Mit fremden Fahrzeug in Namibia und Botswana

14 Antworten · 3'393 Aufrufe · gestartet 11. März 2009 von Hermann
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Themenstarter1'564 Beiträge · seit 200611. März 2009 · #1
hallo,
wir werden im April und Mai mit dem Geländewagen eines Freundes in Namibia und Botswana unterwegs sein.
Brauche ich da eine besondere "Fahrerlaubnis" von ihm,damit ich bei Kontrollen keinen,eventuellen Ärger bekomme.Ich muß doch wohl irgendwie beweisen,daß das Fahrzeug nicht gestohlen ist.

Hermann
zuletzt bearbeitet 12. März 2009
3'175 Beiträge · seit 200611. März 2009 · #2
ein sogenannter "letter of authorisation" ist bestimmt kein Nachteil.In ddiesem Brief erklert der Ueberlassser des Fahrzeuges, dass Du berechtigt bist es in diesen bestimmten Laendern in einem bestimmtem Zeitraum zu fahren
Gruss Joerg Es gibt NIX, das es nedd gibt
Themenstarter1'564 Beiträge · seit 200611. März 2009 · #3
Hallo Joerg,
gibt es da vorgefertigte Formulare?Wenn ja,wo?

Hermann
1'271 Beiträge · seit 200711. März 2009 · #4
Hallo Hermann,

wir waren 2005 mit dem Firmenwagen meines Mannes von SA nach Botswana unterwegs (und auch nach Zimbabwe und Zambia). Wir haben uns den besagten "letter of authorisation" ausstellen lassen und auch einen Nachweis über die Versicherung des Wagens. Dieses wurde auch an jeder Grenze überprüft. Da Autodiebstahl in SA sehr "beliebt" ist, wird so überprüft, daß der Wagen nicht gestohlen ist. Daher würde ich eher ein Papier zu viel mitnehmen als zu wenig.

Schöne Grüße,

Nicole
Reisebericht Tansania 2010 Reisebericht Südafrika 2011 Reisebericht Uganda 2012 Reisebericht Kenia 2013
1'715 Beiträge · seit 200611. März 2009 · #5
Hallo Hermann

Ein "letter of authorisation" braucht man auch bei einem Mietwagen, aber eigentlich nur wenn man die Grenze überschreitet.

Frag mal bei einem Vermieter an, ober er Dir ein Muster mailen oder faxen würde.
Vielleicht hat noch einer der Fomis eines behalten.


Gruss
Emanuel
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zuletzt bearbeitet 11. März 2009
Themenstarter1'564 Beiträge · seit 200611. März 2009 · #6
Danke für die Tips.
Nun muß ich nur noch sehen wo ich so ein Formula herbekomme.

Hermann
100 Beiträge · seit 200611. März 2009 · #7
Diese " Letter of Authority " schauen bei jedem Vermieter anders aus .
Europcar z.B . stellt für jedes Land einen aus . Bei Budget steht alles auf einem Formular .
Es ist einfach nur vermerkt , dass der Fahrer des Wagens .. mit der Nummer ... , der Motornummer... usw berechtigt ist in dies oder das Land zu fahren .
http://www.TickerFactory.com/
213 Beiträge · seit 200612. März 2009 · #8
Hallo Hermannn,
was Du brauchst ist auf alle Fälle eine Police clearance. Dazu muß der Wagen in der Independence Road bei der Polizei vorgeführt werden. 3 Tage später bekommst Du dann die Bestätigung, daß das Auto nicht gestohlen ist. Dieses Schreiben kostet 30 N$, gilt 90 Tage, die entsprechenden Länder müssen eingetragen sein und es wird an der Grenze auf alle Fälle verlangt. Mietwagenfahrer brauchen das nicht, die sind abgesichert mit ihrem Mietvertrag.
Gruß
HolgerK.
2'167 Beiträge · seit 200912. März 2009 · #9
Hallo Hermann,

Nein, eine Police clearance brauchst du ganz bestimmt nicht!
Das Auto ist ja registriert.

Du brauchst eine certified copy (wird gratis auf jeder Polizeistation gemacht) von der Vehicle Registration. Dort sind Motor nummer und Chassis number drauf, diese brauchst du eventuell an der Grenze.

