Damaraland & Kaokoveld: verbotene Straßen

37 Antworten · 1'297 Aufrufe · gestartet 23. Juli 2026 von scholes1900
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2'534 Beiträge · seit 200727. Juli 2026 · #21
Hi,
steinbeisser schrieb:
Ich habe aber den Schaden z.B. auf der Fahrt vom Etosha nach Windhoek, bin aber zuvor ggf. sogar mehrfach in Botswana oder sonstwo gegen die Regeln gefahren. Schutz ja oder nein oder afrikanisch "schaun mer mal"?
Im Normalfall ruft man ja gleich nach Schadenseintritt die Vermietfirma an. Und natürlich hast auf der Fahrt von Etoscha nach Windhoek entsprechenden Versicherungsschutz (ausser wenn du bei Savanna buchst und angibst, ins Kaokoveld zu fahren, da geben sie dir für die gesamte Reise keinerlei zusätzlichen Versicherungsschutz - etwa für Reifen, Glas oder ohne Selbstbehalt - mehr).

Und wie du schon geschrieben hast, man darf sich da bei all jenen bedanken, die gedanken- und hirnlos in Flüsse oder Regionen gefahren sind, wo sie eigentlich nicht hingehört hätten und die Fahrzeuge entsprechend zerstört haben.

lg Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
zuletzt bearbeitet 27. Juli 2026
33,1k Beiträge · seit 200627. Juli 2026 · #22
Ich habe aber den Schaden z.B. auf der Fahrt vom Etosha nach Windhoek, bin aber zuvor ggf. sogar mehrfach in Botswana oder sonstwo gegen die Regeln gefahren. Schutz ja oder nein oder afrikanisch "schaun mer mal"?
Du hast keinen Versicherungsschutz für den Teil den Du "illegal" absolvierst, also in Deinem Beispiel für den Botswana-Teil.

Aber wie gesagt: Ja, alles wird getrackt, bei vielen sogar in Echtzeit, aber solange nichts passiert, ist es allen auch egal. Carsten hat das ja alles hier https://www.bwana.de/autovermittlung/fahrzeug-informationen-portal/autoversicherungen.html ziemlich schön zusammengefasst.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
571 Beiträge · seit 200627. Juli 2026 · #23
Besten Dank Christian und Wolfgang, so ist das für mich verständlich. Verlust des Versicherungscshutzes bei illegalen Fahrten, aber nicht für die gesamte Reise.

Bleibt nur noch meine Skepsis gegenüber den offenbar teils unklaren Formulierungen und/oder dem - hier von mir allerdings unterstellten merkwürdigem Selbstverständnis mancher Vermieter - (wobei mich persönlich das nicht mehr betrifft, da ich nicht mehr mit 4x4 und Dachzelt durch Namibia gondele 😛 ).

Damit meine ich, dass es ein wenig widersprüchlich (und unseriös?) ist, auf Homepages mit Abenteuerurlaub etc. zu werben, und dann nahezu 90% der Fahrstrceken/-gebiete aus der Versicherung auszuschließen. Kaokoveld ist nicht gleich Kaokoveld. Die D3707 ist nicht van Zyls, im Damaraland oder Kaokoveld ein Stück im Trockenfluss zu fahren, ist doch der Normalfall. Wenn ich dass bei Revierabgang mache, oder einen Elefanten so reize, dass er das Auto zertritt, muss ich eben 50.000,- € zahlen. Gleiches, wenn ich so blöd bin, und im Hochwasser des Moremi den Wagen versenke.
Alles kein Grund, die Bedingungen generell zu verschlechtern.
Allerdings könnte ja der positive Effekt sein, dass die Zahl der Abenteuerlustigen endlich wieder zurückgeht. Und es wieder freie Plätze im Flieger, angemessene Preise bei Fahrzeugen und Unterkünften und die ersehnte Ruhe an den "Hot Spots" gibt. 🤩
steinbeisser
33,1k Beiträge · seit 200627. Juli 2026 · #24
Damit meine ich, dass es ein wenig widersprüchlich (und unseriös?) ist, auf Homepages mit Abenteuerurlaub etc. zu werben, und dann nahezu 90% der Fahrstrceken/-gebiete aus der Versicherung auszuschließen.
Welches Fahrgebietes? Also den normalen Namibia-Reisenden treffen die Einschränkungen praktisch gar nicht, den Wiederholungstäter, der ins Kaokoveld oder ähmouches fährt, mag es in Teilen treffen. Ich würde die Einschränkungen auf das namibische Straßennetz betrachtet auf 0,1 Prozent schätzen.

