seit gestern Abend finden die AN-Flüge von/nach FRA wieder im Normalbetrieb statt. SW286 (V5-ANO) landete heute Morgen um 6 Uhr in Windhoek, SW285 (V5-ANP) landete soeben in Frankfurt.
Viele Grüße aus Windhoek Christian
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Stubsi238 Beiträge · seit 201319. Sept. 2016 · #62
Plumps - da fällt mir angesichts unseres Fluges am kommenden Freitag ein dicker Stein vom Herzen. Danke Christian für diese gute Nachricht.
Jetzt kann die Vorfreude beginnen 😄
Viele liebe Grüße Stubsi
Moonriver5 Beiträge · seit 201619. Sept. 2016 · #63
🙂 Hallo guten Morgen, vielen Dank für die nun doch beruhigende Nachricht, das alles wieder normal läuft bei der Air Namibia..... Nun heißt es nur noch den Anfang der Woche mit viel Vorfreude hier bei der Arbeit zu überstehen, und dann auf nach Namibia... Danke für die immer aktuellen Informationen von Christian....
lg Moonriver
ReiseklausThemenstarter1'086 Beiträge · seit 200905. Okt. 2016 · #64
Hallo zusammen, betreffend der ausgefallenen bzw. verspäteten Flüge habe ich heute von AIR NAMIBIA folgende Information erhalten. Was haltet Ihr davon? Gruß Klaus📎 getPart-1.pdf
wie angesprochen... "technischer Defekt" kann so oder so ausgelegt werden. Würde mich nicht lange damit rumschlagen, sondern mit gleich an Portale wie www.flightright.de wenden.
In eigener Sache: Ich möchte übrigens nochmal allen Schreibern hier Danken. Dank Eurer Information war Hitradio Namibia das einzige Medium im land was regelmäßig über den Ausfall und die vier Tage langen Unannehmlichkeiten berichtet hat. Air Namibia hat bis heute gegenüber der Presse keinerlei Reaktion gezeigt oder eine Stellungnahme abgegeben.
Viele Grüße Christian
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boris1'816 Beiträge · seit 200805. Okt. 2016 · #67
Hi an alle,
ich war vom Flug WDH-FRA am 17.9., also dann am 18.9. betroffen. Air Namibia hat nicht nur wie Christian schreibt nichts an die Presse gegeben, sondern auch nicht für nötig gehalten, sich während des Fluges für 6 1/2 Stunden Verspätung zu entschuldigen. Die Cabin Crew war sauschlecht gelaunt. Beim Aussteigen beschwerte sich ein englischsprachiger Gast wegen der fehlenden Entschuldigung (not even a simple apologize for the delay, that's really poor) und erntete nur Achselzucken.
Bei der Vielzahl anderer Gesellschaften, die WDH jetzt anfliegen, werden sich die Herrschaften mit der bisherigen Geschäftspolitik schwer tun.
Da ich von WDH gestartet bin, krieg ich eh keine Entschädigung.
bin kein Anwalt, aber ich halte das Schreiben für einen eher dilettantischen Versuch, Entschädigungsansprüche abzuwehren. Außergewöhnliche Umstände sind Vogelschlag, extremes Wetter, Streik, terroristische Anschläge, usw. All das liegt hier nicht vor.
Für einen technischen Defekt und dafür das Air Namibia nicht zeitnah Ersatzgerät bereit stellen konnte, besteht Enschädigungspflicht. Dazu gibt es ein EuGH-Urteil. In dem EuGH-Urteil wurde klargemacht: Selbst wenn die Airline nachweisen kann, das sie penibel alle Wartungsvorschriften eingehalten halt und eigentlich keinen Fehler gemacht hat, so ist sie bei Verspätungen aufgrund technischem Defekt trotzdem entschädigungspflichtig nach EU261/2004.
