Kenntlichmachen fremder Bilder in Reiseberichten

128 Antworten · 20,1k Aufrufe · gestartet 04. Jan. 2018 von Eulenmuckel
Bilder klein
Antworten
2'779 Beiträge · seit 200705. Jan. 2018 · #41
Danke für die umfassende Rechtsbelehrung mogambo und freshy.

Was ich nicht verstehen kann, ist dass die Cyberwelt eine Scheinwelt mit solchen Ausmassen ist.

Mensch Annick,
wir lesen hier voneinander Berichte, geben Rat und Antwort seit mehr als zehn Jahren. Wo ist, wo war jeweilen die Grenze zwischen wahr und erfunden? Du bist nun etwas unsanft aus deiner Scheinwelt geweckt worden, aber bist du aufgewacht? Andere hier im Forum kennen dich persönlich, ich nicht. Ich frage mich wie dein Mann, deine Mitmenschen im echten Leben mit dieser Fantasiererei umgehen. Denn das ist es doch letztendlich. Eine Fantasie. Vielleicht, wenn du oft genug deine alten Berichte liest und oft genug die Bilder anschaust, wirst du womöglich am Ende tatsächlich glauben das Gerenuk, den Hammerkopf, die niedliche Meerkatze und vieles vieles mehr so gesehen, so erlebt zu haben. Sogar der Fischer und die Bettler materialisieren sich vielleicht für dich als echte, erlebte und gesehene Menschen. Das wäre eine sehr ernst zu nehmende psychologische Deformation. (ich bin nicht vom Fach, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand) Ich habe deine Entschuldigung gelesen, danke dafür, aber bis alles gut wird (nebst dem Entfernen der erfundenen Passagen) bis alles gut wird nicht für uns, sondern vor allem für dich selber, musst du in meiner Sicht echt und ernsthaft an dir arbeiten. Du wirst von vielen hier im Forum geschätzt, man mag dich mit all deinen Kanten, man will dein Bestes.
Gruss Leona
1'543 Beiträge · seit 201305. Jan. 2018 · #42
@ Bele: meinen "Respekt" hat sich Annick für ihre schnörkellose Entschuldigung, soll heißen ohne Ausreden etc. pp. erworben. Ohne Fehler sind wir alle nicht, jedoch dass sie bereits früher in großem Stil mit Fotos betrogen hat (der Beweis ist ja nun erbracht), macht mich fassungslos. Das hätte ich nicht erwartet bzw. mir je in meinen kühnsten Träumen vorstellen können. Ich bin enttäuscht, denn das hätte Annick dann auch bei der Entschuldigung erwähnen können. Ich glaube, nur so hätte die unleidige Geschichte völlig bereinigt werden können.
Danke, Bele, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast. Wirklich ganz ärgerlich, denn gerade diesen Reisebericht habe ich sehr gerne gelesen, hat er mich doch in eine Region entführt, in die ich höchstens virtuell kommen werde. Und dann sehe ich Bilder aus Kamerun. Ich glaube, das nennt man "Betrug".

Solange hier keine ausführliche Auflistung der falschen Fotos erfolgt, werde ich nun auch nicht mehr bei Annick lesen, denn ich fühle mich "verarscht".
Sorry Annick, aber so geht es dann doch wirklich nicht, muss ich jetzt doch glauben, dass deine Berichte (siehe Signatur) nicht der Wahrheit entsprechen. Ich ziehe mir immer sehr viel Information aus diesen Reiseberichten und sehe und lese mit großer Freude, dass mein sehr dilettantischer 1. Reisebericht sehr viele Fomis inspiriert hat, bestimmte Ecken auch einmal anzusteuern, jedoch ich kann mit Sicherheit behaupten, jedes Foto ist von mir und jede Information entspricht der Wahrheit, allerdings letzteres häufig subjektiv gefärbt durch meine Euphorie 😎 , denn es war eine sehr tolle Reise.

Herzliche Grüße an Alle
Beate

P.S. @ Annick: Jemand aus dem Forum bat mich vor einigen Monaten per PN, meine Erdmännchenfotos für einen caritativen Zweck zu benutzen. Dem habe ich gerne zugestimmt. Wichtig ist: nie ungefragt die Fotos anderer zu benutzen, selbst im privaten nicht.
Miteinander 😗 reden ist also sehr wichtig!! Versuchs doch mal.
Reiseberichte: Patagonien 2020: Zwischen Anden, Pampa und Eis: https://namibia-forum.ch/forum/weiterelaender/299353-patagonien-2020-zwischen-anden-pampa-und-eis.html Das schönste Ende der Welt-Südafrika März 2017 https://namibia-forum.ch/forum/30-reiseberichte/292402-das-schoenste-ende-der-welt-suedafrika-maerz-2017.html Südafrika 2018-Ohne Braai gibt es keine Katzen https://namibia-forum.ch/forum/30-reiseberichte/296432-suedafrika-2018-ohne-braai-gibt-es-keine-katzen.html
zuletzt bearbeitet 07. Jan. 2018
Gast05. Jan. 2018 · #43
Hallo allerseits,

