Chargeback bei Hotelleistungen

38 Antworten · 5'196 Aufrufe · gestartet 04. Mai 2020 von Gabi-Muc
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Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201604. Mai 2020 · #1
Hallo,

wie bei vielen von Euch, ist unser Osterurlaub in's Wasser gefallen. Geplant war eine Rundreise durch Andalusien.

Eines der Hotels habe ich mit "nicht stornierbar" gebucht. Obwohl das Hotel ja die Leistung nicht erbringen konnte, will das Hotel das Geld, welches ich per Kreditkarte bezahlt habe, nicht zurückerstatten. Ich habe daher bei Mastercard ein Chargeback eingeleitet. Heute habe ich von der Unicredit die Info bekommen, dass man nichts machen kann, da ich eine nicht stornierbare Rate gebucht habe.

An die Experten: Ist das so oder will man mich nur abwimmeln?

LG

Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
486 Beiträge · seit 202004. Mai 2020 · #2
ich würde sagen, die wollen dich abwimmeln .... (..die von der Unicredit)

Die Begründung ist eine, die ein Leistungserbringer machen kann (also das Hotel), aber nicht die Bank.
Wenn sie mit deinem "Nachweis" , dass die Leistung nicht erbracht wurde nicht einverstanden sind, sollten sie das dir auch mitteilen. Das kann ich jetzt nicht beurteilen und da muss man schon einiges belegen gegenüber Mastercard im Einzelfall. Dein Bank sollte das allerdings wissen ... obwohl dass für die Bank-Mitarbeiter außerhalb der normalen Routine liegen dürfte.

Hier sind die ganzen Charge-Back Verfahren an sich ganz gut beschrieben https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/ , ist zwar etwas länger aber lohnt sich evtl. dass du dich da mal durcharbeitest.
Gruß Burkhard
897 Beiträge · seit 201704. Mai 2020 · #3
Gabi-Muc schrieb:Hallo,

Heute habe ich von der Unicredit die Info bekommen, dass man nichts machen kann, da ich eine nicht stornierbare Rate gebucht habe.
An die Experten: Ist das so oder will man mich nur abwimmeln?
Da die Rate nicht stornierbar ist, könnte es richtig sein. Würden die auch keinen Gutschein oder eine Umbuchung anbieten ?
Liebe Grüße Makra
33,1k Beiträge · seit 200604. Mai 2020 · #4
Heute habe ich von der Unicredit die Info bekommen, dass man nichts machen kann, da ich eine nicht stornierbare Rate gebucht habe.
Chargeback der Kreditkarte hat nichts mit einem gebuchten Tarif oder den Stornobedingungen des Leistungserbringers zu tun. Es geht lediglich darum ob die Leistung erbracht wurde oder nicht. Wer hat denn Euren Aufenthalt storniert, Du oder das Hotel. Das ist die entscheidende Frage. Wenn Du, dann gelten die Stornobedingungen des Hotels, wenn das Hotel, dann kannst Du Chargeback auch durchsetzen.

Viele Grüße
Christian
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Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201604. Mai 2020 · #5
Hallo,

danke schon mal für Eure Antworten.

@Burkhard: das lese ich mir heute Abend in Ruhe durch...

@ Makra: Zuerst hat das Hotel nur einen Gutschein für 2020 angeboten. Nachdem wir aber auf die Schulferien angewiesen sind und ich alle Ferien bereits durchgebucht habe, war das für mich sinnlos. Etwas später hat man dann einen Gutschein auch für 2021 angeboten. Allerdings weiß ich halt nicht, ob wir 2021 nach Andalusien fahren werden, denn es bleiben ja noch mehr Reisen auf der Strecke... Und bevor ich 2021 nicht nach Namibia reise, reise ich lieber nicht nach Andalusien. Zum anderen habe ich michauch über das Hotel geärgert, dass sie zuerst einen Gutschein für 2021 abgelehnt haben.

@Christian: So wirklich hat keiner storniert. Die Buchungen gingen genau über das Osterwochenende und da lag die weltweite Reisewarnung vor. Das Hotel hat sich bei mir nicht gemeldet. Ich habe das Hotel angemailt mit dem Hinweis, dass die weltweite Reisewarnung vorliegt, das Hotel geschlossen wäre und sie mir den Betrag erstatten sollen. Das will das Hotel aber nicht. Dann zuerst nur Gutschein für 2020 und nach ein paar Mails dann für 2021.