Das 2. Argument, warum die Darstellung Air Namibias fragwürdig ist: AN hat 4 Tage gebraucht, um den Vogel zu reparieren. Selbst wenn es rein theoretisch am ersten Ausfalltag besondere Umstände gegeben haben sollte, müsste AN belegen, dass sie an den Verspätungen an den 3 Folgetagen schuldlos waren, das es unmöglich war, Ersatzfluggerät zu organisieren und das es unmöglich war, das Flugzeug schneller zu reparieren. Der Beweis dürfte für AN unmöglich zu erbringen sein. Airbus betreibt Ersatzteillager und 24h-Logistik rund um die Welt, u.a. ein Riesenersatzteillager in Hamburg und ein Außenlager direkt in Frankfurt. Was auch immer kaputt war: Entsprechende Ersatzteile sollten innerhalb weniger Stunden verfügbar gewesen sein. Warum dauert es dann 4 Tage wodurch noch ca. 1.200 weitere Passagiere von 20stündigen Verspätungen betroffen waren?
Wenige Wochen zuvor wurde berichtet und vom AN-Pressesprecher bestätigt, dass die Kasse bei AN absolut leer ist und nicht mal mehr Gehälter pünktlich gezahlt werden können. Wissen tue ich das auch nicht, aber es drängt sich dann erst mal auf, das AN die Reparatur bei Lufthansa Technik einfach nicht bezahlen konnte und erst mal Geld organisieren musste. Das ist dann zwar außergewöhnlich aber nicht außergewöhnlich im juristischen Sinne der Entschädigungsfrage.
Wer dagegen vorgehen will, sollte sich aber entweder an eines der auf Flugentschädigungen spezialisierten Portale oder an eine auf so etwas spezialisierte Kanzlei wenden. Bitte nicht an den Haus- und Hofanwalt wenden, der alles Mögliche macht und nicht auf das Gebiet spezialisiert ist. Zumindest in der Vergangenheit hat AN vor Gericht eine Top-Kanzlei benutzt, die hochspezialisiert auf die Abwehr von solchen Entschädigungsansprüchen gegen Airlines war.
Beste Grüße
Guido
MAMarkus6151'042 Beiträge · seit 201605. Okt. 2016 · #70
Guido. schrieb: so ist sie bei Verspätungen aufgrund technischem Defekt trotzdem entschädigungspflichtig nach EU261/2004.
Hallo Guido,
ich bin auch kein Anwalt, aber ich glaube das Fluggastrecht nach der Verordnung VO EG261/2004 betrifft alle Flüge die in der EU starten und egal wohin gehen und alle Flugegesellschaften die Ihren Sitz in der EU, Island, Schweiz oder Norwegen haben. Also wenn ich mich nicht irre, dann greift in dem Fall die EG261/2004 leider gar nicht. Von daher wundert mich das Schreiben von AN schon ziemlich... Was aber nicht bedeutet, dass AN nicht vielleicht doch schadenersatzpflichtig geworden ist, aber eben nich nach der EG261?!? Das kann dann aber wirklich nur ein Anwalt klären. Wobei eine Einigung auf Kulanzbasis seitens AN für beide Parteien sicher besser wäre (meine Meinung).
Gruß Markus,
der hofft dass er nächstes Jahr gut und pünktlich mit AN von A nach B und zurück kommt... 🙄
LolaKatze846 Beiträge · seit 201406. Okt. 2016 · #71
Wir 2013 sind wegen einem "technischen Defekt" bei British Airways in London gestrandet und konnten erst mit einem Tag Verspätung weiter nach Denver fliegen. BA hat anstandslos die 600 Euro Entschädigung/Person bezahlt. Von aussergewöhnlichen Umständen war keine Rede. Ich drück euch die Daumen
Also wenn ich mich nicht irre, dann greift in dem Fall die EG261/2004 leider gar nicht.
EU261/2004 ist für die 4 um jeweils rund 20 Stunden verspäteten AN-Hinflüge FRA-WDH anwendbar.
Unabhängig von diesem Fall: Wenn die Pauschalregelung nach EU261/2004 wegen ausländischer Airline und Rückflug nicht greift, heißt das nicht, dass es per se keinen durchsetzbaren Entschädigungsanspruch gibt. Die Durchsetzung von Ansprüchen wird dann nur aufwändiger und risikoreicher. EU261/2004 ist nur der gesetzliche Versuch, die Position des Passagiers zu stärken und das Entschädigungsprozedere durch Pauschalen stark zu vereinfachen. Die vorher notwendigen Einzelfallentscheidungen bei jeder einzelnen Verspätung sollen dadurch überflüssig werden.
