BEbeate1'450 Beiträge · seit 200616. Jan. 2018 · #41
Hallo,
also auch wenn ich jetzt penetrant bin: Ihr unterhaltet Euch hier über eine Kaskoversicherung. OK, aber nach meiner Meinung ist doch eine Auto-Haftpflichtversicherung noch viel wichtiger. Wenn Ihr ein Auto schrottet, dann wird das teuer, ok. Aber wenn Ihr einen Unfall mit Personenschaden baut, dann kommt Ihr finanziell vielleicht Euer ganzes weiteres Leben nicht mehr auf die Füsse.
Wie sieht es denn mit der Haftpflicht bei dieser Versicherung aus? Wie hoch ist denn da die Deckungssumme?
@Carmen: Das passt ja zu dem, was ich oben über Deinem Beitrag geschrieben habe und es steht ja auch so in den hier geposteten AVB.
@Beate: Das steht auch in A35.3.2. Bei Personenschäden gibt es keine Einschränkung. Da wird die komplette Deckungssumme gezahlt. Die Deckungssumme hängt wahrscheinlich vom Beitrag ab, ist aber dann wohl genauso hoch, wie bei der "normalen" Haftpflicht.
2016, Namibia, Botswana, Victoria Falls
2017, Uganda und Ruanda
2017, Kapstadt und Namibia
2018, Namibia und etwas Südafrika (Richtersveld, Augrabies, KTP)
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201616. Jan. 2018 · #44
Also zu gut deutsch, nach der Auskunft der angefragten Versicherungen ist es dann eine Versicherung, mit der der Selbstbehalt einer ohnehin abgeschlossenen Kaskoversicherung auf 2000,00 CF abgedeckt ist (2.500 abzüglich 500 Selbstbehalt) und gezahlt wird nur für den Fall, daß auch die gesondert abgeschlossene Kaskoversicherung zahlt. Und es nutzt auch nur was, wenn die Kaskoversicherung, nicht zu verwechseln mit der Fahrzeughaftpflicht, einen Selbstbehalt von gleich oder mehr als 2.500 SF beinhaltet. Das ist dann gefühlt die 25. Version im Ratespiel, was eigentlich genau versichert ist.
Fazit für mich: Niemand kann bisher verläßlich sagen, welches Risiko genau versichert ist. Ich finde, das ist ein bißchen zu viel Rumgerate, was die Versicherung eigentlich abdeckt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Die zitierten AVB gelten offenbar nur für Vertragsabschlüsse in der Schweiz. Für den deutschen Markt werden bei der Helvetia bei heutigem Online-Vertragsabschluß AVB für die Privat-Haftpflichtversicherung Vertragsbestandteil, in denen es unter A1-6.6.2 Absatz 2 heißt:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
Viele Grüße
Ulf
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200616. Jan. 2018 · #46
Hallo Dino,
ich finde hier im thread nirgends diese AVB, kann also selber nicht nachlesen, was denn jetzt Sachlage ist. Habe ich das übersehen oder habt Ihr diesen link noch nicht gepostet?
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Jens56Themenstarter67 Beiträge · seit 201817. Jan. 2018 · #48
@ Beate
Zitat aus Seite 2: Haftpflichtervsicherung? Ahhh, du meinst unsere normale zuhause.
Nein, ich meine die Auto-Haftpflichtversicherung, nicht die Privat-Haftpflichtversicherung.
Und diese Auto-Haftpflichtversicherung ist, zusammen mit der Kasko, zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung, der Auslandsreise-Krankenversicherung und und und, über manche Kreditkarten abgedeckt. ____________________________________ Nachdem, was ich recherchieren konnte, gibt es da nur eine Variante in Verbindung mit einer goldenen Kreditkarte. Und das ist jetzt alles andere als wasserdicht recherchiert 😉
Dat is nix für nen armen Fotokünstler wie mich 😉
@ alle Ist schon krass, wie viele Infos hier so fliessen und wie hilfsbereit alle sind. Vielen Dank
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200617. Jan. 2018 · #49
Jens56 schrieb: Dat is nix für nen armen Fotokünstler wie mich 😉
Ja, das sind meistens Gold- oder Platinum-Kreditkarten. Aber trotzdem hast Du den Jahresbeitrag schon bei einer einzigen Reise eingespart: Jede Reise-Rücktrittsversicherung ist teuerer. Und bei der Haftpflicht- und Kasko fürs Auto zahlst Du auch wesentlich mehr als diese Jahresgebühr.
