Logi schrieb:Das muss er aber nur dann, wenn die Beförderung auch bei dem Veranstalter gebucht wurde. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.travelNAMIBIA schrieb:Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter für eine alternative Beförderung sorgen.KLM ist sozusagen nur ein "Vorschlag". Der Kunde hat keinen Beförderungsvertrag mit einer bestimmten Fluglinie abgeschlossen.die Reise ist doch lange gebucht und das Ticket ausgestellt. Das ist weit von einem "Vorschlag" entfernt... 🙂 Natürlich muss der Veranstalter für die Beförderung sorgen... nur der weiß ja scheinbar gar nicht, dass der von ihm vermittelte Flug nicht mehr möglich ist.
Es gibt aber noch einen andren Punkt. Wenn die Reise nicht wie geplant mit Kapstadt stattfindet (weil das nicht geht), dann ist es schon eine massive Änderung der Reise. Da habt Ihr auf alle Fälle ein Rücktrittsrecht.
Ich kann AA natürlich verstehen. Aktuell ist jede Rückzahlung extrem schmerzhaft. Natürlich möchten diese die Reise irgendwie durchführen können. Wenn Ihr aber zurücktreten wollt, dann muss AA dem Wunsch auch nachkommen.
Herzliche Grüsse
Chrigu
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