SAA technisch pleite?

647 Antworten · 109k Aufrufe · gestartet 25. Nov. 2015 von Guido.
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2'349 Beiträge · seit 200911. Juli 2020 · #481
Hallo Silvy,

ich habe eine ähnliche Situation.

Ich habe im Dez. 2019 (also VOR Corona...) bei SAA Flüge am 15.07.2020 von Windhoek über Johannesburg nach Frankfurt gebucht und am 14.08.2020 von Frankfurt über Johannesburg zurück nach Windhoek...

Bis heute hat mir SAA NICHT mitgeteilt, dass diese Flüge NICHT stattfinden werden !!!

Im Gegenteil, ich bekam auch eine automatisierte Email , mit der Aufforderung, dass ich meine gebuchten Flüge bestätigen soll...

Am Telefon (nachdem ich dort anrief) und später auch noch per Email wurde mir auf meine SEHR ZAHLREICHEN Emails geantworte (ich hatte über längere Zeit eine ganze Menge Mails an viele verschiedene Mail-Adressen der SAA gesendet... Wieder und wieder... bis ich nach einer Ewigkeit Antwort bekam), dass es laut aktuellen internen Bestimmungen der SAA bis auf Weiteres (d.h. bis auf noch unbestimmte Zeit) "noch" nicht erlaubt sei, das bezahlte Geld für nicht-stattfindende Flüge an die Kunden zu erstatten.

Die SAA hat einfach bis auf Weiteres eine "Erstattungssperre" verhängt...

Das ist ein echter Witz....!!!

Da SAA praktisch pleite ist, kannst Du davon ausgehen, dass diese Airline sobald die Flugverbote für die SAA-Flugrouten aufgehoben werden bzw. sobald Corona zumindest was Reisemöglichkeiten angeht keine (große) Rolle mehr spielt Insolvenz anmelden wird.

D.h. nächstes Jahr wird es die SAA ziemlich wahrscheinlich nicht mehr geben. Vermutlich in wenigen Wochen bzw. Monaten schon nicht mehr...

Das halten zumindest die Meisten für 99,99% Wahrscheinlich...

Eine Umbuchung macht also keinen Sinn...

Ich werde versuchen mein Geld wieder zu bekommen und mich nicht umbuchen zu lassen und auch keinen Gutschein akzeptieren, wenn möglich.

Ansonsten, wenndies nicht kjlappen sollte, muss man halt leider sagen, dass - wenn man wie ich KEINE Versicherung gegen die Insolvenz der Airline abgeschlossen hat ("Insolvenzschutzversicherung") - das bezahlte Geld einfach weg und futsch ist...

Traurig aber wahr...

Der Witz ist ja auch, dass IMMERNOCH (!!!) SAA-Flüge buchbar sind (auch zu Daten und für Strecken zu denen diese wegen Corona in keinem Fall stattfinden können...) und immernoch teure Tickets verkauft werden und Kunden abkassiert werden obwohl es sicher ist, dass diese Flüge nicht stattfinden und , dass die SAA bis auf Weiteres keine "refunds" (Rückerstattungen) zahlen wird...

So macht man noch etwas Geld bevor man Insolvenz anmeldet....

Ein echter Witz....

Leider sind auch von fast allen anderen Airlines aktuell und schon seit Beginn der Krise immernoch Flüge buchbar , obwohl es sicher ist, dass diese nicht stattfinden oder es zumindest noch höchstunwahrscheinlich ist, dass diese stattfinden...

Evtl. (???) bekommt man, wenn diese Airlines nicht insolvent werden, zumindest für diese Flüge sein Geld zurück... Sicher ist aber nichts... Und sicher ist das alles mit sehr viel Aufwand verbunden und dauert SEHR, SEHR lange bis man sein Geld wieder bekommt...

Ich kenne Leute, die wiederum andere Leute kennen, welche gerade mit Anwalt gegen SAA prozessieren, weil deren Flüge nicht stattfanden und sie Ihr Geld zurück wollen...

Ob das klappt, wer weiß...

Oder kann mir jemand von euch einen Tipp geben wie ich mein Geld wieder bekommen kann?

