Corona - Abflug aus Heimatland

60 Antworten · 14,9k Aufrufe · gestartet 20. Nov. 2020 von GinaChris
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Themenstarter4'984 Beiträge · seit 201603. Dez. 2020 · #21
Thomas,

ich musste es auch dreimal lesen, ist ja nicht grad verständlich verfasst,
aber ja, es ist wie du schreibst, aus A darf man uneingeschränkt einreisen, wenn man die letzten 10 Tage in A od Österreich war.
Wenn nicht, braucht man PCR-Test.
Und wenn man den auch nicht hat, muss man in Quarantäne und muss PCR-Test machen.

Gruß Gina
608 Beiträge · seit 202003. Dez. 2020 · #22
Danke für den Link, der in der Tat etwas ganz anderes mitteilt als es gestern in den Medien (ORF oder BR) zu lesen war. Da soll sich noch einer auskennen.
Gast03. Dez. 2020 · #23
rik m. schrieb:Da soll sich noch einer auskennen.
Hallo rik m., es wäre nicht Österreich, wenn alles vollkommen klar wäre. Das ist jetzt kein Makel für den man sich gegenüber anderen Nationen, bei denen immer alles klar ist (zumindest in ihrer Selbsteinschätzung) genieren müsste, sondern ist das in A eine sogenannte Kulturtechnik, die DURSCHSCHLAWINERN heißt. Damit ist zwar, um beim Thema Eins zu bleiben, gerade jetzt fast alles, was Vergnügen macht, verboten, aber man muss sich auch nicht streng dran halten, wenn man Lust und Geld auf/für eine Anfechtung und Gerichtsverhandlung hat, weil die Verordnungen eben nicht so eindeutig sind. Jetzt sagen Viele, dass die Verordnungsschreiber und verkündenden Politiker inkompetente Deppen sind, aber andere sind froh über diesen so geschaffenen Freiraum, weil sie sich eben dann durchschlawinern können, und sehen in den Verordnungsschreibern Schlawinerkomplizen 😗 die sie ja vielleicht auch sind. So macht man aus intellektueller Not eine Tugend, schon W.S. sagte: Ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode. Pick your choice!!
Ein praktischer (und jetzt ernst gemeinter) Aspekt ist, dass es einfacher ist, per Verordnung PAUSCHAL zu verbieten, und dann ein paar Ausnahmen zu machen, als für xxxx stakeholder situationsangepasste Verordnungen zu erlassen, was in einer dynamischen Situation nicht durchführbar ist und die sowieso nie ALLEN gerecht werden können.

Am Beispiel dieses Themas: Ausgangssperre in A und in einen Urlaub verreisen.
Ist verboten, sagt(e) das Gesundheitsministerium. In den 9 Ausnahmegründen für das Verlassen der Wohnung, kommt in den Urlaub zu verreisen nicht vor, zum „Vergnügen“ darf man
„5. Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung, "
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Alltag,-Familie,-Sport-und-Freizeit.html
Im Notmaßnahmentext ist es dann aber „nicht wörtlich“ verboten, sagen Juristen, die Schlawiner!! Man könnte nämlich argumentieren, dass die Reise der „körperlichen und psychischen Erholung“ dient, und die ist ja nicht verboten….. Siehe eine Diskussion dessen im Kurier: Darf man während des Lockdowns verreisen?
https://kurier.at/chronik/oesterreich/darf-man-waehrend-des-lockdowns-verreisen/401113539
Für Nichtjuristen läuft es vermutlich darauf hinaus, dass es nicht ausreicht zu sagen, was nicht erlaubt ist, sondern es muss auch geschrieben werden, dass das jetzt aber ganz, ganz ernst gemeint ist. Sonst, sie oben @ Schlawiner. Die Verordnungstexte habe ich mir daher gespart, weil ich jetzt sowieso nicht verreise, und Geld für Rechtsberatung vor einer Reise würde ich sowieso nicht ausgeben.
Ausländer müssen eben ein Mal begreifen, dass sie hier nichts begreifen. Aber warum soll es Ausländern dabei besser ergehen, als den Österreichern? In Deutschland müsste man sein, da ist immer alles klar…. Also zumindest in Bayern
Grüße
den risk finde ich eigentlich gar nicht so kompliziert
... aber jetzt warten wir sowieso wieder auf die Neuen
zuletzt bearbeitet 03. Dez. 2020
608 Beiträge · seit 202003. Dez. 2020 · #24
😄
608 Beiträge · seit 202006. Dez. 2020 · #25
Na, jetzt haben die Bayern auch Ausgangsbeschränkungen:

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
(...)
Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)
(...)

Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV? Ich kenne mich in Wirtschaft / Recht nicht aus...
15 Beiträge · seit 201806. Dez. 2020 · #26
rik m. schrieb:Na, jetzt haben die Bayern auch Ausgangsbeschränkungen:
Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV? Ich kenne mich in Wirtschaft / Recht nicht aus...
Diese Frage stellen wir uns auch gerade! Solange der Flug nicht storniert wird würde ich Sie aber aktuell mit "Ja" beantworten.
Gruß Johannes
15 Beiträge · seit 201807. Dez. 2020 · #27
Einziger Hinweis auf Flugverkehr:
§ 8
Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Reisebusse
1. Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Maskenpflicht.
2. Satz 1 gilt entsprechend für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr.
3. Touristische Busreisen sind untersagt.
Gruß Johannes
2'536 Beiträge · seit 200708. Dez. 2020 · #28
Hallo Gina,
GinaChris schrieb:schwarz auf weiß
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303
Das ist noch die "alte" Verordnung, die seit Oktober gilt.
Die neue (die mit der Quarantäne aus Staaten mit 14-Tage Inzidenz von über 100) gilt ja erst ab 19.12. Und wird daher auch erst am 19.12. 00:00 im RIS veröffentlicht.

lg Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
2'536 Beiträge · seit 200708. Dez. 2020 · #29
rik m. schrieb:Na, jetzt haben die Bayern auch Ausgangsbeschränkungen:

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
(...)
Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen)
(...)

Ist der Flughafen ein Dienstleistungsbetrieb nach der 9. BayIfSMV? Ich kenne mich in Wirtschaft / Recht nicht aus...
Ihr habt genau denselben undurchsichtigen juristischen Pallawatsch beieinander wie wir.
So wie ich das bei uns gesehen habe (und wie es an den Flughäfen auch gängige Praxis war), ist ein Flughafen genau ein offener Dienstleistungsbetrieb. Dessen Dienstleistung du in Anspruch nehmen kannst.
Es gab auch in Österreich meines Wissens nach niemanden, der in den letzten drei Wochen von seiner Urlaubsreise von der Polizei zurückgehalten wurde.

lg Wolfgang
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Themenstarter4'984 Beiträge · seit 201609. Dez. 2020 · #30
dergnagflow schrieb:Hallo Gina,
GinaChris schrieb:schwarz auf weiß
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303
Das ist noch die "alte" Verordnung, die seit Oktober gilt.
Die neue (die mit der Quarantäne aus Staaten mit 14-Tage Inzidenz von über 100) gilt ja erst ab 19.12. Und wird daher auch erst am 19.12. 00:00 im RIS veröffentlicht.

lg Wolfgang
Es ist jene konsolidierte Fassung die seit 9.Dez und bis es eine neue gibt gilt; siehe Überschrift
Gruß Gina
Gast09. Dez. 2020 · #31
dergnagflow schrieb: ....Ihr habt genau denselben undurchsichtigen juristischen Pallawatsch beieinander wie wir.....
Es gab auch in Österreich meines Wissens nach niemanden, der in den letzten drei Wochen von seiner Urlaubsreise von der Polizei zurückgehalten wurde.
Hallo dergnagflow
Das ist aber nun Mal ein erfrischender Gedanke 🙂 …….. also wenn man den weiter spinnt…… es gibt nämlich Leute, die fuhren mit 1,5 Promille mit dem Auto, ohne erwischt zu werden, und/oder andere mit 160 kmh.... also, was nicht entdeckt wird, ist auch nicht verboten 😗
Aber der Pallawatsch in den Ausführungen (hinter welchem durchaus auch etwas Kalkül stecken kann) und auch die Verordnungsdaten für ein Reise derzeit in das südliche Afrika ist doch eigentlich ein Nebenschauplatz. Dein Hintertürchen hast du doch schon gefunden, und guat is, was soll's noch?*
Aber glaubt wirklich jemand, dass in Bezug auf Durchführbarkeit (Flugverbindungen, Tests, Quarantäne, offenen Grenzen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit….), im Zielland und daheim, in den nächsten Wochen alles noch so „gut“ wie jetzt sein wird? Das „window of opportunity“ wird nämlich wieder enger werden, mM.

