FTI PLEITE - Mietwagen was nun-

82 Antworten · 7'296 Aufrufe · gestartet 03. Juni 2024 von Superfanti
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84 Beiträge · seit 201504. Juni 2024 · #21
Das Geld ist, wenn überhaupt, zum Teil weg. Es sollte ja noch irgendeine Insolvenzmasse da sein.

Ich zitiere da jetzt nochmal (wie weiter oben) direkt von Mastercard (allerdings ne andere Seite):
Chargeback gilt auch bei Insolvenz
Erbringt der Anbieter seine Leistung nicht oder liefert die Ware nicht aufgrund einer Insolvenz? Selbst dann kann die Zahlung beim Kartenherausgeber reklamiert werden, um die Kartenvorauszahlung zurückzuerhalten. So haben beispielsweise viele Reisende, die mit einer Mastercard zahlten, im Zuge von Airline- und Reiseveranstalter-Pleiten ihr Geld unkompliziert zurückerhalten. Laut GfK haben 11 Prozent der Befragten schon einmal ein Rückbuchungsverfahren aufgrund eines insolventen Anbieters in Anspruch genommen, der seine Leistung nicht erbrachte.


Link: https://www.mastercard.com/news/europe/de-de/blog/de-de/2022/chargeback-verfahren-unberechtigte-abbuchungen-wieder-zuruckholen/

Am Ende bleibt natuerlich trotzdem nur Daumen druecken..
1'651 Beiträge · seit 201404. Juni 2024 · #22
@DG

schön und gut, reklamieren kann man immer.

Ob das allerdings zum Erfolg führt bezweifle ich sehr, oder kannst du es irgendwo belegen, wo bei einem Kreditkartenvertrag der Insolvenzschutz inklusive ist?
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zuletzt bearbeitet 04. Juni 2024
33,1k Beiträge · seit 200604. Juni 2024 · #23
Kein Insolvenzschutz per se, sondern Fälle wie Insolvenz fallen auch unter die Chargeback-Regelungen, weil eben eine Leistung bezahlt aber nicht geliefert wurde. Das bestätigt MasterCard auch so und gilt sicherlich auch z.B. bei Visa: https://www.mastercard.com/news/europe/de-de/blog/de-de/2022/chargeback-verfahren-unberechtigte-abbuchungen-wieder-zuruckholen/

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
1'651 Beiträge · seit 201404. Juni 2024 · #24
Aus unserer langjährigen Erfahrung im Reisebüro ist es so, dass man das Geld von der Kreditkarte nur zurück bekommt, wenn es noch nicht an den Veranstalter gezahlt wurde.

Ist der Betrag noch beim Kreditinstitut bzw. beim Reisevermittler kann man es selbstverständlich zurückfordern.

Bezahlt ist bezahlt, da kann auch kein Kreditunternehmen im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ( in diesem Fall FTI ) das Geld zurückholen.

Man kann sich höchstens noch an den Insolvenzverwalter wenden.

Die Chancen dann etwas zurück zu bekommen sind gleich Null.
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1'014 Beiträge · seit 201604. Juni 2024 · #25
Ich kenne es so, daß bereits angekommenes Geld in die Insolvenzmasse fällt. Und damit vor einem Zugriff außerhalb des Insolvenzverfahrens gesperrt ist. Aber Versuch macht klug.

Yanjep
1'651 Beiträge · seit 201404. Juni 2024 · #28
@ travelNamibia,
vielen Dank an für Deinen Hinweis auf den Link bei der Thomas Cook Pleite. Dieser Hinweis ist aber im vorliegenden Fall irreführend.

Anzumerken ist, dass im europäischen Recht ein großer Unterschied zwischen Buchungen von Pauschalreisen und Buchungen von Einzelleistungen ( wie in diesem Fall der Mietwagen) besteht.
Versichert sind nur Pauschalreisen.
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zuletzt bearbeitet 04. Juni 2024
47 Beiträge · seit 202104. Juni 2024 · #29
Miles and More Kreditkarte benachrichtigt jetzt, wie eine Umsatzreklamation bei der FTI Insolvenz beantragt werden kann.
📎 MilesandMore.pdf


Gruß Alfi
84 Beiträge · seit 201504. Juni 2024 · #30
Wie Christian weiter oben schon angemerkt hat, es geht hier nicht (primaer) um Versicherungen, sondern um den Chargeback Mechanismus.
Aus dem verlinkten Artikel nochmal ein Auszug:
Allerdings erklärte sie: „...können wir für Sie versuchen, den Differenz­betrag beim insolventen Unternehmen geltend zu machen.“ Das ist falsch. Tatsäch­lich erfolgt die Erstattung durch die Bank des insolventen Reise­ver­anstalters.


Ich wuerde mich jetzt aber aus der Diskussion verabschieden, da ich
a) in letzter Konsequenz auch keine Ahnung habe und hier keine Falschinformationen streuen will und
b) es auch nur mittelbar relevant ist, wie das jetzt alles genau funktioniert.