Was würdet ihr tun?

Oder ist es so wie ich stark vermute, dass mein Geld futsch ist, wenn SAA Insolvenz anmeldet (was ja sicher bald der Fall sein wird...).?

Vielen herzlichen Dank.

LG,

Otji

P.S. Ich würde in keinem Fall weitere Flüge mit SAA buchen und zumindest in den kommenden Monaten bis deren genaue Situation nicht geklärt ist auch nicht mit Air Namibia... Das Risiko, dass es diese Airlines sehr bald nicht mehr gibt und dann mein Geld futsch ist wäre mir zu groß
zuletzt bearbeitet 11. Juli 2020
6 Beiträge · seit 202011. Juli 2020 · #482
Hallo,
blättere mal zurück, bis auf Seite 60f.f. dieses Beitrages, da geht es um Chargeback. Wenn die Flüge mit Kreditkarte bezahlt wurden, kann man das Geld über die Kreditkarte per Chargeback zurückholen.
Rajang hatte einen sehr hilfreichen Link gepostet:
travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/rtetxcfs

Ich hatte das gleiche Problem: Flüge 7.5. nach WDH über JNB, zurück am 1.6. mit SAA. Der Hinflug wurde irgendwann geacancelt, der Rückflug erst kurz vorher. ich erhielt Travel Documents nur für den Rückflug und Mails, daß ich ein Business Class upgrade kaufen soll. SAA nicht erreichbar, keine Antwort auf Mails.
Bei der Kreditkarte haben sie mich auch abwimmeln wollen, so ein Chargeback gäbe es nicht. Ich habe es natürlich schriftlich gemacht, mehrfach per Mail geschickt. Nach 5 Wochen kam endlich Antwort, es wurden noch Dokumente eingefordert. 1 Woche später war das Geld auf der Kreditkarte.
Ich hatte über das erfolgreiche Chargeback auch in einem Beitrag hier berichtet.
Viel Glück.
Sabine
2'349 Beiträge · seit 200911. Juli 2020 · #483
Hallo Sabine,

wow, das hört sich gut an...

Ich kann allerdings (NOCH....!) kaum glauben , dass es so (relativ...) einfach ist...

Ich werde es aber ggf. mal probieren mit diesem "charge back".

Ich kann mich nur gar nicht mehr erinnern, ob ich mit Kreditkarte gezahlt habe...

Ist das zwingend nötig ???


Wenn ich nicht mit Karte gezahlt haben sollte, hat dann evtl. irgendjemand noch einen weiteren Tipp für mich?

Ich befürchte nämlich, ich habe online per Sofort-Überweisung gezahlt... Nicht per Kreditkarte...

Ich muss mal checken...

DANKE jedenfalls!

LG,
Otji
zuletzt bearbeitet 11. Juli 2020
6 Beiträge · seit 202011. Juli 2020 · #484
Hallo Otji,
Chargeback geht nur, wenn man mit Kreditkarte bezahlt hat.
Gruß
Sabine
1'115 Beiträge · seit 201011. Juli 2020 · #485
@Otij & Silvy

Ihr könnt mit gleichviel Geld ins nächste Kasino gehen und das mal setzen, auf was auch immer... Chance dass Ihr was zurückbekommt ist statistisch recht gering. Das gleiche gilt für SAA.
Wenn es Euch wirklich wichtig ist für Euer Geld eine Gegenleistung zu erhalten, dann noch heute Charge Back einleiten - alles andere ist 'Selbstmord' in Bezug auf SAA.
Siehe mein Beitrag vor wenigen Wochen in diesem Thread, zwei separate CB Verfahren gegen SAA erfolgreich innert 10 Tagen Geld zurück.
Gruss Rajang
298 Beiträge · seit 200712. Juli 2020 · #486
Hallo Otji, hallo Sabine,

danke für eure Beiträge. Da ich die Flüge schon im September 2019 gebucht und per Rechnung überwiesen habe (für 7 Personen knappe 7.000 Euro), kommt das Chargeback-Verfahren für uns nicht mehr in Frage.

