Qatar verschiebt ohne Benachrichtigung Flug!!!

38 Antworten · 9'371 Aufrufe · gestartet 10. Mai 2018 von waterlike
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33,1k Beiträge · seit 200615. Mai 2018 · #21
Hi Kordula,
Vielleicht gelten in der Hochsaison andere Regeln??
ja, wie ich auch schon in diesem Thread schrieb. Ab Juli fliegt Qatar (vorerst) täglich nach WDH.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
284 Beiträge · seit 201415. Mai 2018 · #22
Dreamliner schrieb:

Es ist verständlich, das das alles unglücklich gelaufen ist und in der Summe für Euch unerfreulich war. Aber für Empörung über Qatar Airways fehlt die Fakten-Basis. Schreibe an Deinen Bundestags- bzw. Europaabgeordneten, damit die Gesetzeslage geändert wird.

Noch mal die Fakten: Es war für den 19.05.2018 seit Monaten kein WDH-Flug geplant und der fand auch nicht statt. Die entsprechende Flugplanänderung wurde vor 4 Monaten kommuniziert, ins Buchungssystem von Qatar Airways als auch die diversen GDS gespeist.

Zur rechtlichen Lage (in Deutschland): Qatar Airways hat wie jede andere Airline das Recht, bis 2 Wochen vor Flug nach Belieben Flugzeiten zu ändern und auch Flüge komplett zu stornieren. Einen Anspruch auf Erstattung von dadurch am Zielort nicht wahrnehmbaren Unterkunftsbuchungen, Mietwagenbuchungen oder sonstige entstehende Unkosten entsteht dadurch nicht. Diese rechtliche Konstellation und dieses Risiko wird mit der Buchung eines Fluges immer akzeptiert. Wer mehr Absicherung will, soll aus Sicht des Gesetzgebers eine Pauschalreise buchen. Das ist im Jahr 2018 zwar realitätsfern, aber ein Versagen der Politik und nicht von Qatar Airways. Bei weniger als 2 Wochen vor Flug darf die Airline übrigens auch noch nach Belieben ändern, aber das löst dann die Entschädigungszahlungen nach EU261/04 aus, wenn der Passagier dadurch erheblich verspätet am Ziel ankommt.

Das Qatar Airways keine Mail geschickt hat, kannst Du nicht beweisen - mit eigenem Mailserver erst recht nicht. Qatar Airways kann umgekehrt aber auch nicht beweisen, dass sie eine entsprechende Mail gesendet haben und diese bei Euch angekommen ist. Letztlich hat Qatar Airways Euch doch eine äußerst kundenfreundliche Lösung geboten und Euch auf Air Namibia umgebucht, obwohl sie dazu rechtlich nicht verpflichtet waren und obwohl das für Qatar Airways deutliche Mehrkosten bedeutet. Das war kulant und ich bezweifle, das Eurowings oder Lufthansa das auch getan hätten. Qatar Airways hätte auch darauf pochen können, dass ihr erst nach einem Tag Aufenthalt in Doha weiter nach Windhoek fliegt - so wie vor Monaten wegen Flugplanänderung umgebucht.

Viele Grüße

D.
Deine sehr Airline-freundliche Beschreibung stimmt aber nicht so ganz. Die 2 Wochen Frist gilt für die Benachrichtigung, nicht für die Änderung. Außerdem muss die Fluggesellschaft die Benachrichtigung beweisen, nicht der Kunde, und sie ist selbst dann dafür haftbar wenn sie es einem Vermittler mitgeteilt hat, der es aber nicht weitergeben hat. Dazu findet man mit Google Urteile. Ein Entschädigungsanspruch wäre also möglich gewesen. Außerdem bestehen ja noch weitere Ansprüche, wie Ersatzflug oder kostenloser Rücktritt. So kulant waren die also gar nicht.

