Assistance GmbH (Versicherungspartner der Explorer Card) hat mir folgendes geantwortet:
Diese Schäden sind nicht explizit ausgeschlossen. Beachten Sie dabei bitte unsere Ausschlüsse:
§ 6 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
a) auf vorsätzlich verursachte Schäden;
b) auf Anmietung eines Mietfahrzeugs zu gewerblichen Zwecken (insbesondere zur gewerblichen
Personenbeförderung);
c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, wä
hrend gegen den Fahrzeugmietvertrag verstoßen wird;
d) auf Schäden am Mietfahrzeug durch Fahren unter
dem Einfluss von Mitteln, die die Fahrtauglichkeit
beeinträchtigen (insbesondere Drogen, Medikame
nten) oder unter Alkoholeinfluss (d. h. der
Blutalkoholgehalt des Fahrzeugsführers liegt über
dem Promillesatz, der nac
h der Rechtsordnung des
jeweiligen Staates oder Landes im Straßenv
erkehr zulässig ist) verursacht werden;
e) auf Verluste, die durch einen mietvertra
glich nicht autorisierten Fahrer entstehen;
f) auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf
mechanische oder elektrische Ausfälle und Brems-
oder Bruchschäden, es sei denn, diese basieren auf
einer anderen unter dieser Versicherung gedeckten
Schadenursache;
g) auf Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung,
es sei denn, diese erfolgt durch ein Ereignis, das
gleichzeitig auch andere versicherte Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat;
h) für Abschleppkosten und/oder Bergungskosten;
i) auf Servicegebühren, welche durch das Miet
wagenunternehmen im Schadenfall gegebenenfalls in
Rechnung gestellt werden;
j) auf Schäden, die nach Ablauf von 15 Werkt
agen nach Schadeneintritt dem Versicherer angezeigt
werden.
Mich stört dieses "explizit", das hört sich für mich so an, als ob man sich eine rechtliche Hintertür offen lässt, die ich als Laie nicht erkennen kann.
Bernd1'182 Beiträge · seit 200609. Nov. 2014 · #126Hallo Chrissie,
das überrascht mich sehr. Was hast Du gefragt? Hast Du ausdrücklich gefragt, ob Campingausrüstung versichert ist? Das kann ich mir nicht vorstellen. Und wen hast Du gefragt - die Roland Assistance direkt?
Ich habe mir nun doch mal die Versicherungsbedingungen für die Vollkaskoversicherung von MIetfahrzeugen - und darum geht es ja wohl!? - angesehen. Zunächst ist mir aufgefallen, dass die CHUBB der Versicherer ist, also nicht Roland!?
Dann ist in § 2 Gegenstand der Versicherung geregelt, dass der Versicherungsschutz für ein Mietfahrzeug gilt, also offensichtlich nicht für andere Sachen, wie z. B. eine Campingausrüstung.
Unter § 6 Ausschlüsse sind insbesondere nicht versicherte Schäden an Mietfahrzeugen geregelt. Ob Schäden an der Campingausrüstung versichert oder nicht versichert sind, muss hier nicht geregelt werden, weil die nicht zu den versicherten Sachen gehört.
Das Wort ´explizit` stört mich überhaupt nicht - eher im Gegenteil. Es bedeutet lediglich, dass Schäden versichert sind, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist also eher ein Vorteil. Allerdings, wie oben gesagt, gilt das nur für versicherte Sachen.
Beste Grüße,
Bernd
chrissie2'460 Beiträge · seit 200609. Nov. 2014 · #127Hallo Bernd,
meine Frage lautete:
Sind Schäden an Glas/ Windschutzscheibe, Unterboden und Campingausstattung
eingeschlossen?
Darauf erfolgt die oben eingestellte Antwort.
