Versicherung - Carbroker

53 Antworten · 9'731 Aufrufe · gestartet 10. Sept. 2012 von LauraRalf
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Themenstarter125 Beiträge · seit 201210. Sept. 2012 · #1
Hallo,
das Thema ist hier schon zum Erbrechen diskutiert worden und ich finde übrigens, manchmal ist das an der Grenze zur Respektlosigkeit geschehen.

Vielleicht können mir ja einfach nur die Formis antworten, die Lust darauf haben Neulingen auch zum 100. Mal Fragen zu beantworten.

Unseren Mietwagen haben wir über einen sogenannten,Carbroker gemietet - genauer: Car del Mar.

Es gelten die Mietbedingungen vom tatsächlichen Vermieter. In diesem Fall Thrifty. Laut Reisebestätigung haben wir Vollkasko Schutz.
Wenn ich die anderen Threads richtig verstanden habe, haben wir aber somit nicht den Vollkaskoschutz wie wir ihn kennen, sondern bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlen wir den Schaden an unserem Mietwagen. Ist das richtig?

2. Frage: Wir mieten Mietwagen immer ab Deutschland, damit im Falle eines Falles das deutsche Recht zählt. Haben wir dies nun durch die Buchung über einen Carbroker umgangen?

Ich hoffe es kann jemand weiterhelfen und wünsche einen schönen Abend!
2'349 Beiträge · seit 200910. Sept. 2012 · #2
Hallo LauraRalf,

1. Frage: Antwort: Das hängt davon ab, was in den Mietbedingungen von Car Del Mar steht (die ihr schon erhalten haben solltet!), ob die selbstverschuldete Unfälle zahlen oder nicht. Im Zweifel müsst ihr dort nachfragen. Das können euch nur die sagen.

2. Frage: Antwort: Es gilt in Namibia (bzw. im Ausland) NIE deutsches Recht! Ihr zahlt (per Kreditkarte) und haftet für Schäden vor Ort nach den Bedingungen des dortigen Vermieters und nach namibischen Recht und ihr könnt dann HINTERHER in DEUTSCHLAND das was in der deutschen Zusatzversicherung von Car Del Mar enthalten ist, von Car Del Mar zurück verlangen. D.h. alle Zahlungsbelege gut aufheben und ggf. bei Car Del Mar einreichen!

Ihr werdet auch eine Kaution beim namibischen Vermieter per Kreditkarte hinterlegen müssen. Wie hoch diese ist, steht auch in den Mietbedingungen, die ihr habt.

Lg, Otji!
5'538 Beiträge · seit 200810. Sept. 2012 · #3
Hallo LauraRalf,

wenn bei Eurem Carbroker die Bedingungen des einheimischen Vermieters (Thrifty) gelten, dann habt Ihr genau die Probleme, die gerade in den letzten Tagen hier heiß diskutiert wurden. Ich weiß nicht, ob Ihr ADAC-Mitglied seid oder ob Eure Kreditkarte den fehlenden Versicherungsschutz deckt, aber das wäre eine Möglichkeit. Eine andere ist es, bei einem deutschen Versicherer eine Subsidiär-Versicherung abzuschließen. Die deckt normalerweise genau die im Ausland nicht versicherten Risiken ab. Aber auch da müsst Ihr unbedingt das Kleingedruckte lesen.

Ich würde meinen Versicherungspartner auf jeden Fall mal anrufen bzw. ihn zu bitten, vorbeizukommen.

Liebe Grüße von der sonnigen Atlantikküste
Gerd
Themenstarter125 Beiträge · seit 201210. Sept. 2012 · #4
Wir haben eine American Express Gold Card...der Punkt Versicherungen ist 72 Seiten lang. Ich glaub ich mach mir mal eine Flasche Wein auf.
2'349 Beiträge · seit 200910. Sept. 2012 · #5
Fast immer wird in Namibia (allgemein und auch bei den Autovermietern zur Hinterlegung der Kaution) nur Visa oder Mastercard akzeptiert.