Wie üblich in Online-Foren, kommen bei solchen Themen die Hobby-Juristen und laden ihr irgendwo aufgeschnapptes Halbwissen ab. Und wenn jemand schon am Boden liegt, dann wird gern noch mal drauf getreten. Die "Rechtsbelehrung" von Mogambo ist so einfach Quatsch. Das Juristische sollte den Juristen überlassen werden, denn es kommt immer auf die Konstellation im Einzelfall an und Pauschalaussagen sind falsch.

Ein Fotograf kann Fotos als gemeinfrei (Public domain) bereit stellen und Dritte können diese verwenden. Auch kommerziell. Auch bearbeitet. Auch ohne Creditline für den Urheber. Alles völlig legal und im Einklang mit deutschen Gesetzen. Gängig ist dafür z.B. die Lizenz Creative Commons Zero (CC0). Beispielsweise findet man bei Pixabay eine 7stellige Zahl hochwertiger Fotos, die unter CC0 genutzt werden können.
wozu sollte der Fotograf ein Bild kostenfrei zur Verfügung stellen, wenn der einzige Zweck, nämlich die werbende Wirkung durch kostenfreie Verbreitung, nicht greift, weil der Fotograf schlicht nicht genannt wird?
Warum machen Fotografen so etwas: hochwertige Fotos völlig kosten- und pflichten-frei zur Verfügung zu stellen? Aus dem gleichen Grund warum Millionen Menschen kostenlos Inhalte in Wikipedia füllen, kostenlos hochwertige Software programmieren, kostenlos bei NGOs mithelfen: weil es Sinn macht. Viele hier haben bestimmt gute Fotos vom Sossusvlei. Was könnte man sinnvollerweise damit machen? Die Stock-Agenturen haben schon 20.000 hochwertige Fotos vom Sossusvlei im Angebot. Foto 20.001 wird sich nicht verkaufen. Was verliert man, wenn man es als Public Domain zur Verfügung stellt? Was gewinnt man, wenn das Foto auf der eigenen Festplatte versauert?

Viele Grüße

Ulf
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2018
566 Beiträge · seit 201305. Jan. 2018 · #44
Ulf Ko schrieb: Die "Rechtsbelehrung" von Mogambo ist so einfach Quatsch. Das Juristische sollte den Juristen überlassen werden, denn es kommt immer auf die Konstellation im Einzelfall an und Pauschalaussagen sind falsch.

Hallo Ulf,

hier hast Du vollkommen Recht und ich stimme Dir vorbehaltlos zu. Genau deshalb mache ich das auch nicht als Hobby(-Jurist), sondern tagtäglich beruflich 😉
Du gehst komplett von falschen Gedanken aus, wenn Du davon anführst, dass ein Bild, was als CC ausgewiesen ist, problemlos und stets ohne Urheberbenennung nutzbar ist. Genau das ist der von mir im vorangegangenen Posting genannte weitverbreitete Fehler, von dieser Grundsätzlichkeit auszugehen. Das mag in Einzelfällen tatsächlich so sein. Allein der Umstand allerdings, dass ein Fotograf seine Bilder als creative common zur Verfügung stellt, mag die Frage nach einer Lizenz obsolet werden (so auch die Rechtsprechung). Jedoch sagt das zunächst nichts hinsichtlich der weitergehenden Urheberbenennung aus. Ob zudem ein Fotograf oder eine Agentur die weitergehende Nutzung solcher CC-Bilder verfolgt, ist eine andere Frage und obliegt allein dem Fotograf. Ein weiteres durchaus nicht seltenes Problem: hat der Fotograf oder ein Dritter das Bild ins kostenfreie Archiv eingestellt? Kurz gesagt, im letzteren Fall liegt keine wirkliche CC-Lizenz vor mit der Konsequenz, dass ich als Nutzer zumindest komplett auf Unterlassen in Anspruch genommen werden kann, was nochmal teurer ist.