Aber wie gesagt: Die Autovermieter machen das ja vermutlich nicht um jemanden zu ärgern, sondern um dem eigenen Ärger aus dem Weg zu gehen. Wie ich schon so vor 2 Jahren hier im Forum schrieb, wird es zunehmend mehr Beschränkungen geben. Die ersten Vermieter verbieten mittlerweile z. B. Überfahrten nach Botswana gänzlich.

Viele Grüße
Chrstian
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592 Beiträge · seit 202427. Juli 2026 · #25
Hallo Christian,
Welches Gebiet ist denn mit "ähmouches"
gemeint und wo liegt das....
VG
zuletzt bearbeitet 27. Juli 2026
571 Beiträge · seit 200627. Juli 2026 · #26
travelNAMIBIA schrieb:
Damit meine ich, dass es ein wenig widersprüchlich (und unseriös?) ist, auf Homepages mit Abenteuerurlaub etc. zu werben, und dann nahezu 90% der Fahrstrceken/-gebiete aus der Versicherung auszuschließen.
Welches Fahrgebietes? Also den normalen Namibia-Reisenden treffen die Einschränkungen praktisch gar nicht, den Wiederholungstäter, der ins Kaokoveld oder ähmouches fährt, mag es in Teilen treffen. Ich würde die Einschränkungen auf das namibische Straßennetz betrachtet auf 0,1 Prozent schätzen.

Aber wie gesagt: Die Autovermieter machen das ja vermutlich nicht um jemanden zu ärgern, sondern um dem eigenen Ärger aus dem Weg zu gehen. Wie ich schon so vor 2 Jahren hier im Forum schrieb, wird es zunehmend mehr Beschränkungen geben. Die ersten Vermieter verbieten mittlerweile z. B. Überfahrten nach Botswana gänzlich.

Viele Grüße
Chrstian
Christian,

wahrscheinlich sprechen wir von unterschiedlichen Namibia-Urlaubern. Wer von Windhoek nach Swakop, von dort als Abenteuerhighlight zur Spitzkoppe, dann weiter in die Etosha, zum Waterberg und zum Abschluß in einen Streichelzoo fährt, ist sicher nicht eingeschränkt. Der benötigt aber auch keinen 4x4 Hilux oder gar LC 2.8 etc und ist mit einem Fortuner 2x4 oder ähnlichen Suvs gut bedient. Und der kann auch in solchen Versicherungsbedingungen nichts Negatives erkennen.
Ich verstehe die Vermieter durchaus, wenn sie ihr Eigentum schützen wollen. Aber geht das nicht anders? Wie ich schon schrieb, wer aus Blödheit das Auto schrottet, soll doch zahlen, aber ein Verbot oder Quasi-Verbot führt die 4x4 Vermietbranche m.E. ad absurdum. Ein Botswana-Verbot sowieso. Wobei, die dortigen Nationalparks, insbesondere Moremi, werden es vielleicht danken (s. den tacitus-Thread 😄 )
steinbeisser
2'534 Beiträge · seit 200727. Juli 2026 · #27
Hi,
steinbeisser schrieb:
Ich verstehe die Vermieter durchaus, wenn sie ihr Eigentum schützen wollen. Aber geht das nicht anders? Wie ich schon schrieb, wer aus Blödheit das Auto schrottet, soll doch zahlen, aber ein Verbot oder Quasi-Verbot führt die 4x4 Vermietbranche m.E. ad absurdum.
das tun sie in der Regel mit den "auf eigenes Risiko" Klauseln ohnehin. Wie schon geschrieben, die Verbote von Advanced Car Hire so wie der OP das im Ursprungsthread geschrieben hat, klingen falsch. Wir hatten die heuer und auch für die Buchung nächstes Jahr so nicht drin, sondern wie in dem verlinkten PDF Dokument. Vielleicht ist auch nur die Übersetzung fehlerhaft.
Leider schreibt der OP nur Fragen hier rein, meldet sich aber dann nicht mehr.

