SCscholes1900Themenstarter3 Beiträge · seit 202623. Juli 2026 · #1Hallo zusammen,
ich habe nun meinen Mietwagen gebucht und habe eben festgestellt, dass es bzgl. der Straßen richtige Einschränkungen gibt, sodass ich meine Tour nicht fahren kann, wie ich mir das vorsgestellt habe. Bei 4x4 Advanced Carehire steht bei den Mietbedingungen folgendes drin:
Grundsätzlich nicht erlaubt: Fahrten nach Sonnenuntergang oder vor Sonnenaufgang, Fahrten am Strand/auf Dünen/durch Wasser und Flußbetten, Fahrten auf unbefestigten Straßen, Fahrten nach Sandwich Harbour, in die Nationalparks von Botswana und deren Umgebung (Chobe-NP, Moremi-NP, Central-Kalahari-NP, Kgalagadi-NP, Nxai-Pan-NP, Madgadikdagi-NP, Khutse-GR, usw.), Kunene-Fluss ab den Epupa-Wasserfällen, Kaokoland und Damaraland: Offroad-Strecken und Van-Zyls-Pass, einschließlich der offiziellen Schotterstraßen D3707 und D3703.
Ich kann noch kostenlos stornieren. Kennt ihr Mietwagen-Firmen, wo diese Zusätze nicht drin stehen?
Ich möchte schon die Möglichkeit haben in Flussbetten zu fahren oder ggfs. die Schotterstraßen oder die 3707 zu fahren.
Danke euch!
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200623. Juli 2026 · #2Kannst du auch, nur eben auf eigenes Risiko und ohne Versicherungsschutz. Das ist bei den meisten Vermietern so.
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
mc3009219 Beiträge · seit 201523. Juli 2026 · #3Hi,
welches Fahrzeug hast du denn gebucht, wenn du nicht mal auf unbefestigten Straßen fahren darfst?
Das steht z.B. bei Europcar:
Fahrerlaubnis
Die Einreise in andere Länder muss grundsätzlich bei Buchung angemeldet werden
(max. bis 3 Tage vor Reservierung) und ist möglich nach Mosambik, Zimbabwe,
Sambia, Botswana, Südafrika, Swaziland und Lesotho für alle Gruppen. Nicht
erlaubt nach Angola. Bei Einreise nach Mosambik, Zimbabwe und Sambia muss vor
Ort eine Gebühr von 3.500,60 NAD, bei Einreise nach Botswana, Swaziland,
Südafrika, Lesotho, eine Gebühr von 1.470,85 NAD gezahlt werden. Reservierungen
in Botswana sind nicht erlaubt (nur Abgabe und/oder Crossborder möglich). Das
Fahren auf unbefestigten Strassen ist nur mit Allradfahrzeugen gestattet. Off
road-Fahrten sind nicht erlaubt.
Viele Grüße
Marc
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200624. Juli 2026 · #4Das steht z.B. bei Europcar:
Internationale Vermieter sind da ganz anders als namibische Vermieter...
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200724. Juli 2026 · #5Hi,
also bei uns steht bei Advanced Car Hire folgendes:
8. Night Driving
Driving between towns after sunset or before sunrise is strictly prohibited.
Damages from night driving are not covered under any insurance option.
9. Forbidden Roads & Restricted Areas
Dune Driving and driving to Sandwich Harbour: This is strictly prohibited. If any damages,
breakdowns, or repairs occur, you will be responsible for all associated costs.
Botswana National Parks and surrounding areas (such as Chobe NP, Moremi NP, Central
Kalahari NP, Kgaligadi NP, Nxai Pan NP, Madgadikdagi NP, Khutse GR, etc ) you may enter
these areas at your own risk, as we can only provide backup support through third parties.
Kunene River from Epupa Falls, riverbeds, or any area after dark. You will be responsible
For all costs resulting from damages, breakdowns, transfers, or repairs.
Kaokoland and Damaraland: Off- road tracks and Van Zyls pass, including official gravel
Roads D3707 and D3703: The renter will be responsible for all costs (tow-in costs, repairs
and vehicle exchange costs) resulting from all damages including undercarriage damage and
breakdowns associated to driving in these areas, even when Premium Cover is applicable.
Driving through water is strictly forbidden and never covered. The repair costs for “normal”
mechanical breakdowns are however covered.
Man kann also fahren, halt auf eigene Gefahr.
Das ist mittlerweile Standard bei namibischen Vermietern mit 4*4 und Dachzelt oder Bushcamper. Ist halt leider zuviel passiert.
LG Wolfgang
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200724. Juli 2026 · #6Hi,
noch etwas:
scholes1900 schrieb:
Ich möchte schon die Möglichkeit haben in Flussbetten zu fahren oder ggfs. die Schotterstraßen oder die 3707 zu fahren.