Da aber zu Hauf beispielsweise pixelio-Abmahnungen oder auch pixabay-Abmahnungen im Umlauf sind, würde ich mich im Umkehrschluss definitiv nicht mit Deinem Vergleich zu einer NGO allein auf die freie Verfügbarkeit über ein Fotoarchiv
verlassen .... 😉

LG Mogambo 🙂
1'014 Beiträge · seit 201605. Jan. 2018 · #45
Ich schließe mich an und oute mich auch als ganz echte Juristin, staatsgeprüft und ohne Mogelei; nach 25 Berufsjahren als Staatsanwältin habe ich das Stadium des Hobbyjuristen seit einiger Zeit überwunden 😗

Nachtrag:
Auch bei vermeindlich frei und ohne jede Namensnennung verwendbaren Fotos bei pixabay und Co. geht der Verwender ein gewisses Risiko ein. Er kann nicht überprüfen, ob das Bild tatsächlich vom Urheber für diese Verwendung freigegeben wurde oder ob sich der Einsteller mit fremden Federn schmückt und das Bild geklaut hat und ob z.B. das Model oder wer sonst eigene Rechte am abgebildeten Objekt / Person etc. hält mit der Verwendung einverstanden ist. Mit einem "ich habe geglaubt, es sei alles in Ordnung" kommt der Verwender nach aktueller Rechtsprechung nicht durch sondern kann eine kostenpflichtige Abmahnung kassieren oder sogar mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Wer sich für das Thema interessiert, findet in der aktuellen Foto-Ct einen sehr gut recherchierten und verständlich aufbereiteten Artikel .

Yanjep
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2018
Gast05. Jan. 2018 · #46
Hallo Mogambo,

Tut mir leid, aber ich kann Dich da nicht ernst nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein auf dem Gebiet versierter Jurist sich so (falsch) pauschalisierend äußert und und juristisch unklare Begrifflichkeiten wie "freie Stockfotos" und "CC-Bilder" verwendet. So formulieren normalerweise Laien. Wenn Du Jurist bist, ist das vielleicht nicht Dein Fachgebiet. Ob beispielsweise CCByNC oder CC0 hat entscheidende Bedeutung und das kann nicht pauschalisierend betrachtet werden.

Das Pixabay keine vollkommene Rechtssicherheit hinsichtlich Urheberrechtsfragen bietet, ist korrekt.

Viele Grüße

Ulf
4'984 Beiträge · seit 201605. Jan. 2018 · #47
Als Nicht-juristin, und Nicht-psychologin, aber als reflektierte Frau,
möchte ich den menschlichen Grund hinter dem Handeln, um das es hier geht, hinterfragen.
Nein, nicht persönlich, aber sehr wohl allgemein.
Wir befinden uns hier (ja, auch in diesem Forum) im www; heißt wir sind quasi anonym;
heißt auch, wir sind viele. Viele lesen die Beiträge von vielen.
Wie auch im wirklichen Leben, ist jeder bemüht etwas beizutragen; je wertvoller für viele, desto besser für den Einzelnen.
Ja, so tickt der Mensch.
Und wir heischen nach Anerkennung, ob bewusst oder unbewusst.
Der Danke-knopf, wie auch der Like-knopf anderswo, verhelfen uns zu dieser Anerkennung.
Er zeigt uns, wir haben etwas gut gemacht, und werden dafür belohnt.
Nach diesem zutiefst menschlichen Prinzip funktionieren soziale Netzwerke.
Aber, wer sagt euch, dass Gina wirklich weiblich ist? Ich? Und ihr glaubt es? Warum?

Freilich würde auch ich mir wünschen hier nur wahre Reiseberichte zu lesen,
von jenen die tatsächlich vor Ort waren, und über ihre Erlebnisse schreiben.
Freilich würde auch ich mir wünschen in diesen Berichten nur Fotos zu sehen,
die der/die auch tatsächlich dort selbst gemacht hat;
aber, wir sind hier im www, und dort hat jede/r das Recht, sich so darzustellen,
wie sie/er gerne von anderen wahrgenommen werden möchte, oder vielleicht sogar, so zu sein,
wie andere sie/ihn wahrnehmen.

Ich persönlich möchte versichern, dass ich Menschen, deren längste Reise sie an die Grenze ihres eigenen Bundeslandes geführt hat,
nicht minder schätze als jene, die in ihrer Signatur die x-te Reise ins südliche Afrika anfügen.
Und ich mag jene ganz besonders, die just in jenem Augenblick als das Pangolin freundlich winkte,
nicht den Finger am Auslöser hatten.
Aber am meisten mag ich die, die dazu stehen!

