Würde da in eurem Fall nicht Absatz 2 greifen??
Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet sind folgende Personengruppen von der Testpflicht ausgenommen:
Personen, die durch ein Hochinzidenzgebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen,
bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden: Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und dabei angemessene Schutz- und Hygienekonzepte einhalten,
Personen, die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben,
Personen, bei denen in begründeten Einzelfällen die zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes weitere Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes erteilt hat.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html