Turi348 Beiträge · seit 201115. Jan. 2018 · #21Hallo Carmen
Mir kommt das auch schleierhaft vor nur, eine weltweite Deckung würde logischerweise Namibia mit einschliessen!?
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200615. Jan. 2018 · #22Hi Carmen,
Wer hat den dir gesagt, dass die Versicherung auch in Namibia zahlen würde?
Das sagen die Versicherungsbedingungen (wie von Gromi gepostet). A35.2.3 gilt für CH/FL, EU/EFTA und "Andere". Under "Andere" fällt auch Namibia.. glaube nicht, dass "Andere" alle Staaten außer Namibia sind 😉 (
https://www.helvetia.com/content/dam/os/ch/web/de_ch/privatkunden/wohnen-und-eigentum/wohnen/hausratversicherung/documents/hausrat-privathaftpflicht-avb.pdf)
Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200615. Jan. 2018 · #23Hallo,
ich weiss nicht, ob ich jetzt was übersehen habe. Aber soweit ich sehe, sind diese links ja über eine "Privat-Haftpflichtversicherung". Und das ist ja was anderes als eine "Auto-Haftpflichtversicherung".
Beate
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201615. Jan. 2018 · #24Da müßte man noch im Detail in den Versicherungsbedingungen nachsehen, das ist ja nur eine Übersicht.
Ich könnte mir vorstellen, gemeint sind Mietfahrzeuge mit Standort in der Schweiz oder Liechtenstein, die mit Genehmigung des Vermieters z.B. bei einer Rundreise oder einem Umzug außerhalb der Schweiz gefahren und dort in einen Unfall verwickelt werden.
Ich kann mir kaum vorstellen daß eine Versicherung, deren Versicherungsmathematiker auch nur ansatzweise bei Verstand sind, blind jedes (Miet)fahrzeug in jedem Land dieser Welt versichert. Das Risiko, daß jemand mit einem Mietwagen oder geliehenen Fahrzeug von der Schweiz aus in ein Land mit überdurchschnittlich hohem Unfallrisiko fährt, dürfte zu vernachlässigen sein....
Yanjep
Gromi1'415 Beiträge · seit 201415. Jan. 2018 · #25Turi schrieb:Hallo Carmen
Mir kommt das auch schleierhaft vor nur, eine weltweite Deckung würde logischerweise Namibia mit einschliessen!?
Gruss Turi
richtig, NA ist ja wohl nicht ausser der Welt 😉
wir sind:
- versichert 5'000'000 Personenschäden und 5'000'000 Sachschäden bei jeweils 500 Selbstbehalt und 250'000 für weitere Gefahren,
- wo: in CH/FL, EU/EFTA und Andere (Rest der Welt, auf Nachfrage bestätigt)
CHF 298.40 (Kombinationsrabatt 5%)
Also, mehr kann ich euch nicht sagen.
versichert die Gromi
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
Turi348 Beiträge · seit 201115. Jan. 2018 · #26Wenn Weltweit, wieso schreibt man dann nicht Weltweit?
Wer sind "andere" ? Da stinkt doch was !?
Rest der Welt auf Anfrage bestätigt, schriftlich ?
Habe selbst Expertisen für eine Versicherung gemacht, habe eine kleine Ahnung wie die bescheissen.
Ich glaube keinem Versicherungsheini, nur das was ich schwarz auf weiss habe.
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
YAyanjep1'014 Beiträge · seit 201615. Jan. 2018 · #27Ich habe gerade noch mal nachgesehen. Es scheint sich um die sogenannte "Mallorca Police" zu handeln, die die im Ausland von der dortigen KFZ-Haftpflichtversicherung gezahlten (teilweise unzureichenden) Beträge aufstockt.
Yanjep
Gromi1'415 Beiträge · seit 201415. Jan. 2018 · #28beate schrieb:Hallo,
ich weiss nicht, ob ich jetzt was übersehen habe. Aber soweit ich sehe, sind diese links ja über eine "Privat-Haftpflichtversicherung". Und das ist ja was anderes als eine "Auto-Haftpflichtversicherung".
Beate
genau, wir sind über eine Privathaftpflichtversicherung versichert. D.h. wir haften gegenüber dem Autovermieter für Schäden am gemieteten Fahrzeug (siehe Artikel A35.2.3 von Travelnamibia angefügte AVB)
Grüsse von der Gromi
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200615. Jan. 2018 · #29Hallo Gromi,
das ist dann ja nur eine Kasko-Versicherung. Aber ich finde viel wichtiger ist eine Auto-Haftpflichtversicherung.
