Deckung der Kasko..Neues Angebot

4 Antworten · 1'553 Aufrufe · gestartet 23. Okt. 2012 von masterplan
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Themenstarter47 Beiträge · seit 200723. Okt. 2012 · #1
Hallo

Seit 22.10. ein neues Angebot auf dem CC Markt


Da es ja immer wieder Fragen gibt wie am besten die Vollkasko von Europa aus buchen und wohl nur mit der M&M Card eine Deckung möglich war gibt es hier nun ein neues Angebot:

Seit 22.10 gibt es bei der www.Mercedes-Bank.de ein Angebot welche die Kaskodeckung bis 75 000 Euro übernimmt:

Hier der Auszug aus dem Angebot der Goldcard für 69 Euro:
( Quelle Mercedes Bank)
............................................................

Gut versichert, auch wenn Sie nicht im eigenen Fahrzeug
unterwegs sind: Die Mietwagen-Zusatz-Kaskoversicherung.

Bei Anmietung eines Wagens, den Sie mit der MercedesCard
Gold bezahlen, profitieren Sie von folgenden Leistungen:
• Ihre Mietwagen-Zusatz-Kaskoversicherung gilt weltweit für
eine Mietdauer von bis zu 31 Tagen
• Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Verlust oder Totalschaden des Mietwagens
• Serienfahrzeuge der Marke Mercedes-Benz sind bis zu
ihrem Wiederbeschaffungswert kaskoversichert
• Serienfahrzeuge aller anderer Marken sind bis maximal
75.000 Euro kaskoversichert
Die Selbstbeteiligung bei der Mietwagen-Zusatz-Kaskoversicherung
beträgt lediglich 500 Euro.
..................................................................

evtl ist dies ja was

Gruss MP
http://www.TickerFactory.com/
705 Beiträge · seit 201023. Okt. 2012 · #2
Hallo Masterplan,
danke für den Tipp, da dieses Thema hier immer wieder "grosse" Discussionen auslöst, kann ich mir vorstellen, dass es jetzt eben so sein wird.

Zumal man für einen Jahresbeitrag von 69,00 Euros eine Keditkarte bekommt, mit der man neben der erwähnten Kaskoversicherung auch noch im Ausland KOSTENLOS Geld abheben kann.

Ich habe mir die Bedingungen mal duchgelesen:
📎 Banking_PDF_MercedesCard_Kreditkartenbedingungen.pdf


und da steht im §2 der Vers. Bedingungen
"Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der nachflogenden Bestimmungen auf von den Kreditkarteninhaber angemietetn fremden, versicherungspflichtigen Selbstfahrvermiet-PKW"

Jetzt würde mich mal interessieren, ob das dann auch Wohnmobile und Allradfahrzeuge mit einschließt, oder ob diese Versicherung NUR für PKW gilt.

SG
Volker
Seit 1996 bereisen wir die Welt mit dem Motorhome, zuerst USA - Canada - Australien - Neuseland und jetzt Afrika.
Themenstarter47 Beiträge · seit 200723. Okt. 2012 · #3
Nachtrag

Da ja der Konzern Mercedes

G Klasse
GL Klasse
ML Klasse
GLK Klasse

im Programm hat, müsste hier die Definition PKW zutreffen.
Sonst könnte man ja im Ausland keinen GLK , ML GL oder G mieten.
http://www.TickerFactory.com/
zuletzt bearbeitet 23. Okt. 2012
5 Beiträge · seit 201223. Okt. 2012 · #4
Hallo Travelboy,

in den angegebenen Versicherungsbedingungen muss ein von aussen einwirkendes Ereignis vorliegen und kein "Fahrfehler". Daher denke ich trägt die Versicherung auch nicht die Kosten eines Unfalls ohne Beteiligung eines Dritten.

Unfall
Versichert ist ein Unfall des Fahrzeuges, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorganges oder reine Bruchschäden.
Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnut-
zung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbean-
spruchung des Fahrzeuges und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr-
zeug ohne Einwirkung von außen.

Ich glaube diese Jahresgebühr kann man sich sparen.

Grüße von einem verhältnismäßig neuen fomi


Dieter
Viele Grüße aus der Stadt im Land Dieter
3'491 Beiträge · seit 200623. Okt. 2012 · #5
Hallo Dieter,
da muss ich Dir ein bisschen widersprechen: der von Dir zitierte Unfallbegriff entstammt den üblichen deutschen Kasko-Bedingungen. Danach ist unstrittig, dass ein Unfall auch ohne Fremdbeteiligung gegeben sein kann, wenn das Fahrzeug z.B. wegen eines Fahrfehlers von der Straße abkommt. Das " von außen auf das Fahrzeug mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis" ist dann der Aufschlag des Fahrzeugs auf dem Erdboden, z.B. nach einem Überschlag. Die vom Versicherungsschutz ausgenommenen "Betriebsschäden", also Brems- und Bruchschäden, sind die aus dem Fahrzeuginneren heraus entstehenden Schäden wie z.B. Kolbenfresser, Bruch der Bremsleitung oder eben die klassischen Abnutzungsschäden. Auch das entspricht den deutschen Versicherungsbedingungen zur Kasko-Versicherung.
Gruß Joli