Im letzten Post bei der Route hast du geschrieben:
scholes1900 schrieb:
sehr schwierige Passagen möchten wir aber vermeiden
Ich weiß jetzt nicht genau, was du unter "sehr schwierig" verstehst, aber bei den Schlüsselstellen der D3707 oder der D3703 sollte man schon wissen, was man tut. Es ist nicht Van Zyls Pass aber durchaus an manchen Stellen herausfordernd.
lg Wolfgang
mc3009219 Beiträge · seit 201524. Juli 2026 · #7travelNAMIBIA schrieb:Internationale Vermieter sind da ganz anders als namibische Vermieter...
Es war ja nicht nach einem namibischen Vermieter gefragt, ich habe einfach beim Erstbesten mal nachgesehen. Mein Verständnis bis heute war, dass Gravel- und Sandpisten unbefestigte Straßen sind. Was mache ich denn in Namibia mit einem Fahrzeug, wenn diese ausgeschlossen sind? Da kann ich ja noch nicht mal im Etosha rumfahren. Sehr suspekt...
Viele Grüße
Marc
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200624. Juli 2026 · #8Mein Verständnis bis heute war, dass Gravel- und Sandpisten unbefestigte Straßen sind.
nein, das sind ja aufgebaute Straßen, mir Unter- und Oberbelag. Anders als z. B. ein Feldweg.
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200724. Juli 2026 · #9Hi,
mc3009 schrieb:
Es war ja nicht nach einem namibischen Vermieter gefragt, ich habe einfach beim Erstbesten mal nachgesehen. Mein Verständnis bis heute war, dass Gravel- und Sandpisten unbefestigte Straßen sind. Was mache ich denn in Namibia mit einem Fahrzeug, wenn diese ausgeschlossen sind? Da kann ich ja noch nicht mal im Etosha rumfahren. Sehr suspekt...
Das ist in Namibia eben ein wenig anders als bei uns. Gravelroads zählen da als "befestigt".
Und wie schon geschrieben, ich kenn' den zitierten Passus so nicht. Auch auf der Webseite steht das so nicht drauf sondern so wie ich das zitiert hatte. Hier kann man sich das anschauen und auch das PDF herunterladen:
https://www.advancedcarhire.com/terms-conditionslg Wolfgang
mc3009219 Beiträge · seit 201526. Juli 2026 · #10Hi,
danke, Christian und Wolfgang, wieder was gelernt! Das macht die Sache deutlich besser, aber nicht gut. In den Areas des Bwabwata NP dürfte ich dann z.B. größtenteils nicht fahren. Und ein Fahrverbot nach Sonnenuntergang wäre für mich auch nicht akzeptabel.
Aber ist es denn so, dass man "nur" den Versicherungsschutz verliert? Ich habe mal gehört, dass jemand wegen einer Flussdurchfahrt eine horrende Strafe zahlen musste, obwohl das Fahrzeug keinerlei Schaden davon getragen hatte (das war allerdings in Botswana). Das Fahrzeug wurde wohl getrackt. Ich frage mich auch, wie das gehandhabt werden würde, wenn ich mich über einen Dritten versichert habe.
Viele Grüße
Marc
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200726. Juli 2026 · #11Hi,
also du verlierst den Versicherungsschutz und musst alle Recovery Kosten auch selbst tragen.
Von einer Strafe ist mir nichts bekannt.
Aber warum du unbedingt nach Sonnenuntergang noch fahren willst, erschließt sich mir überhaupt nicht. Warum würde man das machen wollen?
Weil die Strecke so schlecht geplant war?
LG Wolfgang
mc3009219 Beiträge · seit 201526. Juli 2026 · #12Hi,
dergnagflow schrieb:also du verlierst den Versicherungsschutz und musst alle Recovery Kosten auch selbst tragen.
Von einer Strafe ist mir nichts bekannt
Ist aber definitiv vorgekommen. In den Bedingungen steht - ich spreche nicht unbedingt von Namibia - dass etwas nicht erlaubt ist, häufig aber nicht die Konsequenz. Manchmal steht dabei, dass der Versicherungsschutz verloren geht und manchmal auch nicht. Ist ja auch nicht ganz unlogisch, wenn ich z.B. beim Vermieter gar keine Versicherung abgeschlossen habe.
dergnagflow schrieb:Aber warum du unbedingt nach Sonnenuntergang noch fahren willst, erschließt sich mir überhaupt nicht. Warum würde man das machen wollen?
Weil die Strecke so schlecht geplant war?
ich will absolut nicht nach Sonnenuntergang fahren, aber vielleicht muss man das ja mal. Z.B. Panne kurz vor Rückkehr zur Unterkunft oder medizinischer Notfall. Mag unwahrscheinlich klingen, soll aber schon vorgekommen sein. Aber andersherum gefragt, warum soll ich mich auf solch eine Klausel einlassen?
LG Marc
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200726. Juli 2026 · #13Hi,
weil's einfach saugefährlich ist und schon zuviel passiert ist. Generell verlierst du auch bei Fahrten nach Sonnenuntergang den Versicherungsschutz, niemand wird dich "bestrafen", wenn du fährst und nix passiert.