*Wie viel Risiko in Geld und Zeit man eingehen will, ist eine rein persönliche Entscheidung und wie viel man eingehen kann, eine Frage der persönlichen Lebensumstände. Es gibt auch keinerlei Veranlassung die Entscheidung zu rechtfertigen oder zu begründen, weil bei Letzterem eben immer das herauskommt was immer herauskommt. Man kriegt ein bisschen Balsam für die Seele aus der einen oder anderen Richtung, aber entscheiden muss man erst wieder selber.
Also einfach machen, was man für richtig hält
zuletzt bearbeitet 09. Dez. 2020
2'536 Beiträge · seit 200709. Dez. 2020 · #32
Hallo Gina,
GinaChris schrieb:
Es ist jene konsolidierte Fassung die seit 9.Dez und bis es eine neue gibt gilt; siehe Überschrift
Gruß Gina
Es ist jene Fassung, die seit 17.10. gilt. Und derzeit noch in Kraft ist.
Steht ja auch in den Schlussbestimmungen. Direkt in dem von dir verlinkten Gesetzestext im RIS.
"§ 13. (1) Diese Verordnung tritt mit 17. Oktober 2020 in Kraft."
Das ist also nichts neues.

Neu wird die Verordnung sein, deren Inhalte bereits angekündigt wurden und die hier auch besprochen wurde.
Die tritt - so wie ich das geschrieben habe - mit 19.12. in Kraft. Und ist dann natürlich auch im RIS aufrufbar.

lg Wolfgang
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2'536 Beiträge · seit 200709. Dez. 2020 · #33
Hi,
loser schrieb:
Das ist aber nun Mal ein erfrischender Gedanke 🙂 …….. also wenn man den weiter spinnt…… es gibt nämlich Leute, die fuhren mit 1,5 Promille mit dem Auto, ohne erwischt zu werden, und/oder andere mit 160 kmh.... also, was nicht entdeckt wird, ist auch nicht verboten 😗
Mit dem Unterschied, dass die Polizei genau weiß, wo und wie sie hier reagieren kann und muss, um die aus dem Verkehr zu fischen.
Genauso wäre es ein leichtes gewesen, Urlauber, die etwas Verbotenes tun, in den letzten drei Wochen am Flughafen "zu erwischen".
Wurde nicht gemacht. Das hat auch einen Grund.
loser schrieb:
*Wie viel Risiko in Geld und Zeit man eingehen will, ist eine rein persönliche Entscheidung und wie viel man eingehen kann, eine Frage der persönlichen Lebensumstände. Es gibt auch keinerlei Veranlassung die Entscheidung zu rechtfertigen oder zu begründen, weil bei Letzterem eben immer das herauskommt was immer herauskommt. Man kriegt ein bisschen Balsam für die Seele aus der einen oder anderen Richtung, aber entscheiden muss man erst wieder selber.
Also einfach machen, was man für richtig hält
Genau darauf läuft im Prinzip alles seit März hinaus. Zumindest in jenen Bereichen, die (bewusst oder unbewusst) unscharf formuliert sind. Man könnte auch noch den Punkt "was man für sinnvoll hält" mit aufnehmen. Weil im Fall des Falles wird's - zumindest in Österreich - dann das entsprechende Höchstgericht klären. Und da sich die Gesetzgeber da mit vielen Verordnungen und die Exekutive mit vielen Strafen aus dem Frühjahr schon die Finger verbrannt hatten, wird das bei uns nunmehr eher vorsichtig ausgelegt.

lg Wolfgang
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Themenstarter4'984 Beiträge · seit 201609. Dez. 2020 · #34
Lieber Wolfgang,

obwohl es ja mE hier nur mehr "um an Kaisa sein Boart" geht,
möchte ich dir noch einmal widersprechen 🙂
Der Teufel liegt im Detail, und das kleine, unscheinbare Wort, konsolidiert, findet seine Berechtigung in der Fassung vom 9. Dez,
im Gegensatz zur Fassung vom 15. Okt (in Kraft getreten 17. Okt) in den beiden Anlagen A und B.
Anlage C existiert in der Fassung vom Oktober noch nicht einmal.

Und jetzt bin ich dafür, dass wir voll Spannung jene vom 19. Dez erwarten. 😉
Gruß Gina
Themenstarter4'984 Beiträge · seit 201611. Dez. 2020 · #35
betr. Bayern, Stand 10.Dez 2020, 17:11

meine Anfrage:
...Ab dem 9. Dez sind die neuen Ausgangsbeschränkungen gültig, und ich darf das Haus nur mehr aus den publizierten, notwendigen Gründen verlassen. Dazu meine konkrete Frage: Ist es trotzdem erlaubt zum Flughafen zu fahren, um eine private Reise anzutreten?...