Wenn Du ein Auto schrottest, dann wird das zwar teuer, aber es wird Dich nicht in den Ruin treiben. Aber wenn Du einen Unfall verursachst, mit Personenschaden oder gar Todesfall, dann kann es passieren, dass Du Dein ganzes Leben nur noch für diese Person oder deren Familie arbeitest. Demzufolge finde ich eine ausreichende Auto-Haftpflichtversicherung immer noch das wichtigste.
Beate
Tidou463 Beiträge · seit 201515. Jan. 2018 · #30Gromi,
Ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich habe deine Versicherung, dass heißt die Helvetia angerufen und nach dieser speziellen Versicherung gefragt.
Ja, man muss die Privathaftpflichtversicherung haben um diese Versicherung zu haben. Ich persönlich müsste also unsere Versicherung kündigen und zur Helvetia wechseln.
ABER, ja es hat ein aber, die Versicherung bezahlt nur für Mietautos die in der Schweiz oder in Lichtenstein immatrikuliert sind. Du kannst mit dem Auto das du in der Schweiz gemietet hast nach Spanien fahren, da wird die Versicherung bezahlen. Sie bezahlt aber nicht für ein Auto das du in Namibia mietest. Dieses ist ja nicht in der Schweiz immatrikuliert.
Entweder habe ich eine falsche Auskunft bekommen oder du.
Hast du angerufen und den Fall erklärt oder basierst du dich nur aufs geschriebene? Der Versicherer den ich am Telefon hatte schien sich gut auszukennen. Ich nehme nicht an dass er mir eine falsche Auskunft gegeben hat.
Ich habe ihn gefragt ob die Helvetia für den Schaden am Auto aufkommt wenn ich ein Auto in der USA miete und einen Unfall habe. Die Anwort war: Nein
V. G. Carmen
2016, Namibia, Botswana, Victoria Falls
2017, Uganda und Ruanda
2017, Kapstadt und Namibia
2018, Namibia und etwas Südafrika (Richtersveld, Augrabies, KTP)
travelNAMIBIA33,1k Beiträge · seit 200616. Jan. 2018 · #31Hi Carmen,
Entweder habe ich eine falsche Auskunft bekommen oder du.
ich weiß jetzt nicht ob die Schweiz da anders ist, aber normalerweise kann (und darf) man sich weltweit bei keiner Versicherung auf irgendwelche mündlichen Aussagen verlassen. Das ist im Fall der Fälle nämlich nichts handfestes. Hingegen sind die AVB etwas offizielles.
Viele Grüße aus Windhoek
Christian
P.S. Die Definition von "Andere" laut AVB steht übrigens im Abkürzungsverzeichnis der Helvetia erklärt: Andere sind alle Staaten außer CH/FL und EU/EFTA. Vom Anmietungsort oder der Registrierung des Fahrzeuges steht da - auf den ersten Blick - nichts.
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
Tidou463 Beiträge · seit 201516. Jan. 2018 · #32Hallo Christian,
Ich bin mit dir einverstanden, aber meine Auskunft stimmt ja nicht mit der von Gromi überein. Ich würde eben gerne wissen ob Gromi es schriftlich bestätigt bekommen hat, dass Mietautos in Namibia oder anderen Ländern abgesichert sind.
Die AVB sind offiziell, aber in diesem Fall scheinen sie mir nicht sehr klar zu sein. Wenn ich die AVB bei meiner Versicherung anschaue, sind die viel detaillierter. Das Problem ist ja das vom Anmietungsort oder der Registrierung des Fahrzeuges nichts steht.
Ich wäre ja bereit meine Versicherung zu wechseln, da hätte doch der Versicherer der Helvetia eigentlich Interesse haben sollen mir seine Versicherung zu verkaufen. Er war aber so nett mir zu erklären dass diese Versicherung eben nicht für Mietautos die im Ausland registriert sind aufkommt.
Mal sehen was Gromis Versicherer dazu sagt. Sie hat doch bestimmt eine Kontaktperson die sich normalerweise um ihre Versicherung kümmert.
Ich werde heute morgen in einer anderen Agentur anrufen, mal sehen was die dazu sagen.
Wäre für uns als Schweizer ja toll eine solche Versicherung zu haben. Käme uns viel billiger als Zusatzversicherungen abzuschließen beim mieten von Autos im Ausland.
