ZMXThemenstarter6 Beiträge · seit 201317. Dez. 2013 · #1Hallo,
ich fliege in ein paar Tagen über Johannesburg nach Namibia und jetzt stelle ich mir die Frage, ob es ein Problem sein könnte mit einem Einhandmesser nach Namibia einzureisen (Im Gepäck selbstverständlich und nicht im Handgepäck)?
Hier ist ein Link zu dem Modell:
http://www.outdoorgb.com/p/Whitby_Black_Lock_Knife_LK314/Vielleicht schafft es ja noch jemand zu antworten der sich damit auskennt, bevor ich fliege.
Vielen Dank schon mal.
ZMX
Helu75 Beiträge · seit 201117. Dez. 2013 · #2ZMX schrieb:Hallo,
ich fliege in ein paar Tagen über Johannesburg nach Namibia und jetzt stelle ich mir die Frage, ob es ein Problem sein könnte mit einem Einhandmesser nach Namibia einzureisen (Im Gepäck selbstverständlich und nicht im Handgepäck)?
Hier ist ein Link zu dem Modell:
http://www.outdoorgb.com/p/Whitby_Black_Lock_Knife_LK314/
Vielleicht schafft es ja noch jemand zu antworten der sich damit auskennt, bevor ich fliege.
Vielen Dank schon mal.
ZMX
Du könntest auch ein normales Schweizer Messer zum Camping mitnehmen, oder möchtest du Austern öffnen.
Gruß aus dem Norden
Reinhard728 Beiträge · seit 200617. Dez. 2013 · #3Hallo ZMX,
ich reise stets mit zwei ähnlichen eingeklappten Taschenmessern im aufgegebenen Gepäck nach Namibia und hatte nie irgendwelche Fragen.
Ich reise ja auch nicht mit einem "Zweihandmesser". Was ist das? 😐
Gruß
Reinhard
musher348 Beiträge · seit 200817. Dez. 2013 · #4Kann auf dem Bild auch nicht erkennen, daß es sich um ein Einhandmesser handelt.
Fand auf die Schnelle leider auch keine deutsche Seite, die dieses Messer anbietet.
P.S. Einhandmesser ist ein Messer, was mit der selben Hand geöffnet wird, in der man es hat. D.H. Ein Zweihandmesser benötigt zum Öffnen eine zweite Hand.
ANNICK8'054 Beiträge · seit 200817. Dez. 2013 · #5Hallo ZMX,
Ich nehme auch immer ein tolles schweizer Messer sowie 2 Fleischmesser im aufgegebenen Gepäck mit. 😎
Es gab nie Probleme damit. 🙂
Es grüsst
Annick
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200618. Dez. 2013 · #6... ein Einhandmesser ist rechtlich hierzulande nicht mit einem normalen Taschenmesser oder Klappmesser vergleichbar. ZMX fragt sicherlich deshalb.
Das Führen eines Einhandmessers ist in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten, siehe
http://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.htmlWie die Einfuhr und die Handhabung in Namibia ist, weiß ich auch nicht. Ich wollte nur mal den Unterschied zu den üblicherweise benutzten Messern aufzeigen. Dass man bei der Einfuhr normaler Taschenmesser kein Problem hat, sagt nichts über die Einfuhr eines Einhandmessers aus.
Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
ZMXThemenstarter6 Beiträge · seit 201318. Dez. 2013 · #7Vielen Dank für eure Antworten. Wie Musher und BikeAfrica schon erklärt haben ist ein Einhandmesser von einem normalen Taschenmesser zu unterscheiden und in Deutschland ist das Führen eines solchen nicht erlaubt. Genau deswegen meine Frage, ob das bei der Einreise Probleme geben könnte. Ich konnte im Netz nichts dazu finden. Vielleicht hat ja sonst noch jemand Erfahrungen damit gemacht?
Viele Grüße
ZMX
DTDiana in Cape Town211 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #8Mich wuerde mal interessieren, wie du das nach D bringst ?
ZMXThemenstarter6 Beiträge · seit 201318. Dez. 2013 · #9Hi Diana,
ich wohne nicht in Deutschland und fliege auch nicht über Deutschland. Da ich aber weiß, dass es in manchen Ländern bestimmte Regelungen dafür gibt, wie eben auch in D. wollte ich mich vorher darüber informieren.