Beate
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200617. Jan. 2018 · #50
travelNAMIBIA schrieb:Hi Beate,
siehe Beitrag #505436.
Viele Grüße Christian
Christian, Danke. Aber das sind doch nur die AGB der Privat-Haftpflicht und Hausratversicherung. Diese Versicherungen haben aber mit der Auto-Hafpflicht überhaupt nichts zu tun. Keine Privat-Haftpflicht wird bei einem Auto-Unfall bezahlen. Das ist ja gerade das, was mich hier an diesem thread so verunsichert. Nach meiner Meinung werden hier zwei ganz verschiedene Produkte vermischt.
beate schrieb: Aber das sind doch nur die AGB der Privat-Haftpflicht und Hausratversicherung. Diese Versicherungen haben aber mit der Auto-Hafpflicht überhaupt nichts zu tun. Keine Privat-Haftpflicht wird bei einem Auto-Unfall bezahlen. Das ist ja gerade das, was mich hier an diesem thread so verunsichert. Nach meiner Meinung werden hier zwei ganz verschiedene Produkte vermischt.
Hallo Beate, dass hat mich erst auch verwirrt. Diese Haftpflicht zahlt wohl tatsächlich auch bei Unfällen mit Motorfahrzeugen. Aber eben am eigenen Fahrzeug nur bis 2500 Franken. Und diese Einschränkung hat Gromis Versicherungsmaklerin wohl "vergessen" zu erwähnen.
Such mal in dem verlinkten AVB PDF nach A35.3.2. Dann klärt sich die Verwirrung hoffentlich.
Nebenbei: Ich glaube diese ganzen Versicherungsverträge sind nur so gestrickt, um im Zweifel für nix zahlen zu müssen. Ich habe mich schon wirklich anstrengen müssen eine Haftpflicht zu finden, die Schäden an gemieteten Ferienhäusern weltweit sicher abdeckt. Das haben seinerzeit auch die meisten ausgeschlossen.
Gruß
Dino
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200617. Jan. 2018 · #52
Hallo, ich Danke Euch.
Jetzt habe ich aber wirklich alles durchgelesen!!! Und das ist ja wirklich allerbestens Versicherungskauderwelsch. Aber anscheinend scheint diese Versicherung tatsächlich zu greifen (wenn nicht irgendwo anders noch steht, dass aussereuropäische Länder ausgeschlossen sind 😗 )
Keine Privat-Haftpflicht wird bei einem Auto-Unfall bezahlen.
doch, darum geht es eben gerade ja 🙂
Viele Grüße Christian
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Gromi1'415 Beiträge · seit 201417. Jan. 2018 · #54
... bin immer noch am abklären 😐 werde berichten. Mäuse melken geht leichter 🤪 bemerkt die Gromi
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200617. Jan. 2018 · #55
travelNAMIBIA schrieb:Hi Beate,
Keine Privat-Haftpflicht wird bei einem Auto-Unfall bezahlen.
doch, darum geht es eben gerade ja 🙂
Viele Grüße Christian
Hallo Christian, wie ich in dem Beitrag genau über Deinem geshrieben habe, bin ich jetzt, nachdem ich wahrscheinlich Stunden mit diesem Thema zugebracht habe, und dann endlich die Bedingungen lesen konnte, auch der Meinung, dass anscheinend diese Versicherung wirklich zahlt. Wobei ich immer noch nichts gefunden habe, ob diese Zahlung auch bei Unfällen im aussereuropäischen Ausland greift. Es ist ja leider nur allzu gut bekannt, dass Versicherungen immer wieder ein Schlupfloch finden (das sie vorher schon offengelassen hatten) um nicht zu zahlen.