Zum einen haben andere Länder teilweise auch gesetzliche Pauschal-Entschädigungsregelungen. Die Türkei hat z.B. vergleichbare Regelungen wie die EU. Für US-Airlines gelten auch einige Entschädigungsregelungen. Namibia hat allerdings wohl keine Pauschalregelungen.
Zum anderen hat man natürlich das Recht, innerhalb bestimmter Grenzen tatsächlich erlittene Schäden bei der verursachenden Airline einzuklagen. Das gilt auch für Nicht-EU-Airlines. Bei EU-Airlines kann man in individuellen Verfahren auch höhere Entschädigungen als die 600 EUR Pauschale einklagen, die EU261/2004 maximal vorsieht. Wenn man wegen Flugverspätung einen Geschäftstermin verpasst hat und einem dadurch ein 100-Millionen-Auftrag durch die Lappen gegangen ist, wird man allerdings nicht 100 Millionen von der Airline bekommen. 😎
Beste Grüße
Guido
MAMarkus6151'042 Beiträge · seit 201606. Okt. 2016 · #73
Guido. schrieb:Hallo,
ein typischer Markus615-Beitrag 😎
Also wenn ich mich nicht irre, dann greift in dem Fall die EG261/2004 leider gar nicht.
EU261/2004 ist für die 4 um jeweils rund 20 Stunden verspäteten AN-Hinflüge FRA-WDH anwendbar.
Hallo Guido,
habe ich irgend etwas anderes behauptet? FRA liegt ja gerade noch innerhalb der EU Außen Grenze... 😉
@Nina: Euer Glück dass London noch innerhalb der EU liegt und sogar British Airways noch eine Fluggesellschaft mit Sitz innerhalb der EU ist... 😉
Boris war aber auf dem Rückflug WDH-FRA betroffen. Wenn ich nicht total daneben liege, müsste er dann leider die Ansprüche in Namibia stellen und wenn AN sich quer stellt auch dort (durch Anwalt vertreten) mit AN streiten. 🤨
Wenn es kein EU ähnliches Fluggastrecht in Namibia gibt dann steht ihm zudem vielleicht "nur" Schadenersatz (z.B. Übernachtungskosten, Verpflegungskostenmehraufwand, Telefonkosten, Verdienstausfall etc.) zu.
Wie viel Zeit und Nerven man darauf verwenden will hängt vom Willen und dem Betrag um den es geht ab, je höher der zu erwartende Schadenersatz und je höher die Wahrscheinlichkeit, dass man den durchsetzen kann ist, desto eher ist man auch gewillt das nötige zu tun. Natürlich muss man auch die möglichen Folgekosten betrachten um die Schadenersatzansprüche überhaupt stellen zu können...
Bedenken sollte man, dass länderübergreifend sogar innerhalb der EU (wenn es gerade nicht um Fluggastrecht sondern um einen banalen Blechschaden geht) sich je nach Land auf 8-14 Monate Schriftwechsel (der nur über einen Anwalt funktioniert) einstellen kann. Ohne Rechtschutz, die auch im Ausland greift ist man mehr oder weniger chancenlos. Im Endeffekt zahlt man den Anwalt (ohne wirksame Rechtschutz) dann noch aus eigener Tasche und diese Kosten werden nicht in jedem Land dann von der Gegenseite bezahlt (falls diese sich nach Monaten doch entschließt nach zu geben und somit ein Gerichtsverfahren zu verhindert).
die Verwirrung liegt wohl darin, dass Du von Boris schreibst, der das ja selber klar gestellt hatte: "Da ich von WDH gestartet bin, krieg ich eh keine Entschädigung." Ich (und Guido?) mich aber auf den von Klaus eingestellten Brief bezogen haben 🙂
Viele Grüße Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
ReiseklausThemenstarter1'086 Beiträge · seit 200907. Dez. 2016 · #75
Hallo zusammen,
heute ist das Geld von AIR NAMIBIA eingegangen wegen der Flugverspätung FRA - WDH, aber erst nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Bei einem Flug WDH - FRA ist leider keine Entschädigung möglich.
Gruß Klaus
Daxiang5'049 Beiträge · seit 201407. Dez. 2016 · #76
Hi Klaus,
da hatten wir ja direkt Glück. Bei uns war das Geld schon vor einem Monat auf dem Konto und ich habe nur mit dem Anwalt gedroht.