Selbstbehalt Autowechsel, Single vehicle accidents

12 Antworten · 3'201 Aufrufe · gestartet 18. Feb. 2016 von Philipp_Phoenix
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Themenstarter10 Beiträge · seit 201618. Feb. 2016 · #1
Hallo zusammen,

im Oktober steht unsere erste Namibiarundreise an, geplant ist die Standardroute inkl. Fish River Canyon in einem 4x4 mit Dachzelt. Die guten Erfahrungen hier im Forum und der gute Preis (bei je 5% Frühbucherrabatt und Barzahlungsrabatt) lassen uns derzeit zu Savanna tendieren. Wir möchten auf eine Reduktion des Selbstbehalts verzichten und dafür in Deutschland eine Selbstbehaltausschlussversicherung (z.B. ELVIA/Allianz oder Hanse Merkur) abschließen. Diverse Threads im Forum habe ich in den letzten Tagen stundenlang studiert, zu folgender Problematik aber noch keine Antwort finden können:

Beim Lesen der Mietwagenbedingungen (http://www.savannacarhire.com.na/conditions_for_car_hire_in_windhoek.html) sind wir etwas erschrocken:
"Exchange vehicle:
In case the Rental Company decides to send an exchange vehicle due to whatever circumstance, The Renter will have to sign a new Rental Agreement with a new Rent for the remaining period, and a new Excess, which is not reduceable. Autovermietung Savanna withholds the right to send any type of vehicle
."
Weiter unten heißt es dazu noch
"12. Exchange of Vehicle
12.1 Savanna will only exchange a vehicle due to mechanical damages that cannot be repaired locally within 24 hours.
12.2 Incase of damages caused to the vehicle by the renter or drivers due to negligence the renter will be liable for the following:
12.2.1 Recovery costs of the rented vehicle and transportation costs of the Exchange Vehicle.
12.2.2 New Excess (not reducable)
12.2.3 New Rent / new contract (the rental amount of the former agreement will not be refunded)
"

Natürlich gehe ich nicht von einem Fahrzeugtausch aus, habe aber schon genügend Reiseberichte mit Fahrzeugtausch gelesen...mich interessiert insbesondere:
1. Verstehe ich den Punkt 12.2.3 richtig, dass ich (im Falle eines durch Fahrlässigkeit entstandenen Schadens) die für den Mietzeitraum bezahlte Miete nicht zurückbekomme und beim Wechseln eine neue Miete zahle? Also im schlimmsten Fall muss mein Fahrzeug am zweiten Urlaubstag ausgetauscht werden, ich habe eine Gebühr für 21 Tage von z.B. 1800 € gezahlt und muss jetzt noch mal für die restlichen 19 Tage einen neuen Vertrag abschließen und ca. 1600 € zahlen, also insgesamt 3400 €? Das fände ich schon heftig.

2. Im Fall der Hanse Merkur Selbstbehaltversicherung steht in den AVB (2.1) "Im Falle eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Mietfahrzeug über." Würde ich also nur ein neues Fahrzeug mit neuem Selbstbehalt bekommen, wäre dies durch meine Selbstbehaltversicherung weiterhin abgedeckt (vorausgesetzt Third Party Accident, der anerkannt wird usw.) und auch der neue Selbstbehalt wäre abgedeckt, insofern die abgeschlossene Maximalsumme der Versicherung soviel leistet. Sehe ich das richtig? Wie aber sieht das bei einem neuen Vertrag aus? Die Versicherung bei der Allianz oder Hanse Merkur muss spätestens einen Tag VOR Mietbeginn erfolgen (AVB 1). Habt ihr da Erfahrungen? Bei der Elvia/Allianz finde ich keinerlei Passus zu einem evtl. Fahrzeugwechsel und eine Anfrage von mir läuft noch.

