Hallo Werner,
Bei all diesen Sachen (ob nun "Schmuggel von Fleisch durch den Vetzaun, Nachtfahrten etc) sollte man eines im Hinterkopf haben: Es gibt einen Grund warum es geregelt ist!
Viele Grüße
Christian
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es deswegen ein Problem mit dem Vermieter gibt.wenn der Vermieter es vertraglich ausgeschlossen hat, begehst Du Vertragsbruch. Das wird vielleicht im Normalfall kein Problem für den Vermieter sein, sobald es aber einen Unfall gibt, stehst Du ganz schnell ganz alleine da. Wenn man es riskieren möchte, nur zu. Es gibt ja auch welche die Fahren mit dem Mietwagen mit 130 auf der Sandpad.
Bei all diesen Sachen (ob nun "Schmuggel von Fleisch durch den Vetzaun, Nachtfahrten etc) sollte man eines im Hinterkopf haben: Es gibt einen Grund warum es geregelt ist!
Viele Grüße
Christian
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