LG

Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
897 Beiträge · seit 201704. Mai 2020 · #6
Gabi-Muc schrieb:
.......das Hotel geschlossen wäre
Kannst du nachweisen, dass das Hotel geschlossen war ?
Liebe Grüße Makra
3'383 Beiträge · seit 200904. Mai 2020 · #7
Hallo Gabi,

ich hab das Chargeback-Verfahren auch eingeleitet (SAA, Flüge im April).
Mein Antrag liegt seit einer Woche, gehört habe ich bisher noch nichts.
Wir werden sehen.

LG
der bayern schorsch
Link zu allen Reiseberichten: Reiseberichte Bayern Schorsch
522 Beiträge · seit 201704. Mai 2020 · #8
bayern schorsch schrieb:Hallo Gabi,

ich hab das Chargeback-Verfahren auch eingeleitet (SAA, Flüge im April).
Mein Antrag liegt seit einer Woche, gehört habe ich bisher noch nichts.
Wir werden sehen.

LG
der bayern schorsch
Hi Schorsch

Deine Flüge wurden von SAA gestrichen?
Wäre nett, wenn Du den jeweils aktuellen Stand mitteilen würdest, da hier seit Wochen über Chargeback geschrieben wird, jedoch noch nie (?) von einem erfolgreichen Verlauf.

Gila
486 Beiträge · seit 202004. Mai 2020 · #9
Gabi-Muc schrieb:
@ Makra: Zuerst hat das Hotel nur einen Gutschein für 2020 angeboten.
@Christian: So wirklich hat keiner storniert. Die Buchungen gingen genau über das Osterwochenende und da lag die weltweite Reisewarnung vor.....

Gabi
Gutscheine muss man in keinem Fall akzeptieren ...... wenn das Hotel storniert....

Wenn das Hotel geschlossen war (keine Ahnung wie das in Spanien geregelt worden ist , vermutlich sind auch da keine Vergnügungs-Aufenthalte möglich, ....) dann gibt es keine Leistung, damit ist das Hotel zu Erstattung des gesamten Betrages verpflichtet.
Wenn das Hotel das nicht macht .... genau dafür ist der Charge-Back da.

Man muss sich aber erst selbst mal bemühen, dass das Hotel erstattet. Ab hier streiten sich die Geister, ab wann hat man sich ausreichend bemüht.
Hast du beim Charge-Back diesen Verlauf geschildert (evtl. mit Ausdrucken, dass Reisen in Spanien nicht möglich waren und die Hotels alle geschlossen waren) , dann sollte das klappen.
Die Begründung der Bank/Mastercard mit den Buchungsbedingungen "nicht stornierbar" ist jedenfalls in jedem Fall Blödsinn, aber vielleicht hat das Hotel genau das denen geantwortet, obwohl sie gar nicht auf hatten.

wenn das so war und das Hotel geschlossen hatte ..... dann ist das für mich schon (fast??) ein "Betrugsversuch"
und da hört dann mein Verständnis trotz dieser Corona Lage auf ......
Gruß Burkhard
zuletzt bearbeitet 04. Mai 2020
960 Beiträge · seit 201304. Mai 2020 · #10
bayern schorsch schrieb:Hallo Gabi,

ich hab das Chargeback-Verfahren auch eingeleitet (SAA, Flüge im April).
Mein Antrag liegt seit einer Woche, gehört habe ich bisher noch nichts.

Hallo Schorsch,
da kann ich dir Mut machen!
Wir haben das Chargeback-Verfahren letztes Jahr in Anspruch nehmen müssen,
(Marokko-Reise) und unser Geld nach 3 Monaten zurück bekommen.
Bis die Bank sich das erste Mal gemeldet hat ist mindestens ein Monat vergangen.
Wird schon! 😎
LG
Silvio
SA/BW März 2013, SA November 2013, SA Dez/Jan 2014/15, SA/BW/SIM/RU/UG Okt 2015, SA Dez/Jan 2016/17, SA/NA/BW Mrz/Apr/Mai 2018,NA JAN 2022,SA März 2023
Themenstarter2'191 Beiträge · seit 201604. Mai 2020 · #11
Hallo,

@Makra: in der Mail vom Hotel steht: Ich kann Ihnen nur bestätigen dass wir nach Hunderten von Stornierung bei geschlossenem Hotel und keine neue Reservierung niemanden bezahlen können.

