Kurze Frage: Wo ist das?

35 Antworten · 3'257 Aufrufe · gestartet 27. Jan. 2016 von S3BO
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Themenstarter34 Beiträge · seit 200927. Jan. 2016 · #1
Hallo,

wir waren im Dezember 2 Wochen in Namibia unterwegs und wollen ein Fotobuch erstellen.
Das folgende Bild haben wir zwar nicht selbst geschossen, aber es ist sehr schön, und wir würden es gerne auf die Rückseite des Fotobuches machen, aber nur, wenn es auf einer Route liegt die wir auch genommen haben.

Wisst ihr wo das sein könnte?


LG

h2185f45.jpg
4'129 Beiträge · seit 200827. Jan. 2016 · #4
dergnagflow schrieb:Hi,
Clamat schrieb:
wenn du in die Google Bildersuche gehst, dann findest du dieses Bild und wirst auch feststellen, dass ein Copyright drauf ist
Was aber aus Urheberrechtssicht egal ist, wenn sie dieses Foto auf ein privates Fotobuch auf die Rückseite druckt.

lg
Wolfgang
Das glaubst du und schreibst es hier als Tatsache.
Es ist aber falsch.


Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter Always look on the bright side of life... :-) Walvisbay boomt
2'534 Beiträge · seit 200727. Jan. 2016 · #5
lilytrotter schrieb:
dergnagflow schrieb:Hi,

Was aber aus Urheberrechtssicht egal ist, wenn sie dieses Foto auf ein privates Fotobuch auf die Rückseite druckt.
Das glaubst du und schreibst es hier als Tatsache.
Es ist aber falsch.
Aha. Interessant.
Seit wann gilt denn in Deutschland §53 Urheberrechtsgesetz nicht mehr?
https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
33,1k Beiträge · seit 200627. Jan. 2016 · #6
Moin zusammen,

abgesehen davon, dass die Urheberrechtsfrage nicht gestellt wurde (vielleicht hat S3BO ja mit dem Urheber gesprochen...), ist das Foto sicher nicht in der Kalahari. Sieht mehr nach der Gegend um Solitaire, Naukluft o.ä. aus.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian

P.S. Darf man Grafiken und Fotos aus dem Web für eigene Zwecke verwenden?

Steffen Koch (Anwalt für Medienrecht): "Urheberrechtlich geschützte Werke darf man nur dann verwenden, wenn man sie nicht öffentlich wiedergibt. Öffentlich gebe ich die Werke aber immer dann wieder, wenn ich sie im Internet verwende, denn dort werden sie wiederum jedem anderen Nutzer oder Besucher meiner Seite zugänglich gemacht. Eine rein private Verwendung für meine eigenen Zwecke außerhalb des Internets ist kein Problem, so lange ich diese Werke nicht auf anderem Weg der Öffentlichkeit präsentiere."
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
663 Beiträge · seit 201527. Jan. 2016 · #7
travelNAMIBIA schrieb:so lange ich diese Werke nicht auf anderem Weg der Öffentlichkeit präsentiere."
Tja, und sobald ich das Fotobuch Freunden präsentiere, am besten noch auf irgendeiner Feier auf der auch Leute sind die ich nicht selbst kenne, sind wir im juristischen Graubereich oder sogar darüber hinaus.
4'129 Beiträge · seit 200827. Jan. 2016 · #8
@ dergnagflow

Da steht viel von "Werken", also Inhalte des Wortes...
und nichts von Bildrechten.

vielleicht informierst du dich besser über Bildrechte


Gruß lilytrotter
Gruß lilytrotter Always look on the bright side of life... :-) Walvisbay boomt
zuletzt bearbeitet 27. Jan. 2016
33,1k Beiträge · seit 200627. Jan. 2016 · #9
OFF TOPIC
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Hi Namibia-Neuling,
Tja, und sobald ich das Fotobuch Freunden präsentiere, am besten noch auf irgendeiner Feier auf der auch Leute sind die ich nicht selbst kenne, sind wir im juristischen Graubereich oder sogar darüber hinaus.
klar, aber das muss ja dann die Nutzerin selber verantworten...

Hi lilytrotter,
Da steht viel von "Werken", also Inhalte des Wortes...und nichts von Bildrechten.
"Werke" sind laut deutschem Urheberrechtsgesetz u.a. auch sogenannte "Lichtbildwerke".