Qatar Airways finde ich persönlich nicht so toll wie immer getan wird, Doha ist ein Shopping Center aber kein praktischer Flughafen und das furchtbare frühe Boarding (in einen extra Raum ohne alles) ist einfach nur nervig.
franzastische Reisen, Fotos und mehr - https://franzastisch.de
522 Beiträge · seit 201715. Mai 2018 · #23
Hi Matthias

Qatar Airways finde ich persönlich nicht so toll wie immer getan wird, Doha ist ein Shopping Center aber kein praktischer Flughafen und das furchtbare frühe Boarding (in einen extra Raum ohne alles) ist einfach nur nervig.

Genau aus den von Dir negativ genannten Gründen fliegen wir regelmäßig mit QR über Doha und sind nur noch bei den TATL Flügen bei LH.

Es geht in FRA schon los mit Zugang zur guten Air Canada Lounge. Dann die B777 oder A350 mit der prima Bestuhlung und sehr viel Platz. Von DOH nach WDH in der 787 mit 1-2-1. Zurück von DOH mit der neuen QR-Suite und extrem viel Privatsphäre. Sehr gutem Flugzeugessen und freundlichen FAs.

Doha ist genau das was ich/wir zum Shoppen möchten. Riesige Auswahl an Markenartikeln und dazu eine hervorragende Lounge.

Gerade am letzten Wochenende habe ich es wieder gesehen, dass sich viele Leute in den Warteraum vor dem Gate begaben, lange bevor geboardet wurde. Warum? Wir kommen pünktlich und gehen ohne Wartezeit durch zum Flieger.

Früher war ich von der LH C begeistert, heute bin ich es von QR. 🙂

Gila
2'240 Beiträge · seit 201116. Mai 2018 · #24
Hallo,
mir geht es so wie Gila. Was interessiert mich der Flughafen und der pre-boarding room - mir ist die Qualität der Flugzeuge wichtig und wer etwas an den Flugzeugen von Qatar zu bemängeln hat, der hat keine Ahnung 😉 .
Die alten Kisten der LH, LX, das schlechte Essen, das altertümliche Entertainment - System und jeder Pfenning wird 3 Mal gedreht..da sind mir die arabischen Airlines schon lange lieber.
Ich buche immer das beste Angebot, nie das Billigste...

Gruss M.
Nächste Reiseziele: ab Mai 2025:Zentralasien https://www.polarsteps.com/marimariontour https://www.instagram.com/marimari_on_tour/
zuletzt bearbeitet 16. Mai 2018
33,1k Beiträge · seit 200616. Mai 2018 · #25
Hi Michael,
Qatar Airways finde ich persönlich nicht so toll wie immer getan wird, Doha ist ein Shopping Center aber kein praktischer Flughafen und das furchtbare frühe Boarding (in einen extra Raum ohne alles) ist einfach nur nervig.
Du sprichst aber nur davon was Dir am Flughafen Doha nicht gefällt. Der ist ungleich Qatar Airways.

Ich persönlich kann an Qatar Airways so ad hoc nichts wirklich negatives feststellen 😉 Anders z.B. als bei Lufthansa, Turkish...

Beste Grüße
Christian
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90 Beiträge · seit 201816. Mai 2018 · #26
_Matthias_ schrieb:Deine sehr Airline-freundliche Beschreibung stimmt aber nicht so ganz. Die 2 Wochen Frist gilt für die Benachrichtigung, nicht für die Änderung.
Meine Beschreibung stimmt so, wie sie da steht. Lies und verstehe EU 261/2004. Die Airline kann bis 2 Wochen vor dem Flugtermin Deinen Flug einfach canceln. Du hast dann keinen Anspruch darauf, dass die Airline eine Ersatzbeförderung organisiert. Das muss sie erst ab 2 Wochen vor dem Flugtermin. Alles andere ist Kulanz.