Allerdings habe ich inzwischen genau meinen Chargeback-Antrag angesehen. Dort gibt es das Feld "ich habe die Reservierung storniert". Das ist falsch, dies anzukreuzen. Allerdings treffen auch alle anderen Punkte die man ankreuzen kann nicht zu (da geht es dann um zusätzliche Leistungen, Mietwagen, Flug etc). Daher war das für mich am naheliegensten diesen Punkt anzukreuzen. Scheinbar darf man hier aber gar nichts ankreuzen.

Ich werde den Antrag nun korrigieren und erneut der Unicredit zuleiten. Mal sehen, ob das dann akzeptiert wird. Kann natürlich sein, dass man dies jetzt nicht mehr akzeptiert....

Viele Grüße

Gabi
10.2023 Gardenroute // 03.2023 Namibia // 03.2022 Swakop, Etosha und Damaraland // 08:2021 Uganda // 01.2021: Caprivi // 10.2020: Etosha pur // 04.2019: KTP, Tok Tokkie Trail und Sossusvlei // 06.2018: Swakopmund und Etosha // 08.2017: Kalahari, KTP, Fish River, Soussusvlei, Swakopmund // 04.2016: Gardenroute
960 Beiträge · seit 201304. Mai 2020 · #12
Gabi-Muc schrieb:Dort gibt es das Feld "ich habe die Reservierung storniert". Das ist falsch, dies anzukreuzen. Allerdings treffen auch alle anderen Punkte die man ankreuzen kann nicht zu (da geht es dann um zusätzliche Leistungen, Mietwagen, Flug etc). Daher war das für mich am naheliegensten diesen Punkt anzukreuzen. Scheinbar darf man hier aber gar nichts ankreuzen.
Hallo Gabi,
bei meiner Bank(DKB) gibts den Punkt: Ware/Dienstleistung nicht erhalten.
Gruß, Silvio
SA/BW März 2013, SA November 2013, SA Dez/Jan 2014/15, SA/BW/SIM/RU/UG Okt 2015, SA Dez/Jan 2016/17, SA/NA/BW Mrz/Apr/Mai 2018,NA JAN 2022,SA März 2023
3'383 Beiträge · seit 200907. Mai 2020 · #13
Hallo zusammen,

so - ich habe heute eine Antwort von BCS (Bayern Card-Services) auf Grund meines Erstattungsantrages / Chargeback-Verfahrens vom 24.04.2020 erhalten.

Hier eine Auszug dazu:
.... nur wenn der Händler (=SAA) einer Stornierung incl. Erstattung zusagt und diese jedoch nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamationsformular wenden.
Viele Unternehmen haben in ihren AGBs verankert, im Falle einer Stornierung einen Gutschein auszustellen und keine Erstattung vorzunehmen.
Sofern Sie von dem Unternehmen einen Gutschein anstelle einer Erstattung angeboten bekommen haben, prüfen Sie bitte die AGBs Ihres Kaufvertrages, ob hier die Option der Ausstellung eines Guscheines statt einer Erstattung vorhanden ist.
Falls ja, haben Sie mit Abschluss des Kaufvertrages die AGBs und somit diese Gutschein-Option akzeptiert. In diesem Fall besteht kein Rückbuchungsrecht.
Falls nein, setzen Sie sich bitte mit der SAA erneut in Verbindung und teilen explizit mit, dass Sie den GS nicht akzepieren und eine Erstattung wünschen. Sollten Sie daraufhin innerh. von 14 Tagen keinen Zahlungseingang feststellen können, bitten wir Sie, uns den Klärungsversuch mit der SAA zukommen zu lassen."
So - ich finde, dass sich das nicht mal ganz so schlecht anhört.

Frage an Euch: wisst Ihr "auswendig", ob in den AGBs der SAA irgendwas drinsteht von wegen, dass man Gutscheine zu akzeptieren hat?

Ich hab die AGBs mal überflogen, aber nichts derartiges lesen können.

Meine Vorgehensweise wird wohl so sein, dass ich nun an die SAA nochmals schreibe mit dem Hinweis, dass in den AGBs nichts steht von wegen Gutscheinakzeptanz und ich von daher auf die Erstattung bestehe. Geld kommt daraufhin von SAA sicherlich nicht, also würde ich in 14 Tagen nochmals an die BCS herantreten.

