dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200720. Nov. 2020 · #2
Ganz so stimmt das nicht.
Punkt 8 der Ausnahmen trifft auf Flughäfen natürlich auch zu:
Das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs sind nur zu folgenden Zwecken zulässig: 8.) zum Zweck des Betretens von Orten und Kundenbereichen von Betriebsstätten, deren Betreten nach dieser Verordnung zulässig ist
Das Betreten von Kundenbereichen der Betriebsstätte "Flughafen" fällt klar unter diese Ausnahme, Der ist offen und das Betreten ist auch gemäß der Verordnung zulässig.
GinaChris hat mE durchaus recht. Homo Austriacus hat vorerst bis 26.11.2020 Ausgangssperre, für die es 6 Ausnahmen gibt. Verreisen zum Vergnügen gehört nicht dazu. Bei Einhaltung des Ausgehverbotes kommt man also nicht ein Mal bis zum Flughafen. Beruflich bedingte Reisen und Übernachtungen sind erlaubt. mM
La Leona2'779 Beiträge · seit 200720. Nov. 2020 · #4
dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200720. Nov. 2020 · #5
loser schrieb:GinaChris hat mE durchaus recht. Homo Austriacus hat vorerst bis 26.11.2020 Ausgangssperre, für die es 6 Ausnahmen gibt. Verreisen zum Vergnügen gehört nicht dazu. Bei Einhaltung des Ausgehverbotes kommt man also nicht ein Mal bis zum Flughafen. Beruflich bedingte Reisen und Übernachtungen sind erlaubt. mM
Den Passus der Ausnahme habe ich doch konkret aufgeschrieben. Und es sind 9 Punkte (zzgl. Unterpunkte) nach denen das Verlassen des Wohnsitzes zulässig ist.
Ausgangsregelung Das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs sind nur zu folgenden Zwecken zulässig: 1) Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum 2) Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten 3) Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere - der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird - die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens - die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen - die Deckung eines Wohnbedürfnisses - die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie - die Versorgung von Tieren. 4) berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist. 5) Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung 6) zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen 7) zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie 8) zum Zweck des Betretens von Orten und Kundenbereichen von Betriebsstätten, deren Betreten nach dieser Verordnung zulässig ist und 9) zur Teilnahme an in der Verordnung aufgezählten Veranstaltungen
Der Flughafen ist ganz klar ein Ort und ein Kundenbereich einer Betriebsstätte, die nach dieser Verordnung betreten werden darf. Sonst müsste er schließen. Insofern ist das Hinfahren und Betreten natürlich gestattet.
GinaChrisThemenstarter4'984 Beiträge · seit 201620. Nov. 2020 · #6
@ Wolfgang siehe hierzu auch die Info-Seite des ÖAMTC
Darf ich eine Urlaubsreise ins Ausland machen?
Nein. Sofern eine Auslandsreise möglich ist, beschränkt sich ihre Zulässigkeit auf die Zwecke, zu welchen man die Wohnung verlassen darf, also z.B. für eine akut notwendige ärztliche Behandlung im Ausland. Grundsätzlich rät außerdem das österreichische Außenministerium von nicht notwendigen Reisen ab. Ob die Auslandsreise notwendig ist, hängt daher vom Einzelfall ab und wird eventuell an der Grenze zu argumentieren sein. Außerdem müssen auf jeden Fall die Einreisereisebeschränkungen für das Zielland und die Wiedereinreisebestimmungen für Österreich geprüft werden. Zu bedenken ist auch, dass viele Beherbergungsbetriebe geschlossen sind.
Sehe ich so wie Gina, klar dürfen Flughäfen offen sein, es gibt ja auch erlaubtes/berufliches Reisen, Ausländer, Transit…. Ich kenne jemand der sich vor 2 Tagen für die Fahrt nach Bayern mit einer Bestätigung des (PS. echten!!) Geschäftstermins dort ausgerüstet hat, weil eben nur so erlaubt.
dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200720. Nov. 2020 · #8
Hallo Gina, Das ist auch eine "Meinung" des ÖAMTC. Sei ihm unbenommen. Es kann und muss ohnehin jeder selbst entscheiden. Hätte ich beispielsweise im Oktober eine Reise gebucht, würde ich die natürlich antreten. In der Praxis schaut es am Flughafen auch so aus. lg Wolfgang
GinaChrisThemenstarter4'984 Beiträge · seit 201620. Nov. 2020 · #9
Hi Wolfgang,
nein, es ist nicht nur eine Meinung, sondern spiegelt die geltende Verordnung wieder. Auch auf der Seite des Ministeriums kannst du folgendes nachlesen:
Darf ich aus Österreich ausreisen? Die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen seit 17.11.2020 gestatten das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs bzw. den Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu eingeschränkten Zwecken (u.a. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen, Religionsausübung, Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, Ausübung familiärer Rechte bzw. Erfüllung familiärer Pflichten sowie berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich).