Gruß Gina
1'014 Beiträge · seit 201605. Jan. 2018 · #48
Als Zeichen des Respekts auch für den Betreiber des Forums, auf den bei Urheberrechtsverstößen auch einiger Ärger zukommen kann, und im Interesse informativer Reiseberichte würde ich - für mich abschließend - dafür plädieren, nur eigene Fotos einzustellen. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, anderer Leute Bilder verwendet werden um irgendetwas zu illustrieren, und sei es nur ein Bild der Unterkunft auf der homepage der Lodge, kann das Foto ohne Probleme für den User oder den Betreiber des Forums einfach verlinkt werden.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2018
403 Beiträge · seit 200605. Jan. 2018 · #49
Botswanadreams schrieb:Hallo liebe Eulenmuckels

Ihr sprecht mir aus der Seele. Auch ich hatte unlängst so eine Entdeckung gemacht und mir meinen Teil gedacht.
Auch wenn ich momentan nicht im südliche Afrika unterwegs bin, schaue ich mir Eure Fotos immer mit Freude an.

LG
Christa
Du sprichst mir aus der Seele


Mir ging es ebenfalls so & zwar beim Reisebericht aus Äthiopien.

Ein guter Spruch besagt folgendes: Sich mit fremden Federn schmücken .......!
Wer sich damit bedient, sollte sich jedoch im Klaren sein, dass es vielleicht einmal mit den fremden Federn vorbei ist.

LG Margrit
2'240 Beiträge · seit 201105. Jan. 2018 · #50
.
OFF Topic:
Eine Frage an die Juristen unter Euch und ich lasse mich sehr gerne belehren 😉 :
Die Domain ist .ch - das heisst es gilt grundsätzlich Schweizer Recht, korrekt?
In der CH gibt es den Lichtbildschutz nicht (zumindest war das noch so als ich mich vor Jahren während des Studiums mit dem Thema befasst habe). Das heisst, Bilder sind in der CH nur geschützt, wenn sie individuell gestaltet sind. In D ist das anders.
Das würde ja theoretisch darauf hinweisen, dass jemand der Bilder ohne individuelle Gestaltung in der CH verwendet (und natürlich eine Quelle referenziert) keine wirklichen Urheberrechte verletzt (solange das Bild nicht einem z.B. deutschen Inhaber gehört - oder jemanden der den Lichtbildschutz geltend machen kann).

PS: mich interessiert dieser Rechtsfall - d.h. nicht das ich Urheberrechtsverletzungen gut heisse 😉
..und da es ja unter Euch einige Staatsanwälte gibt, sollten wir das Thema noch abschliessend erörtern können...
Danke und Gruss Mari
Nächste Reiseziele: ab Mai 2025:Zentralasien https://www.polarsteps.com/marimariontour https://www.instagram.com/marimari_on_tour/
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2018
1'014 Beiträge · seit 201605. Jan. 2018 · #51
Jedenfalls eine hier anwesende Staatsanwältin gibt offen zu, vom Schweizer Recht keinen Schimmer zu haben. Ich verstehe auch die Frage nicht so wirklich. Was ist gemeint mit "individuell gestaltet" als Voraussetzung für den Schutz des Urheberrechts?

Yanjep
2'240 Beiträge · seit 201105. Jan. 2018 · #52
https://www.fotointern.ch/archiv/2017/02/24/urheberrecht-am-bild-welche-vorschriften-gelten-wo/
(schau mal hier- wie verlässlich die Quelle ist, kann ich nicht garantieren).
Aber für eine kurze Übersicht sollte es reichen.
ich zitiere 😉 : "Welche Bilder sind wie urheberrechtlich geschützt? In Deutschland und anderen Ländern wird zwischen einem «Lichtbild» und einem «Lichtbildwerk» unterschieden, eine Differenzierung, welche die schweizerische Gesetzgebung nicht kennt. Deshalb sind in der Schweiz viele Fotografien nicht urheberrechtlich geschützt."

LG
Nächste Reiseziele: ab Mai 2025:Zentralasien https://www.polarsteps.com/marimariontour https://www.instagram.com/marimari_on_tour/
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2018
1'014 Beiträge · seit 201605. Jan. 2018 · #53
Nach einer ersten Durchsicht scheint es mir ein bißchen unausgegoren zu sein, aber ich schaue es mir morgen gerne genauer an. Ich muß zugeben, daß Urheberrecht nicht mein Spezialgebiet ist, da habe ich nur mehr allgemeine Kenntnisse, ergänzt durch eigenes Interesse als Hobbyfotografin.

Yanjep
zuletzt bearbeitet 05. Jan. 2018
925 Beiträge · seit 201605. Jan. 2018 · #54
Hallo,

auch wenn ich hier das OT fördere: im internationalen Urheberrecht gilt idR das Schutzlandprinzip. Dies besagt, dass immer das Urheberrecht anwendbar ist, FÜR dass Schutz (Durch Unterlassungsansprüche,Schadensersatz etc) gesucht wird, dh ein Territorium. Es gibt nicht EIN Urheberrecht, sondern ein Bündel zahlreicher Nationaler Urheberrechte. Das Land, für das man Schutz sucht, muss nicht identisch sein mit dem Land IN dem Schutz gesucht wird (dh in dem ich vor Gerichten Schutz Suche). Ob diese Gerichte dann zuständig sind, ist wieder eine andere Frage.