Swakop19522'664 Beiträge · seit 201218. Dez. 2013 · #10ZMX schrieb:Vielen Dank für eure Antworten. Wie Musher und BikeAfrica schon erklärt haben ist ein Einhandmesser von einem normalen Taschenmesser zu unterscheiden und in Deutschland ist das Führen eines solchen nicht erlaubt. Genau deswegen meine Frage, ob das bei der Einreise Probleme geben könnte. Ich konnte im Netz nichts dazu finden. Vielleicht hat ja sonst noch jemand Erfahrungen damit gemacht?
Viele Grüße
ZMX
Das Messer im Hauptgepäck mitzunehmen und dort bei Dir zu haben ist kein Problem. Kannst Dir auch dort Macheten, genannt Pangas, kaufen.
Die Zamperlrei gibt es erst, wenn Du es nach D bringst und der germanische Zoll auf Hasenjagd beschaltet ist.
TOtoumtoum319 Beiträge · seit 201218. Dez. 2013 · #11Probier es einfach aus - mehr als konfiszieren können sie es nicht (jedenfalls bei dem Beispielmesser wäre der Verlust verschmerzbar). In Namibia wird man bei der Einfuhr sehr wahrscheinlich keine Probleme machen, weil dort das Gepäck beim Auschecken nicht noch einmal durchleuchtet wird. Bei der Ausreise ist es etwas anderes. Aber ehrlich, ich glaube nicht, daß man auf dem Röntgenbild feststellen kann, ob es ein Einhandmesser ist oder ein Zweihandmesser.
Ich habe auf unzähligen Reisen immer ein Signalschußgerät dabei - das ist sogar von den Fluggesellschaften verboten. Bis jetzt noch nie Probleme, aber klar, ich muß immer damit rechnen, daß es konfisziert wird. Mehr passiert aber auch nicht.
toumtoum
Rocky1964709 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #12Hi,
wir haben von kleinstem bis mittlerem Schweizer, Einhandmesser, Leatherman, feststehenden Messern <12cm bis Machete alles aus D nach NAM und zurück in dem Aufgabegepäck verbracht, also transportiert und in NAM geführt. Das war so hin, unten und rück kein Problem.
Rocky
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...der schon öfter 4x4 in Afrika war...
http://www.4x4club-leipzig.de/
http://www.baja-deutschland.de/
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200618. Dez. 2013 · #13Diana in Cape Town schrieb:Mich wuerde mal interessieren, wie du das nach D bringst ?
... auch wenn es aktuell kein Thema ist, da ZMX nicht in Deutschland wohnt ... die Einfuhr nach Deutschland sollte kein Problem sein, da der Besitz eines solchen Messers nicht verboten ist, sondern nur das sog. "Führen". Wenn das Messer im aufgegebenen Gepäck ist, sollte das völlig problemlos möglich sein. Ich habe auch schon eine Machete mit über 50 cm Klingenlänge durch den Frankfurter Zoll gebracht. Natürlich konnte ich mir die bei der Einreise nicht an den Gürtel hängen. 😉
Im verpackten Gepäck ist es aber ok. Man darf sie ja ebenfalls legal in Deutschland kaufen.
Gruß
Wolfgang
Mit dem Fahrrad unterwegs in Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi, Tanzania, Kenya, Uganda, Kamerun, Ghana, Guinea-Bissau, Senegal, Gambia, Sierra Leone, Rwanda, Südafrika, Eswatini (Swaziland), Jordanien, Thailand, Surinam, Französisch-Guyana, Alaska, Canada, Neuseeland, Europa ...
Biologe1'162 Beiträge · seit 201218. Dez. 2013 · #14Hallo Messerfreund,
die Antworten auf Deine Frage klingen ja alle ganz witzig und auch irgendwie richtig. Wenn Du Dir aber überlegst, dass ein solches Messer in D verboten ist, und Du es von D nach Namibia bringen möchtest, dann frage ich, woher hast Du es eigentlich? Es ist eine Waffe! Wieso hast Du die und warum willst Du sie nach Namibia bringen? Wenn die NSA jetzt mitliest stehst Du auf der Liste.
Beste Grüße
B.
PS: Alle Koffer werden bei der Ein- und Ausreise in D durchleuchtet, mit erstaunlichen Ergebnissen.
7x Namibia, 2x S-Afrika, ca. 45x Atlantische Inseln (Kapverden > 25x, Kanaren, Madeira, Azoren); 7x W-Afrika (Senegal, Guinea Bissau, Gambia, Sierra Leone), Marokko, Tunesien, Jemen, Madagaskar, USA, Kanada, Costa Rica, ziemlich viel ME & SE rauf und runter und kreuz und quer
BikeAfrica7'296 Beiträge · seit 200618. Dez. 2013 · #15Biologe schrieb:Wenn Du Dir aber überlegst, dass ein solches Messer in D verboten ist, und Du es von D nach Namibia bringen möchtest, dann frage ich, woher hast Du es eigentlich?