Ob man sich nun an die Ausgangsbeschränkungen hält oder nicht, und die etwaigen Konsequenzen bei Zuwiderhandeln trägt, bleibt jedem selbst überlassen, da bin ich ganz bei dir. Gruß Gina
dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200720. Nov. 2020 · #10
Hi Gina, die Verordnung gibt das, was auf der Seite steht, aber nicht her. So wie vieles, was im März/April in vielen Pressekonferenzen gesagt wurde (oder auf den entsprechenden Webseiten stand), nicht den Tatsachen und der Verordnung entsprochen hat. Es macht auch wenig Sinn, bei einer Verordnung, die die Eindämmung einer Pandemie in Österreich zum Ziel hat, eine Flugreise ins Ausland zu verbieten. Aber egal. Das ist eine Diskussion, die wir hier nicht führen müssen 😉 lg Wolfgang
ich sehe das auch so wie Gina. Prinzipiell ist es momentan aufgrund der allgemeinen Ausgangsregelung untersagt, nicht dringende Reisen zu unternehmen, wobei das Verreisen aus privatem Vergnügen wohl dazu gehört. Allerdings kann es sein, dass man trotzdem Glück hat und damit durchkommt, worauf ich mich aber nicht verlassen würde. Regeln können ja tendenziell immer gebrochen werden, aber ob man die möglichen Folgen auf sich nehmen möchte, ist eine andere Frage.
Auf jeden Fall sehr sehr schade, dass die momentanen Umstände uns zwingen, über solch annähernd dystopische Szenarien diskutieren zu müssen. Ich hoffe wir bleiben alle gesund und können uns bald wieder unbesorgt auf Reisen begeben.
„Den einzigen Menschen, den ich wirklich beneide, ist derjenige, der noch niemals in Afrika gewesen ist – denn er hat noch so viel, worauf er sich freuen kann.“
GinaChrisThemenstarter4'984 Beiträge · seit 201602. Dez. 2020 · #13
Österreich
aus der PK von heute 13:00 Wer im Zeitraum Mitte Dezember 2020 bis zum orthodoxen Weihnachtsfest im Jän 2021 ins Ausland reist, muss bei der Rückkehr nach Österreich zwingend in eine 10-tägige Quarantäne, aus der man sich mittels PCR-Test frühestens ab dem 5. Quarantänetag "freikaufen" kann. Quelle: https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1300/71280/ZIB-Spezial-1300/14073649
Gruß Gina
dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200702. Dez. 2020 · #14
Bitte in Zeiten wie diesen keine halben Informationen verbreiten. Und bitte warten, bis die Verordnung, die die Einreise neu regelt, veröffentlicht wurde. Und wenn, dann bitte nicht einen Link zu einem über eine Stunde dauernden Video posten.
Derzeit bekannt ist: Wer zwischen Mitte Dezember und Mitte Jänner (genaue Daten wurden bis dato noch nicht genannt) nach Österreich einreisen möchte und aus einem Land kommt, in dem die 7-Tage Inzidenz (manche schreiben von 14-Tage Inzidenz) höher als 100 ist, muss verpflichtend 7 Tage (manche Medien schreiben auch 10 Tage) in Quarantäne. Ab dem fünften Tag kann man die Quarantäne durch einen negativen Test beenden.
GinaChrisThemenstarter4'984 Beiträge · seit 201602. Dez. 2020 · #15
@Wolfgang Es tut mir leid, dass es deine Zeit/Lust nicht zulässt dir eine derart lange PK anzusehen! Was "manche Medien" schreiben zählt für mich weniger, als das was unser Innenminister zur Regelung zu sagen hatte. Darüber hinaus ist es für manche hier bestimmt sinnvoll, die neue Regelung auch ohne Verordungstext, der noch nicht online ist, zu kennen, um ihre Reisepläne dbzgl ausrichten zu können. Gruß Gina
dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200702. Dez. 2020 · #16
Gina, leider ist es halt so, dass die Minister (und auch unser Bundeskanzler) in den Pressekonferenzen NICHT das bekannt geben, was danach in der Verordnung steht. Das war im März so und hat sich über den Sommer nicht verändert. Und ich habe mir die PK heute angesehen, keine Sorge. Und ich bin absolut davon überzeugt, dass sie (wie immer) *KEIN* Mittel zur Informationsbeschaffung ist.