Es ist erst mal wichtig, dass die Reisenden irgendwie ihren Urlaub durchfuehren koennen, dazu ist ein Austausch mit dem Vermieter und/oder eine neue Anmietung in jedem Fall notwendig. Die Erstattung des urspr. an FTI bezahlten Betrags wird weder ueber die Insolvenzmasse noch ueber das Chargeback verfahren kurzfristig zur Verfuegung stehen (wenn ueberhaupt).

Trotzdem vielen Dank fuer den regen Austausch 🙂
896 Beiträge · seit 201704. Juni 2024 · #31
Tinochika schrieb:Aus unserer langjährigen Erfahrung im Reisebüro ist es so, dass man das Geld von der Kreditkarte nur zurück bekommt, wenn es noch nicht an den Veranstalter gezahlt wurde.

Sollte mit Veranstalter die Mietwagenfirma gemeint sein, müsste doch von diesem auch der Wagen zur Verfügung gestellt werden .... ???
Liebe Grüße Makra
1'651 Beiträge · seit 201404. Juni 2024 · #32
Makra schrieb:
Sollte mit Veranstalter die Mietwagenfirma gemeint sein, müsste doch von diesem auch der Wagen zur Verfügung gestellt werden .... ???
Veranstalter ist FTI.
Leistungsträger ist Europcar. Wenn Europcar noch keine Zahlungen von FTI erhalten hat, müssen sie auch keine Leistungen erbringen.
FTI ist Pleite, hat aber die Kundenzahlung erhalten.
Für Europcar handelt es sich also lediglich um eine Reservierung des Mietwagens.
Warum sollte daher Europcar in Verantwortung stehen ?
Kein Kreditinstitut kann eine Rückzahlung auf eine Reservierung zurück holen.
Mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen.

DG schrieb:
Wie Christian weiter oben schon angemerkt hat, es geht hier nicht (primaer) um Versicherungen, sondern um den Chargeback Mechanismus
Es geht auch nicht um, igendwelche Versicherungen von Reisen. Versichert bedeutet einfach nur das Recht auf Rückzahlung des Reisepreises zu haben , wenn ein Veranstalter pleite geht . Das merkt der Betroffene spätestens dann wenn ihm mitgeteilt wird, dass er keine Pauschalreise gebucht hat.
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zuletzt bearbeitet 04. Juni 2024
896 Beiträge · seit 201705. Juni 2024 · #33
Dann habe ich das falsch verstanden. Du meintest, nur wenn das Geld noch beim Vermittler liegt, besteht eine Chance auf CB ?
Liebe Grüße Makra
1'651 Beiträge · seit 201405. Juni 2024 · #34
Hallo Makra,
Richtig !
Viele kennen den Unterschied von Vermittler, Veranstalter und Leistungsträger nicht wenn sie eine Reise buchen.
Das ist eigentlich auch nicht unbedingt wichtig.
Tritt aber dann der Fall einer Insolvenz von einem Vertragspartner auf dann gibt es eben die Probleme der Zuständigkeit.
Hast du dein Geld ans Reisebüro bezahlt, dann ist dieses der Vermittler der Reise.
Das Reisebüro wiederum hat Verträge mit Veranstaltern abgeschlossen und erhält für die Vermittlung von Reisen Provisionen.
Die Veranstalter schließen Verträge mit den Leistungsträgern wie z.B. Airlines, Hotels, Mietwagen ab.
Auch hier können örtliche Agenturen noch zwischen geschaltet sein.
Die Leistungsträger erhalten dann den Auftrag die gebuchten Leistungen zu erbringen.
Bleibt die Zahlung des Kunden irgendwo in dieser Kette stecken oder einer der Partner geht in die Insolvenz, dann muss geprüft werden, wer zur Rückzahlung herangezogen werden kann.
Bei Mietwagen- und Hotelbuchungen sind die Verträge oft so gestaltet ,dass diese erst nach erbrachter Leistung abrechnen dürfen.
Wenn das Geld beim insolventen Veranstalter (FTI ) angekommen ist, können weder Vermittler noch Leistungsträger zur Erstattung verpflichtet werden, es sei denn man könnte ihnen formale Fehler nachweisen.
Die Kreditinstitute haben darauf keinen Einfluss und ein Charge back nicht daher nicht möglich.
Liebe Grüße
Ingrid Hartwig
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zuletzt bearbeitet 05. Juni 2024
896 Beiträge · seit 201705. Juni 2024 · #35
Vielen Dank für diese interessante Antwort. Das war mir nie so richtig bewusst.
Liebe Grüße Makra
33,1k Beiträge · seit 200605. Juni 2024 · #36
Vielleicht hilft das zur aktuellen Problemstellung (Einzelleistung über Reiseveranstalter gebucht) auch noch weiter: https://www.eu-darlehen-finanzierung.de/6-fragen-zum-chargeback-verfahren-bei-kreditkartenzahlungen-3-teil/#Anderes_Beispiel_Pleite_eines_Reiseveranstalters

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
349 Beiträge · seit 201305. Juni 2024 · #37
Die Tourismusindustrie unterstützt.