Liebe Grüße
Carmen
2016, Namibia, Botswana, Victoria Falls
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Gromi1'415 Beiträge · seit 201416. Jan. 2018 · #33@Tidou und alle Zweifler,
ich habe gestern Abend nochmals bei meiner Versicherungsagentin angefragt:
"...ich muss sie nochmals fragen, weil ich heute eine heftige Debatte im „Namibia-Forum“ hatte.
Niemand will mir glauben, dass wir in Namibia als Mieter fremder Motorfahrzeuge für Schäden am dort gemieteten Fahrzeug versichert sind.
In den AVB heisst es unter „Wo“: Andere. Bedeutet das wirklich „weltweit“? "
ich werde euch informieren
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
BEbeate1'450 Beiträge · seit 200616. Jan. 2018 · #34Hallo Gromi, aufpassen!!!
es könnte durchaus ein Unterschied sein, ob das fremde "Motorfahrzeug" von privat ausgeliehen wurde, oder von einem professionellen Autovermieter. Also frage nach "Mietfahrzeugen" an.
Beate
Gromi1'415 Beiträge · seit 201416. Jan. 2018 · #35Gromi schrieb:@Tidou und alle Zweifler,
ich habe gestern Abend nochmals bei meiner Versicherungsagentin angefragt:
"...ich muss sie nochmals fragen, weil ich heute eine heftige Debatte im „Namibia-Forum“ hatte.
Niemand will mir glauben, dass wir in Namibia als Mieter fremder Motorfahrzeuge für Schäden am dort gemieteten Fahrzeug versichert sind.
In den AVB heisst es unter „Wo“: Andere. Bedeutet das wirklich „weltweit“? "
ich werde euch informieren
@alle Zweifler
nach ausgiebiger Befragung unserer Versicherungsagentin:
wie ich schon beschrieben, sind wir
weltweit Privat-Haftpflicht versichert als Mieter von Motorfahrzeugen bei Carsharing,
Mietfahrzeuganbietern und Garagen auf der ganzen Welt.
Diese Zusatzversicherung ist bei Helvetia erst seit September 2017 neu eingeführt. Hat der von Carmen angefragte junge Mann möglicherweise übersehen.
Guckt ihr in den AVB Seite 14 (Begriffserklärung) und Seite 26 A35.2.3 (Mieter von Motorfahrzeugen).
Unsere Agentin hat uns erlaubt ihre Kontaktadresse bekannt zu geben, falls jemand dazu noch Fragen hätte.
(ob das in D oder AU auch gilt, keine Ahnung)
Helvetia Versicherungen
Generalagentur Baden
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden, Schweiz
T +41 58 280 34 11, direkt: +41 58 280 34 23
F +41 58 280 34 00, M +41 78 888 40 47
mailto:heidi.merkli@helvetia.ch
und das bitte nicht als Schleichwerbung aufzufassen
bittet die Gromi
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
Turi348 Beiträge · seit 201116. Jan. 2018 · #36kleiner Pferdefuss doch noch:
Nicht versichert sind Ansprüche, sofern nicht in den AVB gesondert aufgeführt
a) aus Schäden an Fahrzeugen die von versicherten Personen, Ehe-, Lebens- und Konkubinatsparter, Verwandte in Hausgemeinschaft lebenden Personen oder deren Arbeitgeber oder von der Armee gehalten werden.
b) aus der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei entsprechenden Trainingsfahrten sowie bei Fahrten auf Rennstrecken;
c) für Fahrten, die gesetzlich nicht erlaubt oder vom Halter nicht bewilligt sind;
d) für Fahrten, die eine versicherte Person gegen Entgelt oder beruflich ausführt;
e) für Ansprüche aus Schäden an geschleppten oder gestossenen Fahrzeugen;
f) für Ansprüche aus Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden am benütztenFahrzeug, im Besonderen auch Federbrüche, hervorgerufen durch die Erschütterungen des Fahrzeuges auf der Strasse, Schäden wegen Ölmangels, Schäden infolge Fehlens, Verlustes oder Einfrierens des Kühlwassers;
g) wenn für das benützte Motorfahrzeug die erforderliche Motorfahrzeug-Haft¬pflicht-Versicherung nicht abgeschlossen wurde oder während der Nutzung ausser Kraft war;
h) für Minderwert.
das heisst, Fahrten die im Mietvertrag ausdrücklich untersagt sind, Wasser, Sand, div. Pisten etc. sind nicht versichert.
