Hallo zusammen, ich habe Mitte Januar den Drohneneinsatz in Namibia beantragt, das Geld überwiesen und am nächsten Tag folgendes E-Mail erhalten:
Dear Joerg,
The ANSSO department has reviewed your requested RPAS operations site. Kindly note that the requested RPAS operational sites are located outside of any National Parks, as well as beyond the 5 Nautical Mile operational radius of any aerodrome. Additionally, the operations are always conducted below 150ft AGL. Therefore, no further action is required from ANSSO.
The operations must strictly adhere to VLOS (Visual Line of Sight) regulations and be carried out exclusively during daytime within the designated sites. As the RPAS operator, it is advisable to obtain approval from the landowner if you intend to operate the drone at a lodge, farm, or any private property. Consent should be obtained from the landowner or lodge operator.
I hope you find the above in order.
Kind Regards, Victor Sitapata | Senior Inspector ANS ATM/SAR
Das klingt für mich ja schon fast wie eine Freigabe, Man bekommt doch aber trotzdem noch eine offizielle Freigabe zugeschickt, oder? Wie sind eure Erfahrungen damit?
Viele Grüße Jörg
TheHaegar37 Beiträge · seit 202427. Feb. 2024 · #182
Habe ich auch bekommen, das bestätigt, das deine Kartenangaben geprüft worden sind. Eine weitere Abteilung beschäftigt sich nun mit den anderen Unterlagen.
Vielen Dank. Da weiß ich Bescheid. Hätte mich ja auch gewundert, wenn es das gewesen sein sollte.
TheHaegar37 Beiträge · seit 202422. März 2024 · #184
Habe vor zwei Tagen Bescheid bekommen, mußte das Formular nochmal korrigieren und meinen Reisepass beilegen. Die Bestätigung meiner Haftpflichtversicherung muss in englisch sein und nun kommt es, meine deutsche Versicherung ist nicht in der Lage das auf englisch zu liefern!! Ich konnte das nicht glauben, mein Versicherungsmarkler hat aber mit mehreren Versicherungen gesprochen die scheinen das alle nicht zu machen. Angeblich was rechtliches.... Jetzt muss ich mir das beglaubig übersetzten lassen....na was das wohl kostet?
😗 Ich bin inzwischen schon seit einer Woche in Namibia unterwegs und habe gestern eine E-Mail erhalten, dass ich zwei Felder nicht gefüllt habe. Außerdem hat man sich für die lange Bearbeitungszeit entschuldigt, Man hatte zwei Wochen lange ein Audit und kommt in dieser Zeit wohl nichts bearbeiten. Also schicke ich das eine Formular noch einmal hin, vielleicht bekomme ich ja vor Ende meiner Reise noch die Genehmigung. 😗
Bzgl. Versicherung, habe ich meine Haftpflicht bei Helden Versicherung - eine Art Online Makler - abgeschlossen, da ist die Drohnenversicherung mit drin und man kann sich die Bestätigung zweisprachig selbst runterladen.
VG Jörg
TheHaegar37 Beiträge · seit 202422. März 2024 · #186
Welche Drohne hast du denn dabei? War die im Handgepäck?
Ich habe die DJI Mini 3 Pro mit Controller und 3 Akkus alles im Handgepäck transportiert, bei der Sicherheitskontrolle alles ins Körbchen gelegt- Null Probleme . Auch hier beim Eintritt in die Nationalparks hat keinen interessiert, welche Technik ich bei mir habe.
TheHaegar37 Beiträge · seit 202429. März 2024 · #188
Gestern ist endlich die offizielle Freigabe gekommen. Das mit dem Schreiben der Versicherung in englisch war das letzte was fehlte.
Montag Geld überwiesen (hat eine Bekannte aus SA gemacht), Dienstag Bestätigung des Zahlungseinganges und heute morgen die Mail:
"The ANSSO department has reviewed your requested RPAS operations sites. Kindly note that the requested RPAS operational sites are located outside of any National Parks, as well as beyond the 5 Nautical Mile operational radius of any aerodrome. Additionally, the operations are always conducted below 150ft AGL. Therefore, no further action is required from ANSSO.
The operations must strictly adhere to VLOS (Visual Line of Sight) regulations and be carried out exclusively during daytime within the designated sites. As the RPAS operator, it is advisable to obtain approval from the landowner if you intend to operate the drone at a lodge, farm, or any private property. Consent should be obtained from the landowner or lodge operator."
Jetzt warte ich nur noch auf das offizielle Permit. 🙂
Der namibischen Zivilluftfahrtbehörde zufolge werden immer mehr Drohnen rücksichtslos über Sperrgebiete und Privatgelände geflogen. Sie will ihr Vorgehen gegen Verstöße verschärfen. Auch der Landwirtschaftsverband will handeln. ... Laut der Namibia Agricultural Union (NAU) sind Drohnen im ganzen Land zu einer zunehmenden Belästigung geworden, da immer mehr Landwirte und Landbewohner Sichtungen melden – insbesondere nachts. ...
Die namibische Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) hat Drohnenbetreiber eindringlich verwarnt, da die Meldungen über rücksichtslose Flüge in Sperrgebieten weiter zunehmen, und kündigte entschlossene Maßnahmen gegen Verstöße an.
NCAA-Sprecher Nelson Ashipala erklärte, Drohnen – offiziell als ferngesteuerte Flugsysteme (RPAS) bezeichnet – würden zunehmend in der Nähe von Flughäfen, Militärstützpunkten, Nationalparks, Privathäusern und Bauernhöfen geflogen und stellten eine direkte Bedrohung für die Flugsicherheit und die öffentliche Sicherheit dar. „Die Situation ist inakzeptabel geworden. Dies sind klare Verstöße, und die Behörde wird sie nicht länger tolerieren“, betonte er.
Gemäß Teil 101 der namibischen Zivilluftfahrtbestimmungen sind Drohnenflüge in gesperrtem oder verbotenem Luftraum, in der Nähe von Flugplätzen oder außerhalb der Sichtlinie des Piloten illegal, sofern der Betreiber nicht über die entsprechende Zertifizierung und Genehmigung verfügt. Die NCAA warnte, dass Gesetzesbrecher mit drastischen Maßnahmen rechnen müssen. ...