Achim_StrThemenstarter11 Beiträge · seit 202007. Jan. 2020 · #21Hallo Liebe Vermieter von AfriCamp,
Für die Äußerung
“ Schikane oder der Versuch sich aus jeglicher Haftung zu stehlen“ möchte ich mich entschuldigen, diese ist aufgrund von Frustration nach langer und endlich vermeintlich positiver Suche aufgekommen. Auch der Tatsache geschuldet, das dieser wesentliche Punkt NICHT auf Ihrer sonst ausführlichen Seite zur "Geschäftsbedingungen" aufgeführt ist. Erst der Link zum PDF bringt dann diese zu Tage. Das war der Grund für die überzogene Reaktion.
Es bleiben die Fakten zur gravierenden Einschränkung, die für mich - und andere - ein k.o. Kriterium darstellen. Will man in vernünftiger Zeit von A nach B kommen muss es m.E. erlaubt sein auf guter Gravel auch mal 80 zu fahren, ohne vertragsbrüchig zu werden (schon gar mehr als 30 im 4x4). Meine Mietwagenzusatzversicherung hat einen Passus, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn die Geschäftsbedingungen des Vermieters verletzt werden - somit doppelt schlimm die Einschränkung. Es ist natürlich Ihre Entscheidung dies für sich festzulegen, die Einschränkung sollte dann aber auch gut ersichtlich sein.
Viele Grüße
Achim
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201607. Jan. 2020 · #22Ich finde die Idee, den Leuten (selbstverständlich zu ihrer eigenen Sicherheit) grundsätzlich zu verbieten, 60 kmh zu überschreiten, weil sie sowieso schneller fahren und dann bei 80 kmh landen statt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, irgendwie schräg. Ich meine, als Mieter eines Allradfahrzeugs ist man ja kein unmündiges Kind an der Mutterbrust sonden ein erwachsender Mensch mit mindestens mittlerem Einkommen. Ich persönlich bevorzuge einen Vermieter als Vertragspartner, der mich ernst nimmt und nicht meint, mich vor mir selber beschützen zu müssen. Oder andere Gründe hat und mir das trotzdem so verkaufen will.
Yanjep
michi1111192 Beiträge · seit 200807. Jan. 2020 · #23Mal ein Schuss ins Blaue, ohne dass ich da jetzt eine bestimmte Seite befürworte. Bei wem bin ich denn versichert, beim Vermieter oder der Versicherung des Vermieters? Wenn letzteres, gelten doch deren Versicherungsbedingungen und nicht die T&C's des Vermieters? Oder wie muss man das sehen?
VG
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit - aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Einstein)
Sanne2'462 Beiträge · seit 200607. Jan. 2020 · #24Ich kann mir gut vorstellen, dass die Fahrzeuge gar nicht Kasko versichert sind. Ich kenne das von deutschen Unternehmen, dass die ihre Fahrzeuge nicht versichern, weil die Prämien höher sind als die Schäden, die Mitarbeiter verursachen. Muss man eben durchrechnen. Gibt es eine separate Versicherung müssten auch dessen Regelungen gelten, aber vielleicht rechnet es sich für die Vermieter auch, die Schäden vom Verursacher bezahlen zu lassen und die Schäden der Versicherung nicht zu melden, um eine Höherstufung zu vermeiden.
"Der letzte Beweis von Größe liegt darin, Kritik ohne Groll zu ertragen." Victor Hugo
mausontour39 Beiträge · seit 201207. Jan. 2020 · #25Salut tout le Monde ,
Nur mal so aus Eigenerfahrung, meine Frau und ich arbeiten seit mehreren Jahren im Tourismusbereich , wir haben uns um die Vermietung von Mobilheimen auf 5 sternen Campingplätzen gekümmert und vermieten seit 2 Jahren Boote und Fahrräder für ein Touristenbüro, ich kann leider nur feststellen das es genug Kunden gibt die meinen weil Sie für eine Dienstleistung bezahlen , die Sachen die man Ihnen zur Verfügung stellt ohne jeglichen Respekt behandeln, und sich bei Rückgabe des Materials als unehrlich erweisen etc.