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
Vom 23. August bis 6. September, 10. Oktober bis 18. Oktober 2026, 5. Dezember 2026 bis 17. Januar 2027 und 1. bis 30. Mai 2027 nicht/kaum im Forum aktiv!
2'534 Beiträge · seit 200727. Jan. 2016 · #10
Hi,
lilytrotter schrieb:@ dergnagflow

Da steht viel von "Werken", also Inhalte des Wortes...
und nichts von Bildrechten.

vielleicht informierst du dich besser über Bildrechte

Gruß lilytrotter
Ich hab' seit vielen Jahren mit Urheberrechten zu tun, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.
Bitte lies und verstehe das Urheberrechtsgesetz. Schon in §2 sind die Werke definiert.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html

"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:"
[...]
"5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;"

"Bildrechte" in der Form gibt's nicht, maximal "das Recht am eigenen Bild", aber das definiert wieder etwas ganz anderes und hat mit Urheberrecht nichts zu tun.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
2'534 Beiträge · seit 200727. Jan. 2016 · #11
Hi,
Namibia-Neuling schrieb:
Tja, und sobald ich das Fotobuch Freunden präsentiere, am besten noch auf irgendeiner Feier auf der auch Leute sind die ich nicht selbst kenne, sind wir im juristischen Graubereich oder sogar darüber hinaus.
Nein, das ist durchaus im §53 gedeckt.
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, "

Solange du das Fotobuch nur privat nutzt (und das kannst du auch, wenn du das hunderten (auch wildfremden) Leuten *zeigst*, ist das kein Problem.

Wenn du hunderte Exemplare von dem Fotobuch *druckst* und jedem der wildfremden Leute eines in die Hand drückst, *dann* könnte es ein Problem geben.

Aber das führt alles von der Ursprungsfrage zu weit weg.
Das Foto zu nehmen und auf *ein* Fotobuch zu drucken, ein Poster zu machen und es bei sich daheim aufzuhängen (auch wenn man große Parties feiert mit vielen vielen auch unbekannten Leuten) ist urheberrechtlich überhaupt kein Problem.

lg
Wolfgang
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Themenstarter34 Beiträge · seit 200927. Jan. 2016 · #12
Danke für eure ausführliche juristische Beratung. Ihr habt das Thema ausführlich gewürdigt 😄
Ich war auch in der Annahme, dass eine Verwendung für den privaten Bereich absolut kein Problem darstellt.

Kalahari lag nicht auf unserer Route. Solitaire dagegen schon. Mal sehen.

Besten Dank.

LG
663 Beiträge · seit 201527. Jan. 2016 · #13
Wendet man die Google Bildersuche nach ähnlichen Bildern an findet man unter anderem diese Seite
http://findingafricaaufgutdeutsch.blogspot.de/2011_02_01_archive.html

Der Dateiname für das BIld dort ist
Namib%2BDesert%252C%2BSossusvlei%252C.jpg

Sossusvlei könnte passen wenn es nicht von der Hauptstraße im Sossousvlei NP aufgenommen wurde sondern von irgendeinem Seitenweg.
274 Beiträge · seit 200627. Jan. 2016 · #14
Da bin ich mir ziemlich sicher, das Bergmassiv so gesehen zu haben nachdem wir von der D1275 (Spreetshoogte Pass) abgebogen sind auf die C14 Richtung Solitaire.

Gruß aus dem Norden

Frank
3x Südafrika, 5x Namibia, Australien, 5x USA, Canada und in vielen Ländern Europas unterwegs.
Gast27. Jan. 2016 · #15
Hallo Wolfgang,
dergnagflow schrieb:Das Foto zu nehmen und auf *ein* Fotobuch zu drucken, ein Poster zu machen und es bei sich daheim aufzuhängen (auch wenn man große Parties feiert mit vielen vielen auch unbekannten Leuten) ist urheberrechtlich überhaupt kein Problem.
Ich traue mir da auch keine abschließende Beurteilung zu. "Überhaupt kein Problem" würde ich aber nicht unterschreiben wollen. Für eine legale Privatkopie muss u.a. die Bedingung erfüllt sein, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage erstellt wird. Das ist ein Gummiparagraph.

Bei diversen Microstockagenturen beansprucht jemand das Copyright für dieses Foto für sich und bietet es dort zum Kauf an. Aus diesen offensichtlich nicht rechtswidrigen Vorlagen ist das Foto ohne Zahlung nur mit auffälligem, hässlichen Wasserzeichen abgreifbar und somit keine nutzbare und legale Privatkopie herstellbar. Für eine rechtliche Beurteilung muss dann beantwortet werden, wo das Foto abgegriffen wurde und ob dann z.B. der private Flickr-Account von Martha Meisegeier keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage darstellt.

Soweit die pure Theorie. Praktisch wird es eher kein Problem geben, so lange man das Buch nicht bei bei Blurb, epubli und ähnlichen Book-on-Demand-Anbietern drucken lässt und gleichzeitig in deren BoD-Shops stellt.

Beste Grüße

Guido
2'534 Beiträge · seit 200727. Jan. 2016 · #16
Hallo Guido,
Guido. schrieb:Hallo Wolfgang,

Ich traue mir da auch keine abschließende Beurteilung zu. "Überhaupt kein Problem" würde ich aber nicht unterschreiben wollen. Für eine legale Privatkopie muss u.a. die Bedingung erfüllt sein, dass die Kopie nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage erstellt wird. Das ist ein Gummiparagraph.
So Gummi ist der nicht (mehr), da gibt's mittlerweile auch ausjudizierte Fälle. Vor allem in Deutschland.
Es muss die Quelle offensichtlich rechtswidrig sein.
Wenn man sich einen Kino-Blockbuster, der gerade erst im Kino anläuft, auf einer Torrent-Seite herunterlädt, muss dem Downloader klar sein, dass das nur eine rechtswidrige Vorlage sein kann. Selbst wenn man eine derartige Kopie zwei Tage nach dem Filmstart in den Kinos von seinem Freund bekommt und davon eine Kopie macht, muss dem normalen Menschen klar sein, dass das nur von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle kommen kann.