3. Zuletzt noch eine Frage zur Reduktion des Selbstbehalts. In Namibia sind ja nur Third Party Accidents (=Unfall mit einem sich bewegenden Objekt, also Auto oder Tier) versichert. Savanna bietet auch die Versicherung von Single Vehicle Accidents an, die von Savanna folgendermaßen definiert werden:
"Losing the control over the car and rolling the car, bumping a tree while reversing the car, accidents without involvement of a third party are single vehicle accidents."
Die Versicherungsoption ist folgendermaßen beschrieben:
"Reduced Excess 4: Additionally included in the Reduced Excess Option 4 are:
- Damages to windows (limited to ONLY side windows and/or windscreen)
- Two (2) damaged tyres
- Sandblast damages
- Single vehicle accidents (negligence e.g. Speeding, under the influence of alcohol are excluded)
- Undercarriage damages
Important: Reduced Excess Option 4 cannot be compared with the European “Vollkasko” or “All Risk” insurance, where all damages are covered independent of the cause or the guilt.
"
Weiter unten heißt es dann wieder: "IMPORTANT: an accident without involvement of other parties (single vehicle accidents), like e.g. rolling the car is not covered with the Standard Excess or Reduced Excess Option 1; 2 and 3 (only with Reduced Excess Option 4). Also not when you try to avoid hitting an animal crossing the road or a burst tyre."
Ehrlich gesagt, lese ich hier zum ersten mal über eine namibische Versicherung von single vehicle accidents. ABER: Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen und nach den bisherigen Erfahrungen der Community hier, ist man nun mal fahrlässig gefahren, wenn man aus der Kurve schießt und sich das Auto überschlägt und hat zusätzlich die Beweispflicht, dass man nicht fahrlässig gefahren ist (was in der Praxis wohl kaum möglich ist). Ist diese Versicherung (single vehicle accidents) eurer Meinung nach überhaupt etwas wert?

Grüße
Philipp

PS: bitte an dieser Stelle keine Diskussion über sicheres Fahren in Namibia (das selbstverständlich die beste Versicherung überhaupt ist) anfangen - mich interessiert vielmehr eure Meinung zu den Versicherungsoptionen. Dass man in Namibia keine All Inclusive Versicherung à la Vollkasko erwarten darf, ist mir auch bewusst.
5'538 Beiträge · seit 200818. Feb. 2016 · #2
Hallo Philipp,

willkommen im Forum. Und wieder ein neuer Beitrag mit wahrscheinlich noch nicht diskutierten Versicherungsrisiken im Forum. Warum machst Du es nicht einfach so, dass Du bei www.billiger-mietwagen.de Deinen Wagen mietest. Da gilt Deutsches Versicherungsrecht, egal was bei Savannah, African Car Hire oder bei wem auch immer in den Versicherungsbedingungen steht. Und meistens sind die auch noch günstig. Ob die Günstigsten, das möchte ich nicht behaupten, weil immer einer irgendeinen Preis unterbietet.

Liebe Grüße
Gerd

PS: Und ansonsten hilft Fragen beim potentiellen Vermieter. Der ist nämlich der einzige, der weiß, was er mit einer bestimmten Formulierung sagen wollte bzw. will.
33,1k Beiträge · seit 200618. Feb. 2016 · #3
Hi Philipp,

willkommen im Forum.
Ich dachte zu de Thema "Autoversicherung in Namibia" wäre in den 10.000 Threads dazu schon alles geschrieben 😉 Hast Du Dir andere Verträge namibischer Vermieter auch angeschaut. Da steht zu 99% das Gleiche drin und das muss/kann man akzeptieren, oder einen der großen internationalen Vermieter nehmen (die aber meist fürchterlich unflexibel sind).

1) Ja.
2) Wahrscheinlich, wenn die Versicherung überhaupt 4x4 abdeckt...
3) Kenne ich bisher auch nicht bei namibischen Vermietern und wahrscheinlich sind die Zusatzkosten wunderbar hoch...

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
663 Beiträge · seit 201518. Feb. 2016 · #4
Gerd1942 schrieb:Da gilt Deutsches Versicherungsrecht, egal was bei Savannah, African Car Hire oder bei wem auch immer in den Versicherungsbedingungen steht. Und meistens sind die auch noch günstig.
Sicher? Das ist doch erst einmal ein reines Vermittlungsportal, ich sehe nicht wie darüber die Verträge die man bei der Übernahme des Autos vor Ort noch unterschreiben muss ausgehebelt werden. Und man listet die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen der großen Versicherer ja sogar extra auf:
https://www.billiger-mietwagen.de/vollkaskoleistungen.htm
925 Beiträge · seit 201618. Feb. 2016 · #5
Hallo,

Billiger-Mietwagen.de allein hilft überhaupt nicht - das ist nur ein Vergleichsportal. Unter Umständen kann das Buchen über einen Deutschen Broker - DERTOUR, FTI, Sunnycars etc. dir bessere Bedinungen schaffen.