Zur Info: ich habe selbstverständlich am 24.04., als ich meinen Antrag stellte, sämtliche Unterlagen incl. aller eMails an die BCS geschicht. (Antworten von SAA, eigene eMails .....)

Was meint Ihr? Ist die Vorgehensweise so richtig? Würdet Ihr es auch so machen?

Herzliche Grüße,
der bayern schorsch
Link zu allen Reiseberichten: Reiseberichte Bayern Schorsch
zuletzt bearbeitet 07. Mai 2020
33,1k Beiträge · seit 200607. Mai 2020 · #14
Frage an Euch: wisst Ihr "auswendig", ob in den AGBs der SAA irgendwas drinsteht von wegen, dass man Gutscheine zu akzeptieren hat?
Ich hab die AGBs mal überflogen, aber nichts derartiges lesen können.
steht nur "Refund". Wenn aber vielleicht ein Gesetz in RSA "Refund" auch als Form eines Gutscheins definiert, dann wäre auch ein Gutschein zu akzeptieren...

Viele Grüße
Christian

FireShotCapture438--www.flysaa.com.png
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663 Beiträge · seit 201607. Mai 2020 · #15
Hallo,

Nur ein Hinweis:
Die Fluggastrechte-VO der EU (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) findet Anwendung auf sämtliche Flüge, die in der EU angetreten werden oder dort enden.

Da ist es absolut unerheblich was die jeweilgen AGB's der Fluggesellschaft regeln (möchten)!!

Da die SAA von Ffm startet unterliegt sie auch dieser Verordnung.

Gesunde Grüsse
Gerhard
Namibia 1998/2002/2005/12-2020 & 05+06/2021 Namibia/Botswana/Vic-Falls 1987/1995/2017 Namibia 1980 (u. a. 2 Monate auf einer Rinderfarm nördl. Okahandja)
zuletzt bearbeitet 07. Mai 2020
33,1k Beiträge · seit 200607. Mai 2020 · #16
Da ist es absolut unerheblich was die jeweilgen AGB's der Fluggesellschaft regeln (möchten)!!
So ist es, das hatte ich auch schonmal im Thread zu Flügen (...KLM) geschrieben (hier geht es ja eigentlich um Hotels). Es geht schlicht um das Nicht-Erbringen einer Leistung.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
897 Beiträge · seit 201701. Juli 2020 · #17
Ich hänge mich mal hier an, da es um das Thema Chargeback geht. Wir haben heute von der Advanzia Bank folgendes Schreiben bekommen:

"Wir kontaktieren Sie heute erneut bezüglich Ihrer bearbeiteten Reklamation. Die Händlerbank hat uns mit dem beanstandeten Betrag wieder belastet, weil diese gegen unsere Rückbelastung Einspruch erhebt.

Im Anhang dieser E-Mail finden Sie die entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie weitere Informationen bezüglich des Händlereinspruchs entnehmen können.

Wir bitten Sie, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser E-Mail, zu den beigefügten Unterlagen Stellung zu nehmen.

Wir benötigen Ihre zweite Stellungnahme, welche sich auf die Händlerunterlagen bezieht, um den Händlereinspruch ggf. zurückzuweisen und den reklamierten Betrag erneut der Händlerbank belasten zu können.

Sollten wir nach Ablauf der 14-tägigen Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gilt die ursprüngliche Belastung des Händlers als genehmigt und wird Ihrem Kreditkartenkonto erneut belastet "

Da ich das zum 1. Mal gemacht habe, bin ich jetzt total verunsichert, ob dieser Widerspruch überhaupt etwas bringt.

Hier der auszug aus dem Anhang:
MESSAGE:
- In case of the flight was canceled, the merchant would like to support the passenger by offering
the following 3 options for resolving this matter :
1. Ticket validity extension, Thai Airways will extend ticket validity to 31 December 2021.
2. Travel voucher, for fully-unused tickets, Thai Airways will convert the full cost of your ticket
into Travel Voucher for a 12-month validity on any THAI or THAI Smile flight.
3. Refund, For partially-used tickets, Thai Airways will issue a refund for your unused ticket,
refund are estimated to take at least 180 days to process from date of request.
- If the cardholder has any more information, please contact local THAI Airway office / counter
anywhere or find below website
https://www.thaiairways.com/en_TH/contact_us/thai_special_assistance_form.page
- Please see documentation to prove and contact the cardholder again regarding this matter.
- Remark : As THAI is currently undergoing rehabilitation proceedings through the Central
Bankruptcy Court, the company regrets to inform that it is temporarily prohibited from processing
any refund requests at this time.

