Air Berlin

22 Antworten · 6'363 Aufrufe · gestartet 12. Sept. 2011 von dergnagflow
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Themenstarter2'534 Beiträge · seit 200712. Sept. 2011 · #21
boris schrieb:ja ja, am Mittwoch kommen die DUS Passagiere mit einem anderen Flieger.

Wenn man aber So. als Flugtag bei AirBerlin eingibt, dann kommt als Machine ab DUS bis MUC ein Airbus 330-200.

Sei's drum, aber der Eindruck, dass da mit Wetterkapriolen irgendwelche anderen Gründe für die Verspätung kaschiert, verstärkt sich immer mehr.

Die Hoffnung auf einen einigermaßen pünktlichen Flug stirbt zuletzt 😉

Gruß Boris
Hm.
Wenn ich Sonntag, 18.9. als Flugtag auswähle von Düsseldorf nach Windhoek, dann kann ich mir für den Flug Düsseldorf-München (AB 6037) einen Sitzplatz in einem Flugzeug mit einer 3-3 Konfiguration aussuchen. Das ist ganz sicher nicht der A330, der auf dem Leg München-Windhoek angeboten wird. Das selbe auch am 25.9. und am 2.10. Mehr hab' ich jetzt nicht versucht.

Leider kann ich jetzt rückwirkend nicht mehr feststellen, welches Flugzeug gestern von DUS nach MUC eingesetzt worden wäre, aber warum sollte das gerade gestern der A330 gewesen sein?
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3'080 Beiträge · seit 200912. Sept. 2011 · #22
Hallo an alle,

also mal aus der Sicht desjenigen der einige Jahre im Flieger ganz vorn links gesessen hat und einen Einblick ins Geschäft hat:

Das Wetter in Deutschland kenne ich im Moment nicht aber mit Flugdienst- und Ruhezeiten kenne ich mich aus. Wenn ein Pilot über seine gesetzlich festgelegte Flugzeit kommt darf er ganz einfach den Flug nicht antreten. Wenn seine Firma seine Dienste so plant das es eng wird (das scheint hier der Fall gewesen zu sein, zur Info, es ist bei AB öfter der Fall das die Crew mit dem TAXI von ihrem vorherigen Flug quer durch Deutschland zum nächsten Einsatz gebracht wird) dann ist einfach kein Spielraum mehr für Verspätungen.

Mein Tipp an alle Betroffenen neutral formuliert (Reinhard ich bin lernfähig): Schaut euch die Rechte der Fluggäste in einem solchen Fall an und macht sie geltend, aus Erfahrung eines Freundes kann ich sagen das man dort sehr bestimmt auftreten und auch gern mit Unterstützung eines befreundeten Juristen argumentieren darf bis verbriefte Rechte auch gewährt werden. Dies gilt für alle EU-Airlines.

Sasowewi (der leider auch schon Flüge annulieren musste weil er über seine Dienstzeit kam...)
Themenstarter2'534 Beiträge · seit 200712. Sept. 2011 · #23
Ja, Danke für den Hinweis. Es wird nach dem Urlaub die Entschädigung auf jeden Fall geltend gemacht.

Ich glaube ja mittlerweile, dass die Crew, die den DUS-MUC Flieger hätte fliegen sollen, schon über der Zeit war (die waren wahrscheinlich schon den ganzen Tag innerhalb Europas unterwegs). Denn eine Langstrecke MUC-WDH so eng zu planen, kann ich mir dann auch nicht wirklich vorstellen. Das hat mich gestern schon verwundert.
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