Savanna hat generell seeehr merkwürdige Bedingungen meiner Meinung nach. So heißt es bei den Auschlüssen für die Versicherung unter anderem:

8.3       The renter’s liability shall not be limited if:

8.3.3.1The vehicle was being driven on a road which was not tarred or generally whose condition was otherwise not suitable for the vehicle


Das kann man m.E. so verstehen, dass die Beschränkung auf den Selbstbehalt bei ungeteerten Straßen nicht greift. Gut möglich, dass das von Savanna nicht beabsichtigt ist - es steht aber nunmal so in den AGB. Ich habe diesbzüglich auch nachgefragt, worauf mir gesagt wurde, dass Versicherungsschutz auch auf ungeteerten Straßen gilt. Warum aber in den AGB etwas anderes steht wollte man mir nicht sagen.

Unter anderem aufgrund der absolut unklaren und teilweise widersprüchlichen Regelungen haben wir dann einen anderen Anbieter genommen.

edit:
In Namibia sind ja nur Third Party Accidents (=Unfall mit einem sich bewegenden Objekt, also Auto oder Tier) versichert.
Das ist m.E. in dieser Pauschalität nicht richtig. Single Car Accidents sind nur häufig von der Versicherung ausgeschlossen, da sie in der Regel nur dann vorkommen, wenn "Negligence" vorlag.
Reiseberichte: SA-KTP-NAM 2017 - Uganda 2018 - Elternzeit 2 M. Südafrika 2022 - Elternzeit 3 M. SA/NAM 2024 Teil I, Teil II, Teil III - SA KNP + KZN 2025
zuletzt bearbeitet 18. Feb. 2016
Gast18. Feb. 2016 · #6
Hallo,
Gerd1942 schrieb:Warum machst Du es nicht einfach so, dass Du bei www.billiger-mietwagen.de Deinen Wagen mietest. Da gilt Deutsches Versicherungsrecht, egal was bei Savannah, African Car Hire oder bei wem auch immer in den Versicherungsbedingungen steht.
Das Thema wurde hier zwar schon tausend Mal durchgekaut, aber anscheinend noch nicht oft genug. 😎 Er möchte ein Auto mit Dachzelt mieten. Die gibt es bei billiger-mietwagen.de nicht. Die Aussage, das dann deutsches Versicherungsrecht gilt, ist zumindest so pauschal ebenfalls falsch.

Du akzeptierst bei billiger-mietwagen.de mit Buchung ausdrücklich deren AGB. Allererster Punkt der AGBs « billiger-mietwagen.de tritt nur als Vermittler von Verträgen über Beförderungsleistungen und andere touristische Einzelleistungen auf. Mietverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Mietwagenanbieter zustande. »
Punkt 2.7 der AGB: «billiger-mietwagen.de weist darauf hin, dass insbesondere bei der Anmietung von Mietwagen im Ausland Verträge mit den Mietwagenanbietern oft ausländischem Recht unterliegen, während der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und billiger-mietwagen.de dem deutschen Recht unterliegt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf verwiesen, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes häufig an den gesetzlichen Vorgaben und Gebräuchen des Landes orientiert, in dem der Mietwagen entgegen genommen wird. [...] Entscheidend sind die vom Anbieter bereitgestellten
Informationen in den Mietdetails und dessen Geschäftsbedingungen.»

Es gibt einige Angebote, bei denen der deutsche Anbieter nicht nur als Vermittler/Broker sondern als Vertragspartner auftritt und der Anbieter im Urlaubsland dann nur Subunternehmer oder "Erfüllungsgehilfe" ist. Dann kann deutsches Versicherungsrecht gelten. Bei reinen Vermittlern im Normalfall nicht.

Beste Grüße

Guido
1'667 Beiträge · seit 201118. Feb. 2016 · #7
Miete in Namibia einfach ein Auto eines südafrikanischen Vermieters mit SA-Zulassung. Bei den südafrikanischen Fahrzeugen ist single accident in aller Regel versichert.


LG

Montango
Botswana 2016 Sambia 2016 Zimbabwe 2016 KwazuluNatal 2015 KTP-Namibia-Kapstadt 2013 Zimbabwe 2012 Noch keiner hat am Ende gesagt "Ich hätte mehr Zeit im Büro verbringen sollen"
zuletzt bearbeitet 18. Feb. 2016
Themenstarter10 Beiträge · seit 201618. Feb. 2016 · #8
Erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Dass billigermietwagen u.ä. die Problematik nicht lösen, habe ich durch Lesen eines >40 seitigen Themas im Forum verstanden.
fidel schrieb:
Das ist m.E. in dieser Pauschalität nicht richtig. Single Car Accidents sind nur häufig von der Versicherung ausgeschlossen, da sie in der Regel nur dann vorkommen, wenn "Negligence" vorlag.
Genau das ist der Punkt, auf den ich rauswollte: was bringt eine Single Car Accident Versicherung, wenn ein solcher Unfall in der Regel als Fahrlässigkeit ausgelegt wird und damit nicht versichert ist - außer Geld für die Versicherung? Für eine Glas-/Reifen-/Unterboden-Versicherung wäre der Aufpreis dann nämlich schon erheblich...
925 Beiträge · seit 201618. Feb. 2016 · #9
Mein Verständnis der Versicherungsvariante 4 bzw. der von dir zitierten Regeln (nur so macht es halbwegs Sinn):