... ZMX hat geschrieben, dass er nicht aus Deutschland kommt und nicht über Deutschland fliegt.
Zudem ist ein solches Messer in Deutschland nicht verboten und kann und darf legal an jeder Ecke erworben und auch in Besitz gehalten werden. Lediglich das Führen eines solchen Messers ist verboten. Auch ein Brotmesser, das Du bei Tchibo kaufen kannst, darfst Du Dir nicht in der Öffentlichkeit an den Gürtel hängen.
Du kannst damit auf Deinem Grundstück oder in Deiner Wohnung tun und lassen, was Du willst (so lange es niemandem schadet). Du darfst es halt nicht griffbereit in der Öffentlichkeit bei Dir führen.
Gruß
Wolfgang
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ZMXThemenstarter6 Beiträge · seit 201318. Dez. 2013 · #16Danke Wolfgang, dass du das beides nochmal klargestellt hast...
Rocky1964709 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #17Nachtrag zum Transport in D:
Es gibt Messer deren Besitz verboten ist und es gibt Messer, deren Führen verboten oder eingeschränkt ist.
Bei Messern deren Führen verboten oder eingeschränkt ist, muß das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Es reicht ein Schloß am Reißverschluß des Koffers oder der Reisetasche.
Führen bedeutet, daß Messer zugriffbereit zu haben, also am Gürtel, in der Tasche, im Rucksack usw. Beim Wandern und Pilze suchen, darf man z.B. ein geeignetes Messer führen, fährt man aus dem Wald, muß es dann wieder in ein abgeschlossenes Behältnis. Ein verschlossener Kofferraum zählt übrigens nicht.
Und es ist tatsächlich so wie von Wolfgang geschrieben. Der Transport eines neu gekauften Brotmessers über 12cm Länge im einfachen Einkaufsbeutel nach Hause, ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Bei Einhandmessern kann man den Pin demontieren oder das Daumenloch z.B. mit Metallknetmasse ausfüllen um es so zu "entschärfen".
Traurig ist, daß selbst Händler, egal ob Supermarkt oder Messerladen, die Kunden nicht darauf hin weisen.
Eine Machete gilt übrigens als Werkzeug und nicht als Waffe.
Rocky
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musher348 Beiträge · seit 200818. Dez. 2013 · #18Anmerkung:
Das Messer, welches in Deutschland nicht geführt werden darf muß in einem geschlossenen Behältnis sein, aber es muß kein Schloss sein, es geht auch Klebeband oder Kabelbinder.
Leute, die Ihr Messer in bzw aus dem Wald transportieren, kommen im Normalfall auch ungeschoren davon, wenn es tief im Rucksack vergraben ist
Rocky1964709 Beiträge · seit 201118. Dez. 2013 · #19musher schrieb:Anmerkung:
Das Messer, welches in Deutschland nicht geführt werden darf muß in einem geschlossenen Behältnis sein, aber es muß kein Schloss sein, es geht auch Klebeband oder Kabelbinder...
Dies ist laut deutschem Waffenrecht und aktueller Rechtsprechung leider nicht so! Alles Andere wäre Glück vor dem Richter! Und wer will es soweit kommen lassen?
musher schrieb:Anmerkung:
...Leute, die Ihr Messer in bzw aus dem Wald transportieren, kommen im Normalfall auch ungeschoren davon, wenn es tief im Rucksack vergraben ist
Ja, dem ist meist so. Sieht ja keiner... Und wo kein Kläger, da kein Richter!
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musher348 Beiträge · seit 200818. Dez. 2013 · #20Rocky1964 schrieb:musher schrieb:Anmerkung:
Das Messer, welches in Deutschland nicht geführt werden darf muß in einem geschlossenen Behältnis sein, aber es muß kein Schloss sein, es geht auch Klebeband oder Kabelbinder...
Dies ist laut deutschem Waffenrecht und aktueller Rechtsprechung leider nicht so! Alles Andere wäre Glück vor dem Richter! Und wer will es soweit kommen lassen?
Selbst beim Versand von Schußwaffen sind KEINE Schlösser angebracht.
Und auch erfahrene Waffenhändler sagten, daß es reicht, wenn es in einer Kiste im kofferrum ist (nicht direkt zugriffsbereit)
Mein Tauchmesser war noch NIE mit einem Schloss versperrt, fält aber unter diese Regelung.
Wurde auch von der Polizei so schon wahrgenommen - ohne Konsequenz