hazina malaikaThemenstarter12 Beiträge · seit 201927. Nov. 2020 · #1
Wir wollten und wollen eigentlich immer noch im nächsten Frühjahr wieder nach Namibia reisen, doch sind wir total verunsichert, was Buchungen angeht. Hat jemand Erfahrungen gemacht bzw. schon gebucht und kann etwas fundiertes darüber berichten, was mit den Kosten passiert, wenn der Test am Flughafen oder unmittelbar vor der Abreise positiv ausfällt? (Es gibt ja auch falsch positive Ergebnisse, aber für eine Testwiederholung wäre ja dann keine Zeit mehr) Die gesamte Reise wäre dann faktisch geplatzt und alle Kosten im wahrsten Sinne des Wortes im (Wüsten)Sand versunken. Zahlt die Reiserücktritt in einem solchen Fall? (Stichwort: bekanntes Risiko...)
hazina malaika schrieb: Zahlt die Reiserücktritt in einem solchen Fall? (Stichwort: bekanntes Risiko...)
Meine Erfahrung: Versicherungen zahlen eher bei wenig Risiko 😉
Aber mit dieser Frage würde ich mich nicht auf Antworten in einem Forum verlassen, sondern nur auf die AGB einer Versicherung
Liebe Grüße
Makra
Bonebreaker240 Beiträge · seit 201928. Nov. 2020 · #3
Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung bei der Allianz abgeschlossen, die den Rücktritt bei "Unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19" mit einschließt.
Eigenbeteiligung mit 20%, gab es aber auch ohne Eigenbeteiligung
Bonebreaker schrieb:Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung bei der Allianz abgeschlossen, die den Rücktritt bei "Unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19" mit einschließt.
Eine interessante Frage, zu der es hier schon gefühlte 3.000 Meldungen gab. Was denn nun ein PCR-Positiver (dem nichts fehlt und deswegen auch nichts davon wusste) sei? Ein Gesunder, der nebenbei positiv getestet wurde? Oder ein Kranker, dem es aber gut geht, also ein sogenannte symptomloser Kranker? Es gibt sicher Ärzte, die Patienten bloß wegen EINES Testergebnisses, aber ohne klinische Befunde, nicht für an einer bestimmten Krankheit erkrankt erklären würden. Wie wird dann eine Versicherung damit umgehen? ME eine interessante Frage.
Giselbert699 Beiträge · seit 201028. Nov. 2020 · #5
Hallo, da hilft es nur die Reiserücktritt (bei mir Europ-Assistance) und die Auslandskrankenversicherung (bei mir auch Allianz) zu kontaktieren und sich den entsprechenden Schutz im Coronafall schriftlich in Englisch geben zu lassen. Das war überhaupt kein Problem und wurde schnell erledigt. Offenbar sind die Versicherungen darauf eingestellt. Gruß Giselbert
peter 081'927 Beiträge · seit 200828. Nov. 2020 · #6
Bei positiven Ergebnis mit tatsächlicher Erkrankung lässt sich das sicher klären.
Aber wer zahlt bei falsch Positiv und der Flieger ist weg ......
sehe ich auch so, und es fängt nicht erst bei "falsch positiv" an, sondern ist ein generelles Problem. In der augenblicklichen Massen-Testeritis herrscht Anarchie, bekannte Regeln scheinen aufgehoben, jeder Wisch scheint zu gelten ........usw. Ein Anwalt mit Kenntnis im Prüfwesen könnte, wenn's drauf ankommt, im Streitfall, viele "Zertifikate" in der Luft zerreißen. PS: aber bitte auf obig nicht weiter eingehen, weil grundsätzlich und daher OT und von der konkreten Frage des TE ablenkend
Strelitzie2'844 Beiträge · seit 201128. Nov. 2020 · #10
Moin, zur Frage des TE, mein Tipp wäre: SecureTravel (Sitz bei Hannover) anzurufen. Das ist ein Versicherungsvermittler, die Damen dort beraten wirklich fundiert und haben mir bei meinen Jahresversicherungen stets kompetent geholfen, auch wenn es über normal abzudeckende Summe oder Anliegen ging. Und- die dort empfohlenen Versicherungen haben uns - im Erkrankungsfall - wirklich schnell und ohne "Hinhaltetaktik" all unsere Gelder zurück gezahlt.
Gruß Strelitzie
hazina malaikaThemenstarter12 Beiträge · seit 201928. Nov. 2020 · #11
Zunächst einmal vielen Dank für eure (bisherigen) Beiträge. Es scheint wohl darauf hinauszulaufen, eine separate Reiserücktritt abzuschließen, die explizit den Fall mit einschließt, ohne Symptome positiv getestet worden zu sein. Da muss man echt ins Kleingedruckte schauen: ausgeschlossen
dabei
Eine Kostenübernahme bei Einreisestopp seitens Namibia scheint aber überall ausgeschlossen.