Grundsätzlich greift bei Single Car Accidents die Beschränkung auf den Selbstbehalt nicht ein, d.h. du haftest für den ganzen Schaden. Unter Umständen kannst du noch versuchen zu beweisen (was sehr schwierig wird), dass keine Negligence deinerseits vorlag. Mit der Versicherungsvariante 4 steht Single Car Accident nicht automatisch für Negligence, d.h. Savana müsste nachweisen, dass Negligence vorlag.

Das Problem ist natürlich in der Tat, dass Single Car Accidents nunmal - mit Ausnahme evtl. von Tierschäden - sehr häufig auf Negligence beruhen. Die Versicherungsvariante kann also hilfreich sein - wirklich toll ist sie immer noch nicht.

Wenn du aber die Bedingungen von ein paar Firmen vergleichst wirst du sehen, dass nicht alle so unklare oder stark einschränkende Bedingungen haben, bei manchen ist das wesentlich klarer geregelt.

Am heftigsten fand ich übrigens die AGB bei Kalahari Car Hire: kein Versicherungsschutz bei Fahrten nach 17:30h o vor 06.15. Mir ist der Hintergrund solcher Regeln absolut bewusst - solch pauschale Ausschlüsse halte ich aber - für mich persönlich - für ein absolutes No Go.

Edit: Meine bisheriger Lösungs-Plan für diese Misere: in Namibia ohne irgendeine Reduzierung bei einem Anbieter mieten, der halbwegs annehmbare Bedingungen hat und das Risiko soweit wie möglich extern versichern (siehe Thread zur Leihwagenversicherung). Ist zwar auch nicht perfekt, aber man schlägt sich dann immerhin "nur" mit einer europäischen Versicherungsgesellschaft rum und nicht mit einem Autovermieter in Afrika.
Reiseberichte: SA-KTP-NAM 2017 - Uganda 2018 - Elternzeit 2 M. Südafrika 2022 - Elternzeit 3 M. SA/NAM 2024 Teil I, Teil II, Teil III - SA KNP + KZN 2025
zuletzt bearbeitet 18. Feb. 2016
2'535 Beiträge · seit 200718. Feb. 2016 · #10
Hallo Philipp,
Philipp_Phoenix schrieb:
Genau das ist der Punkt, auf den ich rauswollte: was bringt eine Single Car Accident Versicherung, wenn ein solcher Unfall in der Regel als Fahrlässigkeit ausgelegt wird und damit nicht versichert ist
Es wird nicht jeder Single Car Accident als "fahrlässig" ausgelegt. Genau um dies zu beweisen, haben die Vermieter diese "Black-Boxes" im Fahrzeug montiert. Damit können die Parameter vor dem Unfall ausgelesen und eine eventuelle Fahrlässigkeit bewiesen werden. Wenn es dich mit Tempo 120 auf einer Gravel Road von der Straße rollt, wird das fahrlässig sein. Platzt dir bei Tempo 60 auf einer Gravel Road der Vorderreifen und du schlingerst von der Straße, wird sich der Vermieter schwer tun, das als fahrlässig zu klassifizieren.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
Themenstarter10 Beiträge · seit 201619. Feb. 2016 · #11
Vielen Dank für die Antworten.

Auch für die Klarstellung, welche Single Car Accidents tatsächlich durch Option 4 abgedeckt wären. Das hatte ich so nicht auf dem Schirm. Unterm Strich sind mir zusätzliche 27 € pro Tag für Option 4 dann doch zu teuer, dafür dass ich im Zweifelfall (und mit Gerichtssitz in Namibia) selber nachweisen können muss, nicht fahrlässig gefahren zu sein.

Bei Savanna darf übrigens auch nicht nach Sonnenuntergang oder Aufgang (also eigentliche nie!) gefahren werden. Ist wohl ein Schreibfehler und müsste "after sunset or before sunrise" heißen. "The vehicle may not be used [...] in twilight, after sunset or sunrise, except with the express written consent of Savanna." Zumindest auf der Homepage.
Unabhängig vom vermeintlichen Schreibfehler gilt auch hier: wer beispielsweise zum Sonnenaufgang auf den Dünen im Sossusvlei sein will, sollte sich das sicherheitshalber voraus schriftlich erlauben lassen, insofern der Vermieter da mitspielt. Das i.A. Fahren bei Dunkelheit in Namibia nicht ratsam ist, ist mir bewusst.