Gott sei Dank sind es nicht alle aber mehr als man denkt.
Jeder Vermieter versucht sich so gut es geht zu schützen und ich finde es normal das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Anforderungen vielleicht etwas höher gestellt werden als es der Vermieter vielleicht auch akzeptiert, weil jeder meint er weiss es sowieso besser als der Vermieter.
Nur mal so als Denkanstoss, wir leben in Frankreich , bei uns ist die Geschwindigkeitsbegrenzung sowieso auf 130 km/h festgesetzt, ich fahre auch oft genung in Deutschland und profitiere dort wo es erlaubt ist auch schneller zu fahren.
Es passiert uns auch ein Mietwagen , in Deutschland in Anspruch zu nehmen, wenn ich mich nicht vertue steht in den Mietverträgen nichts von Geschwindigkeitsbegrenzungen , aber ich glaube zu wissen das wenn man in Deutschland einen Unfall verursacht und die Geschwindigkeit (auf Autobahnen) 130 km/h überschreitet und einen zusätzlichen Unfallfaktor darstellt das eine Mit- bzw. Teilschuld annerkant werden kann. Obwohl nichts davon in den Vertragsvereinbarungen steht.
Wenn ich den Strassenzustand in Namibia sehe bin ich lieber mit meinem eigenen Fahrzeug unterwegs um auch niemanden Rechenschaft zu schulden.
Aber das ist jedem selber überlassen.
Cordialement
Werner
Cordialement
Werner
Le bonheur ne s'acquiert pas, il ne réside pas dans les apparences, chacun d'entre nous le construit à chaque instant de sa vie avec son cœur.
Lass dir nicht erzählen wie schön es irgendwo ist. Geh einfach selbst hin.
Grit145 Beiträge · seit 200608. Jan. 2020 · #26Es ist ja niemand gezwungen, bei einem bestimmten Vermieter zu mieten.
ABER: ich möchte hier mal eine Lanze brechen für Africamper.
Wir haben bisher 4x jeweils für 2-3 Monate einen Bushcamper von Africamper gemietet. Der Grund war immer, dass die Fahrzeuge extrem gut gewartet sind und wir jederzeit einen Ansprechpartner bei Problemen hatten, die zwar immer nur gering, aber bei einer derartig langen Mietdauer immer mal vorkommen. Technisch sind die Fahrzeuge immer top.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung haben wir nie als Problem gesehen, wobei wir sowieso unsere Etappen kurz planen und von daher nie Zeitprobleme haben.
Wir würden allerdings die Auswahl eines Vermieters auch nie davon abhängig machen, welche Geschwindigkeitslimits er hat, es gibt sicher wichtigere Kriterien.
Gerade aufgrund unserer immer sehr langen Reisedauer haben wir (leider) schon ziemlich häufig verunfallte Fahrzeuge gesehen, die, dem Aussehen nach, durch überhöhte Geschwindigkeiten von der Piste abgekommen sind.
Und nein, ich bekommen keine Prozente bei Africamper und habe auch sonst keine Beziehungen zu diesem Vermieter. Aber wir haben gerade zum 5. Mal dort gebucht, weil wir uns dort sicher und gut aufgehoben fühlen.
Grit
Yoda911873 Beiträge · seit 201608. Jan. 2020 · #27Grit schrieb:Die Geschwindigkeitsbegrenzung haben wir nie als Problem gesehen, wobei wir sowieso unsere Etappen kurz planen und von daher nie Zeitprobleme haben.
Wir würden allerdings die Auswahl eines Vermieters auch nie davon abhängig machen, welche Geschwindigkeitslimits er hat, es gibt sicher wichtigere Kriterien.
Sehe ich eigentlich genauso.
Oder seid ihr auch auf normalen Gravelstrassen mit 4x4 nie schneller als 30 gefahren? Oder habt ihr 4x4 auch auf Gravel immer ausgeschaltet, wenn ihr mehr als 30 fahren wolltet? Oder habt ihr - unerlaubterweise - auch über 30 km/h 4x4 unerlaubterweise angelassen und seid nur nie 'erwischt' worden?