Die Vermietfirmen wollen einfach ihr Auto heile zurück haben und es dem nächsten übergeben können.
LG Wolfgang
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200626. Juli 2026 · #14Aber andersherum gefragt, warum soll ich mich auf solch eine Klausel einlassen?
musst du nicht, dann musst du dir einen anderen Vermieter suchen oder ein anderes Reiseland.
Und wie du hier in hunderten Threads nachlesen kannst, gibt es eben keine Versicherung International die sowas abdeckt. Das würde hier v.a. anhand von Kreditkarten-Versicherungen schon durchgekaut.
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
STsteinbeisser571 Beiträge · seit 200626. Juli 2026 · #15Sorry, falls das schon mal eindeutig erklärt war, dann habe ich es übersehen. Aber mir erschließt sich der Verlust des Versicherungsschutzes noch nicht:
Ich fahre regelwidrig z.B. bei Dunkelheit (dürfte nahezu allen Südafrika-Reisenden schon mal irgendwo mit mehr oder weniger schlechtem Gefühl passiert sein). Oder ich fahre eine Piste in einem Nationalpark (da ist ja nichts mit Unterbau usw.) oder auf Farmgelände, also unbefestigt.
Alles wird in moderen Fahrzeugen getrackt, ist also nachzuweisen.
Verliere ich den Versicherungsschutz komplett für den Rest des Urlaubs oder nur für die regelwidrige Strecke/Zeitdauer?
Ein versicherungstechnisch völlig unbedarfter
steinbeisser
mc3009219 Beiträge · seit 201526. Juli 2026 · #16steinbeisser schrieb:Sorry, falls das schon mal eindeutig erklärt war, dann habe ich es übersehen. Aber mir erschließt sich der Verlust des Versicherungsschutzes noch nicht
Kannst du bestimmt in einem der hunderten Threads nachlesen 😄 Aber das ist doch der Punkt, den ich angesprochen habe. Es steht in den Mietbedingungen häufig nur das Verbot, aber nicht die Konsequenz bei Verstoß.
@Wolfgang: Natürlich ist es saugefährlich. Aber wenn ich zum Dinner gehe und mich beißt eine Schlange oder eine Fledermaus, dann würde ich gerne zum nächsten Krankenhaus fahren und zwar mit Versicherungsschutz und nicht erst bei Sonnenaufgang. Es ist vieles saugefährlich und nicht verboten, z.B. direkt nach Landung 500km Piste zu fahren.
@Christian: Eben darum geht es doch. Ich suche mir einen anderen Vermieter. Das Reiseland brauche ich dafür nicht wechseln.
Viele Grüße
Marc
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200726. Juli 2026 · #17Hi,
wenn dich ein Schlange beißt, würde ich an deiner Stelle nicht mehr Auto fahren.
Und du wirst dir ein anderes Reiseland suchen müssen, weil das bei allen Vermietern so drin steht.
Du verlierst den Schutz und es geht bei Fahrten bei Dunkelheit alles auf deine Kosten, wenn was passiert. Egal, welche Versicherung du hast.
Kein Mensch schaut nach deiner Rückkehr mit einem intakten Fahrzeug irgendwas nach.
LG Wolfgang
dergnagflow2'534 Beiträge · seit 200726. Juli 2026 · #18Hi,
steinbeisser schrieb:
Verliere ich den Versicherungsschutz komplett für den Rest des Urlaubs oder nur für die regelwidrige Strecke/Zeitdauer?
Wenn ein Versicherungsfall eintritt (Unfall, Kollision mit Wild, heftiger Unterbodenschaden etc.) wird die Vermietfirma in der Regel nachschauen, wo und wie das passiert ist. Dazu werden durchaus die Tracking Daten ausgelesen, sobald das Fahrzeug zurück ist.
Bringst du das Fahrzeug ohne Schaden zurück, interessiert sich kein Mensch für irgendwelche Daten.
LG Wolfgang
STsteinbeisser571 Beiträge · seit 200626. Juli 2026 · #19Wolfgang, das ist mir schon klar 😉
Ich habe aber den Schaden z.B. auf der Fahrt vom Etosha nach Windhoek, bin aber zuvor ggf. sogar mehrfach in Botswana oder sonstwo gegen die Regeln gefahren. Schutz ja oder nein oder afrikanisch "schaun mer mal"?
steinbeisser
17 x Immer ohne Zusatzversicherung und ohne Bedenken, aber öfters mal gegen die jeweils geltenden Regeln unterwegs gewesen. Bei Schäden selbst oder mit Werkstatt behoben, nur einmal mit Gemecker, aber immer glimpflich. Zum Glück, die Zeiten mögen sich geändert haben. Insbesondere, nachdem "Uneinsichtige" zunehmend die Fahrzeuge im Moremi versenken.
Obersulmer35 Beiträge · seit 202527. Juli 2026 · #20Hallo
Das ist eigentlich wie überall. Nach schadensereignis sofort bei Vermieter melden der entscheidet ob Polizei und Protokoll erforderlich ist.