TUI Cars will den Reisebüros angesichts der FTI-Insolvenz unter die Arme greifen und garantieren bestehende Mietwagen-Buchungen von Drive FTI zum gleichen Preis. Liegt der reguläre TUI Cars-Mietpreis über dem von Drive FTI, wird er bei 
Umbuchung bis 30. Juni entsprechend reduziert. Voraussetzung ist die Buchung eines vergleichbaren Partners vor Ort, 
einer vergleichbaren Kategorie, der identische Mietzeitraum, eine vergleichbare Station und 
ein vergleichbares Paket, vorbehaltlich Verfügbarkeit.
 Die Reisebüros müssen dafür die Drive FTI-Buchung mit Angabe der Kategorie, des Mietzeitraumes, der gebuchten Station, dem gebuchten Paket sowie dem Preis und dem gebuchten Mietwagenpartner an TUI übermitteln.

Bentour will Preise von FTI-Reisen matchen: Bentour reagiert auf die Insolvenz von FTI und will die Reisebüros durch ein spezielles Angebot unterstützen. Dafür bietet der Veranstalter eine „Buchung mit integrierter Matchinganfrage" für abgesagte FTI-Buchungen mit Abreisedatum ab dem 15. Juni an.

Zusatzprovision für Buchungen von FTI-Kunden: Die Dertour Group will die Reisebüros nach der FTI-Insolvenz bestmöglich unterstützen. Die Dertour-Veranstalter zahlen bis 31. Juli auf alle Neubuchungen von FTI-Kunden, deren Reise abgesagt wurde, ein Prozent Zusatzprovision. Die Aktion gilt für alle Zielgebiete weltweit.

Im Juli - Oktober sind noch einige Mietwagen in Namibia verfügbar, da ein paar neue Firmen aufgemacht haben. Natürlich nicht zu Billiger Mietwagen Überraschungspaket-Preisen, dafür in besserer Qualität und Ausstattung.
You get what you pay for.

Mit sonnigen Grüßen aus Windhoek
Carsten Möhle
http://www.bwana.de http://www.facebook.com/Namibia.Reisen http://www.paulgraetz.de
31 Beiträge · seit 202305. Juni 2024 · #38
Hallo zusammen,
noch ein kurzer Beitrag zur Buchung von Unterkünften über FTI: wir haben für September das Desert camp über FTI gebucht (weil direkt über die Website nichts mehr frei war). Bisher keine Zahlung geleistet, aber Gedanken habe ich mir nach der Insolvenz trotzdem gemacht, es war ja schwierig genug, ein bezahlbares Zimmer in Sesriem zu finden. Da von FTI selbst nur eine kurze Rückmeldung "wir prüfen, ob die Leistungen dennoch erbracht werden können" kam, hab ich beim Desert camp direkt angefragt. Sie haben sich sofort zurückgemeldet und geschrieben, dass FTI in Auftrag gegeben hat, alle über FTI getätigten Buchungen zu stornieren. Man hat uns dann stattdessen direkt ein Zimmer reserviert.
Viele Grüsse,
Laura
56 Beiträge · seit 202205. Juni 2024 · #39
Thema Chargeback bei Insolvenz:
Wir hatten im letzten Jahr für die Reise Mitte Juni 2024 eine Fähre (mit Auto und toller Kabine) nach Norwegen gebucht mit der Holland Norway Lines ab Emden nach Kristiansand.
Der Fährpreis (rund 600€) musste damals sofort bezahlt werden, gezahlt hatte ich mit Kreditkarte. Die Fährgesellschaft ist leider Im August 2023 pleite gegangen.

Daraufhin habe ich sofort bei der Bank (DKB) das Chargebackverfahren eingeleitet und hatte das gesamte Geld ca. 14 Tage später wieder zurück.
Auch wir haben schon seit Jahren immer wieder Mietwagen über Drive FTI oder Cars&Campers gebucht. Auch für die kommende Südafrikareise im November wollten wir dort eigentlich wieder buchen, haben aber angesichts der Gerüchte um die bevorstehende Insolvenz gezögert.
Jetzt müssen wir mal nach einer Alternative schauen - so günstig wie bei FTI wird es wohl kaum woanders werden.
Gast09. Juni 2024 · #40
chrigu schrieb:

Im Kaokoland, Nkasa Rupara und Chobe Habt ihr mit dem urban cruiser keine Chance.
Er fährt im Kaokoveld doch lediglich die C43 von Palmwag bis Epupa und das im September, wo es absolut trocken sein wird. Die Zeiten, wo es von Opuwo bis Epupa einen potenten 4x4 brauchte, sind meines Erachtens lange vorbei. Zu den Kasane Chobe River Cottages kommt er mit dem Urban Cruiser komplett auf Asphalt auch. Für Gamedrives in der Palmwag Concession, Mudumu oder an der Chobe Riverfront müsste er dann allerdings auf Game-Drive-Angebote der Lodges zurückgreifen. Möglicherweise war das bei dieser Lodge-Tour aber ohnehin der Plan?

Ansonsten abwarten und bei den Vermietern auf die Warteliste setzen lassen. Jedes werden hunderte geplante Namibia-Reisen abgesagt, weil eigene Erkrankung, Todesfall oder Erkrankung in der Familie, Jobverlust, sonstiges Desaster.

Grüße