Ich meine, dass dieser Beitrag ehrer hier unter SAA erscheinen soll. Darum hab ich hier ein Kopie meines Beitrages eingefügt, den ich versehentlich bei "Chargeback Hotelleistungen" eingestellt habe.
Hallo zusammen,
so - ich habe heute eine Antwort von BCS (Bayern Card-Services) auf Grund meines Erstattungsantrages / Chargeback-Verfahrens vom 24.04.2020 erhalten.
Hier eine Auszug dazu:
.... nur wenn der Händler (=SAA) einer Stornierung incl. Erstattung zusagt und diese jedoch nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamationsformular wenden.
Viele Unternehmen haben in ihren AGBs verankert, im Falle einer Stornierung einen Gutschein auszustellen und keine Erstattung vorzunehmen.
Sofern Sie von dem Unternehmen einen Gutschein anstelle einer Erstattung angeboten bekommen haben, prüfen Sie bitte die AGBs Ihres Kaufvertrages, ob hier die Option der Ausstellung eines Guscheines statt einer Erstattung vorhanden ist.
Falls ja, haben Sie mit Abschluss des Kaufvertrages die AGBs und somit diese Gutschein-Option akzeptiert. In diesem Fall besteht kein Rückbuchungsrecht.
Falls nein, setzen Sie sich bitte mit der SAA erneut in Verbindung und teilen explizit mit, dass Sie den GS nicht akzepieren und eine Erstattung wünschen. Sollten Sie daraufhin innerh. von 14 Tagen keinen Zahlungseingang feststellen können, bitten wir Sie, uns den Klärungsversuch mit der SAA zukommen zu lassen."
So - ich finde, dass sich das nicht mal ganz so schlecht anhört.
Frage an Euch: wisst Ihr "auswendig", ob in den AGBs der SAA irgendwas drinsteht von wegen, dass man Gutscheine zu akzeptieren hat?
Ich hab die AGBs mal überflogen, aber nichts derartiges lesen können.
Meine Vorgehensweise wird wohl so sein, dass ich nun an die SAA nochmals schreibe mit dem Hinweis, dass in den AGBs nichts steht von wegen Gutscheinakzeptanz und ich von daher auf die Erstattung bestehe. Geld kommt daraufhin von SAA sicherlich nicht, also würde ich in 14 Tagen nochmals an die BCS herantreten.Zur Info: ich habe selbstverständlich am 24.04., als ich meinen Antrag stellte, sämtliche Unterlagen incl. aller eMails an die BCS geschicht. (Antworten von SAA, eigene eMails .....)
Was meint Ihr? Ist die Vorgehensweise so richtig? Würdet Ihr es auch so machen?
Und sorry nochmal, dass ich meinen Beitrag im falschen Thread gepostet habe. 😉
Herzliche Grüße,
der bayern schorsch
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