Wenn man in "Google Bilder" ein Foto findet, das herunterlädt und in seinem Fotobuch verwendet, ist das nicht der Fall. Man ist nicht verpflichtet, festzustellen, wo das Foto "ursprünglich" her ist und ob derjenige, des es verwendet, es zu Recht oder rechtswidrig veröffentlicht hat. Das selbe gilt, wenn man von jemandem ein Foto geschickt bekommt und das für sein Fotobuch verwendet.

Diese "nicht offensichtlich rechtswidrig" Geschichte wurde eigentlich ja auch nur wegen der Musik- und Filmindustrie vor einigen Jahren eingeführt. Man wollte mit diesem Passus aber nicht an der grundsätzlichen Privatkopie rütteln.

Aber das hat alles mit der Location des Bildes eigentlich nix zu tun 😉.
Werd' daher auch dazu jetzt nix mehr schreiben. Kann sich ohnehin jeder auch selbst weiter bei entsprechenden Stellen informieren.

lg
Wolfgang
Mit Peanut und Glück auf Namibia-Tour - RB 2015 Öfter Mal was Neues - Kaokoveld Februar 2026
354 Beiträge · seit 201027. Jan. 2016 · #17
Hallo Wolfgang,
besser hätte man diese juristische Thematik kaum darstellen können

S.
857 Beiträge · seit 201427. Jan. 2016 · #18
Hallo,
genau die Konstellation erkenne ich auch nicht.. aber wie angesprochen die Region Naukluft bietet so ähnliche Ausblicke.. Eventuell auch in Richtung Namtib..
Gruß
Alex
Gast27. Jan. 2016 · #19
Hallo Wolfgang,
dergnagflow schrieb:Wenn man in "Google Bilder" ein Foto findet, das herunterlädt und in seinem Fotobuch verwendet, ist das nicht der Fall. Man ist nicht verpflichtet, festzustellen, wo das Foto "ursprünglich" her ist und ob derjenige, des es verwendet, es zu Recht oder rechtswidrig veröffentlicht hat.
In Google findet man fast alle online veröffentlichen Fotos und Du behauptest, man kann jedes davon immer ohne weitere Prüfung privat verwenden. Das wäre für mich eine neue Rechtsauslegung. Vielleicht ist das so, aber dann würde ich schon gern die Fakten zu der Behauptung sehen. Du sagst ja, dass das "ausjudiziert" ist. Kannst Du dann bitte die höchstrichterlichen Urteile nennen, die diese Rechtsauffassung belegen.
dergnagflow schrieb:Diese "nicht offensichtlich rechtswidrig" Geschichte wurde eigentlich ja auch nur wegen der Musik- und Filmindustrie vor einigen Jahren eingeführt.
In dem Paragraphen steht nicht, dass sich diese Bedingung für eine legale Privatkopie ausschließlich auf Film- und Musikwerke bezieht. Deine Privatmeinung, dass das für Fotos nicht gedacht war, ist rechtlich irrelevant.
dergnagflow schrieb:Werd' daher auch dazu jetzt nix mehr schreiben. Kann sich ohnehin jeder auch selbst weiter bei entsprechenden Stellen informieren.
Naja, dann ziehst du Dich jetzt etwas "preiswert" aus der Affäre. Du behauptest, das Deine Rechtsauffassung die einzig Richtige ist. Kann ja sein, aber wäre nett, wenn Du das mit Quellen belegst. Deine persönliche Interpretation eines Gesetzestextes ist dabei keine Quelle. Eine Reihe ausgewiesener Fachleute sieht nämlich genau bei der "offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" einen Knackpunkt und diese ganze Klausel ergibt keinen Sinn, wenn man nach Deinen Angaben ohnehin frei von jeglichen Prüfpflichten ist.

Beste Grüße

Guido
4'129 Beiträge · seit 200827. Jan. 2016 · #20
na, dann wollen wir doch wenigstens mal dem Urheberrecht genüge tun und das nachholen, was S3BO leider schon bei der Abbildung im Eingangsthread vergessen hat:
den Urheber des Fotos beim Namen zu nennen!
Also, das Foto, das S3BO für das Cover seines eigenen Fotobuches benutzen will, ist von dem Fotografen
Dmitry Pichugin
und man kann bei Dmitry Pichugin durchaus von einer bedeutenden Schöpfungshöhe ausgehen

Gruß lilytrotter



uns wäre so was peinlich, das eigene Fotobuch mit Fotos anderer Fotografen zu schmücken
aber wenn es darum geht, sich die eigene kleine Welt hübsch zu machen, geht ja bekanntlich Vieles...
und es gibt auch immer genügend, die das verteidigen
Gruß lilytrotter Always look on the bright side of life... :-) Walvisbay boomt