utaeleonore schrieb:Ein eVisa ist grundsätzlich jedes Visa, das man online beantragt. Sowohl VoA und Holiday Visa kann man online beantragen. Wenn in diesem Faden von eVisa die Rede ist, ist wohl meist das online VoA gemeint. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man also explizit „Holiday Visa“ schreiben, wenn man genau dieses beantragt hat. Einer der wirklichen Vorteile eines Holiday Visa ist, dass der Screeningprozess mit Erhalt abgeschlossen ist und man schnell und ohne zusätzlichen zeitlichen Aufwand durch die immigration kommt. Der zweite Vorteil ist der Preis (zumindest ab dem 1.April), der dritte Vorteil ist, dass man online mehr als 30 Tage beantragen kann. Der Nachteil sind die größeren Anforderungen. Das ist Geschmackssache - aber nur zur Erinnerung: das Holiday Visa können auch Menschen aus nicht so reichen Ländern beantragen. Ob eine Vermögensaufstellung so viel besser und sicherer für das Gastlamd ist weiß ich nicht. Letztlich könnte man alles fälschen, es eigentlich also auch gleich sein lassen - oder es als zusätzliche Hürde einfach verlangen.
ich bin gerade total verwirrt, was jetzt ein eVisa ist? VoA oder Holiday?
Bei einem eVisa für VoA findet das Screening am Flughafen statt, man hat also man keinen echten Vorteil zum VoA, im Gegenteil: man zahlt mehr, und muss sich, wenigstens im Moment noch, mit der fehlerhaften Software herumschlagen. Die erforderlichen Unterlagen muss man sowieso dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen, ich würde also alles bei Einreise erledigen, jedenfalls Stand jetzt und Einreise nach 1. 4., außer man reist über die Grenzübergänge ein wo es nur über eVisa geht.