Den ersten Politikern dämmert so langsam, dass Privatpersonen in der heutigen Zeit nicht nur Pauschalreisen buchen und da eine schreiende Lücke im Verbraucherschutz klafft. Kommt eine vierköpfige Familie 4 Stunden zu spät in Phuket an, so erhält sie 2.400 EUR Entschädigung. Der tatsächliche Schaden dürfte im Regelfall 100-200 EUR betragen. Völlig überhöhter Verbraucherschutz. Streicht die Airline 15 Tage vor Termin den Flug und man findet so kurzfristig keinen bezahlbaren Ersatzflug mehr, dann bleibt man auf dem in der Regel vierstelligen Schaden für gebuchte aber nicht nutzbare Buchungen von Unterkünften, Mietwagen und Aktivitäten sitzen. Dann null Verbraucherschutz.
_Matthias_ schrieb:Dazu findet man mit Google Urteile.
Mit Google findet man auch Belege, dass Merkel ein Reptiloid ist. Entweder kannst Du ein konkretes BGH- oder EuGH-Urteil nennen oder es ist irrelevant. Urteile von Landgerichten haben in Deutschland keinen Referenzcharakter. Jedes Landgericht ist frei, anders zu urteilen. Da in Deutschland allgemein sehr verbraucherfreundlich geurteilt wird, wäre zwar grundsätzlich zu erwarten, dass die Beweislast eher beim Unternehmen liegt. Angesichts der u.a. durch Spamfilter notorischen Unzuverlässigkeit der Mailzustellung ist aber auch zu erwarten, dass vom Betroffenen eine Mitwirkung/Sorgfalt verlangt wird. Bei 4 Monaten vor Flug durchgeführten Flugplanänderungen könnte man erwarten, dass der Fluggast sich noch mal über seine Flüge vergewissert.

Im Übrigen akzeptiert man mit der Buchung auf der Qatar-Airways-Website ausdrücklich deren Beförderungsbedingungen. Punkt 10.1.1 "Flugzeiten können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden und wir übernehmen keine Haftung für Anschlussverbindungen mit anderen Flügen. ". Fraglich, ob seine Klausel vor deutschen Gerichten Bestand hat. Genau so fraglich, ob sich deutsche Gerichte überhaupt für zuständig erklären, wenn man direkt einen Vertrag mit einem Nicht-EU-Unternehmen schließt und der fall nicht unter EU261/2004 fällt.
2'536 Beiträge · seit 200716. Mai 2018 · #27
Dreamliner schrieb:
Meine Beschreibung stimmt so, wie sie da steht. Lies und verstehe EU 261/2004. Die Airline kann bis 2 Wochen vor dem Flugtermin Deinen Flug einfach canceln. Du hast dann keinen Anspruch darauf, dass die Airline eine Ersatzbeförderung organisiert. Das muss sie erst ab 2 Wochen vor dem Flugtermin. Alles andere ist Kulanz.
Also das lese ich aus der Fluggastverordnung nicht wirklich heraus.
Es besteht nur kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn der Flug zwei Wochen vor Abflug annulliert und der Passagier verständigt wird. Am bestehenden, aufrechten Vertrag zwischen Passagier und Fluglinie ändert das mal nichts. Die Fluglinie muss daher eine alternative Beförderung anbieten und kann nicht einfach sagen "schmecks".

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
1'003 Beiträge · seit 200816. Mai 2018 · #28
Wolfgang,
Dreamliner hat da schon recht:
"
Artikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu
erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrt unternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor derplanmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ..."

Und das Letzte " es sei denn" zählt für (a),(b) und (c).

Gruss
Christian
2'536 Beiträge · seit 200716. Mai 2018 · #29
fordfahrer schrieb:
c) vom ausführenden Luftfahrt unternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor derplanmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ..."
Und das Letzte " es sei denn" zählt für (a),(b) und (c).
Nein. tut es sicher nicht.
Es ist ein Unterpunkt von "c".
Es gibt keine Ausgleichszahlungen, wenn man mehr als 2 Wochen über einen annullierten Flug informiert wird.
Die Linie muss sich aber an den geschlossenen Beförderungsvertrag halten.

Schau dir bitte das Dokument hier an:
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:439cd3a7-fd3c-4da7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

Da sind im Artikel 5 (Annullierung) die entsprechenden Unterpunkte i, ii und iii unter dem Absatz c eingerückt. Gelten also NUR für diesen.

Zudem steht in Absatz 2 Artikel 5 eindeutig: "Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet
werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung."
Und da sind auch keinerlei einschränkende Zeiten angeführt.