Und *wenn* man schon jemandem eine Hilfestellung geben möchte, MUSS die Information über die Länder, die das betrifft auf jeden Fall hinein. Sonst hilft's ja nix.
Also Namibia Reisen von Österreich aus sind auch über die Weihnachtsfeiertage möglich, ohne dass man danach in Quarantäne muss. Mit der neuen Regelung wird das Reisen nach Namibia (bzw. eigentlich das Zurückkommen nach Österreich) sogar einfacher als es derzeit ist.
dergnagflow2'535 Beiträge · seit 200702. Dez. 2020 · #17
dergnagflow schrieb: Derzeit bekannt ist: Wer zwischen Mitte Dezember und Mitte Jänner (genaue Daten wurden bis dato noch nicht genannt) nach Österreich einreisen möchte und aus einem Land kommt, in dem die 7-Tage Inzidenz (manche schreiben von 14-Tage Inzidenz) höher als 100 ist, muss verpflichtend 7 Tage (manche Medien schreiben auch 10 Tage) in Quarantäne. Ab dem fünften Tag kann man die Quarantäne durch einen negativen Test beenden.
Update: Die österreichische Presseagentur APA schreibt nun, dass die Regelung ab 19.12. bis 10.1. gelten soll. Und dass es die Einreise aus Ländern betrifft, deren 14-Tage Inzidenz pro 100.000 Einwohner über 100 liegt. Die Dauer der Quarantäne beträgt 10 Tage. Nach fünf Tagen kann man sich "freitesten". Ausnahmen gibt es für Pendler und Berufsverkehr.
Hallo Gina, du hast die Leute einfach zu sehr verwöhnt. Auch in den Foren der mündigen Bürger (also Erwachsenen) gibt es sowas wie das Hotel-Mama-Syndrom 😗
In der Sache selber wird man sehen, wann und wie das ausformuliert sein wird. Die heute angekündigten Einschränkungen haben schon ein paar potenzielle Aufreger in sich. Z. B. das späte Inkrafttreten. Sollen die Slowenen etc. noch schnell ihr Geld für Weihnachtseinkäufe bei uns lassen können, etc? Aber inhaltlich, im Sinne von Eindämmung, ist nach allem was man heute weiß, Quarantäne und PCR-Test am 5. Tag DIE zur Eindämmung vollkommen richtige Maßnahme.
Für „Privatreisende“ ist das seeeehr bitter, aber es war schon lange absehbar. Man musste sich schon lange wundern, dass das noch so geht, Stichwort: 72 Stunden vor AbEinreise und das war's, usw. und dann die ganze Trickserei, die auch hier ventiliert wurde. Ich glaube, dass obig in anderen Ländern schon genauso gehandhabt wird, bin aber jetzt zu faul, das wieder auszugraben. Man wird sehen, wann und wo das gleichartig gehandhabt wird.
Man muss/kann das aber auch so sehen, dass es nämlich bisher Glück war, dass es so lange so einfach war. Jeder der die Gunst der Stunde genützt hat, hatte eine guten Riecher (vor allem mit Namibia, das sich gut und professionell aufgestellt hat) oder Glück, wenn uninformiert. Aber diese Zeitfenster sind kurz und eng, es ist mE illusionär zu glauben dass das mittelfristig so bleibt, besser bleiben kann. Also, macht das beste draus, genießt die Gunst der Stunde..... aber nur wenn ihr vorgesorgt habt. Dieses sind eben keine normalen Zeiten. Grüße und dass derzeit sich die Österreicher sowieso hart tun, zum Vergnügen aus Österreich hinaus zu kommen, ging sowieso schon wieder unter 😗
GinaChrisThemenstarter4'984 Beiträge · seit 201603. Dez. 2020 · #19
Topobär5'479 Beiträge · seit 200903. Dez. 2020 · #20
Etweder ich begreife da etwas nicht, oder die Verordnung passt nicht zu den Aussagen von Kanzler Kurz. Nach dessen Ausage muss doch jeder aus einem Nachbarland einreisende jetzt in Quarantäne. Nach der Verordnung müssen Einreisende aus Ländern der Anlage A jedoch nicht in Quarantäne.