Christoph
freshy3'883 Beiträge · seit 201108. Jan. 2020 · #28Ich schließe mich den Ausführungen Grits an. Wir hatten je 1x 4x4-Camper von Bobo und Asco, bevor wir aus exakt den genannten Gründen 5 x bei AfriCamper gebucht haben. Unsere Erfahrungen sind durchweg positiv. Wir haben einmal unbeabsichtigt Schäden verursacht, die sehr kulant in einem freundlichen Klima abgewickelt wurden. Ich habe in diesem Forum einige Nachrichten gelesen, die von anderen Erfahrungen handelten.
Mag sein, dass einigen Fomis die Geschäftsbedingungen nicht gefallen, aber dann haben sie die Möglichkeit, einen anderen Vermieter auszuwählen. Wer eine Mietsache zur Verfügung stellt, hat das Recht, eigene Bedingungen festzulegen, sofern sie nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Deshalb empfiehlt es sich, nicht nur das Häkchen zu setzen, sondern sie auch zu lesen. Auch wenn es lästig ist.
Was mir sauer an der Diskussion aufstößt, das sind die Unterstellungen bezüglich der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Vermieters. Wer von diesen Fomis kennt denn die Mannschaft von AfriCamper? Ich wäre da zurückhaltender!
Nein, ich bin mit den Inhabern weder verwandt noch verschwägert und bekomme auch keine Prozente.
Gruß freshy
Gila.Bend522 Beiträge · seit 201708. Jan. 2020 · #29Warum "müssen" sich die User, die sich positiv über einen Autovermieter äußern hier "immer" entschuldigen und demonstrativ mitteilen, dass sie in keiner geschäftlichen Beziehung zu diesem stehen?
Finde ich irgendwie lächerlich.
Entweder habe ich eine positive oder negative Erfahrung gemacht und teile diese mit - dafür muss ich mich dann doch nicht entschuldigen.
freshy3'883 Beiträge · seit 201108. Jan. 2020 · #30Gila.Bend schrieb:Warum "müssen" sich die User, die sich positiv über einen Autovermieter äußern hier "immer" entschuldigen und demonstrativ mitteilen, dass sie in keiner geschäftlichen Beziehung zu diesem stehen?
Finde ich irgendwie lächerlich.
Entweder habe ich eine positive oder negative Erfahrung gemacht und teile diese mit - dafür muss ich mich dann doch nicht entschuldigen.
Wer hat sich entschuldigt?
Gila.Bend522 Beiträge · seit 201708. Jan. 2020 · #31freshy schrieb:Gila.Bend schrieb:Warum "müssen" sich die User, die sich positiv über einen Autovermieter äußern hier "immer" entschuldigen und demonstrativ mitteilen, dass sie in keiner geschäftlichen Beziehung zu diesem stehen?
Finde ich irgendwie lächerlich.
Entweder habe ich eine positive oder negative Erfahrung gemacht und teile diese mit - dafür muss ich mich dann doch nicht entschuldigen.
Wer hat sich entschuldigt?
Nenne es wie du willst: Rechtfertigen, betonen, entschuldigen, extra darauf hinweisen, etc.
Topobär5'479 Beiträge · seit 200913. Jan. 2020 · #32Zum Glück gibt es im südlichen Afrika genügend Autovermieter und auch zahlreiche Vermieter mit kulanteren Mietbedingungen. So findet jeder den Vermieter der zu Ihm/Ihr passt.
Ich persönlich würde niemals einen Vermieter wählen, der derart restriktive Mietbedingungen hat, mit denen man in vielen Situationen den Wagen nicht in der Form bewegen kann, die ich für mich als angemessen erachte. Es geht aber sogar noch schlimmer, nämlich wenn die Fahrzeuge gedrosselt oder mit Dauerpieps ausgestattet sind. Ich zahle lieber einen etwas höheren Mietpreis, als mich einschränken zu lassen.