Da solltest du dich auch mal erkundigen...
Themenstarter125 Beiträge · seit 201210. Sept. 2012 · #6
Wir haben auch noch andere Kreditkarten, aber es geht ja darum mit welcher Kreditkarte der Mietwagen gebucht wurde und das ist eben die AX. Aber danke für den Hinweis.
5'538 Beiträge · seit 200810. Sept. 2012 · #7
Hallo LauraRalf,

ich wünsche ein schönes Studium, nicht so viele rauchende Köpfe und einen leckeren Wein. Ich werde jetzt auch eine Flasche öffnen und unbekannterseits auf Euer Wohl trinken.

Liebe Grüße
Gerd

PS: Ein Anruf bei Amexco sollte zumindest etwas mehr Klarheit bringen
319 Beiträge · seit 201210. Sept. 2012 · #8
Hallo LauraRalf,

wenn die Mietbedingungen von Thrifty gelten, dann findet Ihr die Mietbedingungen hier: http://thrifty.co.za/terms-conditions

Abhängig von dem Versicherungsschutz Super waiver oder Standard waiver gibt es kleine Unterschiede. Aber schaut mal unter 7.7 und 7.8 jeweiös a und k (natürlich die anderen auch lesen). Da ist Unachsamkeit ausgeschlossen und in k wird noch einmal explizit erklärt, daß ein alleiniger Überschlag (kein anderes Fahrzeug ist involviert) auch ausgeschlossen ist. Übrigens steht in den Bedingungen auch drin, daß Ihr auf gravel roads nicht mehr als 60km/h fahren dürft ....

Was Euere kreditkarte abdeckt, keine Ahnung - im Notfall anrufen bei der Kreditkartenfirma. (nicht daß der Wein die Bedingungen etwas verschwimmen lässt).

Lasst Euch den Wein trotzdem schmecken.

toumtoum
1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #9
Der Broker vermittelt dir bei einem Vermieter eine Fahrzeugklasse, eventuell bekommst du das gewünschte Kfz. Vor Ort unterschreibst du die Bedingungen des Vermieters. Eine eventuelle Schadenseingrenzung dient dazu, beglaubigte Schäden zu minimieren. Also dich trifft z.B. ein unversichertes Auto, dann zahlt die Versicherung bis zur abgemachten Höhe, den Rest du. Solltest du eine Zusatzversicherung in D. abschließen, zahlt diese, manchmal limitiert bis zu einer bestimmten Höhe, den Rest. Diese zahlt nach deiner Rückkehr, was vorher passiert, ist denen egal, das bedeutet, du streckst vor.
Ein Unfall, weil du einem Tier ausweichst, weil die Achse auf der Strasse bricht, weil du im verbotenen Gelände fährst, weil ein Reifen platzt und du umkippst, usw. kann dazu führen, dass die dortige Versicherung nicht zahlt, dann zahlt die hiesige auch nicht und du zahlst alles.
Die üblichen Beschwörungen, dass die CC zahlt, sind Unsinn. Denn die Bedingungen sehen z.B. nur Pkw vor, manche Mietwagen sind als Lkw angemeldet. Es wird nur auf offiziellen Srassen gezahlt, Zufahrten zu Lodges und Farmen sind Privatbesitz, Fahrten durch Flußtäler, durchs freie Gelände usw. sowieso ausgeschlossen.
Lustig ist der Hinweis aufs anrufen, kannst du dich im Falle eines Falles an den Namen des Menschen im Callcenter erinnnern oder der sich an das, was er gesagt haben soll?
Sollte überraschenderweise eine dieser Versicherungen einspringen ist was versichert? Yepp, das Auto. Nicht das Dachzelt, der Kühlschrank, die Canopy, eben alles, was nicht zum Auslieferungszustand des Wagens gehörte.
Deutsches Recht? Schon wieder Unsinn. Du kannst nichts einklagen, was die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen ausschließen. Deutscher Vermittler, deutsches Recht. Klar, du hast ein Recht auf die besprochene Ware, also z.B ein Fahrzeug der Klasse 1, ein Zimmer, das du dort bestellt hast und sonst?
Nicht umsonst schreiben diese Firmen, sie wären Vermittler. Süß find ich immer, wenn ich lese, dass ein Schaden in Höhe von xx€ bezahlt wurde, wo ich doch für diese Tage nur xxx€ Versicherung gezahlt habe.
Es ist ein statistisches Geschäft. ist dein Schaden so hoch, dass sich eine Überprüfung lohnt, wird jeder Versicherer erstmal schauen oder nein sagen, klag halt.
Aber wie es immer ist, es wird genug geben, die was anderes sagen, weil der Freund der Cousine eines Bekannten alles ganz anders erzählt und weil man einfach die Realität nicht sehen will und schon gar nicht, wenn es ein Widerspruch zur eigenen Meinung ist.
Ich bin immer für geteilte Meinungen, Hauptsache man teilt meine. "The Only Easy Day Was Yesterday"
zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2012
1'680 Beiträge · seit 200710. Sept. 2012 · #10
Axel schrieb:Der Broker vermittelt dir bei einem Vermieter eine Fahrzeugklasse, eventuell bekommst du das gewünschte Kfz. Vor Ort unterschreibst du die Bedingungen des Vermieters.
zusätzlich gelten aber auch die Mietbedingungen des Vermittlers, in dem Falle CarDelMar und dem mitgebuchten Paket. Denn genau das ist i.d.R. der Vorteil des Vermittlers, dass bei/über ihn zusätzliche Versicherungspakete gebucht werden können.

