Hallo zusammen,
im Oktober steht unsere erste Namibiarundreise an, geplant ist die Standardroute inkl. Fish River Canyon in einem 4x4 mit Dachzelt. Die guten Erfahrungen hier im Forum und der gute Preis (bei je 5% Frühbucherrabatt und Barzahlungsrabatt) lassen uns derzeit zu Savanna tendieren. Wir möchten auf eine Reduktion des Selbstbehalts verzichten und dafür in Deutschland eine Selbstbehaltausschlussversicherung (z.B. ELVIA/Allianz oder Hanse Merkur) abschließen. Diverse Threads im Forum habe ich in den letzten Tagen stundenlang studiert, zu folgender Problematik aber noch keine Antwort finden können:
Beim Lesen der Mietwagenbedingungen (http://www.savannacarhire.com.na/conditions_for_car_hire_in_windhoek.html) sind wir etwas erschrocken:
"Exchange vehicle:
In case the Rental Company decides to send an exchange vehicle due to whatever circumstance, The Renter will have to sign a new Rental Agreement with a new Rent for the remaining period, and a new Excess, which is not reduceable. Autovermietung Savanna withholds the right to send any type of vehicle."
Weiter unten heißt es dazu noch
"12. Exchange of Vehicle
12.1 Savanna will only exchange a vehicle due to mechanical damages that cannot be repaired locally within 24 hours.
12.2 Incase of damages caused to the vehicle by the renter or drivers due to negligence the renter will be liable for the following:
12.2.1 Recovery costs of the rented vehicle and transportation costs of the Exchange Vehicle.
12.2.2 New Excess (not reducable)
12.2.3 New Rent / new contract (the rental amount of the former agreement will not be refunded)"
Natürlich gehe ich nicht von einem Fahrzeugtausch aus, habe aber schon genügend Reiseberichte mit Fahrzeugtausch gelesen...mich interessiert insbesondere:
1. Verstehe ich den Punkt 12.2.3 richtig, dass ich (im Falle eines durch Fahrlässigkeit entstandenen Schadens) die für den Mietzeitraum bezahlte Miete nicht zurückbekomme und beim Wechseln eine neue Miete zahle? Also im schlimmsten Fall muss mein Fahrzeug am zweiten Urlaubstag ausgetauscht werden, ich habe eine Gebühr für 21 Tage von z.B. 1800 € gezahlt und muss jetzt noch mal für die restlichen 19 Tage einen neuen Vertrag abschließen und ca. 1600 € zahlen, also insgesamt 3400 €? Das fände ich schon heftig.
2. Im Fall der Hanse Merkur Selbstbehaltversicherung steht in den AVB (2.1) "Im Falle eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Mietfahrzeug über." Würde ich also nur ein neues Fahrzeug mit neuem Selbstbehalt bekommen, wäre dies durch meine Selbstbehaltversicherung weiterhin abgedeckt (vorausgesetzt Third Party Accident, der anerkannt wird usw.) und auch der neue Selbstbehalt wäre abgedeckt, insofern die abgeschlossene Maximalsumme der Versicherung soviel leistet. Sehe ich das richtig? Wie aber sieht das bei einem neuen Vertrag aus? Die Versicherung bei der Allianz oder Hanse Merkur muss spätestens einen Tag VOR Mietbeginn erfolgen (AVB 1). Habt ihr da Erfahrungen? Bei der Elvia/Allianz finde ich keinerlei Passus zu einem evtl. Fahrzeugwechsel und eine Anfrage von mir läuft noch.
3. Zuletzt noch eine Frage zur Reduktion des Selbstbehalts. In Namibia sind ja nur Third Party Accidents (=Unfall mit einem sich bewegenden Objekt, also Auto oder Tier) versichert. Savanna bietet auch die Versicherung von Single Vehicle Accidents an, die von Savanna folgendermaßen definiert werden:
"Losing the control over the car and rolling the car, bumping a tree while reversing the car, accidents without involvement of a third party are single vehicle accidents."
Die Versicherungsoption ist folgendermaßen beschrieben:
"Reduced Excess 4: Additionally included in the Reduced Excess Option 4 are:
- Damages to windows (limited to ONLY side windows and/or windscreen)
- Two (2) damaged tyres
- Sandblast damages
- Single vehicle accidents (negligence e.g. Speeding, under the influence of alcohol are excluded)
- Undercarriage damages
Important: Reduced Excess Option 4 cannot be compared with the European “Vollkasko” or “All Risk” insurance, where all damages are covered independent of the cause or the guilt."
Weiter unten heißt es dann wieder: "IMPORTANT: an accident without involvement of other parties (single vehicle accidents), like e.g. rolling the car is not covered with the Standard Excess or Reduced Excess Option 1; 2 and 3 (only with Reduced Excess Option 4). Also not when you try to avoid hitting an animal crossing the road or a burst tyre."
Ehrlich gesagt, lese ich hier zum ersten mal über eine namibische Versicherung von single vehicle accidents. ABER: Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen und nach den bisherigen Erfahrungen der Community hier, ist man nun mal fahrlässig gefahren, wenn man aus der Kurve schießt und sich das Auto überschlägt und hat zusätzlich die Beweispflicht, dass man nicht fahrlässig gefahren ist (was in der Praxis wohl kaum möglich ist). Ist diese Versicherung (single vehicle accidents) eurer Meinung nach überhaupt etwas wert?
