Danke für die Hinweise
MALARONE
africamper schrieb:Hallo liebe Forumsmitglieder,es ist nicht nur "nicht erlaubt", es ist ein Straftatsbestand - siehe auch Forums-Wiki - ich würde das Angebot wieder rausnehmen, sonst kann auch Chrigu Ärger bekommen 😉
(ich weiß, ist offiziell nicht erlaubt).
lG und bleibt gesund! M@rie
M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012
"Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!"
~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
Nur als Hinweis:
Du weißt, das du dich gerade strafbar machst??
Arzneimittelgesetz
§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden. Die Angaben über die Ausstellung oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach Satz 1 sind in die Datenbank nach § 67a einzugeben.
Lösch diesen Thread am besten im eigenen Interesse.
Du weißt, das du dich gerade strafbar machst??
Arzneimittelgesetz
§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte
(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden. Die Angaben über die Ausstellung oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach Satz 1 sind in die Datenbank nach § 67a einzugeben.
Lösch diesen Thread am besten im eigenen Interesse.
Gruß Holger
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Namibia 2001/2008/2010 Botswana/Namibia 2013
Hallo Africamper,
niemals würde ich von einem Fremden Medikamente kaufen!!! Schon gar keine, die verschreibungspflichtig sind. Ich rate auch allen anderen davon ab. Vielleicht weiß ein anderes FoMi es besser, aber meiner Meinung nach dürfen Privatleute sowieso keine Medikamente verkaufen. Zumindest in Westeuropa geht das so weit, dass ein Hotel einem Gast mit Kopfschmerzen (theoretisch!) nicht einmal eine Aspirin anbieten darf.
Sicherlich ist Malarone nicht billig, aber gemessen an den Gesamtkosten der Reise nur ein kleiner Betrag. Wir werden unseren Bedarf vom Arzt verschreiben lassen und in einer Apotheke besorgen.
LG freshy
niemals würde ich von einem Fremden Medikamente kaufen!!! Schon gar keine, die verschreibungspflichtig sind. Ich rate auch allen anderen davon ab. Vielleicht weiß ein anderes FoMi es besser, aber meiner Meinung nach dürfen Privatleute sowieso keine Medikamente verkaufen. Zumindest in Westeuropa geht das so weit, dass ein Hotel einem Gast mit Kopfschmerzen (theoretisch!) nicht einmal eine Aspirin anbieten darf.
Sicherlich ist Malarone nicht billig, aber gemessen an den Gesamtkosten der Reise nur ein kleiner Betrag. Wir werden unseren Bedarf vom Arzt verschreiben lassen und in einer Apotheke besorgen.
LG freshy
Reiseberichte und Videos
Video:Bootsafari auf dem Kwando 2018
Forum(2016): Südafrika & KTP
Forum(2013): Zwei Gruftys in Botswana
Forum(2013): Fünf Tage in Johannesburg
Web:Namibia & Botswana 2017
Video:Sani Pass 2015
Web:Südafrika & Lesotho 2015
Web:Auf Pad im südl. Afrika 2014
Video:Elefanten im Senyati Safari Camp 2013
Web:Namibia 2011
Eigentlich ist ja schon alles gesagt.
Bei den meisten wird ausserdem die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Ich habe mal einem Bekannten 2 Packungen geschenkt, kaufen oder verkaufen insbesondere an Fremde würde ich die Tabletten nicht.
Guter Tipp: nimm zumindest Deine Mailadresse aus dem Posting raus !
LG
Montango
P.S: Die Tabletten sind doch lange haltbar, hebe sie einfach für Deine nächste Reise auf (Malarone geht auch als standby in weniger gefährdeten Gebieten)
Bei den meisten wird ausserdem die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Ich habe mal einem Bekannten 2 Packungen geschenkt, kaufen oder verkaufen insbesondere an Fremde würde ich die Tabletten nicht.
Guter Tipp: nimm zumindest Deine Mailadresse aus dem Posting raus !
LG
Montango
P.S: Die Tabletten sind doch lange haltbar, hebe sie einfach für Deine nächste Reise auf (Malarone geht auch als standby in weniger gefährdeten Gebieten)
Botswana 2016
Sambia 2016
Zimbabwe 2016
KwazuluNatal 2015
KTP-Namibia-Kapstadt 2013
Zimbabwe 2012
Noch keiner hat am Ende gesagt "Ich hätte mehr Zeit im Büro verbringen sollen"
Hallo,
bin auch der Meinung, chrigu sollte das löschen und gut ist!
Africamper hat wahrscheinlich nicht die Suchfunktion bemüht zu diesem Thema, sonst hätte er sich das sparen können 🙁
Grüße vom Elch
bin auch der Meinung, chrigu sollte das löschen und gut ist!
Africamper hat wahrscheinlich nicht die Suchfunktion bemüht zu diesem Thema, sonst hätte er sich das sparen können 🙁
Grüße vom Elch
Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken kann.
R.W. Emerson
Namibia 2013 - http://www.namibia-forum.ch/forum/17-news/278435-unterkunftsbeschreibungen-unserer-letzten-reise.html?start=12
Namibia 2015 - http://www.namibia-forum.ch/forum/8-camping/286282-unsere-campsites-im-maerz-2015.html
Mal davon abgesehen ob es "erlaubt" ist oder nicht .......
......wer nicht garantieren kann, dass Medikamente in der empfohlenen Temperatur gelagert
wurden, sollte davon Abstand nehmen (schon gar nicht wiederverkaufen) .....im NOTFALL
an Reisegefährten abgeben ist eine ganz andere Sache........klar !
mit freundlichen Grüssen,
BMW
......wer nicht garantieren kann, dass Medikamente in der empfohlenen Temperatur gelagert
wurden, sollte davon Abstand nehmen (schon gar nicht wiederverkaufen) .....im NOTFALL
an Reisegefährten abgeben ist eine ganz andere Sache........klar !
mit freundlichen Grüssen,
BMW