8UNG,EINREISE BOTSWANA

14 Antworten · 4'661 Aufrufe · gestartet 30. Aug. 2015 von phantom
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Themenstarter197 Beiträge · seit 201030. Aug. 2015 · #1
gumo,

letzten montag,24.8.2015,reisten wir,meine frau,unsere 2 girls + ich ueber botswana nach sued afrika.
am grenzuebergang BUITE POS/MAMUNO wurde bei der einreise nach botswana nach der geburtsurkunde unserer kids gefragt!!

das gleiche bei einem freund der ein 15-jaeriges maedchen mit hatte.frage nach geburtsurkunde und beglaubigtes schreiben ihrer eltern das sie mit dem freund reisen darf.

auch bei der ausreise am grenzuebergang RAMATLABAMA wurde auf BOTSWANA seite nach den geburtsurkunden gefragt!

nun,bei meinem freund wurde es komplizierter da das maedchen welches mit ihm reiste kein von der polizei gestempeltes schreiben dabei hatte.

ihr wurde die einreise nach RSA erst verweigert und rund 3std. spaeter,nach vielen emails und faxen (schreibt man das so?) genehmigt.


gutes reisen wuenscht
david
14 Beiträge · seit 201530. Aug. 2015 · #2
Hallo zusammen,
wir reisen ohne Kinder, aber ich kann die vorherige Meldung nur bestätigen und rate DRINGEND jedem, der mit minderjährigen Kindern reist, sich AKTUELL zu informieren.

Seit Juni 2015 gibt es neue Regeln, die sehr strikte Vorschriften hinsichtlich dem Mitführen von Geburtsurkunden (unabridged birth certificate) für alle unter 18-jährigen für Südafrika vorschreiben. Diese scheinen durchgehend streng eingefordert zu werden !

Wäre schade, wenn es da Probleme geben und ggfs. sogar die Einreise (manchmal wohl schon das Boarding am Abflugort Richtung Südafrika) verweigert würde.

Grüße und gute Reisen

Dirk
reise lieber als zu tippen und bin oft tagelang offline ... da ich online oft Hilfe gefunden habe, bemühe ich mich trotzdem, immer wieder reinzuschauen und meinen Beitrag zu leisten. Immer gute Reisen !!
33,1k Beiträge · seit 200630. Aug. 2015 · #3
OFF TOPIC
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Hallo Dirk,

auch wenn es hier um Botswana geht...
Diese scheinen durchgehend streng eingefordert zu werden !
NEIN - siehe den Thread dazu. Sie werden wahllos ab und an mal angefordert, eine klare Linie gibt es leider.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
9 Beiträge · seit 201413. Sept. 2015 · #4
Hallo,
wir kommen gerade von einer 4 wöchigen Namibia und Botswana Rundreise mit unseren drei Kindern zurück.

Bei der Einreise von Namibia nach Botswana sowie bei der Ausreise wurde jedes mal die Geburtsurkunden der Kinder verlangt. Eine einfache Kopie reichte aus.

Viele Grüße

Alex
705 Beiträge · seit 201416. Aug. 2016 · #5
Alex und Co schrieb:Hallo,
wir kommen gerade von einer 4 wöchigen Namibia und Botswana Rundreise mit unseren drei Kindern zurück.

Bei der Einreise von Namibia nach Botswana sowie bei der Ausreise wurde jedes mal die Geburtsurkunden der Kinder verlangt. Eine einfache Kopie reichte aus.
Ist das immer noch so?

Im Hupe Newsletter vom Juni 16 (http://www.namibia-forum.ch/media/kunena/attachments/97/HupeVerlag_Afrika-News-Service_2016-04.pdf) stand
"Botswana hat seine Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen den neuen strengen Richtlinien Südafrikas angepasst. Grundsätzlich ist stets die Geburtsurkunde mitzuführen. Bei der Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern oder nur einem Elternteil ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils vorzulegen."

Wir sind jetzt unsicher, was wir mitnehmen müssen. Muss es eine Geburtsurkunde sein. Oder das Schweizer Familienbüchlein?

Felix
wohl Ende 28 wieder 5-6 Wochen Botswana (Khutse+KTP)+ Süd-Namibia Nov- 25-Jan 26 3W Botswana (KTP, Moremi, Nxai+Makgadikgadi Pans NP), + 3W Namibia Nov/Dec 2021 KTP-Kaa-Mabua-KD2 (Bericht) April 2019 KTP + Südliches Namibia / Reisebericht KTP und Süd-Namibia / Blog Sept/Oct 16 Etosha-Caprivi-Chobe-Moremi-CKGR / Reisebericht / Blog
33,1k Beiträge · seit 200616. Aug. 2016 · #6
Hi Felix,
Wir sind jetzt unsicher, was wir mitnehmen müssen. Muss es eine Geburtsurkunde sein. Oder das Schweizer Familienbüchlein?
um auf Nummer sicher zu gehen eine beglaubigte Kopie oder das Original der Geburtsurkunde auf Englisch. Südafrika lockert gerade wieder die Vorgaben; wir wurden vor 6 Wochen mit Kindern bei Einreise nach Botswana nicht kontrolliert (hatten aber die Urkunden dabei).

Viele Grüße aus WIndhoek
Christian
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705 Beiträge · seit 201419. Okt. 2016 · #7
Wir wurden bei beiden Einreisen nach Botswana (Ngoma Bridge und zurück von Vic Falls) nie nach der Geburtsurkunde gefragt.

