Hi mitglied19210,
Deine Diskussion führten wir ja schon bei der letzten VV-Einteilung Namibias, die dann schnell wieder zurückgenommen wurde.
Aber wie schon immer in der Pandemiezeit, es gibt viele Faktoren die irgendwie bei irgendjemanden in der Entscheidungsfindung mit einfließen. Das werden wir leider nicht ändern können und haben es demnach so zu akzeptieren. Das ist leider so.
Viele Grüße
Christian
P.S. Warum das FDN das Schreiben ans RKI verfasst hat, weiß ich auch nicht... vielleicht leiten die es weiter 😉
Deine Diskussion führten wir ja schon bei der letzten VV-Einteilung Namibias, die dann schnell wieder zurückgenommen wurde.
Man versucht jetzt etwas Zeit zu gewinnen und das ist richtig.Verständlich, nur wie gewinnt man Zeit, wenn in D und z. B. Belgien die Variante bereits nachgewiesen wurde, in Namibia, Lesotho etc aber nicht? Es gibt nichts zu gewinnen. Es geht auch generell eher darum, warum das südliche Afrika pauschal "bestraft" wird, aber andere Staaten in denen die Variante nachweislich schon vorhanden ist, weitermachen dürfen wie bisher. Das AA geht übrigens mit der gleichen unbedarften Pauschalbehandlung an die Sache ran, wie schon bei der letzten VV-Erklärung: "Epidemiologische Lage Namibia ist von COVID-19 stark betroffen. " Nein, ist Namibia mit einer Inzidenz von 3 nicht stark betroffen.
Aber wie schon immer in der Pandemiezeit, es gibt viele Faktoren die irgendwie bei irgendjemanden in der Entscheidungsfindung mit einfließen. Das werden wir leider nicht ändern können und haben es demnach so zu akzeptieren. Das ist leider so.
Viele Grüße
Christian
P.S. Warum das FDN das Schreiben ans RKI verfasst hat, weiß ich auch nicht... vielleicht leiten die es weiter 😉
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