Des Gleichen zB. die Kupplung, geht unter Abnutzung.
So wie es aussieht ist aber, zB. ein Selbstunfall auf erlaubter Strecke gedeckt.
Gruss Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen.
Gromi1'415 Beiträge · seit 201416. Jan. 2018 · #37...und so kommt Ernstens Leihwagenphilosophie zum tragen:
"ich fahre jedes fremde Auto so, als wäre es mein eigenes".
und damit sind wir immer gut gefahren 🙂, denn mit diesem ist er äusserst pingelig 😄
bekräftigt die Gromi
Grüessli von der Gromi
Reisebericht 2015: ZA, BW, NA, ZA
Reisebericht 2018: NA, BW, NA
dino727 Beiträge · seit 200816. Jan. 2018 · #38Also ehrlich gesagt klingt das ja zu gut um wahr zu sein. Hier wird seit Jahren darüber diskutiert, wie man einen vernünftigen Vollkaskoschutz für Mietwagen hinbekommt, und dann soll das mit einer privaten Haftpflichtversicherung einfach so abgedeckt sein?
Nicht falsch verstehen: Ich möchte das ja glauben. Insbesondere, wenn man die auch in Deutschland abschließen kann. Da ich alle Beträge in Euro sehe, gehe ich aber mal davon aus.
Danke auf jeden Fall für den Tipp. Werde mir das mal ansehen.
dino727 Beiträge · seit 200816. Jan. 2018 · #39Wäre auch zu schön gewesen.
Davon abgesehen, dass es diese Variante scheinbar nur für Schweizer gibt, steht da unter A35.3.2 (vorausgesetzt ich lese die Tabelle richtig): Sachschäden am übernommenen Fahrzeug; Versicherungssumme CHF 2’500
Des reicht nicht 😊
Tidou463 Beiträge · seit 201516. Jan. 2018 · #40Guten Abend,
Ich habe mich heute bei zwei Agenturen von der Helvetia in der Westschweiz erkundigt.
Ja, wie Gromi schreibt, die Versicherung gibt es seit 2017. Beide Versicherer haben mir folgendes bestätigt:
Es stimmt dass sie für Mietwagen aus der ganzen Welt bezahlen, aber bis maximal Fr. 2500.-. Man hat auch einen Selbstbehalt von Fr. 500.-. Das heißt konkret, wenn ich einen Schaden von Fr. 2500.- habe wird mir die Versicherung Fr. 2000.- bezahlen. Wenn ich aber mein Mietauto total Schrott fahre und die Raparaturkosten mehrere tausend Franken kosten, wird mir maximal Fr. 2500.- bezahlt.
Es wird auch nur etwas bezahlt wenn das Auto vom Vermieter versichert wurde. Das heißt, der Selbstbehalt wird übernommen aber höchstens bis Fr. 2500.-. Da Mietwagen in Namibia bei Selbstverschulden, also wenn ich von der Straße abkomme ohne das ein anderes Auto, ein Mensch oder ein Tier betroffen sind, nicht von der Versicherung gedeckt sind, wird da die Helvetia auch nicht bezahlen. Die Helvetia bezahlt nicht für Schäden die von der Versicherung des Mietwagens ausgeschlossen sind.
Beide Versicherer mussten eine andere Person fragen, da sie diese neue Versicherung nicht kannten. Der Eine bekam die Antwort von seinem Vorgesetzten im Büro und der andere musste dem Hauptsitz telefonieren um mehr Informationen zu bekommen. Ich kann also nicht sagen ob ich jetzt die richtige Anwort bekommen habe oder nicht. Beide Antworten stimmen überein, aber sie unterscheiden sich von dem was Gromi als Antwort bekommen hat.
Eines ist jedenfalls klar, die Angellten von Helvetia scheinen nicht auf dem neusten Stand zu sein und kennen die neue Versicherung nicht richtig. Das hat mir übrigens der zweite Versicherer selbst gesagt, sie werden oft nicht über die Neuigkeiten informiert.
Sorry für mein schlechtes Deutsch, ich hoffe dass ihr verstanden habt was ich meine.
Liebe Grüße
Carmen
2016, Namibia, Botswana, Victoria Falls
2017, Uganda und Ruanda
2017, Kapstadt und Namibia
2018, Namibia und etwas Südafrika (Richtersveld, Augrabies, KTP)