Der 'Letter of Authorisation' ist kein Formular, ein Brief vom registrierten Besitzer, der sagt dass Du (Name, Pass nummer) von ihm (Name, ID oder Passnummer - dieselbe nummer wie auf dem Registration Paper) die Erlaubnis hast, das Auto nach Namibia und / oder Botswana zu fahren.
Wahrscheinlich fragt dich kein Mensch danach, aber man kann ja nie wissen.

Versicherungsnachweis wuerde ich auch mitnehmen (einfach eine Kopie von seiner vehicle insurance) - ich wurde allerdings noch nie danach gefragt.

So einfach ist das...

Gruss aus Sodwana
Maddy
Reiseberichte: Camping Tour Northern Namibia, August 2010 Dlinza Forest, Eshowe, KZN, South Africa Die erste Reise - Loggerhead Camping trip 2020: KNP-Mapungubwe-Magoebaskloof-Mt.Sheba
931 Beiträge · seit 200612. März 2009 · #10
Nein, eine Police clearance brauchst du ganz bestimmt nicht!
Das Auto ist ja registriert.
Auch ein gestohlenes Auto ist registriert! Und bei der Clearance geht es darum einen aktuellen Nachweis darüber zu haben dass das Auto nicht gestohlen ist. Unsere Clearance wollte man schon öfter sehen...

Aber hier wird sowieso munter alles durcheinander geworfen. Hermann hatte z. B. gar nicht erwähnt wo das Auto seines Freundes überhaupt zugelassen ist. Wenn es eine Zulassung in Namibia hat dann gibt es u. U. gar keine Versicherung für das Fahrzeug. Sie ist eben nicht vorgeschrieben. Daher werden an der Grenze auch keine Versicherungspapiere überprüft. Und falls das Auto keine Zulassung in Nam hat macht dort keine Polizei irgendwas, weder irgendwelche beglaubigten Kopien noch wird eine Clearance ausgestellt.

Gruss

Ulli
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Themenstarter1'564 Beiträge · seit 200612. März 2009 · #11
Hallo,
es ist ja wirklich eine muntere Diskussion.
Also,das Fahrzeug ist in Namibia stationiert,hat zwar noch ein deutsches Kennzeichen,wird aber mit Carnet gefahren.
Im Internet habe ich bisher kein Formular'Letter of Authorisation' gefunden.

Hermann
1'715 Beiträge · seit 200612. März 2009 · #12
Hallo Herrmann

Du bist ein Witzbold, lieferst wichtige Informationen nicht und amüsierts Dich über die "muntere Diskussion".

Für die Gernzüberschreitung hast Du ja das Carnet, aber eigntlich hast Du auch nicht gesagt, dass Du die Grenze überschreiten willst.
Allerdings gibt es Länder (z.B. Ägypten) bei den das Carnet nur gültig ist, wenn der Fahrer und der Carnetbesitzer übereinstimmen.

Ansonsten würde ich mal behaupten, dass Du nichts brauchst, Zur Sicherheit würde ich eine Schreiben des Freundes mitnehmen. Darin müsste er bestätigen, dass Du das Fahrzeug benutzen darfst und das Kennzeichen, die Chassis- und Motornummer stehen.

Gruss
Emanuel
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zuletzt bearbeitet 12. März 2009
Themenstarter1'564 Beiträge · seit 200612. März 2009 · #13
Hallo Emanuel,
nicht so hitzig.
Ich hatte ja am Anfang geschrieben das ich in Namibia und Botswana unterwegs sein werde.Werde mir wohl am besten eine Vollmacht vom Besitzer geben lassen,wo aber die wichtigen Dinge auch auf "englisch" drin stehen,
oder?

Hermann
931 Beiträge · seit 200612. März 2009 · #14
Hallo Hermann,

wenn du gleich geschrieben hättest um was es dir geht wäre die Antwort auch einfacher ausgefallen....


Beim ADAC gibt es sogenannte 'Benutzervollmachten'. Die muss natürlich der Eigentümer des Fahrzeugs besorgen und dort abstellen lassen.

Wenn sich dein Reiseziel auf Botswana beschränkt ist eine solche Vollmacht aber allenfalls zur Sicherheit nötig. Bei uns wurde eine Vollmacht nie verlangt und mir ist auch kein anderer Fall bekannt - wohlgemerkt: es geht um Fahrzeuge die mit einem Carnet im land sind.

Gruss

Ulli
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