Ich hatte bei Payango nachgefragt, die haben mich an die ROLAND Assistance GmbH verwiesen. Die Email ist unterzeichnet mit:
ROLAND Assistance GmbH
im Auftrag von CHUBB Insurance Company of Europe SE
ExplorerCard Service
c/o ROLAND Assistance GmbH
Postfach 210960
50533 Köln
E-Mail: versicherung@explorercard.de
Internet: http:\\www.explorercard.de
Telefon +49 (0) 1805 - 88 44 58*
im Auftrag von CHUBB Insurance Company of Europe SE
Alles etwas verwirrend 😐
Bernd1'182 Beiträge · seit 200609. Nov. 2014 · #128Hallo Chrissie,
das halte ich für grandios 😄 . Du hast ja ausdrücklich nach Campingausstattung gefragt. Und das hat die Roland nur mit dem Hinweis auf § 6 beantwortet. Damit hält sie m E. die Campingausstattung grundsätzlich für versichert, jedoch mit der Einschränkung des § 6. Ausschlüsse. Ich halte das zwar für eine Fehldeutung eines überforderten Sachbearbeiters. Aber egal - Du hast ja immerhin eine Mail mit der Feststellung. Die Mail würde ich gut aufbewahren.
Die Sache mit Roland und Chubb ist ja nun auch geklärt. Das hatte ich mir schon gedacht, denn die Roland bietet diese speziellen Dienstleistungen auch anderen Versicherern an.
Es würde mich ja interessieren wie ein einschlägiger Schaden reguliert werden würde. Aber trotzdem hoffe ich, dass Ihr es nicht darauf ankommen lassen müsst. Ich wünsche Euch stattdessen eine schöne, reibungslose Reise.
Beste Grüße,
Bernd
chrissie2'460 Beiträge · seit 200610. Nov. 2014 · #129Hallo Bernd,
Bernd schrieb:
das halte ich für grandios 😄 . Du hast ja ausdrücklich nach Campingausstattung gefragt. Und das hat die Roland nur mit dem Hinweis auf § 6 beantwortet. Damit hält sie m E. die Campingausstattung grundsätzlich für versichert, jedoch mit der Einschränkung des § 6. Ausschlüsse. Ich halte das zwar für eine Fehldeutung eines überforderten Sachbearbeiters. Aber egal - Du hast ja immerhin eine Mail mit der Feststellung. Die Mail würde ich gut aufbewahren.
Ich vermute auch die Fehldeutung des Sachbearbeiters.
Bernd schrieb:
Es würde mich ja interessieren wie ein einschlägiger Schaden reguliert werden würde. Aber trotzdem hoffe ich, dass Ihr es nicht darauf ankommen lassen müsst.
Ich habe am Wochenende noch einmal das Versicherungsthema mit meinem Mann besprochen und wir sind beide „Schisser“ und werden lieber die teure All-Inklusive-Versicherung abschließen. Dort ist zwar die Campingausrüstung nicht versichert, aber die Abschleppkosten, die vermutlich den größeren finanziellen Posten (bzw. die schlechtere Kalkulierbarkeit) darstellen. Man hofft natürlich, dass man sie nicht in Anspruch nehmen muss, aber falls doch, sind auch Reifenschäden eingeschlossen und das ohne Selbstbeteiligung, so dass bei einem Schaden die Mehrkosten gegenüber der Explorercard kaum noch ins Gewicht fallen.
VG Chrissie
PS: Danke für deine Postings zu diesem Thema, du scheinst dich damit etwas auszukennen (vielleicht hast du ja beruflich mit Versicherungen und /oder Recht zu tun)
Bernd1'182 Beiträge · seit 200610. Nov. 2014 · #130Hallo Chrissie,
das halte ich für eine gute Entscheidung. Auf die Campingausrüstung kommt es m. E. nicht sonderlich an, denn einen größeren Schaden in dem Zusammenhang kann ich mir kaum vorstellen - zumal i. d. R. ohnehin nur der Zeitwert ersetzt werden würde.
Ich war mal Geschäftsführender Gesellschafter einer Versicherungsmaklerfirma. Jetzt bin ich noch immer Gesellschafter dieser Firma.
VG Bernd
chrissie2'460 Beiträge · seit 200610. Nov. 2014 · #131Daher also der große Sachverstand 🙂
freistilchaot19 Beiträge · seit 201413. Jan. 2015 · #132Hmm, ich bin nun nach dem ganzen durchlesen des Threads leider nicht wirklich schlauer 😐 🙄
Welche Kreditkarte mit Kasko ist denn nun am sinnvollsten bzw. noch fast wichtiger auch zahlungswillig im Schadensfall?