Wenn ich ein Foto mache, geben mir unterschiedliche Länder unterschiedliche Rechte dafür. Wird dieses Recht verletzt, kann ich idR dagegen vorgehen - wo, ist wieder eine andere Frage, ebenso ob eine Handlung nach dem jeweiligen Recht eine Verletzung darstellt oder nicht.

Urheberrecht ist in seinen Details für viele Juristen ein Buch mit sieben Siegeln;die Fragen des internationalen Urheberrechts sind davon nochmals spezieller..

Viele Grüße,

Fidel (noch so ein Jurist..)
Reiseberichte: SA-KTP-NAM 2017 - Uganda 2018 - Elternzeit 2 M. Südafrika 2022 - Elternzeit 3 M. SA/NAM 2024 Teil I, Teil II, Teil III - SA KNP + KZN 2025
828 Beiträge · seit 201606. Jan. 2018 · #55
marimari schrieb:.

In der CH gibt es den Lichtbildschutz nicht (zumindest war das noch so als ich mich vor Jahren während des Studiums mit dem Thema befasst habe). Das heisst, Bilder sind in der CH nur geschützt, wenn sie individuell gestaltet sind.

PS: mich interessiert dieser Rechtsfall - d.h. nicht das ich Urheberrechtsverletzungen gut heisse 😉

Sali Mari

Ich bin kein Jurist, kenne mich aber in der Szene etwas aus, weil ich früher auch einmal als Fotograf für AP und Reuters gearbeitet habe.

Unten ein Beispiel (schon etwas älter, aber immer noch gültig ) wie es so etwa laufen kann, wenn du einfach Bilder im Internet kopierst. Ein Wirt aus der Schweiz hat seine Online-Speisekarte mit geklauten Bildern aus Online-Kochbüchern gestaltet. 2 Wochen später war er mit einer Schadensersatzklage aus Hamburg von 10'000 Euro konfrontiert, 10 Tage Zahlungsfrist. Ansonsten drohte ihm ein Verfahren am Wohnsitz des Mandanten, also Hamburg.

http://www.gastrolegal.ch/download/plaedoyer/Boeses%20Erwachen%20nach%20Bilder-Klau%20im%20Internet.pdf

Wie du aus dem Bericht entnehmen kannst, besteht bei Gerichten schon eine gewisse Uneinigkeit welche 08:15 Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Wenn du aber dann mit einer Klage konfrontiert bist und in diesen juristischen Dschungel mit "internationalem Zahlungsbefehl" usw gerätst , viel Vergnügen, da zahlst du lieber gleich.

Ganz anders verhält es sich, wenn du lizenzierte Bilder aus Tageszeitungen und Online-Magazinen klaust. Diese wurden von den Anwendern bei den gängigen Bildagenturen etwa Getty Images, Reuters usw. gekauft. Je nach Verwendung und Bildgrösse, einfach oder mehrfach Lizenz, wird dann das Bildhonorar berechnet, davon bekommt der Fotograf in der Regel 50%.

Wenn jetzt jemand -wie in diesem Falle- hingeht und solche lizenzierten Bilder unberechtigt verwendet ist dies ein klare Strafbestand. Wenn Getty dies mitbekommt lassen sie ihre Anwälte los und dann viel Spass und gute Nacht. Da geht dann das volle Programm ab und es gibt keinen Verhandlungsspielraum. Da User in Foren in der Regel anonym sind, werden sie wahrscheinlich den Betreiber des Forums belangen....

Wenn jemand böse will schickt er diesen Link zu Getty Images, es kann sehr schnell gehen in der virtuellen Welt... darum wäre ich- wenn ich der Verfasser dieses Berichts wäre- sehr daran interessiert, dass gewisse Bilder schnell verschwinden...