Antwort:
Die Verordnung sieht keine Einschränkungen bezüglich geplanter Reisen vor. Bitte beachten Sie jedoch die etwaige Ausgangssperre in Hotspot-Gebieten zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Regelungen nach der Einreise-Quarantäneverordnung. Ihr Bayerisches Innenministerium

Gruß Gina
2'191 Beiträge · seit 201611. Dez. 2020 · #36
Guten Morgen Gina,

danke für die Info. Das sind doch positive Nachrichten. Wobei die Ausgangssperre für uns Bayern beim Rückflug nicht einzuhalten ist. Egal ob man mit dem Auto vom Frankfurter Flughafen kommt oder nach München weiterfliegt, sind wir erst nach 21.00 Uhr zu Hause.

LG

Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
2'536 Beiträge · seit 200715. Dez. 2020 · #38
Da sieht man mal wieder, dass zwischen Ankündigung und tatsächlicher Verordnung Welten liegen können.
Der einzig sinnvolle Punkt, nämlich Rückreisen aus besonders kritischen Ländern (solche mit einer 14-Tages Inzidenz von über 100) mit einer Quarantäne zu belegen, wurde entfernt.
Stattdessen wurden (nach welchen Kriterien ist fraglich) einige Länder angeführt, aus denen man bei der Rückreise nicht in Quarantäne muss. Darunter Australien und Neuseeland, die derzeit ja ohnehin ihre Grenzen dicht haben.
Das löst wirkliches Kopfschütteln aus.
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Gast12. Jan. 2021 · #39
Für die Österreicher, die die Ausreise nach Afrika trotz de facto „Reiseverbots“ (Rechtskundige ausdrücklich ausgenommen 😗 ) geschafft haben, gibt es Neues für die Rückreise, nämlich eine
"Registrierungspflicht für Einreise nach Österreich
……Das dazugehörige Formular wird auf Deutsch und Englisch abrufbar sein. Einreisende sind ab 15. Jänner, also Freitag, verpflichtet, die Sendebestätigung bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen.“

https://orf.at/stories/3196913/#:~:text=Einreisende%20sind%20ab%2015.%20J%C3%A4nner,Kontrolle%20elektronisch%20oder%20ausgedruckt%20vorzuweisen.
https://www.bmeia.gv.at/
„… Ab 15. Jänner 2021, 00:00 Uhr, ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance - PTC). Das PTC-Registrierungsformular wird nach Veröffentlichung der Novellierung der COVID-19 Einreiseverordnung auf www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch abrufbar sein…“
Grüße
Dass die AUA nicht mehr fliegt, ist wohl bekannt
zuletzt bearbeitet 12. Jan. 2021
Themenstarter4'984 Beiträge · seit 201627. Jan. 2021 · #40
Nicht notwendige Reisen aus und nach Belgien verboten
Nicht notwendige Reisen aus und nach Belgien sind ab sofort verboten. Eine entsprechende Entscheidung der Regierungen von Land und Regionen trat heute in Kraft. So sind Urlaubs- und Freizeitreisen bis zum 1. März nicht mehr erlaubt. So soll verhindert werden, dass neue CoV-Infektionen in das Land getragen werden. Das Verbot soll im Straßen-, Flug-, Schiffs- und Schienenverkehr kontrolliert werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Warenverkehr soll weiter fließen. Auch Besuche bei einem Ehe- oder Lebenspartner, Reisen aus beruflichen und Studiengründen sowie für Beerdigungen naher Verwandter bleiben erlaubt. „Wir bauen keine Mauer um unser Land“, hatte Regierungschef Alexander De Croo am Freitag nach der Entscheidung gesagt. Wer für sich eine der Ausnahmen in Anspruch nimmt, muss eine „ehrenwörtliche Erklärung“ ausfüllen.

Die EU-Staats- und -Regierungschefs hatten sich vergangene Woche darauf verständigt, den Reiseverkehr angesichts besonders gefürchteter Varianten des Coronavirus weitgehend zu bremsen. Belgien geht mit dem Verbot allerdings darüber hinaus.

red, ORF.at/Agenturen
Quelle: https://orf.at/#/stories/3199147/

Gruß Gina