Einreise mit Einhandmesser nach Namibia

29 Antworten · 7'826 Aufrufe · gestartet 17. Dez. 2013 von ZMX
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709 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #21
musher schrieb:...Selbst beim Versand von Schußwaffen sind KEINE Schlösser angebracht....
Das ist korrekt! Deshalb muß man sich bei der Übergabe/Übernahme ja auch ausweisen.
Aber das funktioniert in der Praxis auch nicht immer. Ich durfte eines meiner "Sportgeräte" auch schon mal bei Nachbarn abholen...
musher schrieb:...Und auch erfahrene Waffenhändler sagten, daß es reicht, wenn es in einer Kiste im kofferrum ist (nicht direkt zugriffsbereit)...
Vielleicht liegt denen Ihre Sachkundeprüfung einfach zu weit zurück und sie bilden sich nicht regelmäßig weiter.



[
musher schrieb:......Mein Tauchmesser war noch NIE mit einem Schloss versperrt, fält aber unter diese Regelung. Wurde auch von der Polizei so schon wahrgenommen - ohne Konsequenz
Glück gehabt. Glückwunsch. Oder es lag bei der Taucherausrüstung.



In D wurden schon Köche hops genommen, die ihre Messer im Wickel -wie üblich- und den im Rucksack bei sich hatten.


Rocky


PS: ...und auf Glück würde ich mich bei Waffen nie verlassen!
-------------------------- ...der schon öfter 4x4 in Afrika war... http://www.4x4club-leipzig.de/ http://www.baja-deutschland.de/
zuletzt bearbeitet 18. Dez. 2013
17 Beiträge · seit 201318. Dez. 2013 · #22
Hallo Zusammen,

ich hoffe ich darf auch noch kurz meinen Senf dazu geben:

1. Ich erkenne auf dem Bild nicht unbedingt ein Einhandmesser. Hierzu fehlt augenscheinlich der Pin, bzw. das Öffnungsloch. Ob die drei Rillen, bzw. der restliche Aufbau dazu geeignet sind das Messer einhändig zu öffnen erscheint zweifelhaft, könnte aber nur bei tatsächlichem Vorliegen abschließend geklärt werden.

2. Das sich jemand der ein Küchenmesser größer 12 cm vom Einkauf mit nach Hause mitnimmt strafbar macht ist natürlich nicht richtig. Das gleiche gilt im Übrigen auch für den Koch der seine Messer von oder zur Arbeit mitnimmt.
Das Waffenrecht ist zugegebener Maßen nicht das einfachste, doch gibt es auch bei weitem größere Hämmer.... aber egal...

Um diese Küchenmesser- und Köchegeschichte aus der Welt zu bringen, müssen wir uns § 42 a des Waffengesetzes ansehen. Hier gibt es nämlich einen Ausnahmetatbestand. Vom Verbot des Führens (Führen wurde hier ja bereits mehrfach weitestgehend richtig beschrieben) ist NICHT betroffen, wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann....

Puh.. was heißt das nu wieder..... Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

So... Das viele Köche, ähnlich wie Frisöre, ihre eigene hochwertigen Messer haben und diese dann auch zur Arbeit und wieder mit nach Hause nehmen dürfen und das dies wiederrum im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht ist wohl unzweifelhaft...... Ähnliches ergibt sich für das Küchenmesser.... Hier trifft der unbestimmte Rechtsbegriff des allg. anerkannten Zwecks zu.... Leider etwas schwammig und nirgends definiert, bleibt es den Strafverfolgungsbehörden, bzw. der Juristerei überlassen hier im Rahmen des Oppertunitätsprinzips einzuschreiten..... Es kann hier natürlich passieren, das man einen "besonders fleißigen" Kollegen erwischt, es wird dabei aber nichts bei rum kommen... Es handelt sich ja auch nicht um einen Straftatbestand, sondern "lediglich" um einen Bußgeldtatbestand.... Auch Jäger und Angler, ja sogar "Wandersmänner" können in der Regel davon ausgehen, das man mit seinem "Schwert" unbehelligt bleibt. Es liegt halt leider, wie beschrieben im Auge des Betrachters, ob der Zweck tatsächlich noch unter die oben genannten Ausnahmen fällt. Im Grundsatz gilt aber, wer sich anständig aufführt, ohne mit seinem Messer in der Gegend rum zu fuchteln und sich nur ein Brot schmiert, eine Fisch ausnimmt, ein Reh aufbricht, ein gekauftes Küchenmesser von A nach B bringt usw. wird in 90 % der Fälle unbehelligt bleiben. Die restlichen werden dann im Widerspruchsverfahren fallen gelassen...

Sorry für die Länge des Beitrags... Ich wollte auch nicht oberlehrerhaft klingen, aber es war mir wichtig die beiden Punkte darzustellen... Im Übrigen sehe ich im Transport eines Einhandmessers nach Namibia im Koffer kein Problem....