Was ich nicht verstehe ist, dass die SAA uns jetzt, ca. 4 Wochen vor dem eigentlichen Abflug 18.8. (der ja nicht stattfinden kann), eine Mail schickt mit unseren Flugdaten, die wir bestätigen sollen. Falls der Flug wirklich gehen sollte, werden bestimmt keine Touristen an Bord sein, da man ja garnicht einreisen darf. Ist das eine Falle, denn falls der Flug nach Kapstadt gehen sollte und wir nicht mitfliegen , könnte die SAA sagen, dass sie nicht zuständig sind. Der Flug wäre ja gegangen und dass wir nicht einreisen dürfen, ist nicht ihr Problem. Ich habe keine Ahnung, wie ich reagieren soll, um nichts falsch zu machen, denn ich bin ja für alle 7 Personen verantwortlich.

Ich könnte einfach nichts machen und warten, bis der Flug von SAA-Seite aus storniert wird. Blöde Situation!

Viele Grüße
Silvy
2'349 Beiträge · seit 200912. Juli 2020 · #487
Hallo Silvy,

nichts für ungut, aber es ist doch völlig egal was du machst.

Ob du bestätigst oder nicht, der Flug wird so oder so nicht stattfinden.

Das ist eine sinnlose automatisierte Email an dich gewesen ohne größere Bedeutung.

Bestätige oder bestätige nicht.

Wenn du bestätigst, wäre SAA ja nur um so mehr verpflichtet dir das Geld zurück zu erstatten, wenn sie nicht fliegen.

Wenn du nicht bestätigst, ist es aber auch egal.

Fakt ist, dass du höchstwahrscheinlich GAR KEINE Nachricht erhalten wirst, dass diese Flüge nicht stattfinden.

D.h. die SAA wird die vermutlich nie eine offizielle Stornierungsbestätigung zukommen lassen, auch wenn der Flug nicht stattfindet...

Das haben ich und hunderte andere auch so erlebt... Sowohl mit SAA-Flügen als auch mit Air Namibia -Flügen...

Damit musst du rechnen, denn das ist leider meistens so...

Trotzdem finden diese Flüge natürlich AUF GAR KEINEN FALL statt. Das ist sicher!

Du solltest sehr dringend überlegen einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen oder zumindest einen um Rat fragen.

Oder ein Verbraucher-Online-Portal fragen bzw. den Verbraucherschutz in Deutschland anrufen oder anschreiben.

Bei SAA wirst Du aber vermutlich um einen Anwalt oder zumindest dessen Rat nicht rum kommen... Da die scheinbar als verbrecherische Firmenpolitik haben bis auf unbestimmte Zeit keine Erstattungen zu zahlen (vermutlich nicht bis sie insolvent sind und dann brauchen sie eh nichts mehr zu erstatten...), eilt es sicherlich sehr sein Geld zurück zu bekommen bzw. massiv gegen die Airline vorzugehen.

Wenn SAA erst mal Insolvenz anmeldet, ist das Geld höchstwahrscheinlich futsch und Du hast keinen Ansprechpartner mehr, da es dann ja die SAA nicht mehr gibt.

Du solltest also keine Zeit verlieren um dein Geld zurück zu bekommen BEVOR die SAA Insolvenz anmeldet, denn dann kann man keine Rückerstattung mehr bekommen...

LG,

Otji
2'349 Beiträge · seit 200912. Juli 2020 · #488
Ich habe mittlerweile meine Bankauszüge angeschaut...

Auch ich habe leider unsere SAA-Flüge nicht mit Kreditkarte gezahlt und auch für mich kommt daher das beschriebene Charge-back-Verfahren leider ebenfalls nicht in Frage...

Kann uns bitte irgendjemand noch einen Rat geben, was Silvy und ich sonst noch machen könnten?

Außer einen Anwalt nehmen?

Bzw. kann jemanden einen Anwalt für solche Sachen empfehlen? Egal ob in Deutschland oder in Namibia / Südafrika?

Oder hat jemand von Euch schon solche oder ähnliche Erfahrungen wie wir mit SAA oder einer anderen Airline gemacht?