Beate
Jens56Themenstarter67 Beiträge · seit 201817. Jan. 2018 · #56
Wenn ich mir so die Unfallstatistiken in Namibia ansehe, kann ich mir kaum vorstellen, dass es da eine Versicherung gibt, die sich das freiwillig antut. Ausgehend von der Logik der Gewinnmaximierung, bzw Generierung, kann ich mir das einfach nicht vorstellen. Es sei denn, die versehen sich und bringen eine neue Versicherung raus, die sie nicht gründlich genug abgecheckt haben.
Gromi1'415 Beiträge · seit 201422. Jan. 2018 · #57
@ Carmen und alle CH-Diskussionsteilnehmer: ich bin euch ja noch eine Abklärung schuldig 😉 also, nach eingehenden Recherchen mit unserer Helvetia-Beraterin sind wir nun in der Privathaftpflichtversicherung folgendermassen versichert: - wenn wir einen Unfall bauen und dabei des andere Auto, andere Personen oder sonstige andere einklagbare Schäden verursachen , sind wir weltweit mit 5 Millionen versichert. - für den Fall einer Grobfahrlässigkeit unsererseits mit einem Grobfahrlässigkeitverzicht ebenfalls mit 5 Millionen - Abschleppkosten zur nächsten Werkstätte sind eingeschlossen. - für den Schaden am gemieteten Fahrzeug zahlt die Versicherung 2500 CHF bei 500 Selbstbehalt. Das alles kostet uns 161.50 mehr zu unserer bestehenden europaweiten Versicherung. In der Hoffnung, diese nie in Gebrauch nehmen zu müssen grüsst die Margitta
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
ich krame das Thema nochmal hervor, weil ich eure Hilfe zu eben diesem Thema bräuchte! Dabei geht es mir nicht um die hier ausgiebig diskutierte Variante der Helvetia Versicherung, sondern um das "Problem" im allgemeinen!
Ich frage mich ob ich eine zusätzliche Mietwagenversicherung wie zB die von der Hanse Merkur benötige?
Wenn ich die Bedingungen richtig verstehe, deckt diese den Selbstbehalt ab, max. 2500€, und 1000000€ als zusatz Personen-Haftpflicht! Wenn ich jetzt bei einem Vermieter, den "Premium-Schutz" buche, bleibt ein Selbstbehalt von 1500 NAM$, also derzeit ~ 84€! Wenn ich zudem Christian hier in der Diskussion richtig verstanden habe, ist die Personen-Haftpflicht in Namibia eh´ mehr oder weniger staatlich geregelt ist, ist der Teil dann ja schon geregelt!
Bleibt also nur die Sache mit dem Selbstbehalt, und da muss ich dann entscheiden, ob mich die Versicherung mehr kostet oder nicht, um zu sehen ob es sich für micht "lohnt"!
Oder bin ich einfach zu blöd für das Thema, und da sind noch "komplexe Zusammenhänge" die ich nicht erkenne?
Fragende Grüße
Markus
Kapstadt Namibia VicFalls 2012
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Und dieses Jahr noch Venedig, Athen und Edinburgh
Oder bin ich einfach zu blöd für das Thema, und da sind noch "komplexe Zusammenhänge" die ich nicht erkenne?
ohne Dich zu kennen, behaupte ich einfach mal, dass Du nicht zu blöd für das Thema bist 😉 Wenn es Dir um reinen Selbstbehalt-Ausschluss geht, dann verstehst Du die Thematik wohl richtig. Meist sind diese Versicherungen deutlich preiswerter als den Selbstbehalt beim Autovermieter in Namibia direkt auf Betrag X runterzufahren.
Was die Personenhaftpdlicht in Namibia angeht: Die reicht aus, wenn Du hier jemanden "platt fährst", ich fürchte aber, wenn Du einen Europäer umfährst, dann wird er Dich in Europa verklagen und dann reichen die Summen der namibischen Personenhaftpflicht kaum aus. Das Risiko halte ich aber für sehr sehr gering...
Viele Grüße Christian
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JUJustus42 Beiträge · seit 201814. Sept. 2018 · #60
eine Vollkasko macht nur dann Sinn, wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt...kommt es zu einem Totalschaden, aus welchen Gründen auch immer, wird euch der Schaden (Zeitwert) ersetzt. Bei einer Vollkasko werden generell mehr Schäden abgesichert als mit einer Teilkasko.