Hat da denn bereits schon einmal irgendwer Erfahrungen mit gemacht?
freistilchaot19 Beiträge · seit 201404. März 2015 · #133Wollte gerade die ExplorerCard bestellen. Allerdings werden keine Neukunden mehr aufgenommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 31.12.2014 sind keine Neubestellungen der Explorercard mehr möglich. Bestehende Kunden haben die Möglichkeit sich direkt über den Kartenservice Online der Baden-Württembergischen Bank (aufrufbar unter folgendem Link: https://banking.bw-bank.de/kso/ksobwb) in ihren Account einzuloggen und ihre Transaktionen einzusehen.
Viele Grüße
Ihr ExplorerCard Team
🙁
Armin2'346 Beiträge · seit 200604. März 2015 · #134@ freistilchaot
Das bestätigt wieder mal die altbekannte Weisheit: Was "nichts" kostet, ist auch nichts.
Und wenn sich mit einer Leistung offenbar kein Geld mehr verdienen lässt, stellt man sie einfach ein. Habe ähnliche Erfahrungen in einem ganz anderen Versicherungsbereich auch gemacht.
Viele Grüße
Armin
freistilchaot19 Beiträge · seit 201404. März 2015 · #135Klar, wer arbeitet auch gerne für umsonst 😉
Alternativen die was kosten, fallen mir dennoch keine ein oder sie sind wiederum so teuer, dass sie das Risiko nicht Wert sind.
Schade...
ISIsa.W97 Beiträge · seit 201505. März 2015 · #136Hallo,
erst mal vielen Dank an alle, die hier geschrieben haben. Ein unglaublich informativer thread. Ich muß allerdings zugeben, daß ich, obwohl ich sämtliche 24 Seiten gelesen habe, die ja großenteils mit juristischen Spitzfindigkeiten gespickt sind, immer noch nicht ganz klar sehe. Es handelt sich offenbar um eine äußerst komplizierte Problematik.
Ich möchte daher versuchen, da wir nun vor der Autoanmietung stehen, meine noch verbliebenen Fragen in leicht faßlicher Weise zu stellen:
1. Ist es korrekt, daß ich bei Anmietung eines PKW (die Debatte darüber, ob Hilux & Co. einfache PKWs sind oder nicht, lasse ich jetzt mal beiseite) nur dann für alle Schadensfälle 100%ig abgesichert bin, wenn ich über einen angesehenen deutschen Veranstalter wie beispielsweise DerTour buche und dort die teuerste alle Versicherungen wähle? (Vollkasko, ohne Selbstbeteiligung).
KleinerHase78 schildert ja einen Fall, wo eine solche Versicherung den Totalschaden anstandslos beglichen hat.
Oder bleibt dann doch ein Restrisiko, wie ich vielen Beiträgen zu entnehmen glaube? Man liest ja hier viel wirklich Haarsträubendes, zB. den Fall von Norbert.
Irgend jemand hat geschrieben: "Ok, also bleibt als Ergebnis einfach, dass man das Risiko nicht umgehen kann, ggf. einen Unfallschaden aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen..."
Nochmal gefragt, weil es so wichtig für uns ist: Stimmt diese Aussage, oder stimmt sie dann nicht, wenn wir die beste aller Versicherungen bei einem deutschen Veranstalter abschließen? Oder werden wir durch eine solche All-inclusive-Versicherung nur in falsche Sicherheit gewiegt, weil letztlich die Bestimmungen des namibischen Autovermieters gelten mitsamt seiner Einschätzung des Unfallhergangs, welche sich total von unserer deutschen Auffassung unterscheiden kann? (s. die sog. Fahrlässigkeit!)
2. Ebenfalls nicht klar ist mir geworden, ob die Anschaffung einer der hier genannten KKs (M&M oder MLP Platinum) nur dann sinnvoll ist, wenn man über einen namibischen Autoverleiher bucht und das Risiko abdecken will, oder ob eine solche KK in jedem Fall sinnvoll ist, also auch dann, wenn man die Komplett-All-inclusive-Versicherung über DerTour o.ä. wählt.