https://www.namibia-forum.ch/forum/168-diverses/291568-solo-farenji-in-aethiopien.html?start=180


lg Maputo
zuletzt bearbeitet 06. Jan. 2018
284 Beiträge · seit 201406. Jan. 2018 · #56
Ich bin auch kein Jurist, sagen wir mal interessierter Laie.
Maputo schrieb:
Wie du aus dem Bericht entnehmen kannst, besteht bei Gerichten schon eine gewisse Uneinigkeit welche 08:15 Bilder urheberrechtlich geschützt sind.
In D sind alle Lichtbild/Fotos urheberrechtlich geschützt, ohne Ausnahme, egal wie banal sie sind. In anderen Bereichen (Text, Musik, ...) ist das anders, aber nach §72 UrhG sind Lichtbilder gleichgestellt mit Lichtbildwerken, so dass die höheren Anforderungen an ein Werk nicht notwendig sind.
Maputo schrieb:
Ganz anders verhält es sich, wenn du lizenzierte Bilder aus Tageszeitungen und Online-Magazinen klaust.
Ein Foto klaust du, wenn du es irgendwo Anhänger und mitnimmst, du nimmst es jemanden weg, der es hinterher nicht mehr hat. Wenn du ein Bild aus dem Internet kopierst, kannst du legal fast alles damit machen was du willst, so lange du es nicht öffentlich zugänglich machst. Da ist nichts geklaut. Und selbst wenn du es öffentlich zugänglich machst, dann verwendest du es zwar unlizensiert, aber es ist immer noch nicht geklaut.
Maputo schrieb:
Wenn Getty dies mitbekommt lassen sie ihre Anwälte los und dann viel Spass und gute Nacht. Da geht dann das volle Programm ab und es gibt keinen Verhandlungsspielraum.
Bloß weil die viel Wind machen, sind sie noch lange nicht immer im Recht. Es gab schon Fälle, wo Getty versucht hat den Urheber zu verklagen, oder wo Getty selbst die Rechte nicht hätte. Im übrigen ist Getty auch nur Lizenznehmer und nicht Urheber.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/carol-highsmith-verklagt-fotoagentur-getty-14392894.html
Maputo schrieb:
Da User in Foren in der Regel anonym sind, werden sie wahrscheinlich den Betreiber des Forums belangen....
Nach §10 TMG ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich sofern er keine Kenntnis der rechtswidrigen Handlung hat, oder er die rechtswidrige Information sofort entfernt wenn er davon Kenntnis erhält.
Nur wenn rechtswidrige Handlungen geduldet oder sogar gefördert werden wird der Betreiber haftbar.


Zum ursprünglichen Thema des Threads:
Ich finde es einfach armselig Bilder, die mit der Reise nichts zu tun haben, in einem Reisebericht zu verwenden und dazu passende Geschehnisse zu erfinden. Es ist doch gerade die Authentizität die Reiseberichte ausmacht. Oft sieht man etwas in den Berichten und denkt dann: wow, das gibt's da, das will ich auch mal sehen. Wenn man aber darauf nicht mehr vertrauen kann, weil es sich um fiktive Berichte handelt, dann werden die Berichte wertlos.
Für mich ist das ähnlich wie der Unterschied zwischen.B. einen Leoparden im Zoo/Gehege oder frei/wild leben zu sehen. In beiden Fällen hat man einen Leoparden gesehen und trotzdem ist es etwas total anderes.

Fake Berichte sind nicht nur eine Beleidigung der Mitleser, sie bringen auch alle Berichteschreiber in Verruf, da man nicht mehr weiß was man noch glauben kann und was nicht. Und das ist wirklich sehr schade für die vielen ehrlichen Schreiber und Fotografen hier.
franzastische Reisen, Fotos und mehr - https://franzastisch.de
zuletzt bearbeitet 06. Jan. 2018
3'883 Beiträge · seit 201106. Jan. 2018 · #57
Auch ich bin kein Jurist, sondern versuche, bei der Erstellung von Webseiten nicht kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Auch wenn keine Exif-Daten im Bild vorhanden sind, kann mit der umgekehrten Bildersuche bei Google der Urheber schnell efunden werden. Hier ein Beispiel:
Das Bild des Baboons im Thread https://www.namibia-forum.ch/forum/168-diverses/291568-solo-farenji-in-aethiopien.html?start=180 habe ich bei Google hochgeladen und die Quelle schnell gefunden.
800px-Papio_anubis_(Serengeti,_2009)Quelle.jpg


Die zugehörige Creative-Commons-Lizenz erlaubt die Verbreitung auch in abgewandelter Form. Allerdings muss man weiterlesen und die Bedingungen hierzu ebenfalls akzeptieren: Nämlich die Namensnennung des Autors!

In diesem Forum wird häufig ein Screenshot von Google Maps für eine geplante Route veröffentlicht. Auch das ist nicht gestattet. Google erlaubt nicht das Veröffentlichen von Screenshots, sondern nur das Einbinden eines Links auf das dynamisch generierte Bild.
Dies ist für private Nutzung kostenlos. Gewerbliche Seiten benötigen eine API.

Eine Besonderheit stellt das Einbinden von fremden Bildern über einen internen Frame auf einer Webseite dar. Das Bild ist dann nicht kopiert, sondern unsichtbar auf der Webseite mit der Quelle verlinkt. Höchstrichterliche Urteile haben zum Ärger der Urheber bestätigt, dass dies zulässig ist.