Der Anspruch auf Wahl zwischen einer entsprechenden Beförderung oder Erstattung des Reisepreises gemäß Artikel 8 bleibt selbstverständlich vollinhaltlich bestehen.

Das ist übrigens auch gelebte Praxis, wie ich mittlerweile aus zwei Fällen erleben musste. Hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
zuletzt bearbeitet 16. Mai 2018
522 Beiträge · seit 201716. Mai 2018 · #30
dergnagflow schrieb:
fordfahrer schrieb:
c) vom ausführenden Luftfahrt unternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor derplanmäßigen Abflugzeit unterrichtet, ..."
Und das Letzte " es sei denn" zählt für (a),(b) und (c).
Nein. tut es sicher nicht.
Es ist ein Unterpunkt von "c".
Es gibt keine Ausgleichszahlungen, wenn man mehr als 2 Wochen über einen annullierten Flug informiert wird.
Die Linie muss sich aber an den geschlossenen Beförderungsvertrag halten.

Schau dir bitte das Dokument hier an:
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:439cd3a7-fd3c-4da7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

Da sind im Artikel 5 (Annullierung) die entsprechenden Unterpunkte i, ii und iii unter dem Absatz c eingerückt. Gelten also NUR für diesen.

Zudem steht in Absatz 2 Artikel 5 eindeutig: "Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet
werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung."
Und da sind auch keinerlei einschränkende Zeiten angeführt.

Der Anspruch auf Wahl zwischen einer entsprechenden Beförderung oder Erstattung des Reisepreises gemäß Artikel 8 bleibt selbstverständlich vollinhaltlich bestehen.

Das ist übrigens auch gelebte Praxis, wie ich mittlerweile aus zwei Fällen erleben musste. Hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.

lg
Wolfgang
So sehe ich das auch.

Das Thema wurde hier doch schon x-Mal behandelt und die Verfahrensweise mitgeteilt, gerade dieses Jahr bei den gestrichenenen Dienstag- und Donnerstagflügen bei QR von DOH nach WDH, dass QR automatisch auf einen anderen Flug (meist einen Tag später, bei uns nach Rückfrage auf einen Tag früher) umbucht.

Vereinfacht dargestellt:

Erfolgt die Annulierung des Fluges bis zu 14 Tagen vor Abflug und es ergeben sich dadurch Flugzeitenverschiebungen entsprechend der EU Verordnung, so gibt es den neuen Flug + die Ausgleichszahlung bis zu 600€.

Erfolgt die Annulierung vor der 14 Tagesfrist so gibt es den neuen Flug aber keine Ausgleichszahlung.

(Dass QR den Fluggast nicht oder sehr spät informiert ist eine andere Sache.

Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass man seine Flüge in die App von "check my trip" einstellt, sofern von den Fluggesellschaften AMADEUS benutzt wird und man erhält über jede kleine Veränderung, Gatewechsel, etc. aktuelle Informationen aufs Smartphone.)

Gila
284 Beiträge · seit 201416. Mai 2018 · #31
Das Urteil ist, z.B. EuGH, Urteil v. 11.05.2017, Az.: C‑302/16 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190586&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Bei Benachrichtigung mindestens 2 Wochen vor dem Termin entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung aber die Unterstützungsleistungen gelten immer noch
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,

b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32004R0261

Das "es sei denn" ist ja eindeutig bezogen auf c)
Auch das Urteil macht das deutlich.

Wer groß vom Lesen und Verstehen redet sollte das vielleicht auch selbst anwenden.
franzastische Reisen, Fotos und mehr - https://franzastisch.de
33,1k Beiträge · seit 200631. Mai 2018 · #32
Hi zusammen,

ich nutze mal diesen Thread. Bzgl. der auch in diesem Thread erwähnten Fluggastrechte ist heute ein Urteil des EuGH gefallen:
"Wer beim Umsteigen außerhalb der EU von einer erheblichen Verspätung betroffen ist, hat trotzdem Anspruch auf Entschädigung – sofern er die Reise in der EU begonnen hat."
https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/reiserecht/eugh-anschlussfluege-ausland-55860882.bild.html