3. Einer von uns hatte die Idee, eine von diesen kleinen Kameras, die man zB. an Skihelmen befestigen kann, zu kaufen und am Wagen zu montieren, um die gesamte Fahrt aufzunehmen. Dann hätte man im Fall des Falles einen Beweis, daß man beispielsweise nicht schuld am Unfall war oder nicht zu schnell gefahren ist. - Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Teil? Und würde das in Namibia bei Streitfällen überhaupt beweiskräftig sein?
LG
Isa
LOLoxodonta22 Beiträge · seit 201505. März 2015 · #137Hallo,
lies doch einfach mal die Versicherungsausschlüsse in den Mietbedingungen bei DerTour. Dann ist klar, dass in vielen Fällen ein großer Interpretationsspielraum bleibt und Du eher nicht versichert bist ("Fahrlässiges Fahren" ist Ausschlussgrund).
Was ich nicht verstehe: Viele zerbrechen sich den Kopf, wie sie möglichst nichts bezahlen müssen, wenn sie einen schlimmen Unfall bauen. Niemand zerbricht sich den Kopf, wie man möglichst gar keinen schlimmen Unfall baut. Gesittet zu fahren ist die beste Unfallversicherung und oben drein kostenlos. Dann bleibt noch die Gefahr, das man die Kontrolle verliert, weil einem ein Reifen platzt. Dagegen kann man sich für rund 80 Euro ein Reifendruckkontrollsystem kaufen. Vor allem wenn man öfters durch Afrika fährt, ist das Geld dafür viel besser investiert, als für all die fragwürdigen Zusatzversicherungen. Noch besser wäre es, wenn die Vermieter die Autos standardmäßig mit so etwas ausstatten würden. Statistisch dürfte ein Mieter bei 3 Wochen Anmietung im Durchschnitt mindestens einen Reifenschaden haben.
Die Autos haben bei fast allen Vermietern eine Blackbox eingebaut, die Position, Geschwindigkeit und andere Parameter aufzeichnet. Dafür brauchst Du keine Dash-Cam.
Grüße
L.
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201205. März 2015 · #138Zum einen gibt es Leute die aufgrund fehlender Erfahrung nicht merken wenn ein Reifen Luft verliert, zum anderen hilft Dir das störanfällige Kontrollsystem überhaupt nichts, wenn Dir der Reifen platzt. Und spätestens da kannst Du einen Teil in die Tonne kippen. Theoretisch klingt alles so wunderbar auf mitteleuropäische Bedingungen projiziert, die afrikanische Praxis in Sand und Dreck und Modder ist die Kehrseite.
freistilchaot19 Beiträge · seit 201405. März 2015 · #139Was ich nicht verstehe: Viele zerbrechen sich den Kopf, wie sie möglichst nichts bezahlen müssen, wenn sie einen schlimmen Unfall bauen. Niemand zerbricht sich den Kopf, wie man möglichst gar keinen schlimmen Unfall baut.
Das sehe ich nicht ganz so. Ich hab mir, und bin mir sicher das ich da nicht alleine bin, ziemlich Gedanken über Unfallvorsorge gemacht. Meine Gesundheit kann auch nicht durch ne Versicherung abgedeckt werden 😉
Allerdings mach ich mir doch Gedanken drüber, was passieren könnte, wenn doch nen Unfall eintritt. Dann eventuell nen Verlust von 30.000,- € zu haben. Da will man sich dann doch schon absichern.
Für mich ist das halt nen Urlaub und da möchte ich nach Möglichkeit das relativ simpel über die Bühne bringen und nicht nen Reifendruckkontrollsystem an nen Mietwagen anbringen müssen.
ISIsa.W97 Beiträge · seit 201505. März 2015 · #140Loxodonta schrieb:Hallo,
lies doch einfach mal die Versicherungsausschlüsse in den Mietbedingungen bei DerTour. Dann ist klar, dass in vielen Fällen ein großer Interpretationsspielraum bleibt und Du eher nicht versichert bist ("Fahrlässiges Fahren" ist Ausschlussgrund).
.
Hallo Loxodonta,
das bestätigt meine Befürchtungen, daß auch auf die beste Versicherung nicht wirklich Verlaß ist. So in etwa meinte ich ja auch viele Beiträge hier in diesem thread verstanden zu haben.
Bezüglich dem, was du sonst noch so schreibst, schließe ich mich den Ausführungen von Swakop und freistilchaot an. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gruß
Isa