Abgesehen von allen juristischen Finessen verweise ich auf _Matthias_' Schlussabsatz: Fake Berichte sind nicht nur eine Beleidigung der Mitleser, sie bringen auch alle Berichteschreiber in Verruf, da man nicht mehr weiß was man noch glauben kann und was nicht. Und das ist wirklich sehr schade für die vielen ehrlichen Schreiber und Fotografen hier.

LG freshys "bessere" Hälfte
Reiseberichte und Videos Video:Bootsafari auf dem Kwando 2018 Forum(2016): Südafrika & KTP Forum(2013): Zwei Gruftys in Botswana Forum(2013): Fünf Tage in Johannesburg Web:Namibia & Botswana 2017 Video:Sani Pass 2015 Web:Südafrika & Lesotho 2015 Web:Auf Pad im südl. Afrika 2014 Video:Elefanten im Senyati Safari Camp 2013 Web:Namibia 2011
Gast06. Jan. 2018 · #58
Hallo allerseits,
_Matthias_ schrieb:In D sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt, ohne Ausnahme, egal wie banal sie sind.
Lasst doch bitte solche Pauschalaussagen, wenn Ihr Euch nicht auskennt. Das ist falsch. Es gibt unzählige "Bilder", die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Zum einen weil urheberrechtlicher Schutz zeitlich befristet ist (für ältere Werke sind u.U. auch nicht die 50/70 Jahre nach Tod sondern damaliges Recht anwendbar), weil es "Bilder" ohne mindestens kleine Gestaltungshöhe gibt, weil es Sonderkonstellationen wie Reproduktion und amtliche Werke gibt, ...

Das ist ein "wenig" komplizierter, als dass man das Thema immer mit ein paar Pauschalaussagen abhandeln könnte. Fidel hat nicht ohne Grund angedeutet, dass es noch etwas komplizierter wird, wenn internationale Aspekte eine Rolle spielen, was bei Online-Urheberrechtsverletzungen regelmäßig der Fall ist.

Viele Grüße

Ulf
51 Beiträge · seit 201706. Jan. 2018 · #59
Hallo,
da die Geschichte der Fremdbilder jetzt zum Urheberrechtsschutz geführt hat, mal ein eigenes reales Beispiel für Urheberrechtsschutz,
Ich hatte im Jahr 2004 für einen Bekannten eine Anfahrtsskizze mit Hilfe eines Bildschirmabzugs des Kartendienstes MAP24 erstellt. Das Bild war extrem verändert um bestimmt Eigenheiten hervorzuheben und vieles ist ausgeschnitten worden um die Details zu reduzieren und so nur das Wesentliche erhalten bleibt. Dieses ist irgendwie in Vergessenheit geraten und nicht wieder gelöscht worden. Es ist nur mehrfach der Link auf die Anfahrtsskizze für kurze Zeit freigegeben und dann wieder entfernt worden. 2008 wurde die Anfahrtsskizze letztmalig verlinkt und dann nicht wieder. Allerdings war die Anfahrtsskizze mit einem lokal gespeicherten direkten Link noch erreichbar.

Im Jahr 2012 war der Kartendienst schon mehrfach verkauft worden und eigentlich gerade kommerziell nicht nutzbar. Aber immer noch gut genug um mit Abmahnungen Geld zu verdienen.

Firmenhistorie des Kartendienstes , Quelle Wikipedia:
„HERE bzw. Here.com (vormals Smart2Go, Map24, Navteq, Ovi Maps und Nokia Maps) ist ein Online-Geodatendienst und ein Navigationsprogramm, das ursprünglich von Nokia für Nokia-Smartphones entwickelt wurde.“

HERE war also der 4. Nachfolger des damals benutzten Kartendienstes.
Da ist dann auch eine Abmahnung gekommen weil der Name des Kartendienstes (Quelle) nicht mehr auf dem Bild zu sehen war. Als Beweis dass das Bild von dort war sind: Schriftgrößen, Straßenfarben, Straßenbreitenrelationen, Ortsnamen-Abstände, Pixelfehler als Wasserzeichen usw. aufgeführt worden.

Die Anfahrtsskizze selbst war zu diesem Zeitpunkt schon 4 Jahre über keinen mehr Link zu erreichen. Also ist automatisiert das Netz nach solchen Bildern durchsucht worden, diese wurden in diesem Fall mindestens 4 Jahre gespeichert bis irgendwann mal der Gedanke // die Notwendigkeit kam mit Abmahnungen noch Geld zu verdienen.
Das einzige Glück war, das der Kanzlei der Fehler unterlief nur den gespeicherten Link auf die Anfahrtsskizze zu überprüfen, aber nicht die Verlinkung selbst, so dass die Behauptung der Veröffentlichung im Jahr 2012 nicht stimmte da die Skizze damals schon 4 Jahre nicht mehr direkt öffentlich erreichbar war.