lg Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
33,1k Beiträge · seit 200627. Juli 2026 · #28
Der benötigt aber auch keinen 4x4 Hilux oder gar LC 2.8 etc und ist mit einem Fortuner 2x4 oder ähnlichen Suvs gut bedient.
mein Reden seit Jahren, aber der vollausgestattete 4x4 gehört heutzutage zu jedem Standard-Namibia-Urlaub eben dazu. 😉
Wie ich schon schrieb, wer aus Blödheit das Auto schrottet, soll doch zahlen, aber ein Verbot oder Quasi-Verbot führt die 4x4 Vermietbranche m.E. ad absurdum.
ich kenne ja nun einige Vermieter recht gut aus privaten Umfeld... und genau das, was Du nennst ist ein Problem. Einige Vermieter schreiben bis zu 5 Prozent ihrer Flotte im Jahr ab und der Kunde weigert sich zu zahlen bzw. lässt abgebuchtes von der Kreditkarte einfach zurück buchen. Deshalb gab es ja die Fälle schon vor einigen Jahren, wo Autovermieter (natürlich ist das nicht erlaubt) die Pässe von Mietern eingezogen habe und erst zurückgeben wollten, wenn die Schulden bezahlt wurden. Natürlich machen viele namibischen Vermieter sehr viel Geld, sie können es sich aber aufgrund der Buchungslage eben aber leisten, Kunden mit "waghalsigen Bedürfnissen" durch strenge Vertragsbedingungen zu verlieren. Das Problem ist leider das eine Prozent, was sich weigert den verursachten Schaden zu begleichen.

Viele Grüße
Christian
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1'125 Beiträge · seit 202228. Juli 2026 · #29
Dass die Wahl des Autos für das „Afrikaabenteuer“ oft keine rein sachliche Entscheidung ist, sondern auch eine emotionale, konnte man hier über die Jahre in Anfragen und Reaktionen auf guten Rat und Reiseberichten öfters erleben.
In Foren und dahoam, Alben und ppt-Präsentationen im Gemeindesaal gibt so ein „Expedition“ einfach was/mehr her.
571 Beiträge · seit 200628. Juli 2026 · #30
ok, danke für die Klarstellungen 🙂 .
Es ist also wohl wie schon immer: riskante Gebiete/Strecken auf eigenes Risiko (jetzt häufig ein wenig ausgedehnter), zugelassene Straßen sind weiterhin versichert. Der Ausgangspost beruht evtl. wirklich auf fehlerhafter Übersetzung. Wobei: das Kleingedruckte in Versicherungsbedingungen ist auch hierzulande nicht für jeden verständlich.

Und ja, tacitus: natürlich spielen Emotionen mit, auch bei den Kaokofahrern, da will ich gar keine 2-Klassenurlauberthematik aufmachen 😎

Wenn nun ein 4x4 Vermieter ganz Bots ausschließt (was in meinen Augen ziemlich lachhaft ist), finden sich wahrscheinlich andere, ggf. dann zukünftig auch mit Aufschlägen. Für uns stellen sich diese Fragen ja wie gesagt inzwischen nicht mehr. Ich fände es aber besser, wenn es gelänge, die "schuldhaften" Autoschrotter haftbar zu machen. Soll doch die Versicherung einen rechtlichen Titel erwirken und die z.B. 50.000,- zurückholen. Und den Vermieter korrekt entschädigen. Und dann eben die Prämien erhöhen.
Aber ich bin da wie gesagt versicherungsrechtlicher Laie 🙁
steinbeisser
33,1k Beiträge · seit 200628. Juli 2026 · #31
Soll doch die Versicherung einen rechtlichen Titel erwirken und die z.B. 50.000,- zurückholen. Und den Vermieter korrekt entschädigen. Und dann eben die Prämien erhöhen.
Es gibt einen Thread dazu was namibische Versicherungen überhaupt abdecken und was die Autovermieter in Eigenregier als "Versicherung" abdecken.

