Hallo, z-a-r.
ich habe hier noch nie etwas anderes als impfkritische Stimmen vernommen.
Ich kenne auch keinen Arzt, der damit leichtfertig umgehen würde!
Und kein seriöser Arzt (und andere kenne ich nicht!) würde einen Patienten impfen, wenn der ihm ein entsprechendes Attest vorlegt!
Oder meinst du vielleicht mit „impfkritische Stimme“ eigentlich die Stimme der Impfgegner?
z-a-r schrieb:
„Schlussendlich muss man entscheiden, ob man lieber auf die Reise in ein bestimmtes Land verzichtet...
Einen Hoffnungsschimmer für reisefreudige Impfgegner gibt es aber.
Das ist vielleicht ein Hürdenlauf, würde sich aber aus gesundheitlicher Sicht lohnen.“
Was meinst du denn mit „aus gesundheitlicher Sicht lohnen“?
Du schreibst weiter:
„Wenn also jemand schon weiss, dass er auf Hühnereiweiss heftig reagiert, kann er sich von einer autorisierten Gelbfieberimpfstelle ein Attest ausstellen lassen und sich auf diesem Weg eine Befreiung von der Gelbfieberimpfpflicht erwirken.
Weitere anerkannte Kontraindikationen sind: Immunschwäche, akute oder chronische Leber- oder Nierenkrankheiten, sowie vorangegangene Impfungen mit einemanderen Lebendimpfstoff, wenn sie weniger als vier Wochen zurückliegen sowie Kinder vor dem erreichten siebten Lebensmonat.“
Wir kennen keinen Fall, wo es ausgereicht hätte, dass der Patient nur „wissen“ muss, dass bei ihm eine der Kontraindikationen vorliegt, um von einem Impfarzt ein Attest ausgestellt zu bekommen.
Die aufgezählten Kontraindikationen sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. NUR dann ist ein Impfarzt bereit, ein weiteres Attest auszustellen, dass einen von einer bestimmten Impfpflicht befreit.
Mit einem Säugling wird man als verantwortungsvoller Elter nun nicht grad planen in Gelbfiebergebiete zu reisen. Es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund, der dies nötig macht. - "Reisefreudigkeit" könnte man allerdings nicht wirklich dazu zählen...
z-a-r schreibt weiter:
...WHO-Bestimmungen...(?)
„...Wenn eine der obigen Kontraindikationen zutrifft, können Reisende in Endemiegebieten durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (in englischer Sprache!!) eine Befreiung der Impfpflicht erlangen.“
Das entscheidende Wörtchen ist KÖNNEN...
Allerdings kennen wir keinen Fall, wo eine Person, von der Botschaft eines Landes, das eine Gelbfieberimpfung als Bedingung hat, trotzdem ein Visum erhalten hat, obwohl sie nur ein derartiges Attest mitgesandt hat.
(Das hat natürlich nix zu heißen, es mag massenhaft geschehen, nur wissen wir nichts davon, in Bezug auf Gelbfieber.)
Darüber hinaus sind Länder, in denen Gelbfieberimpfungen vorgeschrieben sind, nicht selten noch mit anderen Bedingungen belegt, wie Hepatitis A+B, Cholera, Thyphus, usw.
Da käme man wohl irgendwann in Erklärungsnot mit dem Hühnereiweiß...
Irgendwelche Atteste mit Scheinindikationen für Impfgegner, wie Kurz-Schwangerschaft, Allergie XXL u. dergl. schreibt zum Glück kein seriöser Arzt aus.
Welches sind denn eigentlich Deine Quellen, nach denen dir „keine Fälle bekannt (sind), in denen die Einreise verweigert wurde, wenn solche ärztlichen Atteste vorlagen."
Würdest du bitte so freundlich sein und diesen entscheidenden Bereich nicht im Verschwommenen lassen.
Um welche Länder ging es und wie aktuell ist das und welche Indikationen und welche Zusammenhänge: Transitvisum, Touristenvisum, Arbeitsvisum...?
Es wäre sehr nett, wenn du da etwas konkreter werden könntest, - so hat man den Eindruck, dass da etwas Entscheidendes fehlt.
Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter
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Walvisbay boomt