RORockshandy280 Beiträge · seit 201828. Nov. 2020 · #12
Hallo hazina malaika, magst du auch den Preisunterschied zwischen Variante 1 und 2 verraten ?
Gabi-Muc2'191 Beiträge · seit 201628. Nov. 2020 · #13
Eine Kostenübernahme bei Einreisestopp seitens Namibia scheint aber überall ausgeschlossen.
Darin sehe ich jetzt das kleinere Problem. Wenn seitens Namibia ein Einreisestopp verhängt wird, dann werden alle (oder zumindest die meisten Lodgen), wie im April auch, Dir die Möglichkeit bieten, die Reise zu verschieben.
Den problematischten Punkte sehe ich die Quarantäne, wenn man 1. Kontaktperson ist, aber selbst negativ getestet ist. Dies wird keine Reiserücktritt absichern und fahren kannst Du trotzdem nicht (höchstens man setzt sich über die Quarantäne hinweg).
LG
Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
Strelitzie2'844 Beiträge · seit 201128. Nov. 2020 · #14
Hallo Gabi,
sieh mal hier - Preis kannst Du Dir ausrechnen lassen. (Ich arbeite dort nicht, habe auch keine Aktien da... 😉 )
VG Strelitzie
hazina malaikaThemenstarter12 Beiträge · seit 201928. Nov. 2020 · #15
Der Anbieter ohne Positiv-Schutz ist 37 € teurer als der mit.
Gabi-Muc2'191 Beiträge · seit 201628. Nov. 2020 · #16
Hallo Strelitzie,
danke für den Link. Das hört sich gut an und ist echt zu überlegen.
LG
Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
Gabi-Muc2'191 Beiträge · seit 201629. Nov. 2020 · #17
Hallo Strelizie,
hast Du auch eine Versicherung gefunden, die das Risiko abdeckt nicht in das Land einreisen zu können? Wir überlegen im Sommer nach Kanada zu fliegen, allerdings weiß ich nicht, ob die Einreise erlaubt sein wird. Die Umbuchungsbedingungen der Fluggesellschaften sind auch etwas suspekt....
LG Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
Strelitzie2'844 Beiträge · seit 201129. Nov. 2020 · #18
Hallo Gabi, nein- damit kann ich leider nicht dienen. Aber ich würde beim zuerst von mir erwähnten Versicherungsmakler anrufen - klingt ähnlich wie der Link - ist aber eben nicht an eine! Versicherung gekoppelt! Da solltest Du vermutlich Antworten bekommen.
Einen schönen 1.Advent wünsche ich Dir. LG Strelitzie
Guten Morgen, da wir gerade für nächstes Jahr August gebucht haben, hat mich das Thema etwas nervös gemacht und ich habe meinem Versicherungsmakler eine Mail geschrieben (schriftliche Fragen und Antworten finde ich immer besser). Folgende Antwort - bezogen auf meine Jahresversicherung - habe ich bekommen: „Gerne beantworten wir Ihnen diese wie folgt: Wenn Sie vor der anstehenden Reise auf Covid-19 getestet werden und dieser Test „positiv“ ausfällt (unabhängig davon ob Sie symptomfrei sind oder nicht) so liegt eine Erkrankung vor. Aufgrund dieser Erkrankung können/müssen Sie von der Reise zurücktreten und können die Stornierungskosten bei uns einreichen. Wenn Sie mit Ihrer Frau/Lebenspartnerin eine gemeinsame Reise gebucht haben ( gemeinsam auf einer Buchungsbestätigung vermerkt sind) so können beide Reiseteilnehmer von der Reise zurücktreten, auch wenn nur eine Person erkrankt ist.“ Über solche klaren Antworten freut man sich! In den Versicherungsunterlagen stand es dagegen alles etwas schwammig. Es macht immer Sinn kurz mal den Vermittler zu fragen.
Moin, da hat strassenkind vollkommen recht. Es ist absolut unbedeutend, was jemand am Telefon verspricht oder was man selbst aus den Versicherungsunterlagen heraus liest oder lesen möchte oder ein Vermittler meint oder gar was in einem Forum für Einzelmeinungen publiziert werden. Versicherungen drücken sich wo es geht um jede Leistung und letztlich muss man im Zweifel die Leistung einklagen. Alles was man nicht beweisen kann, existiert nicht. Um Sicherheit zu bekommen, ist es ratsam, seine Versicherung um eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft zu bitten. Klare Frage, klare Antwort.
