Namibia ab 5. August Einreise wieder möglich

72 Antworten · 15,8k Aufrufe · gestartet 02. Aug. 2020 von *Fritz*
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7'272 Beiträge · seit 200612. Aug. 2020 · #61
Logi schrieb:
travelNAMIBIA schrieb:
KLM ist sozusagen nur ein "Vorschlag". Der Kunde hat keinen Beförderungsvertrag mit einer bestimmten Fluglinie abgeschlossen.
die Reise ist doch lange gebucht und das Ticket ausgestellt. Das ist weit von einem "Vorschlag" entfernt... 🙂 Natürlich muss der Veranstalter für die Beförderung sorgen... nur der weiß ja scheinbar gar nicht, dass der von ihm vermittelte Flug nicht mehr möglich ist.
Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter für eine alternative Beförderung sorgen.
Das muss er aber nur dann, wenn die Beförderung auch bei dem Veranstalter gebucht wurde. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Es gibt aber noch einen andren Punkt. Wenn die Reise nicht wie geplant mit Kapstadt stattfindet (weil das nicht geht), dann ist es schon eine massive Änderung der Reise. Da habt Ihr auf alle Fälle ein Rücktrittsrecht.

Ich kann AA natürlich verstehen. Aktuell ist jede Rückzahlung extrem schmerzhaft. Natürlich möchten diese die Reise irgendwie durchführen können. Wenn Ihr aber zurücktreten wollt, dann muss AA dem Wunsch auch nachkommen.

Herzliche Grüsse
Chrigu
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zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
9 Beiträge · seit 202012. Aug. 2020 · #62
heuchef schrieb:Rede doch mal mit dem Anwalt. Wenn es ein netter ist, schreibt er für alle und rechnet nur für die zwei Rechtschutz Versicherten ab. Muss er nicht, aber auch als Anwalt willl man seine Kunden zufrieden stellen.
Wir sind über die Mastercard bei Advocard versichert, d.h. da ist jedesmal ein anderer Anwalt dran.
Ich habe keine Ahnung wie der darauf reagiert...
9 Beiträge · seit 202012. Aug. 2020 · #63
chrigu schrieb:
Das muss er aber nur dann, wenn die Beförderung auch bei dem Veranstalter gebucht wurde. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Es gibt aber noch einen anderen Punkt. Wenn die Reise nicht wie geplant mit Kapstadt stattfindet (weil das nicht geht), dann ist es schon eine massive Änderung der Reise. Da habt Ihr auf alle Fälle ein Rücktrittsrecht.
Die ganze Reise wurde komplett bei ASA gebucht inkl. Flüge. Bei der Anzahlung mussten wir die Flüge komplett und die 2 Übernachtungen in Kapstadt zahlen.
So sehe ich das aber auch, dass die geplante Reise nicht mehr so stattfinden kann, wie gebucht.
Da kommen wir jetzt an den springenden Punkt. Ist der Rücktritt dann eine Stornierung oder nicht?
Brauche dafür dann einen Anwalt oder nicht? Kann ich die 2 anderen Paare mitreinziehen?

Gruss
mibtt
911 Beiträge · seit 200712. Aug. 2020 · #64
Auch mit der advocard hast du freie Anwaltswahl, musst also nicht den nehmen, den die vorschlagen.
Ergänzung: wenn nicht kostenfrei, dann kann er bei weiteren Mandanten in der gleichen Sache jeweils nur 3/10 Erhöhungsgebühr berechnen und nicht für jeden die vollen 15/10. was das in Geld ausmacht, hängt vom Streitwert ab.
Reisebericht 2012: 8 Löwen und ein Oryx
zuletzt bearbeitet 12. Aug. 2020
16,9k Beiträge · seit 201212. Aug. 2020 · #65
chrigu schrieb:
...Ich kann AA natürlich verstehen. Aktuell ist jede Rückzahlung extrem schmerzhaft....
So lange sich Abendsonne Afrika eine ganzseitige Anzeige im aktuellen Südafrika Magazin leisten kann, scheint die finanzielle Lage doch gar nicht sooo schmerzhaft zu sein. 😉

LG
Logi
4 Beiträge · seit 202012. Aug. 2020 · #66
Hi zusamnen,

ich melde mich auch mal hier, weil wir eine Namibia Reise geplant haben/hatten. 🙁
Aktuell stellt sich die CamperBörse.de noch quer unseren Camper zu stornieren. Habt ihr da Erfahrungen was man da machen kann? Die sagen immer die warten aufs AA. Ist für mich aber immer nur ein aufgeschiebe.

Unsere Reise würde am 3. September losgehen aktuell sehe das überhaupt nicht das das klappt. Oder was meint ihr? Aktuell fliegt die Lufthansa ja nicht oder? Und schon garnicht den Regelbetrieb wieder aufzunehmen.

Aber wenn das AA die Reisewarnung nicht verlängert würde wir auf jede Menge Geld sitzen bleiben. 🙁
911 Beiträge · seit 200712. Aug. 2020 · #67
Solange Namibia die Einreise nicht erlaubt (aktuell bis 29. August) kommt es auf die Reisewarnung des AA nicht Sn. Die Reise wird undurchführbar und die Kosten sind zu erstatten.
Ich sehe für meine Reise ab 1. Oktober auch keine wirkliche Chance mehr
Gruß, Helgi
Reisebericht 2012: 8 Löwen und ein Oryx
35 Beiträge · seit 202013. Aug. 2020 · #68
Ist AA jetzt Abendsonne Afrika oder Auswärtiges Amt? 😄
911 Beiträge · seit 200713. Aug. 2020 · #69
Auswärtiges Amt .... 😎
Reisebericht 2012: 8 Löwen und ein Oryx
35 Beiträge · seit 202013. Aug. 2020 · #70
chrigu schrieb:Ich kann AA natürlich verstehen. Aktuell ist jede Rückzahlung extrem schmerzhaft. Natürlich möchten diese die Reise irgendwie durchführen können. Wenn Ihr aber zurücktreten wollt, dann muss AA dem Wunsch auch nachkommen
Sicher? 🤨
33,1k Beiträge · seit 200613. Aug. 2020 · #71
AA = generell Auswärtiges Amt
AA = in diesem Thread beim aktuellen Thema Abendsonne Afrika
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
65 Beiträge · seit 202025. Aug. 2020 · #73
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Gruß an alle Globetrotter von Mafratours Seafreight - Fahrzeugverschiffungen www.mafratours.eu