Haftpflichterversicherung im südlichen Afrika

15 Antworten · 2'666 Aufrufe · gestartet 12. Feb. 2014 von Reinerle
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Themenstarter20 Beiträge · seit 200812. Feb. 2014 · #1
Hallo zusammen...

Beabsichtige demnächst Namibia, Botswana, Sambia, Zimbabwe, Mosambik und Südafrika zu bereisten. Mein Auto steht derzeit in Windhoek. Welche Haftpflichtversicherung bietet sich da für 3 Monate an?

Ist das richtig, das in Namibia die Haftpflichtversicherung (Sache und Personen) im Treibstoffpreis inbegriffen ist?

Danke für Infos!

Gruss

Reini
33,1k Beiträge · seit 200613. Feb. 2014 · #2
Hallo Reini,

In Namibia ist die Haftpflichtversicherung für Personenschäden (!) im Benzinpreis enthalten, in anderen Staaten musst Du diese zwingend an der Grenze abschließen, in wieder anderen ist die Comesa-Card gültig.

Ich empfehlen Dir mal diese Seiten genau zu lesen: http://www.aa.co.za/travel/into-africa/
Mein Auto steht derzeit in Windhoek.
Aber wo ist es angemeldet? Wenn Du auf Carnet de Passage fährst, dann hast Du eine Haftpflichtversicherung durch die Versicherung in Deinem Heimatland?!

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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zuletzt bearbeitet 13. Feb. 2014
1'455 Beiträge · seit 200613. Feb. 2014 · #3
Hallo Christian,

das stimmt so nicht ganz.
Ja, über den MVA (Abgabe über Benzinpreis) sind PERSONENschäden abgedeckt.

Nein, Sachschäden sind nur über den Abschluß eines comprehensive covers abgedeckt.

LG Jens
33,1k Beiträge · seit 200613. Feb. 2014 · #4
Hi Jens,

Du hast natürlich Recht, habe mich da etwas "freizügig" ausgedrückt. Habe es in meinem Ausgangsposting geändert, damit keine Verwirrung aufkommt.

Viele Grüße
Christian
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157 Beiträge · seit 200814. Feb. 2014 · #5
Hallo zusammen,

ich klink mich einfach mal ein, damit ich nicht einen neuen Thread aufmachen muss. Allerdings geht es mir nicht um das Thema Haftpflichtversicherung (ich denke, die Frage ist schon beantwortet worden), sonden um den Bereich Carnet de Passage.

In unserem speziellen Fall beabsichtigen wir, ab Mitte August 16 Wochen mit unserem HZJ ( Fz. steht in Windhoek, zugelassen und versichert in Windhoek) in die Länder Sambia, Tansania, Ruanda und zurück über Malawi zu fahren.
Bisher war ich (offensichtlich fälschlicherweise) der Meinung, nur nicht in Afrika zugelassene Fahrzeuge müssen bei Grenzübertritt ein Carnet vorweisen. Habe ich nun das, was auf der Internetseite des südafrikanischen 'ADAC' über das Carnet steht, richtig verstanden und sollte auf jeden Fall bei Grenzübertritt der o.g. Länder ein Carnet vorweisen können? Auch mit unserem in Namibia zugelassenen Fz.? Hat das etwas mit dem Verlassen der Zollunion zu tun? Über baldige Antworten wären wir sehr dankbar.

Gruß Guido
zuletzt bearbeitet 14. Feb. 2014
33,1k Beiträge · seit 200614. Feb. 2014 · #6
Hi Guido,

das mit dem Carnet höre ich zum ersten Mal. Eine "Police Clearance" wurde jedoch schon häufiger gefragt und auch immer akzeptiert. Diese bekommst Du bei jeder Polizeistation mit einer Bearbeitungszeit von 10 Minuten bis 3 Tage für N$ 30. Fahrzeug, Fahrzeugpapiere und gültige Lizenz müssen vorgewiesen werden.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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4'129 Beiträge · seit 200814. Feb. 2014 · #7
Hallo, stiebilli!

Das Carnet de Passage ist das Äquivalent zum TIP - denn es ist eben auch ein solches: Ein Temporary Import Permit. Oder anders herum: Ein TIP ist ein Carnet (auch wenn es keins vom ADAC ist). Und so steht es übrigens auch zusätzlich in fetten Lettern auf dem Carnet de Passage geschrieben: Temporary Import Permit.