Bei mir bspw (Vermittler DerTour Ferienauto, Vermieter vor Ort Hertz), dass ich zwar vor Ort die ortsüblichen Versicherungen unterschreibe, aber über DerTour ein erweitertes Leistungspaket gebucht habe, was für mich u.a. bedeutet, dass meine Selbstbeteiligung max 1200 NAM$ beträgt, der Zusatzfahrer bereits inkludiert ist etcpp. Sprich, nicht nur die Mietbedingungen des Vermieters sind ausschlaggebend, sondern auch die des Vermittlers.
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2012
1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #11
Na also, geht doch schon los.
*Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall keine Versicherungsleistung ist, sondern ein Service von CarDelMar.

Und wennn die nicht wollen?. Auch die übernehmen die Kosten nach!! Erstattung durch den Versicherer,wenn nicht erstattet dann nichts dazu.
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1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #12
Ach ja,
weil es so schön ist
"Sprich, nicht nur die Mietbedingungen des Vermieters sind ausschlaggebend, sondern auch die des Vermittlers."
der Vermittler vermittelt ( daher der Name) eine Versicherung, dafür bekommt er eine Provision. Der Vertrag wird mit einem Versicherer abgeschlossen und es gelten dessen Bedingungen. Der Vermittler kann höchstens für unzulässige Ansagen in seinem Portfolio angeklagt werden. Auch Dertours und was weiß ich was und wer vermitteln diese Versicherungen nur.
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1'680 Beiträge · seit 200710. Sept. 2012 · #13
dennoch ist und bleibt mein Ansprechpartner DerTour (in meinem Fall), denn ich habe den Vertrag darüber mit DerTour (und so steht es auch in meinen Unterlagen) und nicht mit/bei einer Versicherung abgeschlossen und sollte DerTour trotz eindeutiger Lage nicht zahlen, dann habe ich möglicherweise einen Rechtsstreit mit DerTour, nicht aber mit dem Vermieter vor Ort.
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zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2012
1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #14
Bedingungen von Dertours
Generell kein Versicherungsschutz:
(unter folgenden Bedingungen haftet der Fahrer mit der vollen Schadenssumme): Verstöße gegen die Mietbedingungen, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer oder ohne Führerschein, Fahren durch einen Fahrer unter 18 ( Jahre, fahrlässiges oder rücksichtloses Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße, Wasserschäden, Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung des (Allrad-)Fahrzeugs, Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung, Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges bzw. Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Nutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind. Wenn der Unfall bzw. Schaden nicht innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und der Mietstation angezeigt wird. Weitere Mietbedingungen und Gründe für Versichungsausschluss s. Rückseite des Mietvertrages vor Ort. Stand Juni 2011, Änderungen vorbehalten.
Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen sind: Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten, Telefon- und Handygebühren, Übernachtungskosten, Gutachterkosten, Währungsverluste, Bearbeitungsgebühren und Folgekosten aus unsachgemäßer Behandlung.