Hippie607 Beiträge · seit 201013. Jan. 2020 · #33Es geht aber sogar noch schlimmer, nämlich wenn die Fahrzeuge gedrosselt oder mit Dauerpieps ausgestattet sind. Ich zahle lieber einen etwas höheren Mietpreis, als mich einschränken zu
Das geht noch viel schlimmer: Motordrosselung und dann dilettantisch installiert: Folge Benzinpumpe Ausfall im Nationalpark (wo kein Touri unterwegs war) Kenia 2015
Weitere Steigerung: Britz Australien; hier ist Navi(Tablet) und eigener Software mit Tracking installiert. Bei 3 maligen Überschreiten der Geschwindigkeit heißt Strafzahlung, diese wird im Tablet angezeigt. Wer einen nicht genehmigten Track befährt ist mit 300 Aus$ dabei(ohne irgendeinen Schaden zu verursachen). Das Tablet wird bei Rückgabe ausgelesen. Ich habe das Betriebssystem gelöscht und das Tablet bei Rückgabe als defekt gemeldet. Hat funktioniert. Australien 2016
SHshanti454 Beiträge · seit 200613. Jan. 2020 · #34tja mausontour: "...ich kann leider nur feststellen das es genug Kunden gibt die meinen weil Sie für eine Dienstleistung bezahlen , die Sachen die man Ihnen zur Verfügung stellt ohne jeglichen Respekt behandeln, und sich bei Rückgabe des Materials als unehrlich erweisen etc..." das ist die geiz ist geil mentalitaet und ist ja nicht mein zeug, also was solls....bestaetigt hippie mit seiner vorgehensweise ja auch...und das wird immer mehr verbreitet bei vielen leuten....und sie bruesten sich dann auch noch damit...
MAMarkus6151'042 Beiträge · seit 201614. Jan. 2020 · #35yanjep schrieb:
Würde ich auch nicht. So eine Gängelei mache ich nicht mit; ich zahle den vollen Mietpreis, dann will ich das Fahrzeug so nutzen, wie es gesetzlich geregelt ist und der Straßenzustand es erlaubt.
Das darfst Du bei fast keinem Vermieter in Namibia... Es gibt nämlich tatsächlich Schotterstraßen auf denen gesetzlich 100 km/h erlaubt sind. Erkennt man an den Schildern am Straßenrand.
yanjep schrieb:
Safari Rental hat, soweit ich mich entsinne, keine Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit.
Das stimmt nicht. Safari Car Rental erlaubt auf Asphalt maximal 120 km/h wie es gesetzlich auch geregelt ist, aber auf Schotter darfst Du auch "nur" 80 km/h schnell fahren. So steht es in den Mietbedingungen eindeutig drin. 80 km/h halte ich übrigens auch als Maximalgeschwindigkeit auf nicht asphaltierten Strecken für sinnvoll, ich fahre meistens sowieso langsamer. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit für einen Reifenplatzer oder eine zerschossene Windschutzscheibe. Es gibt zwar immer wieder Leute die diese Erkenntnis anzweifeln, aber es ist nun mal so.
Ein Fahrzeug mit den Bedingungen max. 30 km/h bei 4x4 und 60 km/h auf Schotter würde ich aber auch nicht mieten. Da wird man auf der Strecke von Sesriem nach Walvis Bay bei 60 km/h von JEDEM überholt und schläft vermutlich dennoch ein und landet im Graben und auf Gravel wo der 4x4 high etwas mehr Fahrstabilität verspricht muss man nicht überall mit 30 km/h dahin schleichen.
Gruß Markus
Topobär5'479 Beiträge · seit 200914. Jan. 2020 · #36Die hier beschriebenen Punkte sind für mich der Grund, weshalb ich schon seit über einem Jahrzehnt bei Bushlore anmiete. Bei den Terms & Conditions finden sich keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Geschwindigkeiten, so dass allein die Verkehrsregeln der jeweiligen Länder gelten. Auch ansonsten finden sich dort so wenig Restriktionen, wie bei keinem anderen mir bekannten Vermieter.