@fidel:
Am heftigsten fand ich übrigens die AGB bei Kalahari Car Hire: kein Versicherungsschutz bei Fahrten nach 17:30h o vor 06.15. Mir ist der Hintergrund solcher Regeln absolut bewusst - solch pauschale Ausschlüsse halte ich aber - für mich persönlich - für ein absolutes No Go.
Darf ich dich fragen, bei welchem Anbieter du letztlich gelandet bist, wenn dort die AGBs eindeutiger sind?

Grüße Philipp
Gast19. Feb. 2016 · #12
Hallo,
dergnagflow schrieb:Es wird nicht jeder Single Car Accident als "fahrlässig" ausgelegt. Genau um dies zu beweisen, haben die Vermieter diese "Black-Boxes" im Fahrzeug montiert. Damit können die Parameter vor dem Unfall ausgelesen und eine eventuelle Fahrlässigkeit bewiesen werden. Wenn es dich mit Tempo 120 auf einer Gravel Road von der Straße rollt, wird das fahrlässig sein. Platzt dir bei Tempo 60 auf einer Gravel Road der Vorderreifen und du schlingerst von der Straße, wird sich der Vermieter schwer tun, das als fahrlässig zu klassifizieren.
Es ist da die Frage, was die Regel und was die Ausnahme ist? Der Reifen platzt nicht von jetzt auf sofort. Vielleicht wirft man Dir dann vor, dass Du nicht hinreichend oft den Reifendruck geprüft hast, so wie es angesichts der rauen Fahrbahnverhältnisse nötig gewesen wäre. Fahrlässigkeit bedeutet, nicht die erforderliche Sorgfalt im Verkehr aufgebracht zu haben. In Namibia wird nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Mindestens einfache Fahrlässigkeit (nach deutscher Interpretation) liegt bei jedem selbst verschuldeten Unfall vor.

Und wann wäre zu schnell denn versicherungsrechtlich zu schnell ("Speeding")? Es mag 80 für eine Gravelpiste gelten. Eine Kurve dort bekommt man aber nur mit 50 km/h. Es steht da ein Warmschild Kurve, aber kein 50 km/h-Schild. War ich dann versicherungsrechtlich zu schnell und fahrlässig, wenn ich das Auto, beim Versuch die Kurve mit 80 zu nehmen, gerollt habe? Hätte ich nicht auf deutlich unter 80 km/h abbremsen müssen? Oder bin ich dann trotzdem versichert? Ist alles Spekulation und wir werden das nicht eindeutig beantworten können. Für mich würde ich bei einer Anmietung bei Savanna davon ausgehen, dass die gängigsten Unfallszenarien in Namibia auch mit der teuersten Versicherungsoption von Savanna nicht versichert sind - das muss aber nicht die einzig mögliche und einzig richtige Interpretation sein. 😎

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 19. Feb. 2016
Themenstarter10 Beiträge · seit 201619. Feb. 2016 · #13
Danke auch an Guido, ich habe ähnliche Bedenken und sehe in der Option 4 von Savanna entsprechend keine wirkliche Absicherung gegenüber Single Vehicle Accidents.
fidel schrieb:
Savanna hat generell seeehr merkwürdige Bedingungen meiner Meinung nach. So heißt es bei den Auschlüssen für die Versicherung unter anderem:

8.3       The renter’s liability shall not be limited if:

8.3.3.1The vehicle was being driven on a road which was not tarred or generally whose condition was otherwise not suitable for the vehicle


Das kann man m.E. so verstehen, dass die Beschränkung auf den Selbstbehalt bei ungeteerten Straßen nicht greift.
Diesen Ausschluss empfinde ich beim zweiten Lesen gar nicht schlimm. Der Ausschluss bezieht sich ja auf nicht geteerte oder für das Fahrzeug nicht geeignete Straßen. Das heißt also für mich, dass auch ungeteerte Straßen in normalem Zustand (trocken, gut befahrbar) mit einem 4x4-Fahrzeug erlaubt sind, sie anderseits aber ungeteerte Straßen nicht ausnahmslos erlauben, da sonst die nächsten Touristen mit ihrem Wagen in der Regenzeit auf aufgeweichten oder weggeschwemmten Straßen Unfälle bauen und danach sagen, dass das Fahren dort doch erlaubt gewesen sei.

Grüße Philipp