MALARONE

6 Antworten · 1'811 Aufrufe · gestartet 13. März 2013 von africamper
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Themenstarter2 Beiträge · seit 201313. März 2013 · #1
Danke für die Hinweise
zuletzt bearbeitet 13. März 2013
1'680 Beiträge · seit 200713. März 2013 · #2
africamper schrieb:Hallo liebe Forumsmitglieder,

(ich weiß, ist offiziell nicht erlaubt).
es ist nicht nur "nicht erlaubt", es ist ein Straftatsbestand - siehe auch Forums-Wiki - ich würde das Angebot wieder rausnehmen, sonst kann auch Chrigu Ärger bekommen 😉
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
52 Beiträge · seit 200813. März 2013 · #3
Nur als Hinweis:
Du weißt, das du dich gerade strafbar machst??

Arzneimittelgesetz

§ 43 Apothekenpflicht, Inverkehrbringen durch Tierärzte

(1) Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, die nicht durch die Vorschriften des § 44 oder der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen außer in den Fällen des § 47 berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz. Außerhalb der Apotheken darf außer in den Fällen des Absatzes 4 und des § 47 Abs. 1 mit den nach Satz 1 den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden. Die Angaben über die Ausstellung oder Änderung einer Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach Satz 1 sind in die Datenbank nach § 67a einzugeben.

Lösch diesen Thread am besten im eigenen Interesse.
Gruß Holger ------------------------------------------------------------------------ Namibia 2001/2008/2010 Botswana/Namibia 2013
3'883 Beiträge · seit 201113. März 2013 · #4
Hallo Africamper,
niemals würde ich von einem Fremden Medikamente kaufen!!! Schon gar keine, die verschreibungspflichtig sind. Ich rate auch allen anderen davon ab. Vielleicht weiß ein anderes FoMi es besser, aber meiner Meinung nach dürfen Privatleute sowieso keine Medikamente verkaufen. Zumindest in Westeuropa geht das so weit, dass ein Hotel einem Gast mit Kopfschmerzen (theoretisch!) nicht einmal eine Aspirin anbieten darf.

Sicherlich ist Malarone nicht billig, aber gemessen an den Gesamtkosten der Reise nur ein kleiner Betrag. Wir werden unseren Bedarf vom Arzt verschreiben lassen und in einer Apotheke besorgen.

LG freshy
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1'667 Beiträge · seit 201113. März 2013 · #5
Eigentlich ist ja schon alles gesagt.

Bei den meisten wird ausserdem die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Ich habe mal einem Bekannten 2 Packungen geschenkt, kaufen oder verkaufen insbesondere an Fremde würde ich die Tabletten nicht.

Guter Tipp: nimm zumindest Deine Mailadresse aus dem Posting raus !

LG
Montango

P.S: Die Tabletten sind doch lange haltbar, hebe sie einfach für Deine nächste Reise auf (Malarone geht auch als standby in weniger gefährdeten Gebieten)
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1'250 Beiträge · seit 200913. März 2013 · #6
Hallo,

bin auch der Meinung, chrigu sollte das löschen und gut ist!
Africamper hat wahrscheinlich nicht die Suchfunktion bemüht zu diesem Thema, sonst hätte er sich das sparen können 🙁

Grüße vom Elch
Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken kann. R.W. Emerson Namibia 2013 - http://www.namibia-forum.ch/forum/17-news/278435-unterkunftsbeschreibungen-unserer-letzten-reise.html?start=12 Namibia 2015 - http://www.namibia-forum.ch/forum/8-camping/286282-unsere-campsites-im-maerz-2015.html
1'523 Beiträge · seit 201113. März 2013 · #7
Mal davon abgesehen ob es "erlaubt" ist oder nicht .......

......wer nicht garantieren kann, dass Medikamente in der empfohlenen Temperatur gelagert

wurden, sollte davon Abstand nehmen (schon gar nicht wiederverkaufen) .....im NOTFALL

an Reisegefährten abgeben ist eine ganz andere Sache........klar !

mit freundlichen Grüssen,

BMW