Gruß Felix
7'296 Beiträge · seit 200618. Dez. 2013 · #23
Rocky1964 schrieb:Eine Machete gilt übrigens als Werkzeug und nicht als Waffe.
Danke für die Info!
Das war mir so nicht bewusst, zeigt aber, wie schwachsinnig die ganze Regelung in dem "neuen" sog. "kleinen" Waffengesetz anscheinend ist.
Trage ich ein Messer mit Klingenlänge über 12 cm rum, ist es verboten. Auch ein Brotmesser mit 25 cm Klinge ist zu "gefährlich". Mache ich es noch ein bisschen größer und wähle 50 cm, dann ist es plötzlich ein Werkzeug und im Sinne des Gesetzes keine Waffe mehr?

Dass man damit mit einem Schlag 'ne ganze Hand abtrennen kann, interessiert auf einmal nicht mehr?
Komische Denkweise unserer Gesetzesgebenden ...

Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
348 Beiträge · seit 200818. Dez. 2013 · #24
Hans Olo,

stimmt so nicht ganz.

Ja, Jäger und Angler dürfen während der Ausübung ihrer Tätigkeit Messer führen, die unter das Waffengesetz fallen - aber nur WÄHREND der Ausübung.
Auf dem Weg dorthin und zurück muß das Messer genauso wie die Schusswaffen der Jäger verschlossen sein.

Auch nach dem Kauf eines Messers auf dem Nachhauseweg muß das Messer verschlossen sein - reicht aber ein zugeklebter Behälter - es muß kein Schloss sein.
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709 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #25
@ Wolfgang
Keine Frage. Verstehen muß man dies nicht! Kann man ja auch nicht. Hat ja auch Nichts mit Logik zu tun, sondern mit Aktionismus.


@ Felix
Wenn man das deutsche Waffengesetz so nimmt, wie geschrieben, fallen Brotmesser und Küchenmesser >12cm selbstverständlich unter das Führungsverbot. Und von einem Koch könnte jemand evtl. erwarten, ein kleines Schloß am Rucksackreißverschluß oder ein Zahlenschloß am Aktenkoffer zu haben. Bei dieser Berufsgruppe könnten Behörden evtl. auch davon ausgehen, daß das notwendige Wissen vorhanden ist. Die Oma mit dem neuen Brotmesser wird ja kaum jemand auf dem Heimweg kontrollieren.
Und ein berechtigtes Interesse zum Führen in der Öffentlichkeit besteht bei Koch und Oma kaum, außer bei öffentlichen Kochveranstaltungen, Imbißständen usw.

Das eigentliche Problem dabei ist, daß weder Gesetz, noch die Verwaltungsvorschriften, Erläuterungen usw klar sind und es immer scharfe Hunde gibt. Wer nur ein Messer irrtümlich gesetzwidrig führt, dem wird sicherlich nicht viel passieren. Aber wer eine WBK besitzt, dem kann schnell die fehlende Zuverlässigkeit unterstellt werden und das hätte Konsequenzen.

Aber wir schweifen ab. Dafür gibt's andere Foren, z.B. http://forum.waffen-online.de/ o.ä.
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zuletzt bearbeitet 18. Dez. 2013
67 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #26
Eine ganz blöde Frage: Wozu brauchst du in Namibia oder sonstwo ein Springmesser.

Zum Broteschmieren tuts ja auch ein Schweizermesser, wobei man mit dem auch noch viele andere Sachen machen kann.
17 Beiträge · seit 201318. Dez. 2013 · #27
Ja Rocky, ich denke wir sollten es jetzt auf sich beruhen lassen, schließlich war die Frage ja eigentlich eine andere.... Aber noch kurz an Casper...

Ein Einhandmesser ist kein Springmesser...
Themenstarter6 Beiträge · seit 201318. Dez. 2013 · #28
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Tipps und natürlich auch für die weiteren Einblicke in das deutsche Waffengesetz 😉 Ich werde das Messer wohl mitnehmen und sehen, ob es klappt. Sollte irgendetwas interessantes passieren werde ich das hier auf jeden Fall posten.

Bis bald

ZMX
216 Beiträge · seit 200924. Dez. 2013 · #29
toumtoum schrieb:In Namibia wird man bei der Einfuhr sehr wahrscheinlich keine Probleme machen, weil dort das Gepäck beim Auschecken nicht noch einmal durchleuchtet wird. Bei der Ausreise ist es etwas anderes.
Hallo,

das stimmt nicht. Mein Gepaeck wurde mehrmals nach Ankunft in Windhoek durchleuchtet. Einmal musste ich dann den Koffer oeffnen. Ich hatte einen eingeschweissten Harzer Kaese dabei, vielleicht sah der aus wie Semtex 😉
Die Beamtin erklaerte mir dann, dass man Kaese nicht einfuehren darf, hat mich aber trotzdem (mit Kaese) passieren lassen.

Weihnachtliche Gruesse aus Swakopmund,
Christian
2'664 Beiträge · seit 201224. Dez. 2013 · #30
Hi zusammen,
...und eigentlich stand im Eingangsthread das dieses alles keinen Bezug auf D hat, da der Threaderöffner weder in D wohnt noch D anfliegt. Ist es da nicht in etwa wie "beating a dead horse"?
Das Zielthema war die Zulässigkeit in NAM, nicht deutsche Waffengesetze!