Das sich das nicht mit besonders günstigen Mietpreisen verträgt, sollte jedem klar sein. Letztendlich erkauft man sich die Kulanz über den höheren Preis. So findet aber jeder den passenden Vermieter. Schlimm wäre es nur, wenn alle das gleiche Geschäftsmodell betreiben würden.
LOloserGast14. Jan. 2020 · #37Es gab mal den Begriff
HERRENFAHRER
Hatte ich schon längst vergessen
ALalex999944 Beiträge · seit 201914. Jan. 2020 · #38Ich bin gerade wieder aus namibia zurueck, zugegeben, Ersttaeter mit 4000+ km mit einem Dachzelt Hilux, nicht bei AfriCamper gemietet sondern woanders.
60km/h generlles Limit auf auf Gravel finde ich definitv zu restriktiv. 30km/h mit 4x4 halte ich aber fuer ein Verstaendisproblem, damit kann eigentlich nur 4Low gemeint sein.
Es gibt Strecken, da sind 60 (oder sogar weniger) angemessen, ganz klar. Aber es gibt eben auch Gravel Roads da sind 80km/h (von "meinem" Vermieter vorgegeben mit 4x4 Pflicht) absolut OK (z.B. C12 nach Fish River). Wellblech mit unter 70km/h ist oft eine Qual.
Ich stimme dem Erstposter zu, und wuerde bei einer solchen Restriktion Abstand nehmen, auch wenn gesagt wird, man wuerde ja niemanden zur Kasse bitten. Das entscheidet sich erst, wenn es zum Schwur / Unfall kommt und da wuerde ich mich auf muendliche Zusicherungen nicht verlassen. Denn eines ist klar, alle Vermieter scheinen ihre Autos zu tracken und im Zweifel koennen sie nachweisen, mit welchem Tempo man vor dem Unfall unterwegs war.
Topobär5'479 Beiträge · seit 200915. Jan. 2020 · #39loser schrieb:Es gab mal den Begriff
HERRENFAHRER
Hatte ich schon längst vergessen
Ich frage mich, wie ich solche kriptischen Äußerungen deuten soll. Gerade in einem Forum, wo es einzig das geschriebene Wort zur Verständigung gibt, sollte man in der Lage sein, seine Kritik allgemeinverständlich zu formulieren.
Was meinst Du mit Herrenfahrer? Was wirfst Du mir vor?
Hippie607 Beiträge · seit 201015. Jan. 2020 · #40Hallo Topobär,
ob das Kritik ist? Du wirst auf jeden Fall nicht in die Kategorie "Geiz ist geil" von loser eingestuft. Ich würde es mit Schmunzeln einfach wegdrücken. Siehe Wikipedia.
Auszug: Bekannte Herrenfahrer
Bekannte Herrenfahrer waren neben anderen Philippe de Rothschild, der 1929 mit einem Bugatti T35 an zahlreichen Grand-Prix-Rennen teilnahm, darunter die Großen Preise von Monaco, San Sebastián und Deutschland. Fürst Georg Christian Lobkowitz aus der Tschechoslowakei verunglückte beim Avus-Rennen 1932 tödlich.[7] Der letzte männliche Nachkomme des österreichischen Fürsten Metternich, Paul Alfons von Metternich-Winneburg, der von 1975 bis 1985 auch als Präsident der FIA wirkte, nahm 1956 mit seinem privaten Mercedes-Benz 300 SL am 24h-Rennen von Le Mans teil, schied allerdings nach 58 Runden vorzeitig aus. Als einer der letzten „echten“ Herrenfahrer gilt Carel Godin de Beaufort, ein niederländischer Adeliger, der mit seinem privaten Porsche 718 zu 28 Weltmeisterschaftsläufen der Formel 1 gestartet war. Beim Training zum Großen Preis von Deutschland 1964 auf dem Nürburgring verunglückte er schwer und starb einen Tag später.