Viele Grüße
Christian
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zuletzt bearbeitet 31. Mai 2018
1 Beiträge · seit 201905. Apr. 2019 · #33
Beitrag und Benutzer durch Admin gelöscht. Spam.
zuletzt bearbeitet 05. Apr. 2019
1'680 Beiträge · seit 200705. Apr. 2019 · #34
Da meint eine Rosa einen alten Thread ausbuddeln zu müssen, um hier ein wenig Werbung zu posten. Und was gibt es auch Besseres für den ersten Beitrag. 😗

Besseres um berechtigte Forderungen gegenüber Fluggesellschaften durch zu setzen gibt es allerdings. Die SÖP nimmt dafür allerdings keine "kleine Gebühr" sondern gar nichts.
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
517 Beiträge · seit 201805. Apr. 2019 · #35
Nur zur Ergänzung.. Bei der SÖP liegt mein Fall seit Juni 2018 in der Bearbeitung. Außer 1 Zwischenbescheid noch nix. Also wer sich für den Weg entscheidet.... Zeit mitbringen.
VG
158 Beiträge · seit 201605. Apr. 2019 · #36
Da flackert doch bei s.rosa‘s Beitrag ein Déjà vu durch mein Hirn. War es am 22.03. im Nachbarforum nicht „SafariSören“ mit einem nahezu identischen Erstlingswerk?
Sachen gibt’s.... 😵
218 Beiträge · seit 201305. Apr. 2019 · #37
Ist zwar schon ein Jahr her, aber ich habe den Thread erst jetzt durchgelesen.

Ich war im Oktober auch mit Qatar unterwegs. Ein paar von uns waren am 25.10. für den Rückflug gebucht (Windhoek-Doha-München). Der Flug wurde offensichtlich gestrichen und ich wurde darüber Monate im voraus informiert.

Ich nehme mal an, ich hätte kostenfrei stornieren können, wir haben aber die Verschiebung akzeptiert und die Leute waren eine Nacht länger in Namibia.

Allerdings war ich am 25.10. am Flughafen in Windhoek um andere Leute abzuholen und da war der gestrichene Flug ganz normal auf der Abfluganzeige. Ich bin dann rüber gegangen zum Check-In, aber der die Qatar Schalter waren völlig verwaist. Da ist an dem Tag kein Flieger abgegangen. Nur der Flughafen wusste offensichtlich nichts davon.
33,1k Beiträge · seit 200605. Apr. 2019 · #38
Allerdings war ich am 25.10. am Flughafen in Windhoek um andere Leute abzuholen und da war der gestrichene Flug ganz normal auf der Abfluganzeige. ...Nur der Flughafen wusste offensichtlich nichts davon.
doch, die wussten sicher davon, aber das ist kein Grund irgendeine Anzeige zu ändern. Sicher ist am HKIA, dass die Anzeigen eigentlich nie stimmen... v.a. wird konsequent immer am falschen Gepäckband der ankommende Flug angezeigt.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
218 Beiträge · seit 201305. Apr. 2019 · #39
travelNAMIBIA schrieb:
Allerdings war ich am 25.10. am Flughafen in Windhoek um andere Leute abzuholen und da war der gestrichene Flug ganz normal auf der Abfluganzeige. ...Nur der Flughafen wusste offensichtlich nichts davon.
doch, die wussten sicher davon, aber das ist kein Grund irgendeine Anzeige zu ändern. Sicher ist am HKIA, dass die Anzeigen eigentlich nie stimmen... v.a. wird konsequent immer am falschen Gepäckband der ankommende Flug angezeigt.

Viele Grüße
Christian
Jaja, das hatte ich mir schon gedacht. 😉 Ich war erst perplex, dass die jetzt doch fliegen, dann habe ich gegrinst.

(ich hab grad gelernt, dass man hier im Forum Grüßen muss, wenn man nicht "unbeliebt sein will". Ich bins von anderen Foren nicht so gewohnt also verzeit mir)

Liebe Grüße
Werner