Felix
wohl Ende 28 wieder 5-6 Wochen Botswana (Khutse+KTP)+ Süd-Namibia Nov- 25-Jan 26 3W Botswana (KTP, Moremi, Nxai+Makgadikgadi Pans NP), + 3W Namibia Nov/Dec 2021 KTP-Kaa-Mabua-KD2 (Bericht) April 2019 KTP + Südliches Namibia / Reisebericht KTP und Süd-Namibia / Blog Sept/Oct 16 Etosha-Caprivi-Chobe-Moremi-CKGR / Reisebericht / Blog
1'567 Beiträge · seit 201519. Okt. 2016 · #8
Hallo,

wenn nicht ganz klar ist, ob oder ob nicht: Nehmt sie lieber trotzdem mit!!!

Im Juli sind wir (wie bereits geschrieben!) über Johannesburg mit der Lufthansa nach Windhoek geflogen und es wurde nicht ein Mal nach der Geburtsurkunde gefragt... Wir sind von Windhoek nach Kapstadt geflogen und wurden auch vor diesem Flug nicht gefragt... Zurück sollte es dann über Johannesburg nach Frankfurt gehen und die nette Dame beim Check-In fragte nach der Geburtsurkunde, die wir aber nicht dabei hatten, da wir von den Bestimmungen gar nichts wussten! 😮 😐 😗
Es ging einige Zeit hin und her, bis die Dame meinte, dass sich doch die Kollegen in Johannesburg damit befassen sollten. Wir flogen also - mit den Nerven völlig am Ende - weiter nach Johannesburg und der nette Herr, der eigentlich nach der Geburtsurkunde fragen sollte, unterhielt sich nett mit seinem Kollegen (über den Schalter hinweg)... wir standen schwitzend vor ihm, aber er schaute uns nicht mal richtig an... So kamen wir auch hier ohne Probleme durch... Puh...
Dennoch war es der Alptraum und hätte wohl richtig böse ausgehen können... 🙁

Falls es in Botswana diese Bestimmung noch gibt: Nehmt unbedingt die Unterlagen mit!!!
Das ist nicht viel Aufwand und spart Zeit und Nerven!!!

Liebe Grüße

Bianca

PS: Das ist wohl ähnlich wie mit dem Internationalen Führerschein: Häufig passiert nichts. Wir sind auf unserer Reise mehrfach angehalten worden und er wurde kontrolliert...
Standardtour mit Zwillingen: https://namibia-forum.ch/forum/11-diverses/289993-nda-pandula-danke-fuer-16-tage-familienabenteuer.html Caprivi mit Zwillingen: https://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/293122-familienabenteuer-im-caprivi.html Süden und KTP mit Zwillingen: https://www.namibia-forum.ch/forum/10-reiseberichte/296005-familienabenteuer-in-den-sueden-und-den-ktp.html
1'723 Beiträge · seit 200919. Okt. 2016 · #9
Also ich denke es geht hier um die mehr oder weniger neuen visaregelungen fuer Reisen mit Minderjaehrigen nach Sued afrika ..
Diese Bestimmungen gibt es seid juni 2015.
Dazu gibt es ausfuehrliches Material auf der Seite der Botschaft.
Die Regelungen sind uebrigens unterschiedlich je nach dem ob beide Eltern dabei sind oder schlimmer, wenn nur ein Elternteil dabei ist. Ich weiss jetzt nicht ob Botswana die gleichen Regelungen uebernommen hat, aber es ging ja wohl mehr um dei Einreise nach Sued afrika.

Wir haben es bereits einmal erlebt, dass freunde hier nicht ins Flugzeug steigen konnten weil sie nicht alle Papier dabei hatten, und letztes mal waere es fast wieder soweit gewesen, es fehlte die Kopie des Passports der Mutter, die nicht mit geflogen ist. Erst nachdem wir diese vorlegen konnten hat man uns zu steigen lassen
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss
1'723 Beiträge · seit 200919. Okt. 2016 · #10
das betrifft ja auch nur Sued afrika !!!
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss
1'723 Beiträge · seit 200919. Okt. 2016 · #11
inweise für die Einreise von Minderjährigen

Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.
Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
[b]"eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort Tierschutz ueberhaupt geschaffen werden musste" theodor heuss
33,1k Beiträge · seit 200619. Okt. 2016 · #12
Hi Miss Ellie,
Also ich denke es geht hier um die mehr oder weniger neuen visaregelungen fuer Reisen mit Minderjaehrigen nach Sued afrika .
nein, es geht um Botswana, wo scheinbar - mehr oder weniger konsequent - eine ähnliche Regelung teilweise angewandt wird.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
441 Beiträge · seit 201419. Okt. 2016 · #13
Moin

da hatten wir ja Glück, wir hatten den minderjährigen Freund unserer Tochter mit.
An den Grenzen Nam/Bot Bot/sim und wieder zurück wurden wir kein einziges mal danach gefragt.
Hätten wir auch nicht dabei gehabt
Danke und Gruß Matze
4'984 Beiträge · seit 201619. Okt. 2016 · #14
Vielleicht hilft das zur Klärung >>>

Auch für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – dass für Kinder unter 16 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die Geburtsurkunde mitzuführen ist. Bei Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzulegen.

Gesamtdokument >>> http://www.auswaertiges-amt.de/sid_163455F8FEE16C4C57C534E897AFFEFD/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/BotsuanaSicherheit_node.html

Grüße
Gina