Aufgrund dieser Diskussion zum obigen Thema habe ich in den letzten Tagen mehrfach Fragen zu meiner schon länger bestehenden Versicherung gestellt. Nachstehend zu Anregung. A. Meine ersten Fragen: 1. Besteht mein Versicherungsschutz auch, wenn ich trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (wegen der Corona Pandemie) in ein betroffenes Land (z.B. im südlichen Afrika) reise und die Buchung vor Verhängung der Reisewarnung getätigt wurde? 2. Werden auch die Kosten für eine Covid19-Erkrankung im Ausland übernommen, wenn für das Land eine Reisewarnung bestanden hat bzw. nach Reiseantritt ausgesprochen wird oder eine Pandemie ausbricht? 3. Schützt mich die Versicherung gegen Vermögensschäden, wenn eine Rückreise aufgrund von staatlichen Eingriffen nicht mehr möglich ist bzw. nur gegen erhebliche Zusatzkosten (wie z.B. beim Rückholprogramms des Auswärtigen Amtes im Frühjahr) möglich ist? Also im Prinzip: Wie bin ich in Sachen Corona Pandemie abgesichert.
Antwort A: Gerne nehme ich Bezug auf Ihre Fragen:
1. Nein, wann die Reise gebucht wurde ist in diesem Fall irrelevant. Wenn für Ihr Reiseland eine Reisewarnung besteht, entfällt der Versicherungsschutz. 2. Nein, auch hier besteht kein Versicherungsschutz wenn eine Reisewarnung besteht. 3. Nein, hierzu gibt es jedoch generell keine Versicherung. Ereignisse von hoher Hand, bzw. stattliche Eingriffe, können nicht versichert werden.
B. Meine nächsten Fragen: Wie verhält es sich, wenn ich die Reise nicht mehr antreten oder abbrechen möchte aufgrund einer nachträglich ausgesprochenen Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, der Flug aber dennoch planmäßig durchgeführt wird. Greift die Versicherung dann auch?
Antwort B: Die Reise-Rücktritts- und Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer schweren und unerwarteten Erkrankung Ihre Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Wenn Sie die Reise auf Grund der Reisewarnung nicht antreten oder vorzeitig abreisen möchten, stellt dies keinen versicherten Grund da.
C. Meine letzten Fragen: Bitte teilen Sie mir mit, ob der Versicherungsschutz auch bei Ausspruch auch bei folgenden Szenarien gilt: 1. Szenario: Nach der Buchung einer Reise ins südliche Afrika und auf der Anreise zum Flughafen bzw. unmittelbar vor Reiseantritt wird einer von uns bei einem vorgeschriebenen Corona-Test positiv getestet (evtl. auch falsch positiv), weist jedoch keinerlei Krankheits-Symptome auf. Gilt das ebenfalls schon als versicherte Erkrankung? Damit würde ihm/uns die Einreise in das Zielland auf jeden Fall verweigert werden, wahrscheinlich wird sich sogar die kontrollierende Fluggesellschaft weigern, uns überhaupt zu transportieren. Die Reise könnte nicht stattfinden, müsste verschoben oder storniert werden. 2. Szenario: Kurz vor Reiseantritt würde einer von uns aufgrund eines Kontakts zu einem Corona-Erkrankten unter amtliche Quarantäne gestellt werden und könnte die Reise nicht wie geplant und gebucht antreten. Es wird eine Verschiebung oder gar Stornierung der Reise notwendig. Ist dieser Fall versichert? 3.Szenario: Ereignisse wie oben unter 1. oder 2. beschrieben treten während der Reise auf und wir brechen daher die Reise vorzeitig ab. Wie sieht es hier mit dem Versicherungs-Schutz aus?
Antwort C: Im Rahmen Ihrer abgeschlossenen Versicherung stellt auch eine positive Testung am Corona-Virus ein versichertes Ereignis dar. Dies gilt unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung, selbst wenn Sie symptomfrei sind.
Quarantäne-Maßnahmen stellen jedoch kein versichertes Ereignis dar. Hierfür bieten wir Ihnen jedoch gerne ein entsprechendes Produkt an. Natürlich hat jeder von uns seine eigenen Fragen und seine eigene Versicherung. Jede Versicherung hat ihre eigenen Bedingungen. Also, keine Hemmungen. Fragen, Fragen, Fragen bis die Versicherung die notwendige Klarheit hergestellt hat.
LG Rentner Peter
ADVENTURE BEFORE DEMENTIA - noch etwas erleben im Leben