Viele Grüße
Christian
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1'674 Beiträge · seit 200728. Juli 2026 · #32
"Der benötigt aber auch keinen 4x4 Hilux oder gar LC 2.8 etc und ist mit einem Fortuner 2x4 gut bedient."

Sicher reicht der Fortuner für den Standardurlaub ohne Kaokoveld, Khaudom und Nambwa. Teile von Buffalo Area und Damaraland sind grenzwertig.

Bei Europcar haben aber z.B. Hilux 4x4 und Fortuner 4x4 gleiche Preise. Im Zweifelsfall nehm ich da schon den Hilux.
Südliches Afrika seit 1992: 49 Reisen, 1.369 Tage, 174.380 km, 493 Vogelarten
592 Beiträge · seit 202428. Juli 2026 · #33
@ pollux,
Bitte erst einmal mit der Technik beider Fahrzeige befassen. Beide beruhen auf der gleichen Plattform, teilen sich komplett den gleichen Frontachsaufbau. Der Hilux hat hinten Blattfedern, der Fortuner Spiralfedern.
Der 4x4 Antrieb ist beim.Fortuner umfangreicher als der starre Allradstrang des Hilux.
Somit nehme ich im Zweifelsfall immer den Fortuner für Kaokofeld und ko. Natürlich den 4x4 Fortuner.
VG
zuletzt bearbeitet 28. Juli 2026
1'674 Beiträge · seit 200729. Juli 2026 · #34
Jedem seine Meinung. Ich möcht mit der Bodenfreiheit des Fortuner nicht unbedingt Kaokoveld-Pässe und Flussquerungen fahren.
Südliches Afrika seit 1992: 49 Reisen, 1.369 Tage, 174.380 km, 493 Vogelarten
592 Beiträge · seit 202429. Juli 2026 · #35
pollux schrieb:Jedem seine Meinung. Ich möcht mit der Bodenfreiheit des Fortuner nicht unbedingt Kaokoveld-Pässe und Flussquerungen fahren.
Technische Maße im direkten VergleichToyota Hilux: ca. 21,6 cm bis 28,9 cm Bodenfreiheit (je nach Kabinenform und Bereifung).Toyota Fortuner: ca. 21,6 cm bis 22,5 cm Bodenfreiheit.Unterschied: Der Hilux hat bauformbedingt oft einen kleinen Vorteil von einigen Millimetern bis zu mehreren Zentimetern im direkten Abgleich, da er als klassischer Pick-up für härteren Nutzlast- und Baustelleneinsatz konzipiert ist.⁶
33,1k Beiträge · seit 200629. Juli 2026 · #36
Technische Maße im direkten VergleichToyota Hilux: ca. 21,6 cm bis 28,9 cm Bodenfreiheit (je nach Kabinenform und Bereifung).Toyota Fortuner: ca. 21,6 cm bis 22,5 cm Bodenfreiheit.Unterschied: Der Hilux hat bauformbedingt oft einen kleinen Vorteil von einigen Millimetern bis zu mehreren Zentimetern im direkten Abgleich, da er als klassischer Pick-up für härteren Nutzlast- und Baustelleneinsatz konzipiert ist.⁶
Und der approach angle und departure angle (keine Ahnung wie das auf Deutsch heißt) könnte zudem auch entscheidend sein... und der ist bei beiden Fahrzeugen mit 29/25 Grad praktisch identisch...
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
7'296 Beiträge · seit 200629. Juli 2026 · #37
Böschungswinkel oder (seltener) Überhangswinkel ...
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
592 Beiträge · seit 202429. Juli 2026 · #38
BikeAfrica schrieb:Böschungswinkel oder (seltener) Überhangswinkel ...
Sind beim Hilux umd Fortuner nahezu gleich. Vorn sowieso, hinten hat der Fortuner einen um 1 Grad besseren Böschungswinkel. 25 Grad zu 26 Grad.
Edit. Hatte den Beitrag vom Christian eine Seite zuvor nicht gelesen.
zuletzt bearbeitet 29. Juli 2026