Grüße
Philipp
PS: bitte an dieser Stelle keine Diskussion über sicheres Fahren in Namibia (das selbstverständlich die beste Versicherung überhaupt ist) anfangen - mich interessiert vielmehr eure Meinung zu den Versicherungsoptionen. Dass man in Namibia keine All Inclusive Versicherung à la Vollkasko erwarten darf, ist mir auch bewusst.
im Oktober steht unsere erste Namibiarundreise an, geplant ist die Standardroute inkl. Fish River Canyon in einem 4x4 mit Dachzelt. Die guten Erfahrungen hier im Forum und der gute Preis (bei je 5% Frühbucherrabatt und Barzahlungsrabatt) lassen uns derzeit zu Savanna tendieren. Wir möchten auf eine Reduktion des Selbstbehalts verzichten und dafür in Deutschland eine Selbstbehaltausschlussversicherung (z.B. ELVIA/Allianz oder Hanse Merkur) abschließen. Diverse Threads im Forum habe ich in den letzten Tagen stundenlang studiert, zu folgender Problematik aber noch keine Antwort finden können:
Beim Lesen der Mietwagenbedingungen (http://www.savannacarhire.com.na/conditions_for_car_hire_in_windhoek.html) sind wir etwas erschrocken:
"Exchange vehicle:
In case the Rental Company decides to send an exchange vehicle due to whatever circumstance, The Renter will have to sign a new Rental Agreement with a new Rent for the remaining period, and a new Excess, which is not reduceable. Autovermietung Savanna withholds the right to send any type of vehicle."
Weiter unten heißt es dazu noch
"12. Exchange of Vehicle
12.1 Savanna will only exchange a vehicle due to mechanical damages that cannot be repaired locally within 24 hours.
12.2 Incase of damages caused to the vehicle by the renter or drivers due to negligence the renter will be liable for the following:
12.2.1 Recovery costs of the rented vehicle and transportation costs of the Exchange Vehicle.
12.2.2 New Excess (not reducable)
12.2.3 New Rent / new contract (the rental amount of the former agreement will not be refunded)"
Natürlich gehe ich nicht von einem Fahrzeugtausch aus, habe aber schon genügend Reiseberichte mit Fahrzeugtausch gelesen...mich interessiert insbesondere:
1. Verstehe ich den Punkt 12.2.3 richtig, dass ich (im Falle eines durch Fahrlässigkeit entstandenen Schadens) die für den Mietzeitraum bezahlte Miete nicht zurückbekomme und beim Wechseln eine neue Miete zahle? Also im schlimmsten Fall muss mein Fahrzeug am zweiten Urlaubstag ausgetauscht werden, ich habe eine Gebühr für 21 Tage von z.B. 1800 € gezahlt und muss jetzt noch mal für die restlichen 19 Tage einen neuen Vertrag abschließen und ca. 1600 € zahlen, also insgesamt 3400 €? Das fände ich schon heftig.
2. Im Fall der Hanse Merkur Selbstbehaltversicherung steht in den AVB (2.1) "Im Falle eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Mietfahrzeug über." Würde ich also nur ein neues Fahrzeug mit neuem Selbstbehalt bekommen, wäre dies durch meine Selbstbehaltversicherung weiterhin abgedeckt (vorausgesetzt Third Party Accident, der anerkannt wird usw.) und auch der neue Selbstbehalt wäre abgedeckt, insofern die abgeschlossene Maximalsumme der Versicherung soviel leistet. Sehe ich das richtig? Wie aber sieht das bei einem neuen Vertrag aus? Die Versicherung bei der Allianz oder Hanse Merkur muss spätestens einen Tag VOR Mietbeginn erfolgen (AVB 1). Habt ihr da Erfahrungen? Bei der Elvia/Allianz finde ich keinerlei Passus zu einem evtl. Fahrzeugwechsel und eine Anfrage von mir läuft noch.
3. Zuletzt noch eine Frage zur Reduktion des Selbstbehalts. In Namibia sind ja nur Third Party Accidents (=Unfall mit einem sich bewegenden Objekt, also Auto oder Tier) versichert. Savanna bietet auch die Versicherung von Single Vehicle Accidents an, die von Savanna folgendermaßen definiert werden:
"Losing the control over the car and rolling the car, bumping a tree while reversing the car, accidents without involvement of a third party are single vehicle accidents."
Die Versicherungsoption ist folgendermaßen beschrieben:
"Reduced Excess 4: Additionally included in the Reduced Excess Option 4 are:
- Damages to windows (limited to ONLY side windows and/or windscreen)
- Two (2) damaged tyres
- Sandblast damages
- Single vehicle accidents (negligence e.g. Speeding, under the influence of alcohol are excluded)
- Undercarriage damages
Important: Reduced Excess Option 4 cannot be compared with the European “Vollkasko” or “All Risk” insurance, where all damages are covered independent of the cause or the guilt."
Weiter unten heißt es dann wieder: "IMPORTANT: an accident without involvement of other parties (single vehicle accidents), like e.g. rolling the car is not covered with the Standard Excess or Reduced Excess Option 1; 2 and 3 (only with Reduced Excess Option 4). Also not when you try to avoid hitting an animal crossing the road or a burst tyre."
Ehrlich gesagt, lese ich hier zum ersten mal über eine namibische Versicherung von single vehicle accidents. ABER: Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen und nach den bisherigen Erfahrungen der Community hier, ist man nun mal fahrlässig gefahren, wenn man aus der Kurve schießt und sich das Auto überschlägt und hat zusätzlich die Beweispflicht, dass man nicht fahrlässig gefahren ist (was in der Praxis wohl kaum möglich ist). Ist diese Versicherung (single vehicle accidents) eurer Meinung nach überhaupt etwas wert?
Grüße
Philipp
PS: bitte an dieser Stelle keine Diskussion über sicheres Fahren in Namibia (das selbstverständlich die beste Versicherung überhaupt ist) anfangen - mich interessiert vielmehr eure Meinung zu den Versicherungsoptionen. Dass man in Namibia keine All Inclusive Versicherung à la Vollkasko erwarten darf, ist mir auch bewusst.