So du nicht durch eine Zollunion bei Reisen/Fahrten innerhalb derselben davon befreit bist (oder durch andere Wirtschaftsabkommen/verträge, die die jeweiligen Staaten miteinander geschlossen haben), musst du dem Zoll des jeweiligen Landes mit deinem temporären Import-Permit die Möglichkeit der Kontrolle über Einfuhr und Ausfuhr geben.
So kenne wir das jedenfalls bisher. Eigentlich überall dasselbe.

Etwas anderes sind die nicht immer streng stattfindenden Kontrollen, an manchen touristisch sehr stark frequentierten Grenzen (insbesondere bei offensichtlichen Mietfahrzeugen), aber grundsätzlich würd ich mich in Zollangelegenheiten mit meinem eigenen Fahrzeug immer lieber auf der sicheren Seite aufhalten. 🙂

Also: TIP für deinen privaten Wagen über deinen zuständigen Automobilclub (Nam) beantragen.

Gute Reise lilytrotter
Gruß lilytrotter Always look on the bright side of life... :-) Walvisbay boomt
zuletzt bearbeitet 14. Feb. 2014
931 Beiträge · seit 200614. Feb. 2014 · #8
Hallo Guido,

für Sambia, Tansania, Ruanda und zurück über Malawi benötigst du kein Carnet de Passage. Du kannst jeweils an Grenze ein TIP abschließen. Übrigens geht das NUR an der Grenze. Ein Automobil Club stellt zwar ein Carnet de Passage aus, aber kein TIP. An dieser Stelle irrt Lillytrotter mit ihrem Hinweis.

Grundsätzlich sind beides (Carnet und TIP) Zolldokumente, die eine vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen, Geräten etc. in ein Land gestatten. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied. Die TIPs gelten in manchen Ländern nur 30 Tage. Man kann sie zwar verlängern lassen, aber das geht nur beim Zoll - und den gibt es nicht in jeder Stadt. Wenn man also länger in einem Land bleiben möchte, muss man das bei der Planung berücksichtigen. Demgegenüber kann man in der Regel mit einem Carnet das Fahrzeug so lange im Land lassen, wie das Carnet gültig (max. 1 Jahr).

Gruß

Ulli
0
33,1k Beiträge · seit 200614. Feb. 2014 · #9
Hi Gudio,

habe mich nochmal schlau gemacht beim AA 🙂
Du brauchst für ein namibisch registriertes Fahrzeug für KEIN Land der SADC mit Ausnahme der DRC ein Carnet. Die entsprechenden TIP können an der Grenze erworben werden bzw. sind für Aufenthalte von bis zu 12 Monaten nicht notwendig. Eine Police Clearance ist hingegen für Fahrten außer nach Südafrika, Botswana, Swasiland und Lesotho vorgeschrieben.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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157 Beiträge · seit 200814. Feb. 2014 · #10
Hallo zusammen,

das ging aber fix!

Also, die Sache mit dem TIP habe ich auch schon gehört. Wußte aber nicht, dass es diese nur an der Grenze gibt und nur 30 Tage gültig ist.

Da meine Frau und ich aber nicht ganz ausschließen können, den Rückweg doch über Mosambique (der Norden soll sehr schön und 'ursprünglich' sein) antreten zu wollen, vermute ich, dass zumindest an dieser Grenze ein Carnet hilfreich sein kann. Ein Freund teilte uns auch mit, dass generell die Formalitäten an den Grenzen mit einem Carnet doch wesentlich schneller zu erledigen sind. Deshalb denke ich, das ein Carnet zwar für einige Länder (wie von Ulli geschildert) nicht erforderlich ist, es aber sicher nicht schaden kann.

Da unser zweiter längerer Trip von März bis Juni 2015 geht, werde ich wohl ein Carnet im Juni dieses Jahres beim deutschen ADAC besorgen. Da es ein Jahr gültig ist, paßt das ja.

Dank an alle für die Infos/Tipps. Das war sehr hilfreich und hat uns sehr beruhigt!

Ach so, danke auch an Christian. In Sachen Police Clearance bin ich aber jetzt fit. Wir hatten 2012 mal Probleme bei der Beschaffung einer Police Clearance, weil unsere Fahrzeugdokumente nur Kopien waren. Was für ein Theater. Das ist jetzt aber erledigt.