Zu den Fakten:
Wir hatten 2 Inlandsflüge mit Thai Airways gebucht. Beide Flüge wurden mehrfach umgebucht, beim letzten Mal auf ein Datum 2 Tage nach unserem Rückflug. Letzendlich wurde aber auch dieser Flug storniert, der 1. Inlandsflug schon ein paar Tage vorher. Auf Mails hat Thai nie reagiert und im Mai Insolvenz angemeldet. Das Chargeback habe ich am bereits 08.04. beantragt. Das Geld wurde kurze Zeit später auf die KK zurück gebucht.

Ich verstehe nicht, was Chargeback in diesem Fall mit der Insolvenz zu tun hat bzw. warum die Händlerbank Widerspruch einlegen kann. Die Flüge wurden ja schließlich von der Airline storniert. Kann mir da jemand weiter helfen ?
Liebe Grüße Makra
486 Beiträge · seit 202002. Juli 2020 · #18
Makra schrieb:Da ich das zum 1. Mal gemacht habe, bin ich jetzt total verunsichert, ob dieser Widerspruch überhaupt etwas bringt.

aber was soll dir das schaden können ....????
Makra schrieb:
MESSAGE:
- In case of the flight was canceled, the merchant would like to support the passenger by offering
the following 3 options for resolving this matter :
1. Ticket validity extension, Thai Airways will extend ticket validity to 31 December 2021.
2. Travel voucher, for fully-unused tickets, Thai Airways will convert the full cost of your ticket
into Travel Voucher for a 12-month validity on any THAI or THAI Smile flight.
3. Refund, For partially-used tickets, Thai Airways will issue a refund for your unused ticket,
refund are estimated to take at least 180 days to process from date of request.
- If the cardholder has any more information, please contact local THAI Airway office / counter
......
hört sich an wie die übliche Standard EMail Antwort aller Airlines, wenn Geld zurückgezahlt werden soll..... 😉

Du musst der KK-Gesellschaft "darlegen" dass du kein Geld zurück bekommen hast , und das hast du ja vermutlich gemacht.
Dann musst du "belegen" dass die Airline storniert hat und nicht du und du das Geld von denen auch angefordert hast. Nicht-Antworten auf diese Anforderung ist auch eine Art der Ablehnung von Seiten der Airline.

Alles andere ist meiner Meinung nach nicht relevant und ich sehe keinen Grund, warum du die "Nicht-Relevanz" der Aussagen der Airline gegenüber der KK-Gesellschaft beweisen musst. Die Leistung, dazu gehört für mich auch die entsprechende zeitnahe Rückerstattung gezahlter Gelder, wurde nicht erbracht und das reicht für den Chargeback aus (meine un-juristische Meinung).
Gruß Burkhard
zuletzt bearbeitet 02. Juli 2020
33,1k Beiträge · seit 200602. Juli 2020 · #19
Hi Makra,

so wie ich es verstehe handelt es sich ja um Inlandsflüge in Thailand. Die unterliegen natürlich keinem EU-Recht. Du musst also das annehmen, was Thai Dir anbietet (bei Dir Punkt (2), da ihr ja die Tickets gar nicht genutzt habt). Dies ist die Kompensation. Chargeback greift nur, wenn sie Dir keine Erstattung anbieten bzw. leisten. Eine Erstattung muss nach EU-Recht "Geld binnen 7 Tagen" bedeuten... sicher aber nicht nach Thai-Recht. Dort wird ein Voucher wahrscheinlich durchaus als "Erstattung" gelten können. Thai erbringt seine Leistung ja weiterhin, eben durch einen Voucher in der Zukunft.

Viele Grüße
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
16,9k Beiträge · seit 201202. Juli 2020 · #20
travelNAMIBIA schrieb:
Thai erbringt seine Leistung ja weiterhin, eben durch einen Voucher in der Zukunft.
Wie denn? Die sind doch insolvent, schrieb Makra. 😗

LG
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