Hallo Guido,
Guido. schrieb:Hallo Wolfgang,
Ich traue mir da auch keine abschließende Beurteilung zu. "Überhaupt kein Problem" würde ich aber nicht unterschreiben wollen. Für eine legale Privatkopie muss u.a. die Bedingung erfüllt sein, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage erstellt wird. Das ist ein Gummiparagraph.
So Gummi ist der nicht (mehr), da gibt's mittlerweile auch ausjudizierte Fälle. Vor allem in Deutschland.
Es muss die Quelle
offensichtlich rechtswidrig sein.
Wenn man sich einen Kino-Blockbuster, der gerade erst im Kino anläuft, auf einer Torrent-Seite herunterlädt, muss dem Downloader klar sein, dass das nur eine rechtswidrige Vorlage sein kann. Selbst wenn man eine derartige Kopie zwei Tage nach dem Filmstart in den Kinos von seinem Freund bekommt und davon eine Kopie macht, muss dem normalen Menschen klar sein, dass das nur von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle kommen kann.
Wenn man in "Google Bilder" ein Foto findet, das herunterlädt und in seinem Fotobuch verwendet, ist das nicht der Fall. Man ist nicht verpflichtet, festzustellen, wo das Foto "ursprünglich" her ist und ob derjenige, des es verwendet, es zu Recht oder rechtswidrig veröffentlicht hat. Das selbe gilt, wenn man von jemandem ein Foto geschickt bekommt und das für sein Fotobuch verwendet.
Diese "nicht offensichtlich rechtswidrig" Geschichte wurde eigentlich ja auch nur wegen der Musik- und Filmindustrie vor einigen Jahren eingeführt. Man wollte mit diesem Passus aber nicht an der grundsätzlichen Privatkopie rütteln.
Aber das hat alles mit der Location des Bildes eigentlich nix zu tun 😉.
Werd' daher auch dazu jetzt nix mehr schreiben. Kann sich ohnehin jeder auch selbst weiter bei entsprechenden Stellen informieren.
lg
Wolfgang