Gruß Guido
157 Beiträge · seit 200814. Feb. 2014 · #11
Hi Christian,

war ich wohl zu schnell mit meinen Überlegungen und sollte nochmal in mich gehen.
Ob jetzt TIP oder Carnet werden wir wohl in den nächsten Wochen entscheiden. Scheint ja beides zu gehen.

Nochmals DANKE!

Gruß Guido
931 Beiträge · seit 200614. Feb. 2014 · #12
Hallo Guido,

wenn es dir gelingt ein Carnet beim ADAC zu bekommen, solltest du das unbedingt hier posten. Normalerweise zieren die sich nämlich bei Fahrzeugen, die nicht in D zugelassen sind und für die es dann in der Regel keine EU Papiere gibt (Ausnahme Österreich und die Schweiz).

Eigentlich wäre in Bezug auf ein Carnet für dich der lokale AA (Namibia bzw. Südafrika) zuständig.

Aber wie schon erwähnt, du brauchst es auch nicht zwingend...

Gruß

Ulli
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33,1k Beiträge · seit 200614. Feb. 2014 · #13
Hi Guido,

wie gesagt, ich kennen niemanden in meinem Bekannten-/Freundeskreis (mich eingeschlossen) der irgendwo im südlichen Afrika schonmal mit seinem namibischen Auto und einem Carnet herumgefahren ist. Die Police Clearance brauchst Du aber zwingend!!
Eigentlich wäre in Bezug auf ein Carnet für dich der lokale AA (Namibia bzw. Südafrika) zuständig.
da hat Ulli im großen und ganzen Recht. Nur geht es - zumindest hier im Süden Afrikas - um die Nationalität des Wagenbesitzers. Nur der AASA darf (als Amtshilfe für den kleinen AA Namibia) das Carnet für Einwohner (Nationalität!) von Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland ausstellen. Das ist nicht an die Registrierung des Fahrzeuges gebunden. Es wäre sicherlich dennoch z.B. als Deutscher/Schweizer mit einem namibischen Fahrzeug der gängige Weg sich an den AASA zu wenden.

Viele Grüße aus Windhoek
Christian
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157 Beiträge · seit 200810. Juli 2014 · #14
Hallo zusammen,

für alle, die es interessiert. Wir haben gestern das vor knapp vier Wochen beim deutschen ADAC beantragte Carnet de Passage für unser in Namibia stehende und zugelassenes Fahrzeug erhalten. Ohne Murren. Es geht also. Nur zur Info!

Gruß Guido
zuletzt bearbeitet 10. Juli 2014
53 Beiträge · seit 201310. Juli 2014 · #15
Hallo zusammen,
Jens schrieb,
Nein, Sachschäden sind nur über den Abschluß eines comprehensive covers abgedeckt.

Mit der Versicherung sollte man sehr vorsichtig sein. Denn die versichert +- nur Blechschäden. Sollte jetzt etwas Mechanisches auch gebrochen sein, dann fangen die sich an zu winden und versuchen sich auszureden. Habe das Zenario jetzt im Augenblick gerade.
Also wenn man das Auto comprehensiv versichert, dann muss dazu noch eine Versicherung und zwar mechanical. Das ist ganz wichtig!!! Und wenn man die beiden hat können die garnichts mehr beanstanden usw.
Ich schlage mich im Moment seit 3 Wochen mit denen herum und nur weil die alles auf mechanical abwelzen wollen.
Gruss
J.
1'455 Beiträge · seit 200610. Juli 2014 · #16
Hallo Windhuk,

wir haben knapp 40 Fahrzeuge versichert und es war nie ein Problem.

Eine Haftpflicht zahlt den (Sach-) Schaden der Gegenseite bei Eigenverschulden.
Ein Comprehensive Cover ist eine Vollkaso, die zahlt zusaetzlich den eigenen Sachschaden.
Beides im Falle eines UNFALLS

Wenn Du Dir jetzt im Kaokoveld deinen Propshaft kaputt faehrst, ist das kein Unfall.

Wenn Du Mechanik im Auto gegen einen Defekt versichern willst (Motor, Antriebststrang,...), dann ist das etwas ganz anderes. Dafuer gibt es natuerlich auch eine spezielle Versicherung, wie fuer alles auf diesem Planeten.

Also nicht Aepfel mit Birnen vergleichen.

LG Jens