Es kostete aber Nerven und Anwaltskosten um das zu klären.
Soviel zu „Zeitbomben“ die irgendwo schlummern können.

So sehr ich mich über jeden Reisebericht freue in dem die Strecke dargestellt wird, so sehr erinnert mich es jedes Mal an diese Geschichte, wenn dann auf dem Bild die Kartenquelle nicht mehr lesbar ist.
Wenn ich bei Mapsource die Druckfunktion benutze, erhalte ich eine Ausgabe die alle Kartendaten mit einbindet. Siehe Bild unten links.

krte1.jpg


Oder Basecamp :

krte2.jpg


So gerne wie man möglichst viel und detailliert zeigen möchte, oder wegen der schöneren Optik noch die Karten von Google benutzt, es kann dann Jahre später die große Überraschung kommen. Man kann jetzt nie wissen wer irgendwann die Verwertungsrechte besitzt und wie anwendet.
So sieht die Legende von Google Maps Karten aus,

krte3.jpg


Die Bedingungen für eine Veröffentlichung sind mir als rechtlichen Leien jedenfalls zu kompliziert.

Was aber NIE geht: Verwendung eines Bildausschnittes der Karte ohne den Namen Google.

Was strittig ist: Verwendung des kompletten Bildes der Karte mit Google Namen / Daten.

Was aber auf jeden Fall geht: Eine Route auf Google Maps erstellen, mit vielen Wegpunkten um die Route auf die gefahrene Strecke zu zwingen. Den Link aus der Browserzeile kopieren und den Browserlink zu veröffentlichen.

Oder es werden die „EIGENEN“ Streckendaten (GPX, KML GDB, ..) veröffentlicht und man muss sich als Leser die Strecke dann vom eigenen Kartenprogramm anzeigen lassen.

Auch Karten aus Open Source Quellen unterliegen Rechten zu Veröffentlichungen.

Mit dem Gedanken an diese Geschichte reduziert sich die Zahl der Fremdbilder vielleicht automatisch.

Das soll jetzt keine Aufforderung sein keine Streckendaten mehr einzustellen. Immerhin ist es uns gelungen die oben gezeigte Tour als fast Afrikaneulinge innerhalb von nur 9 Wochen vor Reisebeginn komplett zu planen und zu organisieren. Dabei haben wir die nötigen Informationen dafür zu 99% aus dem Forum hier bezogen. Damit meinen / unseren Dank an alle Forums- und Reiseberichtsschreiber.
Viele Grüße und ein hoffentlich weiter so mit realen Bildern / Fakten damit unsere Afrikareise für diesen Sommer wieder ein so toller Erfolg wird wie die vergangene.

Ralf
828 Beiträge · seit 201606. Jan. 2018 · #60
_Matthias_ schrieb:

Ich bin auch kein Jurist, sagen wir mal interessierter Laie.
Maputo schrieb:
Ganz anders verhält es sich, wenn du lizenzierte Bilder aus Tageszeitungen und Online-Magazinen klaust.
Ein Bild klaust du, wenn du es irgendwo Anhänger und mitnimmst, du nimmst es jemanden weg, der es hinterher nicht mehr hat. Wenn du ein Bild aus dem Internet kopierst, kannst du legal fast alles damit machen was du willst, so lange du es nicht öffentlich zugänglich machst. Da ist nichts geklaut. Und selbst wenn du es öffentlich zugänglich machst, dann verwendest du es zwar unlizensiert, aber es ist immer noch nicht geklaut.
Maputo schrieb:
Da User in Foren in der Regel anonym sind, werden sie wahrscheinlich den Betreiber des Forums belangen....
Nach §10 TMG ist der Diensteanbieter nicht verantwortlich sofern er keine Kenntnis der rechtswidrigen Handlung hat, oder er die rechtswidrige Information sofort entfernt wenn er davon Kenntnis erhält.
Nur wenn rechtswidrige Handlungen geduldet oder sogar gefördert werden wird der Betreiber haftbar.

Beim ersten Punkt bin ich voll und ganz mit dir 😉

Beim zweiten Punkt zeigst du, dass du keine grosse Ahnung von der "Branchensparche" hast.

Bein dritte Punkt wäre hiermit Handlungsbedarf beim Betreiber angesagt.


Beispielbild durch Admin gelöscht


lg Maputo
zuletzt bearbeitet 06. Jan. 2018