Und hier
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen lediglich einen Auszug der Versicherungsbedingungen dargestellt. Vor Ort erhalten Sie die ausführlichen Versicherungsbedingungen ausgehändigt, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptieren. Versicherungsinhalt: Eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten sowie eine Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Mietfahrzeug.
Haftpflichtversicherung von mindestens EUR 1,7 Millionen immer inklusive. In Südafrika und Namibia gibt es keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die Mietwagenfirmen haben aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Deckungssumme bei allen Vermietern über dem DERTOUR-Standard von EUR 1,7 Millionen. Die Deckungssumme liegt je nach Vermieter zwischen ZAR/N$ 20 und 100 Mio. Ist im Falle eines Unfalls der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert, haftet die Versicherung des Vermieters und der Mieter zahlt einen Anteil bis zur maximalen Selbstbeteiligung.
Noch Fragen?
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1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #15
Und bevor ichs vergesse, um einen Rechtstreit mit dem Unternehmen anfangen zu können ( lustig), muss ich erstmal in D. sein. Dazu muss ich im Regelfall den Schaden erstmal begleichen!!
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1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #16
Nur so zum Geniessen
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)

9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt

a. soweit ein Schaden des Reisenden wedervorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder

b. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen einesVerschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkungunberührt.

9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungenso eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.Wir haften jedoch

a . für Leistungen,welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
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983 Beiträge · seit 201110. Sept. 2012 · #17
Irgendwann kauf ich mir eine Gebetsmühle ...
Beste Grüße rhh64
1'130 Beiträge · seit 200610. Sept. 2012 · #18
Hallo Ralf,
ich schreibe diese oder ähnliche Texte seit vielen Jahren und werde immer wieder bestätigt, wenn ich Texte über solche Vorfälle lese oder höre.
Aber wie man sieht kann nicht sein, was nicht sein darf und nächste Woche ist das Ganze wieder weg und es geht von vorne los.
Ich melde mich dazu nächstes Jahr wieder.
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zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2012
1'680 Beiträge · seit 200710. Sept. 2012 · #19
(unter folgenden Bedingungen haftet der Fahrer mit der vollen Schadenssumme):
  • * Verstöße gegen die Mietbedingungen
  • * Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
  • * Fahren durch einen nicht angemeldeten Fahrer oder ohne Führerschein
  • * Fahren durch einen Fahrer unter 18 Jahre
  • * fahrlässiges oder rücksichtloses Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • * Fahren auf einer nicht zugelassenen Straße
  • * Herausfahren des Fahrzeuges aus Südafrika bzw. Namibia ohne schriftliche Genehmigung
  • * Fahren auf für das Fahrzeug nicht geeigneten Privatstraßen (außer Zufahrtsstraßen zu Lodges bzw. Hotels) und auf öffentlichen Straßen, die für die Fahrzeugkategorie nicht geeignet sind, z. B. die mit einem Hinweisschild zur ausschließlichen Nutzung per Allradfahrzeug gekennzeichnet sind
'tschuldigung, aber wer gegen diese "Grund-Auflagen" verstösst, soll sich bitte nicht wundern, wenn keine Kosten übernommen werden oder besser überhaupt nicht Autofahren, das gilt sowohl für Fahrten im Südl. Afrika, als auch in heimischen Gefilden! 😉
lG und bleibt gesund! M@rie M@rie's on the road again - Namibia-Botswana 2012 "Es kommt nicht darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, es kommt nur darauf an nicht aufzugeben!" ~ "It always seems impossible until it is done." Nelson Mandela ~
zuletzt bearbeitet 10. Sept. 2012
Themenstarter125 Beiträge · seit 201210. Sept. 2012 · #20
Das sind viele Antworten. Danke dafür!

Also, der Mietvertrag ist nicht mit Car del Mar sondern mit Thrifty geschlossen.
Thrifty hat mir eben geschrieben, dass im Falle eines Unfalls (unser eigenes Verschulden) unsere Kaution und die Selbstbeteiligung einbehalten/verlangt wird. Da wir die Selbstbeteiligung bei Car del Mar ausgeschlossen haben, würden wir die ja dann zurück bekommen.
Ausgeschlossen ist diese Vorgehensweise natürlich, wenn wir uns fahrlässig verhalten. Diesen Begriff kann man sicher weit dehnen, aber ich denke mehr als die Punkte die Marie genannt hat, werden da wohl auch nicht drunter fallen.
Ich muss sagen, dass mich diese Aussage von Thrifty doch sehr beruhigt und hoffe ich kann mich darauf verlassen.