Sicherungsschein

8 Antworten · 1'957 Aufrufe · gestartet 14. Jan. 2014 von Igor
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Themenstarter6 Beiträge · seit 201414. Jan. 2014 · #1
Hallo, liebes Forum,

zufällig bin ich auf dieses Forum gestoßen. Es ist sehr interessant.
Kann mir jemand sagen, wie es mit dem in Deutschland üblichen Sicherungsschein bei Online-Buchungen direkt über die web-Seiten aussieht?
Gibt es diesen Sicherungschein auch in Namibia?

Mit freundlichen Grüßen

Igor
1'455 Beiträge · seit 200614. Jan. 2014 · #2
Hallo Igor,

wenn Du etwas in Namibia ueber einen deutschen Anbieter buchst, bekommst Du wie nach deutschem Recht verpflichtend einen Sicherungsschein. Wenn Du aber direkt bei einem namibischen Anbieter buchst, dann nicht. Einen Sicherungsschein gibt es nach namibischem Recht nichthler.

LG aus Windhoek
Jens
zuletzt bearbeitet 14. Jan. 2014
3'883 Beiträge · seit 201114. Jan. 2014 · #3
Hallo Igor,
ein Sicherungsschein gilt in D nur für Pauschalangebote, also mindestens für 2 Bausteine (z.B. Flug + Auto oder Übernachtungen) bei Reiseunternehmen. Bei Flugbuchungen im Internet bekommst du keinen Sicherungsschein. Wie ein Mitarbeiter von SAA sagte, sei der Kunde dann über die Fluggesellschaft anders abgesichert. Was das heißt, kann dir hier sicherlich jemand anderes besser erklären.

LG freshy
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16,9k Beiträge · seit 201214. Jan. 2014 · #4
Heute schon die Suchfunktion genutzt? 🤪
zuletzt bearbeitet 15. Juni 2026
Gast14. Jan. 2014 · #5
Hallo,
freshy schrieb: Wie ein Mitarbeiter von SAA sagte, sei der Kunde dann über die Fluggesellschaft anders abgesichert.
Was dann Ahnungslosigkeit oder dreistes Lügen war. Airlines haben in der Regel keine Versicherung, die den Flugreisenden bei einer Insolvenz entschädigen würde. Das Geld ist dann weg und man darf auf eigene Kosten ein neues Ticket bei einer anderen Airline kaufen. Theoretisch kann man hoffen, später aus der Insolvenzmasse entschädigt zu werden. Praktisch ist das bei Airlines typischerweise hoffnungslos.

Bei einer Pauschalreise stellt auch nie die Airline die Absicherung für den Fall, dass sie insolvent wird, sondern der Reiseveranstalter kauft diese Absicherung bei externen Versicherungsunternehmen ein (was er natürlich auch auf die Kunden abwälzt).

Im konkreten Fall der staatlichen SAA darf man wie bei Air Namibia bis auf weiteres darauf vertrauen, dass es nicht zu einer Insolvenz kommt, weil der Staat das vermeintliche Symbole des Nationalstolzes um jeden Preis erhalten wird.

Beste Grüße

Guido
zuletzt bearbeitet 14. Jan. 2014
Themenstarter6 Beiträge · seit 201415. Jan. 2014 · #6
Jens_Dietzel schrieb:...Wenn Du aber direkt bei einem namibischen Anbieter buchst, dann nicht. Einen Sicherungsschein gibt es nach namibischem Recht nicht...
Wie ist das denn da mit der Kundengeldabsicherung? Es muss ja alles im voraus bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Igor
33,1k Beiträge · seit 200615. Jan. 2014 · #7
Hallo Igor,

vielleicht gibst Du mal ein Beispiel wie und wo Du buchen willst. Dann kann man Dir auch konkrete Ratschläge geben. Wenn Du aber direkt bei einer Unterkunft in Namibia buchst oder über ein namibisches Buchungsbüro gehst, dann gilt eben auch namibisches Verbraucherrecht - und das gibt es nicht 😉

Viele Grüße
Christian
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Themenstarter6 Beiträge · seit 201416. Jan. 2014 · #8
Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Konkret geht es darum, dass mir das Angebot eines namibischen Reiseveranstalters und eines deutschen Reiseveranstalters vorliegt. Beide Angebote sind nahezu identisch. Der namibische Reiseveranstalter ist vom Preis her etwas günstiger (bietet aber wohl keine Sicherheit was die Kundengeldabsicherung betrifft).

Die Frage ist nun, welchen wir auswählen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Igor
33,1k Beiträge · seit 200616. Jan. 2014 · #9
Hallo Igor,

wenn es ein großer namibischer Veranstalter ist (Wild Dog, SWA Safaris....), dann sehe ich persönlich wenig Risiken. Aber ganz ausschließen kann man das natürlich nicht....

Viele Grüße
Christian
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