Oder meint Ihr, dass man es einfach akzeptieren sollte, dass das Geld futsch ist, wenn SAA insolvent wird und, dass sich teure Anwaltskosten bzw. ein großer Aufwand nicht lohnen werden bzw. nichts helfen werden? Und, dass man einfach nichts machen sollte, wenn das Problem durch Telefonate und Emails nicht gelöst werden kann?

Eins ist für mich klar:

Ein Gutschein oder eine Umbuchung auf zukünftige Daten kommen für mich (eben weil SAA sehr bald insolvent sein wird) NICHT in Frage.

Wenn, dann will ich mein Geld zurück!

Vielen herzlichen Dank jedenfalls.

LG,
Otji.
zuletzt bearbeitet 12. Juli 2020
389 Beiträge · seit 200612. Juli 2020 · #489
Hallo Otji und weitere "geschädigte"
Hier mal unseren Weg gegen die SWISS wie uns empfohlen wurde.
Du must halt schauen wo das Schreiben hingeschickt werden muß. In unserem Fall gehts halt in die Schweiz an deren Geschäftssitz.

Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung (ganz wichtig) hier ausschnitzweise meine Formulierung:

Hiermit fordern wir Sie auf uns bis zum (ca. 14 Zage ohne Zustellfrist) den vollen Ticketpreis auf die Kreditkarte zurückzubuchen. Alternativ auf folgendes Konto
Inhaber:
IBAN : DE36 6609 080xxxxxxx
BIC : GENODE61BBB

Sollten wir innerhalb der o.g. Frist den Ticketpreis nicht vollständig zurückbekommen werden wir nach Rücksprache mit unserer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt mit sofortiger Klageerhebung beauftragen.


Den zweiten Abschnitt nur wenn es zutrifft, ansonsten gleiche Formulierung halt ohne RSV (ist ein zusätzliches Druckmittel).

Bei uns ist nach Fristablauf die sofortige Klage geplant.

Gruß Joachim
Touristen bringen Souveniers mit nach Hause. Reisende Geschichten.
33,1k Beiträge · seit 200612. Juli 2020 · #490
Hi Otji,

warte ab, was in einigen Tagen entschieden wird (siehe Post #591615). Wenn dem Plan eben zugestimmt wird, gibt es 3 Mrd Rand für die Rückzahlung von Kundengeldern. Wenn nicht, dann nicht. Da kannst Du klagen was Du möchtest, aber wenn die Gesellschaft aufgelöst wird und kein Geld da ist, dann gibt es kein Geld. In der Reihenfolge der Auszahlung von Restgeldern steht in Südafrika/bei SAA der Kunde (= Passagier) scheinbar an letzter Stelle...

Viele Grüße
Christian
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16,9k Beiträge · seit 201212. Juli 2020 · #491
Brauni schrieb:Du must halt schauen wo das Schreiben hingeschickt werden muß.
Was aber nicht gleichzusetzen mit dem Gerichtsstand ist. Viele glauben irrtümlicherweise der Gerichtsstand sei da, wo die Firma ihren Sitz hat und werfen die Flinte gleich ins Korn.

Der Gerichtsstand ist dort, wo der Flug abgegangen bzw. gelandet wäre.

LG
Logi
2'349 Beiträge · seit 200912. Juli 2020 · #492
@ TRAVELNamibia:

Vielen lieben Dank , Christian!

Du hast vermutlich absolut Recht...

Leider bin ich technisch nicht begabt, dahere meine Frage an alle hier:

Wie genau finde ich den Post #591615 ?

Wenn ich das in der Suchfunktion des Forums eingebe, bekomme ich kein Ergebnis?

Du spielst vermutlich auf die Konferenz an die ( wenn ich mich nicht irre...? ) am 14.07. stattfinden soll und in in der entschieden werden soll, ob die südafrikanische Regierung noch Subventionen an SAA zahlt, wobei es da um SEHR, SEHR viel mehr als "nur" 3 Milliarden Rand geht um die Airline vor der Insolvenz zu retten... Daher halte ich es für "sehr unwahrscheinlich" ( um es mal milde auszudrücken... ) , dass es die SAA noch lange geben wird...

Vielen lieben Dank jedenfalls!


@ Brauni:

Vielen lieben Dank auch Dir! Deine Formulierungen helfen zwar, allerdings ist es etwas VÖLLIG Anderes mit einer afrikanischen Airline zu prozessieren als mit einer schweizer oder europäischen Airline... Vor allem, wenn die besagte afrikanische Airline sehr vermutlich sehr bald insolvent sein wird...

Trotzdem Dank für die Formulierungen und den Tipp !


@ Logi:

Vielen herzlichen Dank auch Dir!

Doch was meinst Du damit? Mein Flug würde theoretisch in Windhoek starten und (via Johannesburg) in Frankfurt (als "final destionation") landen...

Bzw. mein Rückflug würde theoretisch von Frankfurt (via Johannesburg) zurück nach Windhoek gehen.

Du schreibst: "Der Gerichtsstand ist dort, wo der Flug abgegangen bzw. gelandet wäre." .

Also wo wäre dann in meinem Fall der Gerichtsstand ?



VIELEN LIEBEN DANK jedenfalls an Euch ALLE !!!
zuletzt bearbeitet 12. Juli 2020
33,1k Beiträge · seit 200612. Juli 2020 · #493
Wie genau finde ich den Post #591615 ?
In diesem Thread zurückblättern bis oben rechts die Beitragsnummer steht. So wie in diesem Beispiel
screen2222.png


Viele Grüße
Christian
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zuletzt bearbeitet 12. Juli 2020
2'349 Beiträge · seit 200912. Juli 2020 · #494
@ TRAVELNamibia:

Ok!

DANKE, Christian !!!
33,1k Beiträge · seit 200613. Juli 2020 · #496
Noch einfacher ist es wenn der Poster es gleich als Hyperlink in einen in einem Text hinterlegt.
klappt nur leider nicht. Bei mir springt er dann immer zum neuesten Beitrag oder zeigt wie in diesem Fall bei Deinem Link:
123.png

Viele Grüße
Christian
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16,9k Beiträge · seit 201213. Juli 2020 · #497
Otjikoko schrieb:
@ Logi:

Doch was meinst Du damit? Mein Flug würde theoretisch in Windhoek starten und (via Johannesburg) in Frankfurt (als "final destionation") landen...

Bzw. mein Rückflug würde theoretisch von Frankfurt (via Johannesburg) zurück nach Windhoek gehen.

Du schreibst: "Der Gerichtsstand ist dort, wo der Flug abgegangen bzw. gelandet wäre." .

Also wo wäre dann in meinem Fall der Gerichtsstand ?
Wahrscheinlich hättet Du dann die Auswahl zwischen Windhoek und Frankfurt für die Klageeinreichung.

Ich gebe Dir ein Beispiel:

Wir buchten einen Flug mit SAS: Düsseldorf via Kopenhagen nach Reykjavik und zurück - ein Ticket.

Möglichkeiten jetzt für uns zur Klageeinreichung: bei SAS (was natürlich mit erheblichem Aufwand verbunden wäre) oder eben Düsseldorf, da Start bzw. Ende des Fluges.

LG
Logi
zuletzt bearbeitet 13. Juli 2020
2'349 Beiträge · seit 200913. Juli 2020 · #498
DANKE, Logi, Emanuel und Christian!

Doch sorry, entweder bin ich zu doof oder es geht doch nicht mit Emanuel's Link... Ich finde nämlich weder durch Zurückblättern noch durch Emanuel's Link den Post #591615 ?
33,1k Beiträge · seit 200613. Juli 2020 · #499
Doch sorry, entweder bin ich zu doof oder es geht doch nicht mit Emanuel's Link... Ich finde nämlich weder durch Zurückblättern noch durch Emanuel's Link den Post #591615 ?
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2'349 Beiträge · seit 200913. Juli 2020 · #500
Oh... OK.... Sorry... muss ich übersehen haben... DANKE!
zuletzt bearbeitet 13. Juli 2020